ARAG Experten über Arbeitszeiten, Fürsorgepflicht und Kündigungsschutz
Sommerzeit ist Ferienjob-Zeit: Viele Schüler möchten sich in den Ferien etwas dazuverdienen. Ob, wie lange und unter welchen Bedingungen sie arbeiten dürfen, ist gesetzlich klar geregelt. Worauf Jugendliche, ihre Eltern und auch Arbeitgeber achten sollten, erklären die ARAG Experten.
Wer darf wie lange arbeiten?
Ob und wie viel Jugendliche arbeiten dürfen, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Kinder unter 15 Jahren dürfen grundsätzlich keinen klassischen Ferienjob ausüben, solange sie noch vollzeitschulpflichtig sind. Ab 13 Jahren sind jedoch leichte Tätigkeiten erlaubt, beispielsweise Babysitten, Rasen mähen oder Zeitungen austragen. Voraussetzung ist laut ARAG Experten allerdings die Zustimmung der Eltern. Die Arbeitszeit ist dabei klar begrenzt: maximal zwei Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben bis zu drei Stunden. Mit 15 Jahren gelten Jugendliche im Rahmen von Ferienjobs rechtlich als arbeitsfähig. Dann sind bis zu acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche erlaubt. Allerdings nur während der Schulferien und höchstens vier Wochen pro Kalenderjahr. Gearbeitet werden darf grundsätzlich zwischen 6 und 20 Uhr. Wichtig ist auch die Ruhezeit: Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens zwölf Stunden liegen. Wochenendarbeit ist in der Regel tabu, mit Ausnahmen z. B. in der Gastronomie, Pflege oder Landwirtschaft.
Was lässt sich verdienen?
Schüler verdienen in der Regel weniger als ausgebildete Fachkräfte. Ein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn besteht für Schüler laut ARAG Experten nur dann, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind oder bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Beliebt sind daher Jobs mit Trinkgeld, vor allem in der Gastronomie. Finanziell gibt es dennoch Vorteile: Bis zu einem jährlichen Grundfreibetrag von aktuell 12.348 Euro bleibt das Einkommen steuerfrei. Zudem gelten viele Ferienjobs als kurzfristige Beschäftigung und damit als Minijob, sodass keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Auch das Kindergeld bleibt unangetastet, unabhängig von der Höhe des Verdienstes. Schüler sind über den Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert und bleiben in der Regel über die Eltern krankenversichert. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass der Versicherungsschutz der Unfallversicherung nicht greift, wenn es sich um einen Probetag für den Schülerjob handelt. Übrigens: Ein Unfall an einem unbezahlten „Schnuppertag“ gilt nicht als Arbeitsunfall (Sozialgericht Aachen, Az.: S 8 U 26/09).
Welche Rechte und Schutzregeln gelten am Arbeitsplatz?
Auch für Schüler gilt das Arbeitsrecht, ergänzt durch strengere Vorgaben zum Schutz Jugendlicher. Arbeitgeber haben eine besondere Fürsorgepflicht. Das bedeutet: Jugendliche dürfen nur ungefährliche Tätigkeiten übernehmen. Verboten sind Arbeiten mit hohem Unfallrisiko, extremen Temperaturen, starkem Lärm oder gefährlichen Stoffen. Ebenso unzulässig sind schwere körperliche Belastungen, dauerhaft ungünstige Körperhaltungen oder Akkordarbeit. Zudem weisen die ARAG Experten darauf hin, dass es immer eine klare Vereinbarung über Arbeitszeiten, Aufgaben und Bezahlung geben sollte. Auch bei kurzfristigen Jobs lohnt sich ein schriftlicher Vertrag, um Missverständnisse zu vermeiden.
Dürfen Ferienjobber gekündigt werden?
