ARAG Experten erklären, was mit Urlaubstagen bei Krankheit passiert

Krank im Urlaub: Welche Rechte Arbeitnehmer haben

ARAG Experten erklären, was mit Urlaubstagen bei Krankheit passiert

Der Koffer ist gepackt, die Reise gebucht und dann meldet sich plötzlich der Körper mit Fieber, Magen-Darm oder Migräne. Krank im Urlaub zu sein, ist nicht nur unangenehm und ärgerlich, sondern wirft auch arbeitsrechtliche Fragen auf. Müssen die verlorenen Urlaubstage hingenommen werden? Darf man trotz Krankschreibung verreisen? Und was gilt, wenn die Krankheit kurz vor dem geplanten Urlaubsstart eintritt? Die ARAG Experten geben einen Überblick, welche Regeln gelten und worauf Arbeitnehmer achten sollten.

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Sind verlorene Urlaubstage durch Krankheit wirklich weg?
Urlaubstage, an denen Arbeitnehmer krank sind, sind nicht zwangsläufig verloren. Im Gegenteil: Mit einem entsprechenden ärztlichen Attest dürfen die krankheitsbedingten verpassten Urlaubstage laut ARAG Experten nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Allerdings müssen Arbeitnehmer ihren Chef unverzüglich über die Krankheit informieren. Halten sie sich im Ausland auf, müssen zudem die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit und die Adresse am Aufenthaltsort mitgeteilt werden. Durch Krankheit verpasste Urlaubstage dürfen nicht einfach an den Urlaub angehängt werden. Wieder genesene Arbeitnehmer müssen am Ende des genehmigten Urlaubzeitraums zurück an den Arbeitsplatz. Wann die Urlaubtage nachgeholt werden dürfen, muss mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.

Vor dem Urlaub erkrankt
Wer kurz vor einem geplanten Urlaub krank wird, muss nicht zwangsläufig in den sauren Apfel beißen und mit Schnupfen und Fieber verreisen. Vielmehr hat der Erkrankte in diesem Fall das Recht, den Urlaub in Absprache mit dem Arbeitgeber neu zu planen.

Vom Krankenbett direkt auf die Sonnenliege?
Arbeitsrechtliche Unklarheiten entstehen derweil immer wieder mit der Frage, ob ein Arbeitnehmer direkt im Anschluss an eine überstandene Krankheit in den Urlaub gehen darf oder nicht. Oft wird hier von Arbeitgeberseite argumentiert, ein Angestellter müsse nach der Genesung zumindest für einen Tag vor Urlaubsantritt wieder im Büro erscheinen. Tatsächlich haben solche Regelungen jedoch keinerlei gesetzliche Basis. Die ARAG Experten weisen vielmehr darauf hin, dass ein bereits genehmigter Urlaub nur in Ausnahmefällen verweigert werden darf, zum Beispiel dann, wenn vom Arbeitgeber dringende betriebliche Gründe vorgebracht werden. Absprachen, die Arbeitnehmer verpflichten, den Urlaub im Notfall abzubrechen und die Arbeit wieder aufzunehmen, sind hingegen unwirksam (Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 405/99).

Trotz Krankschreibung in den Urlaub?
Ob man trotz Krankschreibung in den Urlaub fährt, liegt generell im eigenen Ermessen. Auch für die Frage, wie weit weg man fahren darf, wenn man krankgeschrieben ist, gibt es keine gesetzliche Regelung in Deutschland. Eine Ausnahme ergibt sich jedoch laut ARAG Experten, wenn die geplante Reise die Genesung verhindert. Fährt man beispielsweise mit einer schweren Grippe in den Abenteuerurlaub oder mit einem angebrochenen Arm in den Skiurlaub, kann dies durchaus ein Grund für eine Abmahnung sein – oder im Wiederholungsfall sogar für eine fristlose Kündigung (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 53/05). Klar ist wiederum: Wer eine Krankheit vortäuscht, um in den Urlaub zu fahren, begeht nicht nur Vertragsbruch, sondern macht sich strafbar. In diesem Fall handelt es sich nämlich um Betrug.

Attest aus dem Ausland
Ein ausländisches Attest muss den Anforderungen an eine deutsche Krankschreibung entsprechen und vom Urlaubsort möglichst zeitnah übermittelt werden. Die bloße Mitteilung, krank zu sein, reicht laut ARAG Experten nicht aus. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer müssen zudem der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer mitteilen. Privatversicherte Arbeitnehmer sind davon unabhängig.

Welche Urlaubstage zuerst angerechnet werden
Wenn Arbeitnehmer wegen einer längeren Krankheit ihren Urlaub im laufenden Jahr nicht oder nur teilweise nehmen können, stellt sich eine wichtige Frage: Welche Urlaubstage gelten als zuerst verbraucht, wenn der Beschäftigte später doch noch Urlaub nimmt? Krankheitstage selbst zählen nämlich nicht als Urlaubstage.

