(DAV). Häufig können Opfer häuslicher Gewalt nicht sofort Konsequenzen ziehen. Doch auch noch Monate nach der Tat hat ein Antrag auf einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz Aussicht auf Erfolg.
Die Frau trennte sich im September 2025 von ihrem Mann und suchte zusammen mit ihren drei Kindern Zuflucht in einem Frauen- und Kinderschutzhaus. Dort lebt sie seitdem. Mitte September beantragte sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz. Als Begründung führte sie vor allem an, dass ihr Mann sie Ende 2024 und im März 2025 gewürgt habe.
Das Gericht in erster Instanz wies den Antrag zurück, da die Vorfälle bereits eine geraume Zeit zurücklägen. Die Beschwerde der Frau hatte jedoch Erfolg.
Das Gericht in zweiter Instanz ordnete ein Näherungs- und Betretungsverbot an. Die Frau habe glaubhaft gemacht, dass ihr Mann sie an den beiden benannten Tagen gewürgt habe. Sie habe hierfür unter anderem Tagebucheintragungen und Chatverläufe vorgelegt. Es bestehe auch ein dringendes Bedürfnis, Gewaltschutzmaßnahmen zu ergreifen.
Es sei kein Hindernis, dass die Frau nach den Taten zunächst bei ihrem Mann geblieben sei und den Antrag erst rund ein halbes Jahr nach der zweiten Attacke gestellt habe. Zwar könne eine solche Verzögerung ein Anzeichen sein, dass das Interesse an einer Regelung nicht sehr ausgeprägt sei. Im vorliegenden Fall könne das Verhaltend er Frau jedoch nicht so ausgelegt werden.
Das würde der Schutzbedürftigkeit von Opfern häuslicher Gewalt und ihren Lebensumständen nicht gerecht, betonten die Richter. Vielmehr sehe die Realität so aus, dass sich Opfer häufig erst nach einer längeren Zeit und wiederholten Gewaltattacken trennen und gerichtliche Schritte einleiten würden. Scham, Angst, Schuldgefühle oder mangelndes Vertrauen in Polizei und Justiz seien häufig der Grund dafür; auch ein Abhängigkeitsverhältnis zum gewalttätigen Partner oder nur begrenzter Zugang zu Hilfsangbeoten zählten dazu. Hinzu komme, dass Opfer häufig eine gewisse Zeit bräuchten, um sich der eigenen Situation überhaupt bewusst zu werden.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 19. Januar 2026 (AZ: 1 UF 8/26)
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- DAV (Wikipedia)
DAV steht für: Datenannahme- und -verteilstelle der Versicherungsträger, siehe Datenaustausch nach § 302 SGB V Der Audio Verlag, deutscher Hörbuchverlag Détachement d’armée des Vosges, ein französischer Militärverband im Ersten Weltkrieg Deutsch-Amerikanisches Volksfest in Berlin Deutsche Aktuarvereinigung Deutsche Antisemitische Vereinigung Deutsche Außenhandels- und Verkehrs-Akademie in Bremen Deutscher Alpenverein Deutscher Altphilologenverband Deutscher Anglerverband Deutscher Anwaltverein Deutscher Apothekerverband Deutscher Apotheker Verlag, siehe Mediengruppe Deutscher Apotheker Verlag Deutscher Asphaltverband Dividendenabgabeverordnung Davao del Norte (ISO-3166-2:PH-Code), Provinz der Philippinen Enrique Malek International Airport (IATA-Code), Flughafen von David (Panama), Panama Sternenklasse von pulsationsveränderlichen Weißen Zwergsternen, siehe ZZ-Ceti-Stern #Klassifikation DAV (Zeitschrift), tschechoslowakische Zeitschrift (1924–1938) Düwag – Ateliers de Vevey, Schweizer Straßenbahntyp Dav ist der Spitzname folgender Personen: Dav Pilkey (* 1966), US-amerikanischer Autor und Illustrator dav steht für: Taita (Sprache) (ISO-639-3-Code), Sprache der Taita (Ethnie) in Kenia Siehe auch: WebDAV, ein Standard zur Bereitstellung von Dateien im Internet CardDAV, Erweiterung von WebDAV für Adressbücher CalDAV, Erweiterung von WebDAV für Kalender GroupDAV, offener Standard zur Bereitstellung von Kalendereinträgen, Aufgabenlisten und Kontaktinformationen - Deutscher Anwaltverein (Wikipedia)