Grundsätzlich haben auch Schüler Kündigungsschutz. In der Praxis greift jedoch häufig eine Probezeit und die fällt meist in die ohnehin kurze Dauer eines Ferienjobs. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis oft kurzfristig beendet werden. Bei längerfristigen Nebenjobs gelten die üblichen gesetzlichen Kündigungsfristen: vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Arbeitgeber sollten diese Regeln ernst nehmen. Gerichte haben wiederholt klargestellt, dass auch junge Beschäftigte denselben rechtlichen Schutz genießen wie Erwachsene. Diskriminierung – etwa aufgrund des Alters – ist unzulässig und kann teuer werden. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem einem Studenten nach rechtswidriger fristloser Kündigung ein Schadensersatz von 100.000 Euro zugesprochen wurde. Die Richter erklärten die Kündigung nicht nur für unzulässig, sondern zudem für diskriminierend, da der Arbeitgeber das junge Alter des Arbeitnehmers mit in die Begründung hatte einfließen lassen (Landesarbeitsgericht München, Az.: 11 Sa 456/23).
Tipp der ARAG Experten zum Schluss: Schülerjobs sind sehr begehrt, daher gilt: Je früher man sucht, desto größer die Auswahl. Die Bundesagentur für Arbeit bietet ein Suchportal für Ferienjobs an. Auch auf speziellen Portalen wie schuelerjobs.de, aushilfsjobs.de oder aushilfsjobs.info lohnt sich ein Blick.
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- ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - arbeitgeber (Wikipedia)
Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen. - Arbeitszeit (Wikipedia)
Arbeitszeit ist im Arbeitsrecht der Zeitraum, in welchem ein Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nachkommen muss, wobei Arbeitspausen meist nicht mitzählen. Für Selbständige ohne vertraglich festgelegte Arbeitszeit ist Arbeitszeit der Zeitraum, den sie an ihrer Arbeitsstätte zum Zwecke der Erwerbstätigkeit verbringen. Komplementärbegriff ist die Freizeit. - Eltern (Wikipedia)
Eltern steht für: Eltern (Verwandtschaft), die menschlichen Elternteile Mutter und Vater, siehe Verwandtschaftsbeziehung #Eltern Eltern (Genetik), Erzeuger oder Erzeugerin eines Kindes, siehe Elter (Einzahl) sowie Parentalgeneration Eltern (Film), deutscher Kinofilm von Robert Thalheim (2013) Eltern (Haselünne), Ortsteil der Stadt Haselünne im Landkreis Emsland, Niedersachsen Eltern (Zeitschrift), monatliches deutsches Magazin (ab 1966) Elternpartei, ehemalige deutsche Kleinpartei Elternschaft, verschiedene soziale Definitionen Siehe auch: - Ferienjob (Wikipedia)
Ferienjob (auch Ferienarbeit genannt, österreichisches Deutsch auch: Ferialpraxis, Ferialpraktikum, Ferialjob, Ferialarbeit, Ferialtätigkeit) ist ein kurzfristiges und befristetes Arbeitsverhältnis, das Schüler oder Studenten während der Schul- bzw. Semesterferien eingehen (in Österreich an berufsbildenden höheren Schulen, wie HTL, oftmals auch verpflichtender Teil des Lehrplanes). - Fürsorgepflicht (Wikipedia)
Der Begriff der Fürsorgepflicht beschreibt die gesetzliche Pflicht von natürlichen oder juristischen Personen, für das Wohlergehen anderer Personen Sorge zu tragen. - Job (Wikipedia)