Entscheidend ist laut ARAG Experten die sogenannte Tilgungsreihenfolge. Haben Arbeitnehmer im Kalenderjahr unterschiedliche Urlaubsansprüche – etwa den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub und zusätzliche Urlaubstage aus Arbeits- oder Tarifvertrag – und legt der Arbeitgeber nicht fest, welche Tage zuerst angerechnet werden, gilt folgende Reihenfolge: Zunächst wird der gesetzliche Mindesturlaub verbraucht. Erst danach werden zusätzliche Urlaubstage angerechnet.

Das ist vor allem bei längerer Krankheit relevant. Denn gesetzlicher Mindesturlaub ist besonders geschützt und kann unter bestimmten Voraussetzungen länger bestehen bleiben. Die Tilgungsreihenfolge verhindert, dass zuerst zusätzliche Urlaubstage genommen werden und der gesetzliche Mindesturlaub später verfällt (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 3 Sa 301/22).

Krank während des Überstundenabbaus
Beschäftigte, die Überstunden durch Freizeitausgleich abbauen und in dieser Zeit krank werden, können sich die Tage nicht zurückholen. Denn rechtlich handelt es sich nicht um Urlaub, sondern um den Abbau von Arbeitszeitguthaben.

Krankschreibung im Ausland: Wann der Anspruch auf Lohnfortzahlung wackelt
Arbeitnehmer, die mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus dem Ausland tricksen wollen, riskieren die Lohnfortzahlung. In einem konkreten Fall zweifelten die Richter an einer in Tunesien ausgestellten AU. Der Patient war ein Lagerarbeiter, der während seines Urlaubs in Tunesien erkrankte und einen tunesischen Arzt konsultierte. Sein Urlaub wäre eigentlich bereits Anfang September zu Ende gewesen. Doch der Arzt bescheinigte ihm eine Arbeitsunfähigkeit bis zum 30. September, empfahl strenge häusliche Ruhe und bescheinigte, dass er nicht reisen dürfe. Trotz dieser Empfehlung trat der Erkrankte am 29. September die Heimreise nach Deutschland an. Das ließ die Richter an seinem Krankheitszustand und am Beweiswert der AU zweifeln. Zumal der Fall kein Einzelfall war, denn der Mann war schon in den Jahren zuvor diverse Male im Urlaub erkrankt. Zwar hatte das Landesarbeitsgericht München ursprünglich entschieden, dass der Mann Anspruch auf Lohnfortzahlung habe, doch das Bundesarbeitsgericht hob diese Entscheidung auf. Nun muss der Lagerarbeiter beweisen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig war, was die Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist (Az.: 5 AZR 284/24).