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) e. V., wurde im Jahre 1871 in Bamberg als Interessenvertretung der deutschen Anwaltschaft gegründet und hat heute seinen Sitz in Berlin. Im DAV sind 253 lokale Anwaltvereine im In- und Ausland organisiert. Hauptgeschäftsführerin ist seit April 2020 Sylvia Ruge. - Gewalt (Wikipedia)
Gewalt bezeichnet im Deutschen zweierlei: Rechtsphilosophisch bezeichnet es „ordnende Staatsgewalt“ (lateinisch potestas), soziologisch und gemeinsprachlich dagegen bezeichnet es „zerstörende Gewalttätigkeit“ (lateinisch violentia): Vorgänge und soziale Zusammenhänge, in denen oder durch die auf Menschen, Tiere oder Gegenstände beeinflussend, verändernd oder schädigend eingewirkt wird. Gemeint ist das Vermögen zur Durchführung einer Handlung, die den inneren oder wesentlichen Kern einer Angelegenheit oder Struktur (be)trifft. Der Begriff der Gewalt und die Bewertung von Gewalt im Allgemeinen sowie im Privaten (in Form von häuslicher Gewalt) ändert sich im historischen und sozialen Kontext. Auch wird er je nach Zusammenhang (etwa Soziologie, Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft) in unterschiedlicher Weise definiert und ist Änderungen unterworfen, so wurde z. B. das Recht auf gewaltfreie Erziehung in Deutschland im Jahr 2000 eingeführt (siehe Körperstrafe). Im soziologischen Sinn ist Gewalt eine Quelle der Macht. Im engeren Sinn wird darunter häufig eine illegitime Ausübung von Zwang verstanden. Die Weltgesundheitsorganisation definiert Gewalt in dem Bericht „Gewalt und Gesundheit“ (2002) wie folgt: Im Sinne der Rechtsphilosophie ist Gewalt gleichbedeutend mit Macht (englisch power, lateinisch potentia) oder Herrschaft (potestas). Zivilrecht und Strafrecht basieren auf dem allgemeinen Gewaltverbot (siehe hierzu auch das Gewaltmonopol des Staates, in dem wiederum Macht die Quelle von Gewalt darstellt). Feminismus und Poststrukturalismus wenden den Gewaltbegriff darüber hinaus auch auf die Sprache an. - Opfer (Wikipedia)
Opfer steht für: Opfer (Religion), religiöse Darbringung an eine Gottheit Tatopfer, als Kurzform: durch Straftaten zu Schaden kommendes Rechtssubjekt oder -objekt Opfer (StPO-A), Strafprozessrecht in Österreich Opfer (Schimpfwort), Nutzung ab den 2000er-Jahren Opfer (Schach), absichtliches Aufgeben einer Spielfigur Werktitel: Das Opfer (1918), deutscher Film von Joe May Opfer (1920), deutscher Film von Ernst Fiedler-Spies Opfer (1986), multinationaler Film von Andrei Tarkowski Personen: Darrell Opfer (1941–2024), US-amerikanischer Politiker David Opfer (1825–1876), Bürgermeister und Abgeordneter des Kurhessischen Kommunallandtages Fanny Opfer (1870–1944), deutsche Sopranistin Gustav Opfer (1876–1957), deutscher Maler der Düsseldorfer Schule Roland Opfer (* 1974), deutscher Ruderer Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Opfer beginnt - Recht (Wikipedia)
Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen.