ARAG Expertin Kathrin Köhler über Schutz und Rechte im Netz
Anlässlich der Anti-Mobbing-Woche 2025 rückt ein Thema in den Fokus, das längst Teil vieler Lebenswelten ist: Cybermobbing. Laut Studie des „Bündnis gegen Cybermobbing“ sind über zwei Millionen Kinder von Cybermobbing betroffen und 61 Prozent der 14- bis 17-Jährigen in Deutschland haben bereits Erfahrungen mit Cybermobbing gemacht. Doch Opfer sind nicht schutzlos. Im Interview erklärt ARAG Expertin Kathrin Köhler, welche Rechte Kinder im Netz haben und warum Aufklärung immer noch die beste Prävention bleibt.
Was sagt das Gesetz zum Cybermobbing?
 Kathrin Köhler: Ein spezielles Gesetz gegen Cybermobbing gibt es in Deutschland bislang nicht. Dennoch greifen zahlreiche bestehende Straftatbestände, die beim Cybermobbing relevant werden können – und die haben zum Teil weitreichende Konsequenzen.
Schon bei einem Verdacht auf eine Straftat ist die Polizei verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen. Das gilt auch, wenn die Täter anonym agieren. Zwar schützt Artikel 5 des Grundgesetzes die Meinungsfreiheit, doch sie findet dort ihre Grenze, wo die persönliche Ehre oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt werden. Wer durch beleidigende, verleumderische oder herabwürdigende Inhalte betroffen ist, kann Unterlassung und Schmerzensgeld verlangen. In ernsten Fällen können Gerichte sogar einstweilige Verfügungen erlassen, um weitere Übergriffe zu verhindern.
Warum ist Aufklärung über Rechte und Verantwortung im digitalen Raum so wichtig, um Kinder und Jugendliche vor Cybermobbing zu schützen?
 Kathrin Köhler: Neben juristischen Möglichkeiten ist die Prävention entscheidend. Aufklärung über Rechte, digitale Verantwortung und respektvolles Verhalten im Netz sind zentrale Bausteine, um Mobbing langfristig zu verhindern.
Um Kinder und Jugendliche besser zu schützen, unterstützt die ARAG das UNICEF-Kinderrechteschulen-Programm. Ziel der Kooperation ist es, Kinderrechte fest im Schulalltag zu verankern und ein Bewusstsein für Respekt und Empathie sowohl online als auch offline zu fördern. Kinder müssen wissen, dass sie Rechte haben – auch und vor allem im digitalen Raum. Und sie müssen lernen, diese Rechte einzufordern und die Rechte Anderer zu respektieren.
So schafft die Partnerschaft zwischen ARAG und UNICEF eine wichtige Basis, um Themen wie Cybermobbing, digitale Grenzverletzungen und Hass im Netz nachhaltig und frühzeitig mit Aufklärung, Empathie und einem starken Bewusstsein für Kinderrechte bereits im Grundschulalter anzugehen.
Viele Jugendliche stellen sehr viele, teilweise peinliche Bilder oder Videos von sich ins Netz. Müssen sie dann nicht damit rechnen, dass jemand das Material missbraucht? 
 Kathrin Köhler: Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild. Dieses Recht ist übrigens auch in der Konvention über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 festgeschrieben. Niemand muss es hinnehmen, dass Fotos oder Videos ohne Zustimmung im Internet oder über private Social-Media-Accounts veröffentlicht oder geteilt werden. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um kompromittierendes Material handelt oder nicht. Entscheidend ist die Einwilligung der abgebildeten Person. Werden Bilder ohne Zustimmung verbreitet, liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor. Betroffene können sowohl zivilrechtlich – etwa durch Unterlassungsklagen – als auch strafrechtlich dagegen vorgehen.
Was sind typische Straftatbestände beim Cybermobbing?
