Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Fehlende Poolliegen können Reisemangel sein +++
Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Hannover, welches entschieden hat, dass dauerhaft mit Handtüchern blockierte Sonnenliegen am Hotelpool einen Reisemangel darstellen können, wenn Hotelpersonal oder Reiseveranstalter nicht dagegen einschreiten. Im konkreten Fall hatte ein Urlauber eine Pauschalreise nach Kos gebucht, bei der die Liegen täglich bereits ab früh morgens reserviert waren, ohne tatsächlich genutzt zu werden. Daher konnten er und seine Familie den Poolbereich kaum benutzen. Trotz Beschwerden wurde keine Abhilfe geschaffen. Das Amtsgericht Hannover wertete dies als Mangel der Reise und sprach dem Kläger eine Minderung des Reisepreises für zehn Tage um 15 Prozent zu (Az.: 527 C 9826/25).
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+++ Kein Schadensersatz bei Sturz durch Schlagloch +++
Das Landgericht Landau entschied nach Auskunft der ARAG Experten, dass ein schweres Schlagloch zwar eine Pflichtverletzung des Landes wegen unzureichender Straßeninstandhaltung darstellen kann, dies jedoch nicht automatisch zu Schadensersatz führt. Im konkreten Fall wurde die Straße als verkehrswidrig eingestuft und die Verkehrssicherungspflicht verletzt. Dennoch ging ein gestürzter E-Bike-Fahrer leer aus, weil das Schlagloch für einen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer erkennbar gewesen wäre. Da der Kläger selbst nicht ausreichend auf die Fahrbahn geachtet hatte, überwog seine Eigenverantwortung laut des Entscheidung des Landgerichts Landau in der Pfalz entscheidend (Az.: 3 O 186/23).
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.
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- ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - E-Bike (Wikipedia)
Ein E-Bike (Abk. für englisch electric bike ‚Elektrorad‘) oder Elektrofahrrad ist ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. E-Bikes sind eine Form der Elektromobilität. Insbesondere für die jeweiligen Nutzungs-Bestimmungen und -Bedingungen im öffentlichen Straßenverkehr u. a. in Deutschland ist hierbei allerdings folgende Unterscheidung in die drei Kategorien „Pedelec“, „S-Pedelec“ und „E-Bike“ vorzunehmen: Pedelec (als Akronym für englisch pedal electric bicycle ‚Pedal-Elektrofahrrad‘): Es ist ein Fahrrad mit elektrischer Unterstützung der eingesetzten Muskelkraft bis 25 km/h, einer Unterstützung, die also stets ab der Geschwindigkeit von 25 km/h endet. Somit kommt der trittunterstützende Elektromotor nur zum Einsatz, wenn Muskelkraft und der eingebaute Motor für einen gemeinsamen Antrieb des E-Fahrrads sorgen, und sobald aufgehört wird zu treten, setzt auch die Unterstützung des Motors aus. Gleiches gilt, wenn eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht wird. Zudem gilt für sie eine maximale Nenndauerleistung von bis zu 250 Watt. Mit Stand vom Juli 2025 wird hierbei allerdings bisher weder eine kurzfristige maximale Unterstützungsleistung am Antriebsrad noch ein maximales Unterstützungsverhältnis, d. h. ein Maximalverhältnis zwischen Fahrerleistung und Motorleistung, vom Gesetzgeber vorgegeben, was zunehmend auf Kritik stößt. In diese Kategorie fallen 95 % aller verkauften elektromotorisch unterstützten Zweiräder. Umgangssprachlich werden gerade diese Pedelecs in Deutschland häufig als E-Bike tituliert. Beim S-Pedelec bzw. Speed-Pedelec kommt der unterstützende Elektromotor ebenfalls nur zum Einsatz, wenn Muskelkraft und der eingebaute Motor für einen gemeinsamen Antrieb des E-Fahrrads sorgen, und sobald aufgehört wird zu treten, setzt auch die Unterstützung des Motors aus. Allerdings erst wenn eine Geschwindigkeit von 45 km/h erreicht wird, setzt beim S-Pedelec die Unterstützung des Motors aus. Ein „echtes“ E-Bike ist demnach ein motorisiertes Fahrrad, das stets auf Knopfdruck und ohne Trittunterstützung fährt. - Gerichtsurteil (Wikipedia)
Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: § 300 Abs. 1 ZPO). - Pauschalreise (Wikipedia)
