München/Berlin (DAV). Bricht ein Auszubildender seine Ausbildung wegen einer vorübergehenden Erkrankung ab, hat er keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Die 1994 geborene Frau begann im Februar 2016 eine zweijährige Ausbildung zur pharmazeutisch-technischen Assistentin und besuchte hierfür eine Schule. Die Familienkasse gewährte zunächst Kindergeld. Im Herbst 2017 teilte ihr die MutterRead More →