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Arbeitnehmer (Wikipedia)
    Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
  • Arbeitsunfähigkeit (Wikipedia)
    Arbeitsunfähigkeit (in Österreich Krankenstand) ist im Arbeits- und Sozialrecht ein unbestimmter Rechtsbegriff, wonach ein Arbeitnehmer wegen Krankheit seine zuletzt ausgeübten Arbeitsaufgaben nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. Gegensatz ist die Arbeitsfähigkeit. Nicht jede Krankheit führt zur Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleichbedeutend mit Leistungsunfähigkeit.
  • Attest (Wikipedia)
    Ein Attest (; lateinisch attestatio, „Bescheinigung“, „Beglaubigung“; Substantiv, Neutrum) ist ein meist im medizinischen Bereich gebrauchtes Wort für eine Bescheinigung oder ein Gesundheitszeugnis.
  • au (Wikipedia)
    Au steht für: Au, von wechselndem Hoch- und Niedrigwasser geprägte Niederung an Bächen und Flüssen, siehe Flussaue Au, in Norddeutschland ein Fließgewässer in der Größenordnung zwischen Bach und Fluss, siehe Fließgewässer #Einteilung nach Größe und weiteren Kriterien Au, weibliches Hausschaf Au, schwäbisches Adelsgeschlecht, siehe Ow (Adelsgeschlecht) Burg Au, abgegangene Burg westlich von Au, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg Kloster Au am Inn, Franziskanerinnenkloster im Markt Gars am Inn, Landkreis Mühldorf am Inn, Bayern im Englischen und Hawaiianischen Kadua acuminata Abkürzungen: aurum, chemisches Element, siehe Gold geographische Objekte: Au, deutscher Name von Loužek (Cheb), Dorf in der Gemeinde Cheb, Tschechien Au (Hockenheim), Mäanderschlinge des Kraichbachs zwischen Hockenheim und Reilingen, Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg Große Hüttener Au, Wasserlauf im Kreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein Halbinsel Au, Halbinsel im Zürichsee, Kanton Zürich Obere und Untere Au, Naturschutzgebiet im Landkreis Neu-Ulm, Bayern Gemeinden: Au (Breisgau), Gemeinde im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg Au am Rhein, Gemeinde im Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg Au in der Hallertau, Markt im Landkreis Freising, Bayern Au (Vorarlberg), Gemeinde im Bregenzerwald, Bezirk Bregenz, Vorarlberg Au am Leithaberge, Marktgemeinde in Niederösterreich Au SG, Gemeinde im Kanton St. Gallen Au, deutscher Name von Lauw, Gemeinde im Département Haut-Rhin, Frankreich Ortsteile in Baden-Württemberg: Au (Pforzheim), Stadtteil von Pforzheim Au im Murgtal, Ortsteil der Gemeinde Weisenbach, Landkreis Rastatt Au (Todtmoos), Ortsteil von Todtmoos, Landkreis Waldshut Ortsteile in Bayern: Au (Achslach), Ortsteil der Gemeinde Achslach, Landkreis Regen Au (Ainring), Ortsteil der Gemeinde Ainring, Landkreis Berchtesgadener Land Au (Altdorf bei Nürnberg), Ortsteil der Stadt Altdorf bei Nürnberg, Landkreis Nürnberger Land Au (Altenmarkt an der Alz), Einöde in der Gemeinde Altenmarkt an der Alz, Landkreis Traunstein Au (Ascha), Ortsteil der Gemeinde Ascha, Landkreis Straubing-Bogen Au (Bad Abbach), Ortsteil des Marktes Bad Abbach, Landkreis …
  • Ausland (Wikipedia)
    Ausland steht im Gegensatz zu Inland und bezeichnet aus Sicht der sprechenden Person ein anderes Land (und „aus einem anderen Land“) als das eigene Land, in dem man beheimatet ist, das Herkunftsland, Heimatland. Im staatsrechtlichen Sinne bezeichnet der Begriff Ausland aus der Sicht der sprechenden Person diejenigen Staaten, abhängigen Gebiete und internationalen Gebiete auf der Erdoberfläche (entweder einzeln oder auch in ihrer Gesamtheit), deren Staatsangehörigkeit die Person nicht besitzt oder in denen sie sich nicht befindet. „Inland“ hingegen bezeichnet den Staat, in dem sich die Person befindet beziehungsweise auf den sie sich bezieht. Obwohl die Begriffe Inland und Ausland immer relativ in Bezug auf den eigenen Standpunkt (z. B. Person, Gruppe, Land) definiert sind, spielen sie vor allem eine wichtige Rolle im politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Bezugsrahmen. Soziologisch gesehen entspricht Inland dem „Wir“, d. h. der eigenen Gruppenidentität (siehe In-Group), während „Ausland“ die „Anderen“ sind (siehe Out-group).
  • Genesung (Wikipedia)
    Rekonvaleszenz (lateinisch reconvalescere ‚wieder kräftig werden, wieder stark werden‘, zu valere ‚gedeihen, heil sein‘, valescere ‚heilen‘), auch Konvaleszenz, bedeutet Genesung (von mittelhochdeutsch genësen ‚genesen, gesund werden‘). Der Begriff ist nicht gleichzusetzen mit Remission (Zurückgehen, Nachlassen). Die Konvaleszenz ist eines der letzten Stadien eines Gesundungsprozesses und endet mit der vollständigen Restitution (Wiederherstellung). Die Krankheitszeichen – zum Beispiel Fieber, Schwäche, Schwindel, Schmerzen – verschwinden beim Rekonvaleszenten nach und nach bis zur endgültigen Wiederherstellung der Gesundheit. In der Gesundheitsstatistik kann der Begriff abweichend gebraucht werden. Das deutsche Robert Koch-Institut etwa nannte im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in Deutschland die Kategorie „Genesene“ zur Bezeichnung derjenigen Personen, die sich nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert haben, aber nicht in die Kategorie „aktive Fälle“, „Verstorbene“ oder „Hospitalisierte“ einzuordnen sind, „nicht jedoch, ob ggf. Spätfolgen der Erkrankung vorliegen“.
