Räumfahrzeuge überholen ist erlaubt – aber gefährlich

R+V-Infocenter: Wer überholt, haftet in der Regel bei einem Unfall

Räumfahrzeuge überholen ist erlaubt - aber gefährlich

(Bildquelle: Pixabay)

Wiesbaden, 9. Januar 2026. Räumfahrzeuge sind bei Schnee, Matsch und Glatteis im Dauereinsatz. Grundsätzlich dürfen die langsamen Fahrzeuge überholt werden. Doch wer überholt, haftet in der Regel bei einem Unfall, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

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Räumfahrzeuge haben Sonderrechte im Straßenverkehr. „Arbeitsfahrzeuge mit rot-weißen Warnmarkierungen dürfen auf jeder Straßenseite und in alle Richtungen fahren. Auch Anhalten ist für sie überall erlaubt“, sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. In der Nähe der großen Fahrzeuge ist also besondere Vorsicht geboten.

Vorbeifahren nur auf eigenes Risiko
Grundsätzlich sollte man zu einem Räumfahrzeug ausreichend Abstand halten. „Trifft das Streugut ein anderes Fahrzeug, ist der Winterdienst in der Regel nicht in der Pflicht“, betont R+V-Experte Richter. Auch wenn Räumfahrzeuge entgegenkommen, sollte man möglichst rechts fahren und Abstand halten.

