ARAG Experten mit vier ungewöhnlichen Fällen aus dem Verkehrsrecht
Ob betrunken im Parkhaus, ein gefährlicher Gully oder angebliche Strandgebühren: Im Straßenverkehr kommt es immer wieder zu kuriosen Fällen. Nicht selten müssen Gerichte klären, wer verantwortlich ist und wo Haftungsgrenzen verlaufen. Anhand ausgewählter Entscheidungen zeigen die ARAG Experten, welche Maßstäbe dabei gelten und worauf Verkehrsteilnehmer achten sollten.
Führerscheinentzug wegen Trunkenheitsfahrt durch ein Parkhaus?
Ein Fahrer wollte sichtlich betrunken mit seinem Auto das Parkhaus verlassen. Eine Mitarbeiterin des Parkhauses verhinderte dies, indem sie die Schranke an der Ausfahrt deaktivierte. Der Fahrer fuhr zu seinem Parkplatz zurück. Die anschließende Blutprobe ergab einen Blutalkoholwert von 1,98 Promille. Gegen die Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr argumentierte er, er sei auf einem Privatgelände eingesperrt gewesen und habe daher nicht am „Verkehr“ teilgenommen. Damit hatte er keinen Erfolg. Nach Auskunft der ARAG Experten folgten die Richter des Bayerischen Oberlandesgerichts dieser Argumentation nicht. Ihrer Ansicht nach handelte es sich bei der Fahrt vom Parkplatz zur Schranke und wieder zurück sehr wohl um eine Trunkenheitsfahrt im öffentlichen Verkehr. Der Parkhaus-Fahrer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt und verlor seine Fahrerlaubnis (Az.: 204 StRR 102/26).
Wer haftet bei einem Sturz durch beschädigten Gully?
Schlaglöcher und Straßenschäden können für Motorradfahrer schnell gefährlich werden. Doch nicht jeder Unfall aufgrund eines mangelhaften Straßenbelags führt automatisch zu einem Anspruch auf Schadenersatz. Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem ein Motorradfahrer gestürzt war, nachdem er nach eigenen Angaben mit dem Hinterrad an einem beschädigten Gullydeckel hängen geblieben war. Für die Folgen des Unfalls verlangte er von der Stadt mehr als 6.000 Euro Schadenersatz. Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Zwar seien Kommunen verpflichtet, ihre Straßen in einem ausreichend sicheren Zustand zu halten. Eine absolute Sicherheit könne jedoch nicht verlangt werden. Nach Auffassung der Richter müssen Verkehrsteilnehmer erkennbare Straßenverhältnisse grundsätzlich hinnehmen und ihre Fahrweise daran anpassen. Eine besondere Verkehrssicherungspflicht besteht regelmäßig erst bei erheblichen Straßenschäden. Im konkreten Fall konnte das Gericht nicht feststellen, dass der Schaden am Gully die hierfür erforderliche Größenordnung erreicht hatte. Damit blieb der Motorradfahrer auf seinem Schaden sitzen (Landgericht Frankenthal, Az.: 3 O 181/25).
Fahrschüler geblitzt – wer haftet?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass grundsätzlich der Fahrlehrer für Verkehrsverstöße während einer praktischen Fahrstunde verantwortlich ist. Denn ist verpflichtet, das Fahrverhalten seines Schülers zu überwachen und bei Bedarf einzugreifen. Daher werden Bußgeld und mögliche Punkte in der Regel dem Fahrlehrer zugerechnet. Anders kann die Lage bei schwerwiegenden oder vorsätzlichen Verstößen sein. Verhält sich ein fortgeschrittener Fahrschüler besonders fahrlässig, kann ausnahmsweise auch eine eigene Verantwortung in Betracht kommen. Wird ein Prüfling während der praktischen Fahrprüfung geblitzt, hat das meist unmittelbare Folgen: Die Prüfung ist nicht bestanden. Zudem kann der Fahrschüler in dem Fall auch selbst für den Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen werden. Gleiches gilt übrigens auch, wenn es während einer praktischen Fahrstunde zu einem Verkehrsunfall kommt. Auch hier haftet in der Regel der Fahrlehrer als Fahrzeugführer. Daneben kann aber auch ein Anspruch gegen den Fahrschüler bestehen, wenn er einen Fahrfehler begeht, den er unter Berücksichtigung seines Ausbildungsstandes leicht hätte vermeiden können (Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 12 U 772/02).