Die Pauschalreise ist im Reiserecht eine Reise, für die zwischen dem Reisebuchenden – meist dem Reisenden selbst – und dem Reiseveranstalter ein Reisevertrag über mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise zustande kommt. Reisevermittler handeln hierbei im Auftrag des Reiseveranstalters und vermitteln den Abschluss des Reisevertrages im Auftrag und für Namen des Reiseveranstalters. Gegensatz ist die Individualreise. Eine Pauschalreise liegt auch dann vor, wenn die von dem Vertrag umfassten Reiseleistungen auf Wunsch des Reisenden oder entsprechend seiner Auswahl zusammengestellt wurden oder der Reiseveranstalter dem Reisenden in dem Reisevertrag das Recht einräumt, die Auswahl der Reiseleistungen aus seinem Angebot nach Vertragsschluss zu treffen („Bausteinreise“). Reiseleistungen wiederum sind die Personenbeförderung, die Beherbergung (außer zu Wohnzwecken), die Autovermietung oder jede andere touristische Leistung (etwa Ausflüge, Sightseeing). Tagesreisen sind keine Pauschalreisen (§ 651a Abs. 5 BGB), auch nicht die verbundenen Reiseleistungen (§ 651w Abs. 1 BGB). Eine Pauschalreise liegt auch dann nicht vor, wenn eine Reise auf der Grundlage eines Rahmenvertrags für die Organisation von Geschäftsreisen mit einem Reisenden, der Unternehmer ist, für dessen unternehmerische Zwecke geschlossen wird (§ 651a Abs. 5 Nr. 3 BGB). Organisatorisch ist die Pauschalreise aus Sicht des Reisenden eine Fremdorganisation, die Individualreise eine Selbstorganisation. - Pflichtverletzung (Wikipedia)
Unter einer Pflichtverletzung versteht man im deutschen Schuldrecht ein Verhalten, wenn ein Schuldner anders handelt als es ihm durch das Schuldverhältnis vorgeschrieben ist und er dadurch eine Rechtspflicht verletzt. Der Begriff Pflichtverletzung stellt dabei auf die objektiv bestehende Pflicht ab, nicht auf ein „Vertretenmüssen“ des Schuldners im Sinne des § 276 BGB. Auch wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, spricht man von einer Pflichtverletzung. - Recht (Wikipedia)
Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen. Diese generellen Regeln werden als objektives Recht bezeichnet. Es ist zu unterscheiden von subjektiven Rechten, den konkreten Rechten des Einzelnen, etwas zu tun, zu unterlassen oder von einem anderen zu verlangen. Das subjektive Recht kann sich entweder unmittelbar aus dem allgemeinen objektiven Recht ergeben oder in ihm seine (Ermächtigungs-)Grundlage haben. Zu solchen subjektiven Rechten gehören insbesondere die individuellen Freiheitsrechte, die sich aus den generellen Grundrechtsgarantien ergeben (z. B. das Recht, seinen Beruf zu wählen), ferner Ermächtigungen zu rechtswirksamen Handlungen (z. B. ein Kündigungsrecht, durch das ein Mietvertrag beendet werden kann) und schließlich Ansprüche, von einem anderen etwas zu verlangen. Die rechtliche Gewährleistung für solches „Verlangenkönnen“ liegt darin, dass der Berechtigte vor Gericht klagen und dieses dadurch verpflichten kann, ihm zur Durchsetzung seines Rechts zu verhelfen (ubi actio ibi ius). Eine wesentliche Komponente eines subjektiven Rechts ist also eine rechtlich gewährleistete Durchsetzungsinitiative. Objektives Recht und subjektives Recht gelten als „zwei verschiedene Seiten derselben Medaille“. - Reisemangel (Wikipedia)
Ein Reisemangel ist im Reiserecht ein Mangel, bei dem eine in einem Reise- oder Beförderungsvertrag zugesagte Reiseleistung entweder gar nicht, unvollständig oder abweichend von der vertraglichen Leistungsbeschreibung erbracht wurde. - Schadensersatz (Wikipedia)
Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens. - Schlagloch (Wikipedia)
Ein Straßenschaden kennzeichnet den mangelhaften Zustand einer Straßenbefestigung. Dabei werden nur Schäden betrachtet, die sich auf der Straße, nicht jedoch an der Straßenausstattung in den Seitenräumen befinden. Die Ursachen für Straßenschäden sind vielfältig und reichen von mangelhafter Bauausführung bis hin zu übermäßiger Nutzung und schädigenden Umwelteinflüssen. Abhängig von der Schwere des Schadens werden unterschiedliche Maßnahmen der Straßeninstandsetzung notwendig. Beispiele sind Nahtsanierung und Oberflächenbehandlung. In Deutschland gibt es eine amtliche Zustandserfassung und -bewertung von Straßen. - sonnenliege (Wikipedia)
Ein Liegestuhl ist ein zusammenklappbares Möbelstück, auf dem man sowohl sitzen als auch liegen kann. - Urteil (Wikipedia)
Urteil steht für: Gerichtsurteil, siehe Urteil (Recht), Urteil (Deutschland) und Urteil (Österreich) im Sinne der Logik, siehe Urteil (Logik) im Sinne der Kognitionspsychologie, siehe Urteilen (Psychologie) Urteil ist der Familienname der folgenden Person: Andreas Urteil (1933–1963), österreichischer Bildhauer Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Urteil beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Urteil enthält Das Urteil Urteilsvermögen - Verkehrssicherungspflicht (Wikipedia)
Eine Verkehrssicherungspflicht, seit der Rechtsprechung des Reichsgerichts auch Verkehrspflicht genannt, ist in Deutschland eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Schadensersatzansprüchen nach den §§ 823 ff. BGB führen kann. Die Verkehrssicherungspflichten entstanden vor dem Hintergrund der „rechtswidrigen Verletzung“ der in § 823 Absatz 1 BGB genannten Rechte und Lebensgüter.