Job steht für: Job (Arbeit), vorübergehende oder gelegentliche Erwerbstätigkeit Job (EDV), einzelner vom Computer abzuarbeitender Auftrag Job (Bischof) (1946–2009), orthodoxer Erzbischof Job von Telmessos (* 1974), orthodoxer Erzbischof eine Gestalt des Alten Testaments, siehe Ijob Künstlername von André Jobin (Comicautor) (1927–2024) Werktitel: Der Job (Film), italienisches satierisches Filmdrama von Ermanno Olmi (1961) Job: A Masque for Dancing, Ballettmusik von Ralph Vaughan Williams (1930) Der Job (Fernsehserie), US-amerikanische Comedy-Krimiserie von ABC (2000–2001) Ein Job, deutscher Spielfilm von Christian Görlitz (2008) Geografie: Job (Puy-de-Dôme), Gemeinde im Département Puy-de-Dôme, Frankreich Job (Ger), Fluss in den Pyrenäen, Nebenfluss des Ger Job ist der Familienname folgender Personen: Alexander Job (* 1976), deutscher Handballspieler und -trainer André Job (1870–1928), französischer Chemiker Barbara Frank-Job (* 1960), deutsche Romanistin Bertram Job (* 1959), deutscher Journalist und Autor Brian Job (1951–2019), US-amerikanischer Schwimmer Christian Job (* 1967), deutscher Radiomoderator Dickson Job (* 2000), tansanischer Fußballspieler Elvis Job (* 1988), kamerunischer Fußballspieler Emma Lübbecke-Job (1888–1982), deutsche Pianistin und Ehefrau von Fried Lübbecke Enrico Job (1934–2008), italienischer Kunst- und Kostümdesigner Felix Alaba Adeosin Job (* 1938), nigerianischer Geistlicher, Erzbischof von Ibadan Finn Job (* 1995), deutschsprachiger Autor Herbert Keightley Job (1864–1933), US-amerikanischer Ornithologe und Fotograf Hubert Job (* 1958), deutscher Geograph und Regionalforscher Jakob Job (1891–1973), Schweizer Reiseschriftsteller und Radiointendant Jeff Job (* 1963), Eishockeytrainer Johannes Job (1664–1736), deutscher Beamter, evangelischer Theologe und Kirchenlieddichter Joseph-Désiré Job (* 1977), kamerunischer Fußballspieler Lynn Job (* 1959), US-amerikanische Komponistin und Lyrikerin Maria Manuela Job de Francis (1897–1971), Botanikerin Michael Job (* 1948), deutscher Sprachwissenschaftler Patrick Dalzel-Job (1913–2003), britischer Marineoffizier Peter Job (* 1941), britischer Manager Richard Job (1921–2010), deutscher … - Jugendliche (Wikipedia)
Unter Jugend ist im Allgemeinen eine soziale Altersgruppe gemeint, die sich in ihrem Alter und ihrem Status in der Gesellschaft unterscheidet und in der Altersperiode zwischen Kindheit und mittlerem Alter liegt. Die unteren Altersgrenzen werden zwischen 14 und 16 Jahren festgelegt, die oberen Altersgrenzen zwischen 25 und 35 Jahren und sogar später festgelegt. Wegen ihrer Länge wird die Lebensphase Jugend auch in die Abschnitte Adoleszenz und Postadoleszenz untergliedert, wobei umstritten ist, wo die Grenze verläuft. In der Praxis ist die Volljährigkeit relevant und nicht eine wissenschaftliche Abgrenzung. Die rechtliche Einstufung als Jugendlicher ist in vielen Ländern ausgesprochen kurz (vgl. unten „Rechtliche Definitionen“, siehe auch Jugendrecht). Der englische Begriff Teenager bezieht sich auf den Bereich der englischen Zählwörter, die auf -teen enden: Thirteen, fourteen usw., also den Bereich von 13 bis 19 Jahren. - Kündigungsschutz (Wikipedia)
Unter Kündigungsschutz versteht man gesetzliche Regelungen, die die Kündigung eines Vertrages erschweren oder ausschließen. Insbesondere Arbeitnehmer und Mieter von Wohnraum werden vor einer sozial ungerechtfertigten oder bei Abwägung der beiderseitigen Interessen ungerechtfertigt harten Kündigung geschützt. - Mindestlohn (Wikipedia)
Unter dem Mindestlohn versteht man in der Wirtschaft ein durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegtes Arbeitsentgelt, das als Mindestpreis gilt und nicht unterschritten werden darf. Vereinbarungen über niedrigere Löhne als die gesetzlich oder tarifvertraglich vorgesehenen Mindestlöhne oder der Verzicht der Arbeitnehmer auf den Mindestlohn sind unwirksam; d. h. der Arbeitnehmer kann trotzdem seinen Anspruch darauf geltend machen. Die Festsetzung erfolgt durch eine gesetzliche Regelung, eine Festschreibung in einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag oder implizit durch das Verbot von Lohnwucher. Eine Mindestlohnregelung kann sich auf den Stundenlohn oder den Monatslohn bei Vollzeitbeschäftigung beziehen. Neben nationalen Mindestlöhnen gibt es auch regionale Varianten, die sich z. B. auf Bundesstaaten oder Städte beziehen. Weitere Erscheinungsformen sind branchenspezifische Mindestlöhne. Eine 1970 von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) beschlossene Absichtserklärung zur Einführung von Verfahren zur vertraglichen Festlegung von Mindestlöhnen hatten zu Beginn des 21. Jahrhunderts 51 der 181 ILO-Mitgliedsstaaten ratifiziert. Nach einer Statistik der ILO gibt es in über 90 % ihrer Mitgliedstaaten Mindestlöhne. Branchenspezifische Mindestlöhne und ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn werden unter sozial- und arbeitsmarktpolitischen Aspekten in Wissenschaft und Politik kontrovers diskutiert. Ein Hauptargument für Mindestlöhne ist die Verbesserung der Einkommenssituation von Beschäftigten im Niedriglohnsektor, ein Hauptargument dagegen ist der drohende Verlust von Arbeitsplätzen. Die Wirkung von Mindestlöhnen auf das Beschäftigungsniveau ist umstritten. Maßgeblich für die möglichen Auswirkungen ist dabei die Höhe des Mindestlohns in Relation zum allgemeinen Lohnniveau. - Schüler (Wikipedia)
Als Schüler oder Schülerin wird eine Person bezeichnet, die im organisatorischen Rahmen einer Schule lernt oder zur Anhängerschaft bzw. zu den Unterrichteten eines Lehrers gehört. Dabei erhält sie von entsprechenden Lehrern Unterricht, um in einem Lernprozess Fertigkeiten, Wissen, Einsichten, Wertvorstellungen und Verhaltensweisen zu erwerben, zu erweitern, einzuüben und zu vertiefen. Die Gesamtheit aller Schüler einer Schule bildet die Schülerschaft. - Trinkgeld (Wikipedia)
Trinkgeld (veraltet auch französisch Douceur, deutsch „Süßigkeit, Sanftheit“) ist in der Wirtschaft eine durch den Gast oder Kunden über den Rechnungsbetrag hinaus erbrachte freiwillige Zahlung, mit der eine besondere Dienstleistungsqualität honoriert werden soll. Zu trennen ist das freiwillig gezahlte Trinkgeld von Bedienungsgeld, Bedienungszuschlag oder Servicepauschale, die Bestandteil des Kaufpreises oder der Rechnung sind. - Unfallversicherung (Wikipedia)
Unter Unfallversicherung versteht man im Gesundheitssystem eine Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls, sowohl die akuten (medizinischer Notfall) als auch die längerfristigen in Form einer leichten oder schweren Invalidität sowie teils auch die Todesfolge. Die Unfallversicherung deckt nur eigene Schäden – oder die Mitversicherter – ungeachtet einer Schuldfrage ab. Die Versicherung, die den Verursacher gegen Folgen eines Unfalls für andere versichert, nennt man Haftpflichtversicherung. - Urteil (Wikipedia)
Urteil steht für: Gerichtsurteil, siehe Urteil (Recht), Urteil (Deutschland) und Urteil (Österreich) im Sinne der Logik, siehe Urteil (Logik) im Sinne der Kognitionspsychologie, siehe Urteilen (Psychologie) Urteil ist der Familienname der folgenden Person: Andreas Urteil (1933–1963), österreichischer Bildhauer Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Urteil beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Urteil enthält Das Urteil Urteilsvermögen - Versicherungsschutz (Wikipedia)
Der Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, den ein Versicherungsnehmer mit einem Versicherungsunternehmen (Versicherer) zur Absicherung eines versicherten Risikos des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person gegen Zahlung einer Versicherungsprämie abschließt.