Unterhalt: Gericht berücksichtigt Geschäftsführer-Gehalt

(DAV). Nach der Trennung entwickelt sich ein Ehepartner beruflich stark weiter – und erzielt deutlich höhere Einkünfte als zuvor. Doch zählt dieses neue Gehalt auch für den Unterhalt? In einem Fall entschied das Gericht: Ja, denn die berufliche Veränderung sei bereits während der Ehe angelegt gewesen.

Das Ehepaar stritt nach der Trennung und Scheidung um die Höhe des Unterhalts. Ein zentraler Punkt war die Frage, welches Einkommen beim Mann – der unterhaltspflichtig war – angesetzt werden sollte.

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Das Paar trennte sich im Oktober 2019, die Scheidung erfolgte 2024. Schon im Mai 2019 hatte der Mann von seinem damaligen Arbeitgeber die Zustimmung erhalten, ab Januar 2020 eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen. Im Dezember 2019 gründete er gemeinsam mit einem Geschäftspartner ein eigenes Unternehmen.

Karrieresprung nach Trennung: Neues Einkommen kann für Unterhalt zählen
Die Frau war der Meinung, dass bei der Berechnung des Unterhalts sein Gehalt als Geschäftsführer dieses neuen Unternehmens berücksichtigt werden müsse. Das Amtsgericht sah das anders: Es legte ein fiktives Einkommen zugrunde, das der Mann als Angestellter vor der Trennung verdient hatte. Das spätere Gehalt als Geschäftsführer wurde nicht einbezogen – nach Auffassung des Gerichts war dieser Karrieresprung nicht bereits während der Ehe absehbar oder angelegt.

Die Frau legte Beschwerde ein – mit Erfolg. Das höhere Gericht entschied, dass sehr wohl das Geschäftsführer-Gehalt von rund 10.000 Euro monatlich bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen sei. Die Richter argumentierten, dass sich die berufliche Entwicklung des Mannes bereits während der Ehe abgezeichnet habe.

Selbstständigkeit nach der Trennung: Wann zählt das neue Einkommen?
So hatten die beiden sich zwar im Oktober 2019 getrennt, aber bereits 2018 hatte es nach Angaben des Geschäftspartners erste Gespräche über eine gemeinsame Selbstständigkeit gegeben. Auf dessen Empfehlung hin absolvierte der Mann zudem eine Zusatzqualifikation als Sachverständiger. Im Laufe des Jahres 2019 kündigte er schließlich seine Stelle und gründete das Unternehmen, das er dann ab Anfang 2020 als Geschäftsführer leitete.

Das Gericht stellte klar: Veränderungen, die auch bei einer fortbestehenden Ehe sehr wahrscheinlich eingetreten wären, müssen berücksichtigt werden – etwa normale Gehaltserhöhungen, mögliche Einkommenseinbußen durch Arbeitslosigkeit oder den Renteneintritt. Auch berufliche Entwicklungen, die sich aus dem bisherigen Werdegang ergeben und in der Ehezeit vorbereitet wurden, beeinflussen den Lebensstandard, der für den Unterhalt maßgeblich ist.

Nur wenn ein unerwarteter und außergewöhnlicher Karrieresprung vorliegt, der während der Ehezeit nicht absehbar war, kann ein späteres höheres Einkommen außen vor bleiben. In diesem Fall aber sah das Gericht eine enge Verbindung zwischen dem beruflichen Aufstieg und der Ehezeit – und damit eine Pflicht, das höhere Einkommen zu berücksichtigen.

Oberlandesgericht Köln am 07. November 2024 (AZ: 14 UF 57/24)