  • krank (Wikipedia)
    Krank steht für: eine Krankheit habend, Zustand verminderter Gesundheit Tatort: Krank, österreichischer Fernsehfilm (2020) Personen: Edgar Krank (* 1967), deutscher Volleyballspieler Hans-Jochen Krank (* 1948), deutscher Kabarettist Siehe auch: Krank-Gletscher (Ross Dependency, Antarktika) Kranke (Begriffsklärung) Crank (Begriffsklärung)
  • Krankheit (Wikipedia)
    Krankheit, teils synonym mit Gebrechen, teils mit Erkrankung, ist ein Zustand verminderter Leistungsfähigkeit, der auf Funktionsstörungen von einem oder mehreren Organen, der Psyche oder des gesamten Organismus eines Lebewesens beruht. Diese Störungen werden ihrerseits wahrscheinlich durch strukturelle Veränderungen von Zellen und Geweben hervorgerufen. Im Gegensatz zu Begriffsbestimmungen pragmatischer Art gibt es jedoch keine allgemeingültige naturwissenschaftliche Definition von Krankheit. Karl Jaspers sagte: „Daß in dem Worte ‚Krankheit‘ sich Wertbegriffe und Seinsbegriffe immer miteinander verschlingen, führt zu Täuschungen, die fast unvermeidlich erscheinen“. In der Tiermedizin wird der Begriff Tierkrankheit verwendet, für besonders ansteckende Krankheiten mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung der Begriff Tierseuche. Die Lehre von den Krankheiten ist die Pathologie, während die Nosologie sich mit der systematischen Einordnung, Einteilung und Beschreibung der Krankheiten beschäftigt. Die Lehre von der Entstehung und Entwicklung einer Krankheit ist die Pathogenese.
  • Krankschreibung (Wikipedia)
    Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung, Krankschreibung; in der Schweiz Arztzeugnis, in Österreich Arbeitsunfähigkeitsmeldung genannt) ist im Arbeitsrecht die Bescheinigung eines Arztes über eine festgestellte Erkrankung der namentlich genannten Person, die diese am Erbringen ihrer Arbeitsleistung hindert. Die Bescheinigung über die Hinderung zur Arbeit (Arbeitsunfähigkeit) muss dem Arbeitgeber nach deutschem Arbeitsrecht spätestens an dem Arbeitstag vorliegen, der auf den dritten Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit folgt, kann jedoch vom Arbeitgeber auch schon früher verlangt werden (§ 5 EFZG). Für die Krankenversicherung ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die leistungsauslösende Schadensmeldung. Umgangssprachlich wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch manchmal als Krankenschein bezeichnet.
  • Lohnfortzahlung (Wikipedia)
    Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in Deutschland seit 1994 im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Dieses Gesetz hat die früher geltenden unterschiedlichen Regelungen für Arbeiter und Angestellte abgelöst. Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz haben alle Arbeitnehmer, eingeschlossen Auszubildende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an ihrer Arbeitsleistung verhindert sind, ohne dass sie ein Verschulden trifft. Der Anspruch richtet sich gegen den Arbeitgeber und besteht für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen (§ 3 EntgFG). Nach § 4 Abs. 4 EntgFG kann durch Tarifvertrag eine vom Entgeltfortzahlungsgesetz abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt werden.
  • Reise (Wikipedia)
    Unter einer Reise versteht man im Sinne der Verkehrswirtschaft die Fortbewegung von Personen über einen längeren Zeitraum zu Fuß oder mit Transport- oder Verkehrsmitteln außerhalb des Wirtschaftsverkehrs, um ein einzelnes Reiseziel zu erreichen oder mehrere Orte zu besuchen (Rundreise). Im fremdenverkehrswirtschaftlichen Sinne umfasst eine Reise sowohl die Ortsveränderung selbst als auch den Aufenthalt am Zielort. Wissenschaftlich werden Reisen unter anderem nach Reisegrund, Zweck und Dauer kategorisiert sowie die Motivationen für das (Ver-)Reisen untersucht. Meist erhoffen sich Reisende entweder, durch eine Reise glücklicher zu werden, oder sich durch die Reise persönlich weiterzuentwickeln. Der Begriff der Reise kann auch metaphorisch verstanden werden. Neben der physischen Fortbewegung kann eine Reise etwa den Wandlungsprozess im Leben eines Menschen beschreiben. Demnach ist die Reise nicht als Entfernungsüberbrückung, sondern als Bild für das Leben eines Menschen zu verstehen, das beispielsweise die Persönlichkeitsformung zum Ziel hat.
  • Urlaub (Wikipedia)
    Urlaub ist die Zeit, in der eine arbeitsfähige Person von der Arbeit freigestellt ist. In Deutschland und Österreich wird unter Urlaub in der Regel der Erholungsurlaub verstanden (Schweiz: Ferien), in der Schweiz umgekehrt nur andere Urlaubsarten als Ferien.
  • Vertragsbruch (Wikipedia)
    Der Begriff der Vertragsverletzung bezeichnet den Fall, dass eine Vertragspartei anders handelt als es ihr durch den Vertrag vorgeschrieben ist.
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