 Kathrin Köhler: Beim Cybermobbing kommen verschiedene Straftatbestände in Betracht. Häufig ist es die Nötigung (Paragraf 240 Strafgesetzbuch (StGB)), wenn das Opfer durch Drohungen oder Zwang zu etwas gedrängt wird. Auch Bedrohung (Paragraf 241 StGB) ist typisch. Wenn etwa jemand körperliche Gewalt oder gar Mord androht.
Schon das bloße Vortäuschen eines bevorstehenden Verbrechens ist strafbar. Werden solche Drohungen öffentlich in Chatgruppen oder Foren verbreitet, kann sich das Strafmaß erheblich erhöhen. Rechtlich möglich sind hier bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Seit Februar 2022 sind soziale Netzwerke zudem verpflichtet, schwere Hassdelikte, dazu gehören beispielsweise Mord- und Vergewaltigungsdrohungen, nicht nur zu löschen, sondern auch dem Bundeskriminalamt zu melden. Das stärkt den Schutz für Betroffene erheblich.
Wie und wo können Betroffene Hilfe finden?
 Kathrin Köhler: Wichtig ist: Niemand muss Mobbing hinnehmen. Wer betroffen ist, sollte sich sofort an eine Vertrauensperson wenden, zum Beispiel an Eltern, Lehrkräfte oder Freunde. Scham ist fehl am Platz, denn Mobbing kann jeden treffen, auch außerhalb sozialer Netzwerke. Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, dass Erwachsene eingreifen, weil Mobbing in vielen Fällen eine Straftat darstellt.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche anonyme Hilfsangebote. Die Nummer gegen Kummer (116 111) ist ein schnell erreichbares, niedrigschwelliges und anonymes Beratungsangebot. Bei der bundesweiten Online-Beratungsplattform JUUUPORT.de oder dem Online-Angebot Cybermobbing-Hilfe bekommen Kinder und Jugendliche Unterstützung von anderen Jugendlichen. Auch die Polizei kennt Hilfeeinrichtungen und Beratungsstellen in der Nähe des eigenen Wohnorts.
Was hat es mit der ARAG Initiative „Hass streichen“ auf sich?
 Kathrin Köhler: Mit der Initiative setzt sich die ARAG aktiv gegen jede Form von digitaler Gewalt ein. Auf der Cybermobbing-Plattform der ARAG finden Betroffene praxisnahe Tipps, wie sie richtig auf Angriffe im Netz reagieren können und welche rechtlichen Schritte möglich sind. Ziel ist es, Menschen zu ermutigen, sich zu wehren und für Respekt, Verantwortung und Zivilcourage im digitalen Raum ein Zeichen zu setzen.
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.
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- ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Cybermobbing (Wikipedia)
Mit den aus dem Englischen kommenden Begriffen Cyber-Mobbing oder Cybermobbing, auch Internet-Mobbing, Cyber-Bullying sowie Cyber-Stalking werden verschiedene Formen der Verleumdung, Belästigung, Bedrängung und Nötigung anderer Menschen oder Unternehmen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel über das Internet, in Chatrooms, beim Instant Messaging und/oder auch mittels Mobiltelefonen bezeichnet. Dazu gehört auch der Diebstahl von (virtuellen) Identitäten, um in fremden Namen Beleidigungen auszustoßen oder Geschäfte zu tätigen usw. Cyber-Mobbing ist eine der zentralen Gefahren im Umgang mit Internet und neuen Medien. Der Ausdruck „Cyber-Bullying“ lässt sich nicht eindeutig definieren, aufgrund der unterschiedlichen Übersetzungen des Begriffes in verschiedenen Ländern. Die Studie von Nocentini u. a. (2010) beschäftigte sich mit den