Pferde sind für viele Menschen treue Begleiter, können rechtlich aber schnell zum Streitfall werden. Ob Haftung nach einem Unfall, Ärger beim Kauf oder Fehler bei der tierärztlichen Behandlung: Rund ums Pferd beschäftigen Gerichte immer wieder Fragen zu Verantwortung, Schadensersatz und Versicherungsschutz. Die ARAG Experten stellen aktuelle Urteile vor, die Pferdehalter und Reiter kennen sollten.
Wer haftet, wenn die Stute tobt?
Hengst Willy graste ruhig auf der Weide, als Stute Cindy auf ihn zulief und nach ihm trat. Dabei traf sie den Hengst so unglücklich am Vorderbein, dass es brach. Die komplizierte Operation in Höhe von 11.000 Euro wollte die Halterin des Hengstes von der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Stutenbesitzerin erstattet bekommen. Doch die Versicherung wollte laut ARAG Experten nur die Hälfte zahlen. Die Begründung des Unternehmens: Es habe sich eine beidseitige Tiergefahr verwirklicht, weshalb eine hälftige Quotelung des Schadens gerechtfertigt sei. Damit war die Halterin des Hengstes allerdings nicht einverstanden und zog vor Gericht. Zunächst mit Erfolg. Denn die Richter aus erster Instanz waren der Auffassung, dass vom ruhig grasenden Hengst keine Gefahr ausging und verpflichteten die Versicherung, die vollen OP-Kosten zu übernehmen. Dem widersprach das Oberlandesgericht Celle, sodass es am Ende bei einer hälftigen Kostenteilung blieb (Az.: 2 U 126/25).
Aufs falsche Pferd gesetzt
Eine Gewährleistung lässt sich grundsätzlich auch beim Pferdekauf ausschließen. Doch dafür gibt es Grenzen. Im konkreten Fall hatte eine Hobbyreiterin nach einem Pferd für den sportlichen Einsatz gesucht und dies auch im Verkaufsgespräch klar kommuniziert. Nach einem Proberitt kaufte sie das Tier für 13.800 Euro, obwohl im schriftlichen Vertrag die Gewährleistung ausgeschlossen worden war. Kurz darauf stellte ein Tierarzt erhebliche Probleme im Bereich des Kniegelenks fest. Ein Sachverständiger bestätigte später, dass das Pferd wegen sogenannter Fremdkörper im Gelenk dauerhaft nicht für den Reitsport geeignet sei. Nach Auffassung der Richter durfte sich die Käuferin trotz Haftungsausschluss darauf verlassen, ein für den vereinbarten Zweck geeignetes Sportpferd zu erhalten. Entscheidend war dabei nicht nur der Vertragstext, sondern auch das, was im Verkaufsgespräch besprochen wurde. Die Verkäuferin musste daher das Pferd zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten (Landgericht Frankenthal, Az.: 7 O 257/22).
Vom Pferdehintern geschubst
Bei dem Versuch, mit dem Fahrrad an zwei Pferden vorbeizufahren, stürzte eine Radfahrerin. Eines der Tiere hatte einen Schritt zur Seite gemacht und die Radlerin mit dem Hinterteil von ihrem Gefährt geschubst. Dabei zog sie sich diverse durchaus schwere Verletzungen zu, unter anderem einen Trümmerbruch einer Schulter. Daraufhin forderte sie Schmerzensgeld und Schadensersatz von der Reiterin und Halterin des Pferdes. Die behauptete zwar zunächst, die Radlerin sei durch ihr eigenes Bremsmanöver gestürzt, doch zahlen musste sie nach Information der ARAG Experten am Ende trotzdem. Denn egal, ob direkter oder indirekter Körperkontakt zwischen Pferd und Radfahrerin – es genügt, wenn der Sturz auch nur durch die Gefahr des Tieres geschieht (Landgericht Koblenz, Az.: 9 O 140/21).
Behandlungskosten können höher als Wert des Tieres sein
Wird ein Tier verletzt, so kann es sein, dass der Schädiger Behandlungskosten tragen muss, die den Wert des Tieres um ein Vielfaches übersteigen. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle, das die Halterin eines Hundes zum Ersatz der Behandlungskosten für ein Pferd verurteilte. Das Pferd wurde von dem Hund über eine weite Strecke gejagt, stürzte dabei mehrfach und zog sich schwere Verletzungen zu. Ein Halter trage Verantwortung für ein Tier als Mitgeschöpf, so die Begründung der Richter (Az.: 20 U 36/20).