Hinzu kommt: Vor dem Räumfahrzeug kann die Fahrbahn noch voller Schnee oder Eis sein. „Der plötzliche Wechsel des Untergrunds macht ein Überholmanöver besonders gefährlich“, warnt R+V-Experte Richter. Auf Autobahnen fahren häufig mehrere Räumfahrzeuge versetzt hintereinander. Rechtsüberholen ist bis auf wenige Ausnahmen verboten. Auch beim regelgerechten Überholen gilt: Bei einem Unfall haftet normalerweise derjenige, der überholt hat. „Das gilt beispielsweise bei einem Zusammenstoß mit einem Räumfahrzeug“, so Richter weiter.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Wenn ein Räumfahrzeug entgegenkommt, äußerst rechts fahren. Das verringert das Risiko eines Zusammenstoßes.
– Kommt es auf Fahrbahnen nur vereinzelt zu Glätte, ist die Gemeinde nicht verpflichtet zu streuen.
– Nachts besteht nur dort eine Streupflicht, wo mit viel Verkehr zu rechnen ist.
– Unbefestigte Wald- und Feldwege müssen im Winter nicht oder nicht vollständig geräumt und gestreut werden. Wer dort fährt, tut es auf eigenes Risiko.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Abstand (Wikipedia)
    Der Abstand (auch Entfernung oder Distanz) zweier Punkte ist die Länge der kürzesten Verbindung dieser Punkte. Im euklidischen Raum ist dies die Länge der Strecke zwischen den beiden Punkten. Der Abstand zweier geometrischer Objekte ist die Länge der kürzesten Verbindungslinie der beiden Objekte, also der Abstand der beiden einander nächstliegenden Punkte. Werden nicht die einander nächstliegenden Punkte zweier Objekte betrachtet, so wird dies explizit angegeben oder ergibt sich aus dem Zusammenhang, wie beispielsweise der Abstand der geometrischen Mittelpunkte oder der geometrischen Schwerpunkte. Die Metrik ist der Teil der Mathematik, der sich mit der Abstandsmessung beschäftigt. Der Abstand, die Entfernung, die Distanz zwischen zwei Werten einer Größe oder zwischen zwei Zeitpunkten wird bestimmt, indem man den Absolutbetrag ihrer Differenz bildet, das heißt, indem sie voneinander abgezogen werden und vom Ergebnis der Absolutbetrag gebildet wird. Der gemessene Abstand ist unabhängig vom gewählten Referenzpunkt des Koordinatensystems, nicht aber von dessen Skalierung (siehe auch Maßstabsfaktor). In der beobachtenden Astronomie wird der scheinbare Abstand am Himmel zwischen zwei Himmelsobjekten als Winkelabstand angegeben. Der Abstand zweier Mengen im euklidischen Raum (oder allgemeiner in einem metrischen Raum) kann über die Hausdorff-Metrik definiert werden.
  • Glatteis (Wikipedia)
    Winterglätte (umgangssprachlich im Verkehr auch Straßenglätte) respektive Glatteis entsteht, wenn sich auf dem Boden eine Eisschicht oder eine andere Gleitschicht bildet. Besonders auf der Fahrbahnoberfläche und anderen Gehanlagen ist das ein großes Verkehrs- und Unfallrisiko.
  • Haftung (Wikipedia)
    Haftung steht für: die rechtliche Belangbarkeit, siehe Haftung (Recht) das flächige Anhaften im Gegensatz zum Ablösen, siehe Adhäsion das Haften im Gegensatz zum Gleiten, siehe Haftreibung Siehe auch: Haeften
  • Matsch (Wikipedia)
    Matsch steht für: Schlamm (umgangssprachlich) Schneematsch, siehe Schnee #Nach Feuchtigkeit Stark mit Flüssigkeit benetzte körnige Substanz oder Pulver, in Chemielabor und -produktion Matsch (Adelsgeschlecht), Bündner Adelsgeschlecht Begriff, der in einigen Kartenspielen verwendet wird, siehe Schneider (Kartenspiel) #Matsch MATSCH!, eine Kinderzeitschrift Geographie: Matsch (Mals), eine Fraktion des Südtiroler Ortes Mals Matscher Tal, ein Seitental des Vinschgaus, Südtirol Mazzo di Valtellina, ein Ort im Veltlin, früher deutsch „Matsch im Veltlin“ Matsch Ridge, Gebirgskamm im Ellsworthland, Antarktika Personen: Arnold von Matsch († 1221), Bischof von Chur Elisabeth von Matsch (* um 1370 (?); † nach 1445), Ehefrau, Witwe und Erbin des Grafen Friedrich VII. von Toggenburg Franz Matsch (1861–1942), Maler des österreichischen Jugendstils Gaudenz von Matsch (1436–1504), Graf zu Kirchberg Norbert Matsch (* 1969), österreichischer Kirchenkapellmeister Siehe auch: Maatsch Match Mudge
  • Risiko (Wikipedia)
    Risiko weist je nach Fachgebiet einen unterschiedlichen Begriffsinhalt auf, allgemein wird hierunter die Möglichkeit des Eintritts künftiger Ereignisse, die nachteilige Auswirkungen wie Verlustgefahren in sich bergen, verstanden. Komplementärbegriff ist die Sicherheit.
  • Schnee (Wikipedia)
    Schnee besteht aus feinen Eiskristallen und ist die häufigste Form des festen Niederschlags.
  • Sonderrechte (Wikipedia)
    Sonderrecht bezieht sich unter anderem auf ein Recht, das nur bestimmten Personen oder Personengruppen vorbehalten ist, siehe Privileg die Befreiung von den Vorschriften der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung, siehe Sonderrechte (Straßenverkehrsordnung) das Sonderrecht im Stockwerkeigentum in der Schweiz und in Liechtenstein, siehe Sonderrecht (Stockwerkeigentum) ein Recht, das dazu dient, bestimmte Gruppen der Bevölkerung zu diskriminieren, beispielsweise historisch Geschichte der Juden in Deutschland#Verfolgungen und Entwicklung eines Sonderrechts Siehe auch:
  • Straßenverkehr (Wikipedia)