verschiedenen Auffassungen des Begriffes. Die Ergebnisse zeigten, dass in Deutschland die Bezeichnung „Cyber-Mobbing“, in Italien „Virtual-“ oder „Cyber-Bullying“ und in Spanien „harrassment via Internet or mobile phone“ verwendet wird. Eine repräsentative Studie der Universität Münster zusammen mit der Techniker Krankenkasse kam 2011 zu dem Ergebnis, dass mittlerweile 32 % (in NRW sogar 36 %) der Jugendlichen und jungen Erwachsenen als Opfer von Cyber-Mobbing betroffen sind. 21 % der Befragten konnten sich vorstellen, auch als Täter im Internet aufzutreten. - Expertin (Wikipedia)
Ein Experte (auch Fachexperte oder Sachkundiger oder Spezialist) ist eine Person, die über überdurchschnittlich umfangreiches Wissen auf einem Fachgebiet oder mehreren bestimmten Sacherschließungen oder über spezielle Fähigkeiten verfügt. Neben dem theoretischen Wissen kann dessen kompetente Anwendung, also praktisches Handlungswissen, für einen Experten kennzeichnend sein. Experten sind auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens imstande, „Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen“. Schlüsselbegriffe der Fachkompetenz sind danach Zielorientierung, Sachgerechtheit (Gegenstandsbezogenheit), Methodenkompetenz, Selbständigkeit und die Fähigkeit zu situationsgerechter Anwendung und Ergebnisbeurteilung. - gesetz (Wikipedia)
Unter Gesetz versteht man inhaltlich (materiell) jede Rechtsnorm, welche menschliches Verhalten regelt. förmlich (formell) jeden Willensakt, welcher im Gesetzgebungsverfahren zustande gekommen ist. Der Gesetzestext ist der konkrete Wortlaut eines Gesetzes. Das durch Gesetz geschaffene Recht heißt Gesetzesrecht. - Hass (Wikipedia)
Der Hass ist ein intensives Gefühl der Abneigung und Feindseligkeit. Hass wird als Gegenpol zur Liebe betrachtet. Basiert der Hass gegenüber einer Person auf deren (angenommener) Zugehörigkeit zu einer Gruppe, gibt es dazu eigene Bezeichnungen, bspw. Fremdenfeindlichkeit, Misogynie, Misandrie, Antisemitismus, Islamophobie, Homophobie oder Rassismus. Die Motive des Hassenden sind vielfältig und schwer zu bestimmen, herzuleiten und zu erklären. Sie können auf einer durch Ideologien oder soziale Gruppen erworbenen Ablehnung beruhen oder auch auf einer konkreten Erfahrung, etwa einer konkreten Verletzung von Werten und Bedürfnissen. Hass kann unmittelbar entstehen, etwa infolge einer negativen Erfahrung. Ein Hasskommentar ist eine menschenverachtende, beispielsweise rassistische Äußerung oder Anfeindung, die meist in einem sozialen Netzwerk, in einem Webforum oder über ein anderes Webmedium mit Kommentarfunktion aus Hass oder zur Verbreitung von Hass gegen bestimmte Einzelpersonen oder Gruppen mit Diskriminierungsmerkmalen getätigt wird. - Jugendliche (Wikipedia)
Unter Jugend ist im Allgemeinen eine soziale Altersgruppe gemeint, die sich in ihrem Alter und ihrem Status in der Gesellschaft unterscheidet und in der Altersperiode zwischen Kindheit und mittlerem Alter liegt. Die unteren Altersgrenzen werden zwischen 14 und 16 Jahren festgelegt, die oberen Altersgrenzen zwischen 25 und 35 Jahren und sogar später festgelegt. Wegen ihrer Länge wird die Lebensphase Jugend auch in die Abschnitte Adoleszenz und Postadoleszenz untergliedert, wobei umstritten ist, wo die Grenze verläuft. In der Praxis ist die Volljährigkeit relevant und nicht eine wissenschaftliche Abgrenzung. Die rechtliche Einstufung als Jugendlicher ist in vielen Ländern ausgesprochen kurz (vgl. unten „Rechtliche Definitionen“, siehe auch Jugendrecht). Der englische Begriff Teenager bezieht sich auf den Bereich der englischen Zählwörter, die auf -teen enden: Thirteen, fourteen usw., also den Bereich von 13 bis 19 Jahren. - Kinder (Wikipedia)
