ARAG Experten mit Tipps für einen rückengesunden Arbeitsalltag

Starker Rücken: Was muss der Arbeitgeber tun?

ARAG Experten mit Tipps für einen rückengesunden Arbeitsalltag

Zum Tag der Rückengesundheit am 15. März schauen sich die ARAG Experten einmal an, welche juristische Stellung der Rücken im Arbeitsrecht hat. Spoiler: Arbeitgeber sind gut beraten, auf die Rückengesundheit ihrer Mitarbeiter zu achten, denn Rückenschmerzen sind der dritthäufigste Grund für Arbeitsunfähigkeit. Doch welche Pflichten haben Arbeitgeber eigentlich, um ihre Mitarbeiter gesund zu halten? Die ARAG Experten geben einen Überblick über Rechte, Pflichten und praktische Lösungen für den Arbeitsalltag.

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Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Arbeitgeber eine gesetzliche Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten haben. Sie müssen Arbeitsplätze so gestalten, dass Gesundheit und Sicherheit nicht gefährdet werden. Diese Pflicht ergibt sich aus verschiedenen Gesetzen, etwa dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung. Wer dauerhaft unter Rückenschmerzen leidet, kann daher durchaus erwarten, dass der Arbeitgeber tätig wird und den Arbeitsplatz ergonomisch überprüft.

Besonders wichtig ist dabei die sogenannte Gefährdungsbeurteilung. Arbeitgeber müssen regelmäßig prüfen, ob am Arbeitsplatz gesundheitliche Risiken bestehen. Dazu zählen laut ARAG Experten auch Fehlbelastungen für Rücken und Gelenke. Werden Probleme festgestellt, sind geeignete Maßnahmen erforderlich, beispielsweise ergonomische Möbel oder Unterweisungen der Arbeitnehmer. Unter Umständen haben Beschäftigte sogar Anspruch auf einen speziell angepassten Arbeitsplatz, etwa bei ärztlich bestätigten Beschwerden.

Der rückengesunde Arbeitsplatz
Die ARAG Experten raten daher zu höhenverstellbaren Schreibtischen. Die Faustregel besagt, dass ein Abstand zwischen den Oberschenkeln und der Tischplatte von ungefähr zehn Zentimetern optimal ist. Der Schreibtischstuhl sollte ebenfalls höhenverstellbar sein und über eine passende Rückenlehne verfügen. Wenn die Hände auf dem Tisch aufliegen, beträgt der Winkel zwischen Unter- und Oberarm idealerweise zwischen 90 und 100 Grad. Die Distanz zwischen Augen und Bildschirm sollte zwischen 50 und 80 Zentimeter betragen. Es gilt: Je größer der Monitor, desto größer der Abstand. Der Blickwinkel sollte um 20 Grad geneigt sein.

Die Arbeitsstättenverordnung definiert die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze. Sie schreibt Arbeitgebern vor, wie sie einen gesunden Arbeitsplatz zu gestalten haben. Dabei sind die Sitzausrichtung und die Positionierung des Bildschirms die Grundlage eines gesunden Arbeitsalltags.

Für die Gesundheit spielt zudem die richtige Lage des Arbeitsplatzes eine Rolle. Beispielsweise kann man Kopfschmerzen vorbeugen, indem man den Bildschirm nicht direkt vor das Fenster, sondern parallel zum Fenster aufstellt. So wird der Helligkeitsunterschied zwischen Monitor und Außenwelt nicht zu groß. Weitere hilfreiche Maßnahmen sind zudem Jalousien, eine blendfreie Deckenbeleuchtung, ein nicht spiegelnder Schreibtisch und eine angepasste Lichtintensität zwischen 400 und 600 Lux.

Fünf Übungen fürs Home-Office
Im Home-Office ist es meist deutlich schwerer, einen gesunden Arbeitsplatz einzurichten. Dennoch kann man auch hier Rücken und Nacken fit halten. Die ARAG Experten raten, die Arbeit nach Möglichkeit auch mal stehend zu erledigen. So lässt es sich vermeiden, dass Gelenke und Bandscheiben dauernd einseitig belastet werden. Auch wer keine akuten Schmerzen hat, kann sich mit regelmäßigen Übungen etwas Gutes tun. Dazu sollten Arbeitnehmer alle drei Stunden eine Bewegungspause von zehn bis 15 Minuten einlegen. Die ARAG Experten schlagen dafür fünf Übungen mit mehreren Wiederholungen vor: Bei der ersten Übung geht es um die Halswirbelsäule. Dazu legt man die Hände auf die Oberschenkel und bewegt den Kopf von rechts nach links. Die zweite Übung widmet sich dann den Schultern. Zunächst lässt man die Arme entspannt hängen und kreist die Schultern nach vorne, danach nach hinten. Am Ende werden die Schultern abwechselnd hochgezogen und fallengelassen.