Beweislast liegt beim Tierarzt
Behandlungsfehler gibt es nicht nur in der Humanmedizin. Längst wird die dort geltende Beweislastumkehr auch in der Tiermedizin angewendet: Unterläuft einem Tierarzt ein schwerwiegender Behandlungsfehler und geht der Fall vor Gericht, muss der Veterinär beweisen, dass seine Behandlung korrekt war. Bislang lag die Beweislast beim Tierhalter. Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem eine Pferdebesitzerin den Tierarzt verklagte, der eine Wunde am Bein ihres Pferdes zwar genäht, aber nicht erkannt hatte, dass auch der Knochen angeknackst war. Der Knacks wurde zum richtigen Bruch, das Pferd musste eingeschläfert werden. Nach früherer Rechtsprechung hätte die Pferdebesitzerin dem Arzt nachweisen müssen, dass er geschlampt hat. Doch durch die geänderte Rechtslage war nun der Arzt in der Beweispflicht – die er nicht erbringen konnte (Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 247/15).
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- ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Gewährleistung (Wikipedia)
Gewährleistung, auch Mängelhaftung, bedeutet im Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung. Das Gewährleistungsrecht ist ein Teil des Leistungsstörungsrechts. Im Beispiel des Sachkaufs haftet der Verkäufer für einen Mangel der gekauften Sache. Schuldner der Mängelansprüche ist grundsätzlich der Verkäufer, nicht der Hersteller der Sache. Jeweils eigene Gewährleistungsregelungen gibt es u. a. auch bei Miet-, Reise- und Schenkungsverträgen. Von der gesetzlichen Gewährleistung ist die Übernahme einer Garantie zu unterscheiden. In der Europäischen Union beeinflussen Rechtsakte des Verbraucherschutzrechts das nationale Gewährleistungsrecht, z. B. die Verjährungsfrist oder eine Beweislastumkehr. Die Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie (EU-Richtlinie 99/44) bspw. bestimmte einheitliche Mindeststandards für die Gewährleistung beim Verkauf einer Ware von einem Unternehmer an einen Verbraucher. - Haftpflicht (Wikipedia)
Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt. Nur wenige Rechtsbegriffe werden in derart unterschiedlichen Rechtsgebieten verwendet wie der Begriff der Haftung. Er stammt aus dem Mittelhochdeutschen haftunge ‚Verhaftung, Beschlagnahme, Bürgschaft‘, der auf das althochdeutsche haftunga zurückgeht. Der Begriff leitet sich heute vom allgemeinsprachlichen Begriff Haften im Sinne von ‚Festhängen, Festkleben‘ ab. Diese Wortverwandtschaft zeigt sich auch in den strafprozessualen Begriffen Verhaftung (Haftbefehl) und Festnahme. Im Strafrecht wird von einer „Haftung“ z. B. wegen Totschlags oder Diebstahls gesprochen, wenn die Voraussetzungen zur Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs erfüllt sind. In diesen Fällen geht es um das Unterworfensein unter staatliche Gewalt. Der Haftungsbegriff ist mehrdeutig und fällt je nach Rechtsgebiet unterschiedlich aus. In vielen Vorschriften ist er gleichbedeutend mit Schuld als Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger (z. B. §§ 241 Abs. 1 BGB, § 276, § 459 BGB); „wer schuldet, der haftet auch“. Von dieser objektiven Haftung sind die Haftungsnormen zu unterscheiden, die ein Fehlverhalten des Schädigers zur Überwälzung eines Schadensersatzanspruchs zur Voraussetzung haben. Hierunter fällt die Schadenshaftung aus dem Bereicherungsrecht. Ein zweiter Haftungsgrund erstreckt sich auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners. Die enge dritte Variante ist die reine Sachhaftung (Pfandrechte). Der Haftungsbegriff muss stets genauen Aufschluss über die Haftungssubjekte und Haftungsobjekte vermitteln, also wen die Verpflichtung zum Einstehenmüssen trifft und welche Vermögen hierfür einzusetzen sind. Heute wird der Haftungsbegriff hauptsächlich dahingehend verstanden, dass der Schuldner (Haftungssubjekt) mit seinem gesamten Vermögen (Haftungsobjekt) in der Zwangsvollstreckung für die Schuld einzustehen hat. - Halter (Wikipedia)
