ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über rechtliche Risiken im digitalen Alltag

KI-Bilder und Screenshots: Was rechtlich gilt

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über rechtliche Risiken im digitalen Alltag

Digitale Inhalte lassen sich heute schnell kopieren, bearbeiten und weiterleiten. Doch nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch erlaubt. Gerade bei KI Bildern und Screenshots stellen sich im Alltag häufig Fragen. Denn auch wenn KI Ergebnisse oft kein eigenes Urheberrecht begründen, können sie dennoch bestehende Rechte verletzen. Und auch ein einfacher Screenshot kann rechtlich relevant werden, wenn er anschließend geteilt oder veröffentlicht wird. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, worauf Nutzer achten sollten.

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Was genau schützt das Urheberrecht eigentlich?
Tobias Klingelhöfer: Grundsätzlich schützt das Urheberrecht kreative Leistungen von Menschen. Dazu gehören Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst einschließlich digitaler Inhalte. Wer etwas erschafft, entscheidet darüber, wie es verwendet, kopiert oder veröffentlicht werden darf. Das gilt unabhängig davon, ob ein Werk professionell erstellt wurde oder ob es sich „nur“ um ein Handyfoto handelt. Ein wichtiger Punkt ist: Das Urheberrecht entsteht automatisch, ganz ohne Anmeldung oder Registrierung und gilt bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Wo liegen die häufigsten rechtlichen Risiken im digitalen Alltag?
Tobias Klingelhöfer: Nutzer sollten sich bewusst sein, dass viele digitale Inhalte, wie Fotos, Grafiken oder gestaltete Beiträge, auch wenn sie frei zugänglich wirken, geschützt sind. Ein rechtliches Risiko entsteht vor allem, wenn Inhalte weitergeleitet oder öffentlich gemacht werden. Sobald ein Screenshot oder ein KI Bild außerhalb des privaten Rahmens auftaucht, etwa in größeren Messenger Gruppen, im beruflichen Umfeld oder auf Social Media, können Rechte Dritter betroffen sein. Heikel wird es insbesondere, wenn eine Person erkennbar bleibt. Dann geht es nicht nur um das Urheberrecht, sondern auch um das Persönlichkeitsrecht – also das Recht eines Menschen, selbst zu bestimmen, welche Informationen über ihn verbreitet werden. Verstöße können abmahnfähig sein und zu Unterlassungs- oder Schadensersatzforderungen führen, selbst wenn kein kommerzielles Interesse dahintersteht. Bei besonders schwerwiegenden oder gewerbsmäßigen Rechtsverletzungen drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen.

Darf ich Screenshots in sozialen Netzwerken einfach posten?
Tobias Klingelhöfer: Viele unterschätzen, dass auch ein Screenshot urheberrechtlich geschütztes Material enthalten kann. Für den rein privaten Gebrauch ist das unproblematisch. Sobald ein Screenshot jedoch weitergeleitet oder öffentlich gepostet wird, braucht man die Zustimmung des Rechteinhabers. Das gilt auch für Social Media, denn dort handelt es sich um eine öffentliche Wiedergabe. Selbst kurze Textbeiträge, Memes oder grafisch gestaltete Inhalte können geschützt sein, wenn eine kreative Leistung dahintersteht. Wer keinen Ärger riskieren will, sollte fremde Inhalte nur teilen, wenn die Rechte eindeutig geklärt sind oder die Veröffentlichung im Rahmen der Plattformregeln ausdrücklich erlaubt ist.

Wie ist die Rechtslage bei KI generierten Bildern? Wem gehört das Ergebnis?
Tobias Klingelhöfer: Urheberrecht entsteht nur dann, wenn ein Mensch eine eigene, kreative Leistung erbringt. KI-Inhalte von ChatGPT & Co. genießen in der Regel keinen Urheberrechtsschutz, da keine signifikante menschliche Schöpfungsleistung vorliegt. Das bedeutet aber nicht, dass sie völlig frei genutzt werden können. Wenn ein KI Bild einer realen Person ähnelt oder geschützte Marken und Designs nachbildet, können trotzdem Ansprüche entstehen. Außerdem spielen die Nutzungsregeln der jeweiligen KI Plattform eine wichtige Rolle. Viele Anbieter behalten sich bestimmte Rechte an den erstellten Inhalten vor oder schränken deren Verwendung ein.