Kinder steht für: die Mehrzahl von Kind, siehe Kindheit eine Verwandtschaft, siehe Verwandtschaftsbeziehung #Kinder bis in die 1960er Jahre hinein vertrauliche Anrede von erwachsenen Freunden oder Ausruf der Hervorhebung („Kinder, Kinder, das war eine verrückte Reise!“), vergleiche Menschenskinder Kinder (Lied), Lied von Bettina Wegner (1976) Kinder (Zeitschrift), deutsches Elternmagazin Straßenverkehrszeichen gemäß österreichischer StVO §50 Z.12 Kinder (Louisiana), Ort im Allen Parish, Louisiana, Vereinigte Staaten eine Süßwarenmarke der Firma Ferrero Kinder ist der Familienname folgender Personen: Arvid Kinder (* 1980), deutscher Volleyball- und Beachvolleyballspieler Christian Kinder (1897–1972), deutscher Jurist Claude William Kinder (1852–1936), britischer Ingenieur Ernst Kinder (1910–1970), deutscher Theologe und Hochschullehrer Hannes Kinder (* 1985), deutscher Musiker und Komponist Hans Kinder (1900–1986), deutscher Maler und Grafiker Hermann Kinder (1944–2021), deutscher Schriftsteller und Literaturwissenschaftler Horst Kinder (1919–2011), deutscher Brigadegeneral Johannes Kinder (Heimatforscher) (1843–1914), deutscher Jurist, Heimatforscher und Politiker Johannes Kinder (Kriegsverbrecher) (1912–1976), deutscher Kriegsverbrecher und Stasi-Spitzel Manfred Kinder (* 1938), deutscher Leichtathlet Nino Kinder (* 2001), deutscher Eishockeyspieler Peter Kinder (* 1954), US-amerikanischer Politiker Ralf Kinder (* 1966), deutscher Drehbuchautor Rudolf Kinder (1881–1944), deutsch-litauischer Politiker Sebastian Kinder (* 1974), deutscher Wirtschaftsgeograph Vladimír Kinder (* 1969), slowakischer Fußballspieler Siehe auch: Die Kinder Kinder, Kinder, Comedyserie Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Kinder Scout, Berg in Derbyshire, Großbritannien - Köhler (Wikipedia)
Köhler (auch Kohler, Kähler oder Kohlbrenner) ist eine Berufsbezeichnung für Hersteller von Holzkohle, die zu diesem Zweck Holz in einem Kohlenmeiler verschwelen. Ihr Handwerksbetrieb und ihre Tätigkeit werden Köhlerei genannt. Die Köhlerei ist kein Ausbildungsberuf, aber eine der ältesten Handwerkstechniken der Menschheit. In den 2000er Jahren hat man bei Ausgrabungen in der Nähe von Martigues (Südfrankreich) Köhlergruben von 40 bis 120 cm im Durchmesser gefunden, die aus dem 8. Jahrhundert vor Christus stammen. Die Erkenntnisse und Produkte aus der Köhlerei leisten bis heute einen wichtigen Beitrag für die Industrie, so wird von den Schwäbischen Hüttenwerken in Aalen Holzkohle für das Härten von Bremsscheiben von Autos verwendet, Daimler-Benz in Stuttgart nutzt die gleichmäßig langanhaltende Hitze zum Reparieren von Formen, in denen Motorblöcke gegossen werden und Weleda in Schwäbisch Gmünd stellt daraus Kohle-Compretten gegen Durchfall her. Aufgrund ihrer geschichtlichen und kulturellen Bedeutung wurden das Köhlerhandwerk und die Teerschwelerei im Dezember 2014 in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Deutschland durch die Kultusministerkonferenz aufgenommen. - Meinungsfreiheit (Wikipedia)