    Der öffentliche Straßenverkehr findet auf allen Flächen statt, die durch Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht der Allgemeinheit gewidmet sind (öffentlich rechtlicher Verkehrsraum). Auch nicht gewidmete Verkehrsflächen (tatsächlich oder bedingt öffentlicher Verkehrsraum) wie das Tankstellengelände, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offenstehen, werden hierunter zusammengefasst. Verkehrsteilnehmer ist jeder, der diese Flächen benutzt. Areale wie das Betriebs- oder Privatgelände, die durch Schranken oder andere bauliche Maßnahmen den allgemeinen Zugang ausschließen, zählen nicht zum öffentlichen Verkehrsraum. Die Straßenverkehrs-Ordnung, das Straßenverkehrsgesetz und die Fahrerlaubnis-Verordnung finden grundsätzlich auf diesen Flächen keine Anwendung. Zum Verkehrssystem Straßenverkehr gehören die Verkehrswege, Verkehrsmittel und weitere Einrichtungen wie Tankstellen, Parkplätze und Parkhäuser. Der Straßenverkehr wird durch Fußgänger, durch muskelkraftbetriebene Fahrzeuge (z. B. Fuhrwerke, Fahrräder) und durch Motorkraft bewegte Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge) wahrgenommen. Staatliche Einrichtungen, wie das Kraftfahrt-Bundesamt, die Bundesanstalt für Straßenwesen, das Bundesamt für Güterverkehr oder die Polizei, überwachen den Verkehr und Gerichte geben Rechtssicherheit. Auch Pannenhilfen, Tankstellen, Werkstätten, Fahrschulen, Zubehörläden, Verkehrsclubs und Fachjournale sind wichtige Akteure. In den meisten Fällen ist die öffentliche Hand für das Straßennetz zuständig. Motorverkehrsmittel gehören hingegen meist Unternehmen oder Privatpersonen. Theoretische Modelle zur Beschreibung des Straßenverkehrsflusses sind beispielsweise das Fundamentaldiagramm sowie das Nagel-Schreckenberg-Modell.
  • überholen (Wikipedia)
    Überholen bzw. Überholung steht für: Überholvorgang zwischen zwei Fahrzeugen die Instandhaltung bei technischen Einrichtungen Siehe auch: Überholbahnhof Überholknopf Überholkupplung
  • Unfall (Wikipedia)
    Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet (Personenschaden) oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird (Sachschaden). Die häufigsten Unfallereignisse für Körperschäden sind Stürze, Verkehrsunfälle, Haushaltsunfälle, Sportunfälle und Verbrennungen sowie penetrierende Verletzungen (in erster Linie Stich- und Schnittverletzungen) und Stromunfälle. Unfallursache ist in den meisten Fällen menschliches Versagen. Weitere Unfallereignisse mit der Folge von Körperschäden sind unter anderem Maschinenunfälle, Bauunfälle (unterschieden in Hochbau-Unfälle und Tiefbau-Unfälle), Bergbauunfälle, Gebirgsunfälle, Hochseeunfälle, Wasserunfälle, Stromunfälle (Elektrounfälle), Brandunfälle, Druckluftunfälle (etwa beim Tauchgang) und Strahlenunfälle. Während das deutsche Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bei der Sachversicherung auf eine Definition verzichtet, wird der Unfall im Rahmen einer (Personen-)Unfallversicherung in § 178 Abs. 2 Satz 2 VVG wie folgt definiert: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Im Rahmen der Sachversicherung wird der Unfallbegriff von den Versicherern in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen definiert. Dabei kommt es auch zu Abweichungen in den Formulierungen, die eine unterschiedliche Reichweite des Versicherungsschutzes zur Folge haben können.
  • Vorsicht (Wikipedia)
    Vorsicht bezeichnet die Fähigkeit, Gefahren zu erkennen und gefahrenträchtige Situationen durch geeignete Verhaltensweisen zu vermeiden. In den meisten Fällen gilt die Vorsicht als Tugend, kann aber (wie fast alle menschlichen Eigenschaften) auch eine Kehrseite besitzen. So tendiert übertriebene Vorsicht zur Ängstlichkeit, zur Unentschlossenheit oder zum Wankelmut, während mangelnde Vorsicht zu Leichtsinn führen kann. Fälschlich wird oft Mut als Gegenteil vorsichtigen Verhaltens gesehen, ist jedoch im Idealfall mit Besonnenheit verknüpft. Erich Fried beschreibt in seinem Gedicht Was es ist die Vorsicht als ein begrenzendes Element der Liebe, in einer Reihe mit Angst oder Stolz.
  • Zusammenstoß (Wikipedia)
    Kollision (von lateinisch collisio „Zusammenstoß“, „Zusammenprall“) steht für: Zusammenstoß: im Flugverkehr, siehe Flugunfall im Straßenverkehr, siehe Straßenverkehrsunfall im Schienenverkehr, siehe Gefährliches Ereignis von Schiffen, siehe Havarie Naturwissenschaften: Chemie: Zusammenstoßen einzelner Teilchen, siehe Stoßtheorie Physik: Kollision beliebiger physikalischer Objekte, siehe Stoß (Physik). Astronomie: nahe Begegnung zweier Sterne, siehe Sternkollision Geologie: Aufeinandertreffen von Lithosphärenplatten unter Bildung von Gebirgen, siehe Gebirgsbildung #Kollision von Kontinentalblöcken Mathematik/Informatik: Mathematik: Berühren oder Überlappen geometrischer Objekte, siehe Kollisionserkennung (Algorithmische Geometrie) gleichzeitiger Zugriff mehrerer Computer auf ein gemeinsames Kommunikationsmedium, siehe Datenkollision Kryptologie: zwei Zeichenketten, zu denen eine kryptographische Hashfunktion den gleichen Hashwert berechnet, siehe Kollisionssicherheit Rechtswesen: gleichzeitige Gültigkeit verschiedener Rechtsnormen für denselben Sachverhalt, siehe Kollisionsregel Zusammenprall von Grundrechten, siehe Normkollision gleichzeitiges Aufeinandertreffen mehrerer Handlungspflichten, siehe Pflichtenkollision Markenrecht: Kollision von zwei Marken, siehe Markenschutz Kultur: Polizeiruf 110: Kollision, Kriminalfilm (1977) Sonstiges: Zusammenprall von Meinungen, siehe Konflikt Siehe auch: Kollisionsverhütungsregeln Kollusion
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