Was gilt, wenn ein geschütztes Bild in eine KI App geladen und verändert wird?
Tobias Klingelhöfer: In diesem Fall entsteht ein sogenanntes abgeleitetes Werk. Auch wenn die KI das Bild bearbeitet oder verfremdet, bleibt das Ausgangswerk geschützt. Wer das Ergebnis ohne Erlaubnis veröffentlicht, begeht möglicherweise eine Urheberrechtsverletzung. Besonders riskant ist es, geschützte Fotos in KI Generatoren zu laden, die anschließend die Inhalte zum Training verwenden. Viele Plattformen behalten sich vertraglich vor, das Material weiterzuverarbeiten. Nutzer sollten daher prüfen, ob sie überhaupt das Recht haben, das Ausgangsbild auf die Plattform hochzuladen.

Und wie können Betroffene vorgehen, wenn ihre eigenen Inhalte unerlaubt genutzt werden?
Tobias Klingelhöfer: Wer feststellt, dass eigene Fotos, Texte oder Grafiken ohne Erlaubnis verwendet werden, sollte zunächst klären, wer hinter der Veröffentlichung steht. Oft lässt sich der Verantwortliche direkt auf der Webseite oder im Impressum finden. Lässt sich der Betreiber nicht eindeutig ermitteln, kann auch der technische Dienstleister der Seite angesprochen werden. Wichtig ist, den Verstoß zu dokumentieren, etwa durch Screenshots und Datumshinweise. Anschließend sollte der Verantwortliche zur Löschung aufgefordert und auf die Rechtsverletzung hingewiesen werden. Bleibt eine Reaktion aus oder weigert sich die Person, die Inhalte zu entfernen, ist anwaltlicher Rat sinnvoll. Ein Anwalt kann den Unterlassungsanspruch durchsetzen und eine geeignete Erklärung formulieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen zivil oder strafrechtlich vorzugehen. Entscheidend ist, frühzeitig zu handeln, damit weitere Verbreitungen verhindert werden.