Meinungsfreiheit, genauer Meinungsäußerungsfreiheit, ist das gewährleistete subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln. In manchen Judikaturen ist dieses Recht vom gesetzlichen Rahmen eingeschränkt. Von der Meinungsäußerungsfreiheit zu unterscheiden ist die z. B. in den USA geltende Redefreiheit. - Mobbing (Wikipedia)
Im sozialwissenschaftlichen und psychologischen Sinne beschreibt Mobbing oder Mobben psychische Gewalt, die durch das wiederholte, regelmäßige, vorwiegend kommunikative Schikanieren, Quälen und Verletzen eines einzelnen Menschen durch eine Gruppe von Personen oder durch eine einzelne Person in überlegener Position definiert ist. Zu den typischen Mobbinghandlungen gehören u. a. Demütigungen, Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen, Zuweisung sinnloser Aufgaben und anderweitiger Machtmissbrauch, Gewaltandrohung, soziale Exklusion oder eine fortgesetzte, unangemessene Kritik an einer natürlichen Person oder ihrem Tun. Mobbing kann z. B. erfolgen in der Familie, in einer Peergroup, in der Schule, am Arbeitsplatz, in Vereinen, in Wohneinrichtungen (Heimen) oder Gefängnissen, in Wohnumfeldern (Nachbarschaften) oder im Internet (Cyber-Mobbing). Die gesundheitlichen und ökonomischen Schäden durch Mobbing gelten als enorm und sorgen alleine in der deutschen Wirtschaft für jährliche Ausfälle in Milliardenhöhe. Im Gegensatz zur physischen Gewalt wird verbale Gewalt und Mobbing weniger ernst genommen und nimmt im öffentlichen Diskurs nur eine kleinere Rolle ein. - Netz (Wikipedia)
Netz steht für: Netz (Textilie), ein Textilgebilde mit Maschen und Öffnungen Netz (Familienname), zu Namensträgern siehe dort Netz (Geodäsie), die flächendeckende Anordnung von Vermessungspunkten Netz (Sternbild), ein Sternbild des Südhimmels Soziale Netze in der Soziologie und im Internet ein System aus vernetzten Elementen, siehe Vernetzung und Netzwerk (Begriffsklärung) Leitungsnetz, verbundene Leitungen zur Versorgung mit Stoffen, Energie oder Informationen Fettnetz, Zutat beim Kochen Verteilnetz, verschiedene Netze zur Verteilung von Stoffen, Energie oder Informationen Jagd: Fischernetz, ein engmaschiges Gewebe, das zum Fischfang genutzt wird (siehe dort auch Unterarten) Japannetz, ein Fangnetz für Vögel und Fledermäuse Schmetterlingsnetz, ein sackartiges Fangnetz (Kescher) für Fluginsekten Verkehr: Verkehrsnetz (Eisenbahnen, Straßen, Wege, Schiffsrouten, Flugplätze) Liniennetz, Teil des öffentlichen Verkehrsnetzes Schienennetz Straßennetz Radverkehrsnetz Transeuropäische Netze Energie- und Wasserversorgung: Energienetz, siehe Energieversorgung; auch Bestandteil einiger Firmennamen (z. B. EnergieNetz Hamburg eG) Gasnetz, Verteilungssystem für die Versorgung mit Gas (meistens Erdgas) Fernwärmenetz, Verteilungssystem für die Versorgung mit Fernwärme Stromnetz, Leitungsnetz der Stromversorgung Hochspannungsnetz, Mittelspannungsnetz, Niederspannungsnetz, Teile des Stromnetzes Lichtnetz, ältere Bezeichnung für die unterste Verteilebene im Niederspannungsnetz des öffentlichen Stromnetzes Wassernetz, Verteilungssystem für die Versorgung mit Wasser Kanalnetz, die Kanalisation zur Ableitung von Schmutz- und