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  • DAV (Wikipedia)
    DAV steht für: Datenannahme- und -verteilstelle der Versicherungsträger, siehe Datenaustausch nach § 302 SGB V Der Audio Verlag, deutscher Hörbuchverlag Détachement d’armée des Vosges, ein französischer Militärverband im Ersten Weltkrieg Deutsch-Amerikanisches Volksfest in Berlin Deutsche Aktuarvereinigung Deutsche Antisemitische Vereinigung Deutsche Außenhandels- und Verkehrs-Akademie in Bremen Deutscher Alpenverein Deutscher Altphilologenverband Deutscher Anglerverband Deutscher Anwaltverein Deutscher Apothekerverband Deutscher Apotheker Verlag, siehe Mediengruppe Deutscher Apotheker Verlag Deutscher Asphaltverband Dividendenabgabeverordnung Davao del Norte (ISO-3166-2:PH-Code), Provinz der Philippinen Enrique Malek International Airport (IATA-Code), Flughafen von David (Panama), Panama Sternenklasse von pulsationsveränderlichen Weißen Zwergsternen, siehe ZZ-Ceti-Stern #Klassifikation DAV (Zeitschrift), tschechoslowakische Zeitschrift (1924–1938) Düwag – Ateliers de Vevey, Schweizer Straßenbahntyp Dav ist der Spitzname folgender Personen: Dav Pilkey (* 1966), US-amerikanischer Autor und Illustrator dav steht für: Taita (Sprache) (ISO-639-3-Code), Sprache der Taita (Ethnie) in Kenia Siehe auch: WebDAV, ein Standard zur Bereitstellung von Dateien im Internet CardDAV, Erweiterung von WebDAV für Adressbücher CalDAV, Erweiterung von WebDAV für Kalender GroupDAV, offener Standard zur Bereitstellung von Kalendereinträgen, Aufgabenlisten und Kontaktinformationen
  • Deutscher Anwaltverein (Wikipedia)
    Der Deutsche Anwaltverein (DAV) e. V., wurde im Jahre 1871 in Bamberg als Interessenvertretung der deutschen Anwaltschaft gegründet und hat heute seinen Sitz in Berlin. Im DAV sind 253 lokale Anwaltvereine im In- und Ausland organisiert. Hauptgeschäftsführerin ist seit April 2020 Sylvia Ruge.
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  • Scheidung (Wikipedia)
    Eine Ehescheidung (kurz Scheidung) ist die Auflösung einer Ehe. Grundsätzlich und semantisch wird jede Ehe einmal geschieden, spätestens mit dem Tod eines der Ehegatten; dieser Sachverhalt kommt z. B. in der historisch gewachsenen Eheschließungsformel zum Ausdruck („… bis dass der Tod euch scheidet“). Allerdings wird der Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch – und insbesondere in juristischer Hinsicht – verengt auf die Auflösung einer Ehe zu Lebzeiten beider Partner verstanden. Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit anerkannten Familienstände. Eine Scheidung ist in allen Staaten außer den Philippinen und der Vatikanstadt möglich, Verfahren und Bedeutung können jedoch sehr unterschiedlich sein. Eine wirksam geschlossene Ehe kann grundsätzlich auf dreierlei Weise beendet werden: Tod eines der Ehegatten („… bis dass der Tod euch scheidet“), Scheidung (im engeren Sinne) zu Lebzeiten beider Partner oder Aufhebung aufgrund einer nachträglichen Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Rechtswirksamkeit zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht gegeben waren. In allen vorgenannten Fällen wird davon ausgegangen, dass die Ehe zumindest eine Zeitlang rechtlich Bestand gehabt hat. Hiervon zu unterscheiden sind diejenigen Fälle, bei denen eine Eheschließung zwar formell stattfand, jedoch durch eine Nichtigerklärung (Staatsrecht) oder Annullierung (Kirchenrecht) als von vornherein ungültig erklärt wird. Auch gleichgeschlechtliche Ehen können geschieden werden, eingetragene Lebenspartnerschaften dagegen werden nicht geschieden, sondern aufgehoben (§ 15 LPartG). Eine Scheidung hebt die Schwägerschaft nicht auf.
  • Trennung (Wikipedia)
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  • Unterhalt (Wikipedia)
    Der Rechtsbegriff Unterhalt (historisch Sustentation) bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung eines Rechtssubjekts, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern. Der Begriff Alimente (von lateinisch alimentum „Nahrungsmittel, Unterhaltszahlung“) steht in diesem Zusammenhang für finanzielle Unterhaltsleistungen; zumeist für eigene Kinder, die nicht direkt versorgt werden können oder dürfen. Unterhalt ist einer der Grundpfeiler der Sozialfürsorge und sozialen Sicherheit.
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