Parkgebühren sind keine versteckten Zusatzkosten
Wer an beliebten Küstenorten direkt am Strand parken möchte, muss häufig zahlen. Doch handelt es sich dabei womöglich um versteckte Strandgebühren? Davon war ein Küstenbewohner in der Gemeinde Wangerland überzeugt und klagte gegen Parkentgelte für strandnahe Parkplätze. Er sah darin eine versteckte und damit unzulässige Gebühr für den Zugang zum Strand. Doch nach Ansicht der Richter handelt es sich bei den erhobenen Beträgen um Entgelte für die Nutzung von Parkflächen und nicht um Gebühren für den Strandbesuch selbst. Die Möglichkeit, den Strand zu erreichen, werde dadurch nicht eingeschränkt. Entscheidend war in diesem Fall, dass Besucher nicht verpflichtet sind, die kostenpflichtigen Parkplätze zu nutzen. Bezahlt wird lediglich für den Komfort, das Fahrzeug in unmittelbarer Strandnähe abzustellen. Der freie Zugang zum Strand bleibt davon unberührt (Verwaltungsgericht Oldenburg, Az.: 6 A 1883/24).
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- ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Fahrschüler (Wikipedia)
Fahrschüler steht für jemanden, der Fahrunterricht nimmt, siehe Fahrschule einen Schüler, der eine längere Anreise mit Bus oder Bahn zur Schule hat, siehe Fahrschüler (Schulwesen) - Gericht (Wikipedia)
Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative). In der Rechtsgeschichte sind etliche Formen als Vorläufer der heutigen Gerichte bekannt. - Gully (Wikipedia)
Gully steht für: Gully, Bauteil zur Straßenentwässerung, siehe Straßenablauf Gully, Hohlform der Abtragung in der Geomorphologie, siehe Runse Gully, durch fließendes Wasser geformtes geomorphologisches Charakteristikum, siehe Erosionsrinne Gully, Verschluckstelle eines Gewässers im Gelände, siehe Ponor geographische Objekte: Gully (Minnesota), Ort im Polk County, Vereinigte Staaten Gully Township im Polk County, Minnesota Filme: Gully (Film), Originaltitel von L. A. Rebels – Ausbruch der Gewalt, US-amerikanisches Filmdrama von Nabil Elderkin (2019) Gully (Kurzfilm), US-amerikanischen Kurzfilm von Roderick Giles (2002) Gully ist der Familienname folgender Personen: John Gully (1783–1863), britischer Boxer Terreon Gully (* 1982), US-amerikanischer Jazzmusiker William Gully, 1. Viscount Selby (1835–1909), britischer Politiker (Liberal Party) Siehe auch: Gulli Guli Guilly - Haftung (Wikipedia)
Haftung steht für: die rechtliche Belangbarkeit, siehe Haftung (Recht) das flächige Anhaften im Gegensatz zum Ablösen, siehe Adhäsion das Haften im Gegensatz zum Gleiten, siehe Haftreibung Siehe auch: Haeften - kurios (Wikipedia)
Als Kuriosum (Plural Kuriosa, auch Kuriosität, von lateinisch curiositas ‚Neugier‘) bezeichnet man Personen, Tiere, Gegenstände, Situationen oder Zustände, die auf jede denkbare Art und Weise seltsam, wunderlich, komisch oder skurril erscheinen oder wirken. Das Wesen eines Kuriosums besteht üblicherweise in der Verblüffung des Rezipienten, die durch ungewohnte oder überraschende Abweichungen von üblichen Verhaltensmustern oder Denkweisen entsteht. Ein Kuriosum amüsiert, löst Neugier aus oder befriedigt sie. Auch Gegenstände, Menschen und Tiere, die in ihrer Figürlichkeit auf wunderliche oder verblüffende Art von den üblichen Normen abweichen, werden als Kuriosum bezeichnet. - Parkfläche (Wikipedia)
Ein Parkplatz, auch Parkfläche genannt, ist eine öffentlich zugängliche Fläche, auf der Straßenfahrzeuge geparkt werden können. Damit zählt er zu den Anlagen für den ruhenden Verkehr. In der Alltagssprache wird der Begriff synonym für alle Formen der Unterbringung von parkenden Fahrzeugen verwendet. Auch werden einzelne Stellplätze, Parkstände oder eine Parklücke als Parkplatz bezeichnet. Öffentliche Parkplätze sind Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur. Gestaltung, Kapazität und Nutzung von Parkplätzen beeinflussen den Gesamtverkehr und den Charakter eines Siedlungsgebietes, daher sind sie auch für die Stadtplanung interessant. Die Anlage von Parkplätzen fällt in den Aufgabenbereich der Verkehrsplanung, die Benutzung wird – sofern es sich nicht um nichtöffentlichen Privatgrund handelt – durch Straßenverkehrs-Ordnungen geregelt. Die Verfügbarkeit von Parkplätzen ist der Gegenstand des öffentlichen Parkraummanagements. Dazu gehören etwa Parkleitsysteme sowie Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung, z. B. die Erhebung von Parkgebühren oder Anwohnerparken. - Parkgebühr (Wikipedia)