Was sollte man tun, wenn sie wegen eines Screenshots oder KI Bildes eine Abmahnung erhält?
Tobias Klingelhöfer: Eine Abmahnung wirkt im ersten Moment oft bedrohlich, doch man sollte sie weder ignorieren noch vorschnell unterschreiben. Zunächst geht es darum zu prüfen, ob der Vorwurf überhaupt zutrifft und man sollte sich unter Umständen rechtlichen Rat einholen. In vielen Fällen lässt sich klären, ob die Abmahnung zu weit geht, ob eine Unterlassungserklärung angepasst werden muss oder ob die geforderten Kosten angemessen sind. Wichtig ist außerdem, den beanstandeten Inhalt vollständig zu entfernen, auch aus Suchmaschinen Caches.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • alltag (Wikipedia)
    Unter Alltag versteht man gewohnheitsmäßige Abläufe bei zivilisierten Menschen im Tages- und Wochenzyklus.
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
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    Digital oder digital (von lateinisch digitus „Finger“) steht für: nicht analoges, diskretes oder abgestuftes Signal, siehe Digitalsignal Digitalanzeige kurz für Digital Equipment Corporation, ehemaliges US-amerikanisches Unternehmen Siehe auch: digitale Daten digitale Information Digitaltechnik (Signale, Schaltungen) Digitalisierung (Begriffsklärung) Digitalis (Begriffsklärung) Digit (Begriffsklärung) Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit digital beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel digital enthält
  • experte (Wikipedia)
    Ein Experte (auch Fachexperte oder Sachkundiger oder Spezialist) ist eine Person, die über überdurchschnittlich umfangreiches Wissen auf einem Fachgebiet oder mehreren bestimmten Sacherschließungen oder über spezielle Fähigkeiten verfügt. Neben dem theoretischen Wissen kann dessen kompetente Anwendung, also praktisches Handlungswissen, für einen Experten kennzeichnend sein. Experten sind auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens imstande, „Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen“. Schlüsselbegriffe der Fachkompetenz sind danach Zielorientierung, Sachgerechtheit (Gegenstandsbezogenheit), Methodenkompetenz, Selbständigkeit und die Fähigkeit zu situationsgerechter Anwendung und Ergebnisbeurteilung.
  • Grafik (Wikipedia)
    Die Grafik (von altgriechisch γραφική [τέχνη] graphiké [téchne], deutsch ‚zeichnende/malende [Kunst]‘), auch die Graphik, ist im weitesten Sinn der Sammelbegriff für alle künstlerischen oder technischen Zeichnungen einschließlich der Typografie und Computergrafik sowie deren manuelle drucktechnische Vervielfältigung. In der engsten Begriffsverwendung bezieht sich Grafik allein auf die künstlerische Druckgrafik, die zur bildenden Kunst gehört. Eine Originalgrafik entsteht eigenständig, unabhängig von Vorlagen und in der Absicht, die Techniken der Druckgrafik für den künstlerischen Ausdruck zu nutzen. Das einzelne Exemplar der Vervielfältigung einer künstlerischen Grafik bezeichnet man als Abzug oder Blatt.
  • Klingelhöfer (Wikipedia)
    Klingelhöfer ist der Familienname folgender Personen: Erich Klingelhöfer (1919–1985), deutscher Historiker Ernst Klingelhöfer (* 1929), hessischer Landrat Friedrich Christian Klingelhöfer (1784–1838), evangelischer Pfarrer, Teilnehmer der Farrapen-Revolution in Südbrasilien Fritz Klingelhöfer (1832–1903), deutscher Landschaftsmaler Göstar Klingelhöfer (1956–2019), deutscher Physiker Gustav Klingelhöfer (1888–1961), Politiker (SPD), MdB, Senator in Berlin Heinrich Klingelhöfer (1860–1933), deutscher Mühlenbesitzer, Mitglied des Kurhessischen Kommunallandtags Katharina Klingelhöfer (1889–1977), Politikerin (SPD), Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin Konrad Ludwig Klingelhöfer (1841–1895), deutscher Landwirt, Mitglied des Kurhessischen Kommunallandtags Ludwig Otto August Klingelhöfer (* 1788; † ?), kurhessischer Verwaltungsbeamter, Landrat Paul Klingelhöfer (1887–1951), Ministerialrat, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt Renate Klingelhöfer (* 1933), deutsche Kommunalpolitikerin Waldemar Klingelhöfer (1900–1977), SS-Offizier Siehe auch: Klingelhöffer
  • marke (Wikipedia)
    Marke steht für: Marke (Recht), Markenzeichen, rechtlich geschütztes Zeichen Marke (Marketing), Gesamtheit der differenzierenden Eigenschaften von Produkten und Produktlinien Marke, Münz-ähnliche Prägungen für Zwecke außerhalb allgemein anerkannten Geldes, siehe Münze Marke, Schmelzeinstülpungen an den Schneidezähnen von Pferden, siehe Zahnaltersschätzung #Marke als Kurzform: Briefmarke, Postwertzeichen Dienstmarke, besondere Briefmarke von Behörden oder Ämtern zum Frankieren der Dienstpost Erkennungsmarke, Metallmarke mit eingeprägter Personenkennziffer Färbermarke, zur Kennzeichnung der zu färbenden Textilien Fahrmarke der Bergleute Füllmarke, eine Kennzeichnung an Gefäßen der Gastronomie, siehe Füllstrich Hundemarke Kriminaldienstmarke, zusätzliches Identifikationsmittel für Kriminalbeamte Porzellanmarke, Hersteller-Kennzeichnung auf Porzellanwaren und Keramiken Silbermarke, Punzen in Gold- und Silberschmiedeobjekten, siehe Silberstempel Rabattmarke, frühe Erscheinungsform einer Kundenbindungsmaßnahme Wertmarke (Ersatzgeld) Geographische Objekte: Marke (Anhalt), Ortsteil der Stadt Raguhn-Jeßnitz im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Sachsen-Anhalt Marke (Hückeswagen), Ortsteil der Stadt Hückeswagen Marke (Osterode am Harz), Ortsteil der Stadt Osterode am Harz Marke, Ortsteil der Stadt Kortrijk Marke, Oberlauf des Scheidebach (Lausitzer Neiße) an der Lausitzer Neiße Personen: Isgaard Marke, (* 1972), deutsche Sängerin, siehe Isgaard Lize Marke (* 1936), belgische Sängerin Nicholas Colin Browne-Marke (* 1957), sierra-leonischer Richter König Marke von Cornwall, erzählerische Figur des Tristan, siehe March fab Meirchiawn Siehe auch: Mark Markierung Mark-E Marken (Begriffsklärung) Marche Marcke Marque