Regenwasser Kommunikationstechnik: Kommunikationsnetz Nachrichtennetz Telefonnetz, ein Kommunikationssystem Verteilnetz (Telekommunikation) Funknetz, technische Infrastruktur zur Informationsübertragung mittels elektromagnetischer Wellen Freies Funknetz, WLAN-basiertes nichtkommerzielles Funknetz Mobilfunknetz, technische Infrastruktur zur Übertragung von Mobilfunksignalen (siehe auch: A-Netz, B-Netz, C-Netz, D-Netz, E-Netz) Optisches Transportnetz Semantisches Netz Informatik: Polygonnetz, ein Graph in der Computergrafik, bestehend aus Punkten, die mit … - Persönlichkeitsrecht (Wikipedia)
Als Persönlichkeitsrecht werden Rechte bezeichnet, die dem Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen in deren Lebens- und Freiheitsbereich dienen. Sie können als sogenanntes postmortales Persönlichkeitsrecht auch über den Tod der Person hinaus wirken. - Prävention (Wikipedia)
Prävention (lateinisch praevenire „zuvorkommen“, „verhüten“) bezeichnet Maßnahmen, die darauf abzielen, Risiken zu verringern oder die schädlichen Folgen von Krankheiten, Katastrophen oder anderen unerwünschten Situationen abzuschwächen. Der Begriff der Vorbeugung wird synonym verwendet und kommt in Christoph Wilhelm Hufelands berühmten Ausspruch "Vorbeugen ist besser als Heilen" zum Ausdruck. Vorsorge bezeichnet das Maß an Bereitschaft und an Fähigkeit personeller und materieller Mittel sowie von Strukturen, Gemeinschaften und Organisationen zu einer wirksamen und raschen Katastrophenbewältigung, erzielt durch vorab durchgeführte Maßnahmen. Vorsicht hingegen "ist die Mutter der Porzellankiste". Vorbeugende Maßnahmen trifft man z. B. in folgenden Bereichen: bei der Drogenprävention (z. B. Nichtraucherschutz), Gewaltprävention und Kriminalprävention, als Unfallverhütung unter anderem in den Bereichen der Arbeits- und der Verkehrssicherheit, im Kinderschutz (z. B. Prävention von Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch an Kindern in Familien), im Bereich der Pädagogik (siehe Prävention in der Pädagogik), als vorbeugender Brandschutz und als Krisenprävention in der Politik und Wissenschaft (z. B. Pandemieprävention). Die Prävention ist in den letzten Jahrzehnten immer mehr in den Mittelpunkt von Gesundheits- und Sozialpolitik gerückt und in verschiedenen Bereichen der Medizin (siehe Krankheitsprävention) und der Zahnmedizin (siehe Prophylaxe in der Zahnmedizin) zu einem zentralen Handlungsfeld geworden. - Recht (Wikipedia)
Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen. - Straftat (Wikipedia)
Mit dem Begriff der Straftat wird im Strafrecht ein Verhalten (Handeln, Dulden, Unterlassen) bezeichnet, welches eine strafrechtliche Sanktion für die jeweilig agierende Person auslöst, weil sie in rechtswidriger und schuldhafter Weise einen Straftatbestand verwirklicht. - Unterlassung (Wikipedia)
Unterlassen steht für: das Gegenteil von Handeln den Verstoß gegen eine Handlungspflicht, im Einzelnen siehe Unterlassen (D-A-CH) bzw. Unterlassen (Italien) - Verleumdung (Wikipedia)
Verleumdung steht für: allgemein eine ehrverletzende Aussage, siehe Ehrdelikt Verleumdung (Deutschland) Verleumdung (Österreich) Verleumdung (Schweiz) Verleumdung (Film), französisches Psychodrama aus dem Jahr 1967 Siehe auch: Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Artikel 17