Parkraumbewirtschaftung ist die zielgerichtete Organisation und Steuerung von Angebot und Nachfrage von Parkraum im öffentlichen Straßenraum. Parkraumbewirtschaftung ist ein Teil des Parkraummanagements und meint vor allem gebührenpflichtiges Parken im öffentlichen Straßenraum. Parkraum wird vor allem dort bewirtschaftet, wo die Zahl der parkplatzsuchenden Fahrzeuge regelmäßig die Zahl der verfügbaren Parkplätze übersteigt und somit eine Überschussnachfrage besteht. Eine Überschussnachfrage kann zu einem erhöhten Parksuchverkehr und damit zu erhöhten Lärm- und Umweltbelastungen führen, sowie einen Anreiz darstellen, sein Fahrzeug entgegen den Bestimmungen dem nationalen Straßenverkehrsrecht zum Parken abzustellen. Die Bewirtschaftung ist als Einzelbewirtschaftung der Stellplätze oder innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone möglich. - Parkhaus (Wikipedia)
Ein Parkhaus ist ein meist mehrstöckiges Gebäude, in dem sich Stellplätze für Pkw oder Motorräder und seltener für Lkw oder Fahrräder befinden. Parkhäuser werden meistens in größeren Städten gebaut, um den knappen innerstädtischen Raum besser auszunutzen und den Straßenraum von geparkten Autos (sogenanntem ruhendem Verkehr) zu entlasten. Ein Stockwerk eines Parkhauses wird als Parkdeck bezeichnet. Eine Hochgarage ist eine über Rampen erreichbare, nicht zu ebener Erde liegende Garage, eine Tiefgarage ist eine Garage unterhalb der Erdoberfläche. - Schlaglöcher (Wikipedia)
Ein Straßenschaden kennzeichnet den mangelhaften Zustand einer Straßenbefestigung. Dabei werden nur Schäden betrachtet, die sich auf der Straße, nicht jedoch an der Straßenausstattung in den Seitenräumen befinden. Die Ursachen für Straßenschäden sind vielfältig und reichen von mangelhafter Bauausführung bis hin zu übermäßiger Nutzung und schädigenden Umwelteinflüssen. Abhängig von der Schwere des Schadens werden unterschiedliche Maßnahmen der Straßeninstandsetzung notwendig. Beispiele sind Nahtsanierung und Oberflächenbehandlung. In Deutschland gibt es eine amtliche Zustandserfassung und -bewertung von Straßen. - Straßenverkehr (Wikipedia)
Der öffentliche Straßenverkehr findet auf allen Flächen statt, die durch Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht der Allgemeinheit gewidmet sind (öffentlich rechtlicher Verkehrsraum). Auch nicht gewidmete Verkehrsflächen (tatsächlich oder bedingt öffentlicher Verkehrsraum) wie das Tankstellengelände, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offenstehen, werden hierunter zusammengefasst. Verkehrsteilnehmer ist jeder, der diese Flächen benutzt. Areale wie das Betriebs- oder Privatgelände, die durch Schranken oder andere bauliche Maßnahmen den allgemeinen Zugang ausschließen, zählen nicht zum öffentlichen Verkehrsraum. Die Straßenverkehrs-Ordnung, das Straßenverkehrsgesetz und die Fahrerlaubnis-Verordnung finden grundsätzlich auf diesen Flächen keine Anwendung. Zum Verkehrssystem Straßenverkehr gehören die Verkehrswege, Verkehrsmittel und weitere Einrichtungen wie Tankstellen, Parkplätze und Parkhäuser. Der Straßenverkehr wird durch Fußgänger, durch muskelkraftbetriebene Fahrzeuge (z. B. Fuhrwerke, Fahrräder) und durch Motorkraft bewegte Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge) wahrgenommen. Staatliche Einrichtungen, wie das Kraftfahrt-Bundesamt, die Bundesanstalt für Straßenwesen, das Bundesamt für Güterverkehr oder die Polizei, überwachen den Verkehr und Gerichte geben Rechtssicherheit. Auch Pannenhilfen, Tankstellen, Werkstätten, Fahrschulen, Zubehörläden, Verkehrsclubs und Fachjournale sind wichtige Akteure. In den meisten Fällen ist die öffentliche Hand für das Straßennetz zuständig. Motorverkehrsmittel gehören hingegen meist Unternehmen oder Privatpersonen. Theoretische Modelle zur Beschreibung des Straßenverkehrsflusses sind beispielsweise das Fundamentaldiagramm sowie das Nagel-Schreckenberg-Modell. - Verkehrsrecht (Wikipedia)
Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt. Aufgrund der Verschiedenheit der zu regelnden Anforderungen kann es nur schwer in einer Kodifikation erfasst werden und ist daher einer detaillierten Gesetzgebung unterzogen. Neben der Sorge für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur ist das Verkehrsrecht einer der beiden großen Aufgabenbereiche der Verkehrspolitik.