Die dritte Übung entlastet die Brustwirbelsäule. Dabei lässt man die Arme zunächst entspannt neben den Oberschenkeln hängen. Dann fallen die Schultern nach vorne und die Daumen drehen nach innen. Danach werden die Schultern nach hinten gezogen und die Daumen nach außen gedreht.

Übung Nummer vier trainiert die Lendenwirbelsäule mit den Händen. Dafür sitzt man gerade auf dem Stuhl und legt die Hände hinter dem Rücken übereinander. Dabei werden Bauch- und Gesäßmuskeln angespannt und der Körper gegen die Lehne gedrückt. Danach folgt die Entspannung der Muskeln und ein langsames Ausatmen. Allen, die im Job viel tippen müssen, könnte zudem Übung Nummer fünf guttun: Arme nach vorne ausstrecken, die Finger spreizen, danach eine Faust bilden. Währenddessen können die Arme gehoben und gesenkt werden.

Bei starken Beschwerden das Gespräch suchen
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Arbeitnehmer keinen rechtlichen Anspruch auf Präventionsangebote haben. Doch viele Unternehmen bieten neben einer ergonomischen Ausstattung des Arbeitsplatzes Rückenschulungen, Bewegungsprogramme und andere Gesundheitskurse als Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements an. Denn diese Maßnahmen helfen nicht nur, Fehlzeiten zu reduzieren, sondern gehören auch zur Verantwortung moderner Arbeitgeber.

Wer bereits starke Beschwerden hat, sollte umgehend das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Oft lassen sich individuelle Lösungen finden, beispielsweise andere Arbeitszeiten, mehr Bewegungspausen oder technische Hilfsmittel. Bei längerer Erkrankung kann zudem ein betriebliches Eingliederungsmanagement helfen, die Rückkehr in den Job rückenschonend zu gestalten.