  • Persönlichkeitsrecht (Wikipedia)
    Als Persönlichkeitsrecht werden Rechte bezeichnet, die dem Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen in deren Lebens- und Freiheitsbereich dienen. Sie können als sogenanntes postmortales Persönlichkeitsrecht auch über den Tod der Person hinaus wirken.
  • Plattform (Wikipedia)
    Plattform steht für: Plattform (Computer), Abstraktionsebene für Software oder eine Prozessorarchitektur die plattform, ein Berufsverband in der Schweiz für Dienstleistungsberufe, siehe Kaufmännischer Verband Schweiz Spieleplattform, als Kurzform bei Computerspielen Aussichtsplattform, als Kurzform Plattform (Automobil), technische Basis bei Kraftfahrzeugen Plattform (Schienenfahrzeug), technische Basis bei Schienenfahrzeugen Zustiegsplattform an Bahnhöfen, siehe Bahnsteig Einstiegsplattform, veralteter Ausdruck für offene Wagenübergange bei Personenwagen Plattform (Roman) von Michel Houellebecq (2001) Siehe auch: Webplattform (Begriffsklärung) Mitarbeiterplattform (Software) Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Plattform beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Plattform enthält Plattformismus (anarchistische Organisationsform) Platform (türkischsprachige deutsche Zeitschrift)
  • Recht (Wikipedia)
    Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen.
  • Screenshot (Wikipedia)
    Unter einem Screenshot (männlich; von engl. [ˈskɹiːnʃɔt], auch Bildschirmfoto; selten Bildschirmabzug, Bildschirmkopie, Snapshot, früher auch Hardcopy) versteht man in der EDV die fotoähnliche Abbildung des aktuellen grafischen Bildschirminhalts oder eines Teils davon. Das Abspeichern erfolgt typischerweise in eine Datei oder die Zwischenablage. Ein Screenshot kann aber auch direkt über einen angeschlossenen Drucker ausgegeben werden. Das Abfotografieren eines Bildschirms mittels einer Kamera wird ebenfalls darunter verstanden. Screenshots können Urheberrecht­sprobleme aufwerfen. Eine beliebige Verwendung ist oft aus lizenzrechtlichen Gründen nicht möglich. Der Begriff Screenshot beschränkt sich dabei nicht nur auf den Bildschirminhalt eines Computers. Auch den Ausdruck der Anzeige eines Messgeräts (z. B. eines Oszilloskops oder eines Spektrumanalysators) bezeichnet man als Screenshot. Früher wurden solche Abbildungen durch Abfotografieren des Monitors erstellt. Dieses Vorgehen kommt auch heute noch vor, zum Beispiel, um einen Screenshot vom BIOS (insbesondere vom POST) oder einem Bluescreen zu erstellen. Dafür gab es spezielle Kamera-Halterungen, die gleichzeitig Streulicht abhielten.
  • Unterlassung (Wikipedia)
    Unterlassen steht für: das Gegenteil von Handeln den Verstoß gegen eine Handlungspflicht, im Einzelnen siehe Unterlassen (D-A-CH) bzw. Unterlassen (Italien)
  • Urheberrecht (Wikipedia)
    Das Urheberrecht ist zunächst ein absolutes, d. h. ausschließliches Recht auf den Schutz des geistigen Eigentums eines schöpferischen Menschen. Es hat ideelle und materielle Anteile und umfasst unverfügbare Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte sowie verfügbare Nutzungsrechte. Seine verfassungsmäßigen Grundlagen hat es vor allem in den Grundrechten des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, der Kunst- und Meinungsfreiheit und in wirtschaftlicher Hinsicht im Eigentumsrecht. Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen eines Rechtssystems, die das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk regeln; es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des subjektiven Rechtes.
  • Veröffentlichung (Wikipedia)
    Veröffentlichung (auch: Erscheinen oder Einrückung) bezeichnet im deutschen Urheberrecht den Vorgang, bei dem ein Werk mit Zustimmung des Urhebers der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird (§ 6 Abs. 1 UrhG). Das Werk muss dazu in Verkehr gebracht werden. Veröffentlichung und Publikation werden zuweilen synonym verwendet. In der Medienwissenschaft wird hingegen unter einer Publikation meist ein Printmedium verstanden, ihr Hersteller ist der Publizist.
  • Werk: (Wikipedia)
    Werk steht für: Werk (Urheberrecht), schöpferische Leistung im Sinne des Urhebergesetzes Kunstwerk, als Kurzform: Ergebnis künstlerischer Tätigkeit Tagewerk, als Kurzform: geleistete oder zu leistende Arbeit Werk (Festungsbau), isolierter Teil einer Verteidigungsanlage Werk (Einheit), historisches Salzmaß Werk (Orgel), Bauteil Werk, Produktionsstätte im industriellen Maßstab, siehe Fabrik Werk, Leistungsgegenstand beim Werkvertrag Werk, Guss, Schmelze von Münzmetall, siehe Gießen (Metall) Geografie: Werk (Gemeinde Mariasdorf), Ortsteil der Gemeinde Mariasdorf, Bezirk Oberwart, Burgenland Werk ist der Familienname von Franz Xaver Werk (1769–1856), deutscher römisch-katholischer Theologe, Geistlicher und Hochschullehrer Das Werk steht für: Das Werk (Zola), Roman von Émile Zola (1885) Das Werk (Film), deutscher Stummfilm von Ernst Reicher (1913) Das Werk, schweizerische Architekturzeitschrift (1914–1980), siehe Werk, Bauen + Wohnen Das Werk, römisch-katholische kirchliche Bewegung (ab 1938), siehe Geistliche Familie „Das Werk“ Das Werk (Theaterstück), Theaterstück von Elfriede Jelinek (2003) Siehe auch: Gesamtwerk Gute Werke Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Werk beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Werk enthält Werg (Arbeitsstoff)
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