Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Darf eine Rückkehr ins Büro angeordnet werden? +++
Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf, welches urteilte, dass Arbeitnehmer allein aufgrund langjähriger Praxis oder interner Regelungen keinen Anspruch auf Homeoffice haben. Solche Vorgaben stellen meist nur einen Rahmen dar und stehen unter dem Vorbehalt des Arbeitgebers. Gleichzeitig dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter grundsätzlich wieder ins Büro zurückholen, weil sie den Arbeitsort im Rahmen ihres Direktionsrechts festlegen können. Im konkreten Fall hielt das Gericht die Rückkehranordnung ins Büro jedoch für unwirksam, weil der Arbeitgeber nicht ausreichend begründen konnte, warum die stärkere Präsenz des Mitarbeiters tatsächlich geeignet sein sollte, die behaupteten organisatorischen Probleme zu lösen (Az.: 3 Ca 6587/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des ArbG Düsseldorf.
+++ Urne zieht nicht mit um +++
Das Verwaltungsgericht Gießen hat laut ARAG Experten entschieden, dass die Umbettung einer Urne in der Regel einen besonderen sachlichen Grund erfordert und nicht allein mit einem Wohnsitzwechsel gerechtfertigt werden kann. Im konkreten Fall wollte eine Witwe die Urne ihres verstorbenen Mannes nach ihrem Umzug in eine andere Gemeinde verlegen lassen, konnte jedoch keinen ausreichenden Grund darlegen. Weder persönliche Belastungen noch familiäre Konflikte reichten nach Auffassung des Gerichts aus, um die Totenruhe zu durchbrechen. Zudem sei nicht sicher feststellbar gewesen, dass der Verstorbene selbst eine Umbettung gewollt hätte. Das Gericht betonte, dass andernfalls die Gefahr bestehe, dass Urnen bei jedem Umzug erneut verlegt würden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Gießen.
+++ Rückerstattung wegen fehlender Fußball-Tickets +++
Nach Auskunft der ARAG Experten entschied das Amtsgericht München, dass ein Kunde Anspruch auf die vollständige Rückerstattung des Reisepreises hat, wenn der Anbieter die zugesagte Reiseleistung nicht erbringt. Im konkreten Fall wurden weder Eintrittskarten zu einem Champions-League-Spiel nach Istanbul noch Flüge und weitere Leistungen für ein Fußballspiel bereitgestellt, sodass der Kunde berechtigt war, ohne Frist vom Vertrag zurückzutreten. Der Anbieter konnte seine Gegendarstellung nicht ausreichend belegen und auch ein Verweis auf angebliche Geschäftsbedingungen half ihm nicht, da deren Inhalt und Einbeziehung nicht nachvollziehbar dargelegt wurden. Deshalb sprach das Gericht dem Kläger die vollständige Rückzahlung zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München.
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.
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- ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - arbeitgeber (Wikipedia)
Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen. - Arbeitnehmer (Wikipedia)
Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. - Direktionsrecht (Wikipedia)
Das Direktionsrecht (auch Weisungsrecht) ist in Deutschland das Recht des Arbeitgebers auf Grundlage des Arbeitsvertrages gegenüber dem Arbeitnehmer, (An-)Weisungen zu erteilen. - Gerichtsurteil (Wikipedia)
Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: § 300 Abs. 1 ZPO). - Homeoffice (Wikipedia)
Home Office steht für: Homeoffice, Büro in den eigenen vier Wänden, siehe Häusliches Arbeitszimmer umgangssprachliches Synonym für Telearbeit von zuhause aus Home Office (Ministerium) (früher Home Department), britisches Innenministerium Small Office, Home Office, Kundengruppe oder Produktlinie im IT-Bereich Siehe auch: Home schooling, Hausunterricht - Recht (Wikipedia)
Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen. Diese generellen Regeln werden als objektives Recht bezeichnet. Es ist zu unterscheiden von subjektiven Rechten, den konkreten Rechten des Einzelnen, etwas zu tun, zu unterlassen oder von einem anderen zu verlangen. Das subjektive Recht kann sich entweder unmittelbar aus dem allgemeinen objektiven Recht ergeben oder in ihm seine (Ermächtigungs-)Grundlage haben. Zu solchen subjektiven Rechten gehören insbesondere die individuellen Freiheitsrechte, die sich aus den generellen Grundrechtsgarantien ergeben (z. B. das Recht, seinen Beruf zu wählen), ferner Ermächtigungen zu rechtswirksamen Handlungen (z. B. ein Kündigungsrecht, durch das ein Mietvertrag beendet werden kann) und schließlich Ansprüche, von einem anderen etwas zu verlangen. Die rechtliche Gewährleistung für solches „Verlangenkönnen“ liegt darin, dass der Berechtigte vor Gericht klagen und dieses dadurch verpflichten kann, ihm zur Durchsetzung seines Rechts zu verhelfen (ubi actio ibi ius). Eine wesentliche Komponente eines subjektiven Rechts ist also eine rechtlich gewährleistete Durchsetzungsinitiative. Objektives Recht und subjektives Recht gelten als „zwei verschiedene Seiten derselben Medaille“. - Reisepreis (Wikipedia)