Aktuelle Zahlen zu Rückenschmerzen und Fehlzeiten
Rückenschmerzen gehören in Deutschland zu den häufigsten Volkskrankheiten: Rund 32,6 Prozent der Erwachsenen und etwa 20,8 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind betroffen. Frauen leiden mit knapp 35 Prozent deutlich häufiger als Männer (29 Prozent). Auch wirtschaftlich schlagen die Beschwerden stark zu Buche: Die direkten Krankheitskosten durch Rückenschmerzen liegen bei über 3,8 Milliarden Euro jährlich, zusammen mit weiteren Rückenleiden, wie Bandscheibenvorfällen, Hexenschuss oder Ischiasschmerzen, sogar bei mehr als 11,6 Milliarden Euro. Gleichzeitig zählen sie zu den wichtigsten Ursachen für Arbeitsausfälle.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • arbeitgeber (Wikipedia)
    Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen.
  • Arbeitsstättenverordnung (Wikipedia)
    Arbeitsstättenverordnung steht für: die deutsche Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV); siehe Arbeitsstättenverordnung (Deutschland) die österreichische Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, mit der Anforderungen an Arbeitsstätten und an Gebäuden auf Baustellen festgelegt und die Bauarbeiterschutzverordnung geändert wird (AStV); siehe Arbeitsstättenverordnung (Österreich)
  • ergonomisch (Wikipedia)
    Die Ergonomie oder Ergonomik (von altgriechisch ἔργον ergon, deutsch ‚Arbeit‘, ‚Werk‘, und νόμος nomos, deutsch ‚Regel‘, ‚Gesetz‘) ist die Wissenschaft von der Gesetzmäßigkeit menschlicher bzw. automatisierter Arbeit. Zuerst verwendet und definiert wurde der Begriff 1857 von Wojciech Jastrzębowski. Ziel der Ergonomie ist es, die Arbeitsbedingungen, den Arbeitsablauf, die Anordnung der zu greifenden Gegenstände (Werkstück, Werkzeug, Halbzeug) räumlich und zeitlich optimiert anzuordnen sowie die Arbeitsgeräte für eine Aufgabe so zu optimieren, dass das Arbeitsergebnis (qualitativ und wirtschaftlich) optimal wird und die arbeitenden Menschen möglichst wenig ermüden oder gar geschädigt werden, auch wenn sie die Arbeit über Jahre hinweg ausüben. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Benutzerfreundlichkeit, also der Verbesserung des Arbeitsplatzes, der Arbeitsorganisation und heute meist der Mensch-Maschine-Schnittstelle. Auch die physiologische Anpassung von Sitzmöbeln, Geräten, Türgriffen etc. außerhalb der Arbeitswelt wird häufig als Ergonomie und die Gegenstände selber werden als ergonomisch bezeichnet. Wer sich mit der Ergonomik beruflich beschäftigt, ist ein Ergonom.
  • experte (Wikipedia)
    Ein Experte (auch Fachexperte oder Sachkundiger oder Spezialist) ist eine Person, die über überdurchschnittlich umfangreiches Wissen auf einem Fachgebiet oder mehreren bestimmten Sacherschließungen oder über spezielle Fähigkeiten verfügt. Neben dem theoretischen Wissen kann dessen kompetente Anwendung, also praktisches Handlungswissen, für einen Experten kennzeichnend sein. Experten sind auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens imstande, „Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen“. Schlüsselbegriffe der Fachkompetenz sind danach Zielorientierung, Sachgerechtheit (Gegenstandsbezogenheit), Methodenkompetenz, Selbständigkeit und die Fähigkeit zu situationsgerechter Anwendung und Ergebnisbeurteilung.
  • Fürsorgepflicht (Wikipedia)
    Der Begriff der Fürsorgepflicht beschreibt die gesetzliche Pflicht von natürlichen oder juristischen Personen, für das Wohlergehen anderer Personen Sorge zu tragen.
  • Gefährdungsbeurteilung (Wikipedia)
    Die Gefährdungsbeurteilung (GefBU oder GBU) beschreibt den Prozess der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Hinzu kommen die Ableitung und Umsetzung aller zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit erforderlichen Maßnahmen, die anschließend hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft werden müssen. Das Ziel besteht darin, Gefährdungen bei der Arbeit frühzeitig zu erkennen und diesen präventiv, das heißt noch bevor gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unfälle auftreten, entgegenzuwirken. Die Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen, Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten basiert unter anderem auf §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung infolge der Umsetzung europäischer Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz (1989 und 1992), § 3 Betriebssicherheitsverordnung, § 6 Gefahrstoffverordnung, §§ 89, 90 Betriebsverfassungsgesetz. In Österreich haben Arbeitgeber bei der Übertragung von Aufgaben an Arbeitnehmer deren Eignung in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit zu berücksichtigen (§ 6 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz).
  • Rücken (Wikipedia)
    Der Rücken (mittelhochdeutsch rück[e] und ruck[e]; althochdeutsch [h]rukki, altindisch krúñcati‚ gekrümmt‘), lateinisch Dorsum, ist die hintere Seite des Rumpfes der Menschen und Tiere, die sich vom unteren Rand des Nackens bis zur Gegend der Lende bzw. zur Spitze des Steißbeins erstreckt.
  • Rückenschmerzen (Wikipedia)
    Als Rückenschmerzen (Notalgie) werden alle mehr oder minder starken Schmerzen im Bereich des Rückens bezeichnet, völlig unabhängig von deren Ursache. Fachsprachlich werden Schmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule oft als Kreuzschmerzen (Lumbalgie/Lumbago) oder LWS-Syndrom bezeichnet, während die Dorsalgie (synonym: BWS-Syndrom) entweder unspezifisch Rückenschmerzen oder im engeren Sinne Schmerzen im Bereich der Brustwirbelsäule bezeichnet. Schmerzen der Halswirbelsäule werden oft als Nackenschmerzen, Zervikalgie oder HWS-Syndrom bezeichnet. Bei ausstrahlenden Schmerzen in die Extremitäten spricht man im Bereich der Lendenwirbelsäule von einer (Lumbo-)Ischialgie und an der Halswirbelsäule von einer (Zerviko-)Brachialgie.
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