Der Reisepreis ist ein Rechtsbegriff, unter dem der Preis für den Abschluss eines Reisevertrages als Gegenleistung für angebotene Reiseleistungen verstanden wird. - Totenruhe (Wikipedia)
Die Störung der Totenruhe ist der Rechtsbegriff für Leichen- und Grabschändung. Es handelt sich in Deutschland um einen Straftatbestand, der in § 168 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt ist. Der Versuch ist strafbar (§ 168 Abs. 3 StGB). Die Gesetzgebung beruht auf der Annahme, erdbestattete Leichname würden sich innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Ruhefrist so weit zersetzen, um eine straffreie Umlagerung der verbliebenen Überreste bei der Neubelegung der Grabstätte zu ermöglichen. Aber ein Teil der durch Erdbestattung beigesetzten Toten verhärtet in kalten, feuchten Gräbern bei unzureichender Sauerstoffzufuhr zu Wachsleichen. Ein durch Adipocire konservierter Leichnam ist auf natürliche Weise erhalten und wirkt äußerlich, als sei er relativ frisch verstorben. Um die Totenruhe nicht zu stören, dürfen diese Leichen, die auf einem Viertel von 1000 befragten Friedhöfen vorhanden waren, in der Regel nicht ohne Weiteres umgebettet werden. - Umbettung (Wikipedia)
Eine Umbettung ist die Verlagerung der Überreste von bestatteten Toten an einen anderen Bestattungsort. Sofern der Verstorbene noch nicht beerdigt war, er also vor der eigentlichen Beerdigung an einen anderen Ort transportiert wird, spricht man von dessen Überführung an den Bestattungsort. Anlässe für Umbettungen sind zum Beispiel: die gewünschte Zusammenführung von an verschiedenen Orten bestatteten Familienangehörigen die zentrale Bestattung von (teils nur notdürftig verscharrten) Kriegsopfern auf einem Soldatenfriedhof aber auch die Rehabilitation von ehemals verfolgten Staatsbürgern (siehe z. B. Imre Nagy) oder umgekehrt die Verfemung vormals geehrter Persönlichkeiten oder als Einleitung einer Seligsprechung. Die Exhumierung und anschließende neuerliche Bestattung an einem Ort der künftigen Verehrung ist Voraussetzung dafür. die drohende Devastierung des Friedhofes aus politischen Erwägungen Eine Umbettung setzt Genehmigungen durch den Friedhofsbetreiber (meistens die Kommune), die Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) und das Gesundheitsamt (insbesondere bei Verstorbenen, die an einer übertragbaren Krankheit litten bzw. starben) voraus. Die hierfür geltenden rechtlichen Regelungen finden sich in den Bestattungsgesetzen der Länder. Die Genehmigung wird aber im Allgemeinen nur erteilt, wenn die Umbettung im öffentlichen Interesse liegt, da die Ruhe des Verstorbenen nicht gestört werden soll. Die Bestimmungen sind in der Friedhofsordnung der jeweiligen Friedhofsverwaltung festgelegt. - urne (Wikipedia)
Urne steht für: Bestattungsurne zur Aufnahme der Asche eines Verstorbenen Urne (Heraldik), eine Wappenfigur Wahlurne zur Sammlung von Stimmzetteln fiktives Gefäß zur Veranschaulichung von Zufallsexperimenten; siehe Urnenmodell Urne ist der Familienname folgender Personen: Renate Urne (* 1982), norwegische Handballspielerin Siehe auch: - Urteil (Wikipedia)
Urteil steht für: Gerichtsurteil, siehe Urteil (Recht), Urteil (Deutschland) und Urteil (Österreich) im Sinne der Logik, siehe Urteil (Logik) im Sinne der Kognitionspsychologie, siehe Urteilen (Psychologie) Urteil ist der Familienname der folgenden Person: Andreas Urteil (1933–1963), österreichischer Bildhauer Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Urteil beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Urteil enthält Das Urteil Urteilsvermögen - Wohnsitzwechsel (Wikipedia)
Ein Umzug (auch Wohnortwechsel, in der Schweiz auch Zügeln) ist ein Wechsel des Wohnsitzes, meist des Hauptwohnsitzes, in eine andere Wohnung oder in ein anderes Haus.