Halter steht für: Fahrzeughalter, Halter eines Kraftfahrzeugs Luftfahrzeughalter, Halter eines Luftfahrzeugs Schienenfahrzeughalter, Halter eines Schienenfahrzeugs Wasserfahrzeughalter, Halter eines Wasserfahrzeugs Halter, eigenverantwortliche Sorge für ein Tier, siehe Tierhaltung Halter, Kuhhirt auf einer Alm, siehe Senn Halter (Band), eine russische Death-Doom-Band Halter (Sportgerät), antikes Sportgerät Halter AG, Schweizer Bau- und Immobilienkonzern Ort: Halter/Meyerhöfen, bei Visbek in Niedersachsen Halter ist der Familienname folgender Personen: Amalie Halter-Zollinger (1892–1985), Schweizer Schriftstellerin Arnim Halter (1948–2023), Schweizer Schauspieler Barbara Eberhard-Halter (* 1945), Schweizer Politikerin (zuerst LdU, später CVP) Beat Halter (1938–2017), Schweizer Unternehmer und Volksmusik-Mäzen Bill Halter (* 1960), US-amerikanischer Politiker Dan Halter (* 1977), afrikanischer Künstler Ernst Halter (* 1938), Schweizer Schriftsteller und Publizist Franz Halter-Koch (1944–2023), österreichischer Mathematiker und Hochschullehrer Georg Halter (1884–1952), deutscher Bauingenieur Hans Halter (* 1938), deutscher Arzt und Medizinjournalist Hans Halter (Theologe) (1939–2024), Schweizer katholischer Theologe Irving L. Halter, Jr. (* 1954), pensionierter Generalmajor der US Air Force Jochen Halter (* 1980), deutscher Kunstradfahrer Josef Halter (1811–1872), österreichischer Propst und Politiker des Abgeordnetenhauses Jürg Halter (* 1980), Schweizer Dichter und Rapper Klaus Halter (1909–2002), deutscher Dermatologe Lars Halter (* 1973), deutscher Journalist Lucien Halter (1911–1985), französischer Fußballspieler Marek Halter (* 1936), polnisch-französischer Künstler und Autor Paul Halter (1920–2013), belgischer Widerstandskämpfer, Gründer der Foundation Auschwitz und Träger des Bundesverdienstkreuzes Paul Halter (Schriftsteller) (* 1956), französischer Krimiautor Peter Halter (1856–1922), Schweizer Gemeinde-, Gerichts- und Amtsschreiber sowie Mundartautor Pierre Marie Halter (1925–2025), Schweizer Jurist und Divisionär Robert Halter (1859?–1931), Schweizer Fabrikant Roman Halter (1927–2012), polnisch-britischer Maler und Überlebender des Holocaust Rudolf … - Hengst (Wikipedia)
Ein Hengst (von mittelhochdeutsch hẹng[e]st „Pferd“, seit dem 15. Jahrhundert „männliches Pferd“, von althochdeutsch hẹngist, wohl von germanisch hangista, „Ross“, „Pferd“, über indogermanisch kāk verwandt mit griechisch kēkío „entspringe“) ist ein männliches Tier der Familie Einhufer (Equidae) und Kamele (Camelidae). Das weibliche Pendant zum Hengst ist die Stute. Ein Hengst ist ein männliches, unkastriertes Tier, während ein kastrierter Hengst Wallach genannt wird. - Pferd (Wikipedia)
Pferd steht für: die Familie der Pferde, siehe Equidae die Gattung der Pferde innerhalb dieser Familie Hauspferd, ein weit verbreitetes Haustier Wildpferd, verschiedene Arten wildlebender Pferde, teilweise auch verwilderte Hauspferde Ferner: ein chinesisches Tierzeichen, siehe Erdzweige Pferd (Wappentier), das Pferd als häufig auftretendes Wappentier Pauschenpferd, ein Turngerät eine Figur beim Schachspiel, siehe Springer (Schach) Markenname des Werkzeugherstellers August Rüggeberg Peerd, ein Tau, das unter den Rahen befestigt ist und die Arbeiten an der Rah ermöglicht Siehe auch: - Pferdekauf (Wikipedia)
Pferdehandel bezeichnet den kommerziellen Kauf und Verkauf von Pferden als Teilbereich des Viehhandels, der sich über Jahrtausende als bedeutende Wirtschaftsaktivität entwickelte. Die Handelsformen reichen von direktem Erwerb beim Züchter oder Gestüt, über organisierte Auktionen und traditionelle Pferdemärkte bis hin zu spezialisierten Handelsbetrieben, wobei moderne Vermarktungsformen wie Online-Auktionen die traditionellen Handelsstrukturen ergänzen. Die Bewertungsschwierigkeiten beim Pferdekauf führten zur Entwicklung rechtlicher Gewährleistungsregelungen. Historisch spielte der Pferdehandel eine zentrale Rolle, weil Pferde den Verkehr von der Antike bis zur Verbreitung der Eisenbahn im 19. Jahrhundert und der motorisierten Landfahrzeuge im frühen 20. Jahrhundert prägten. So gab es interregionale und internationale Handelsnetze, wie etwa die Tee-Pferde-Straße zwischen Tibet und China während der Tang-Dynastie oder die indo-afghanischen Handelsrouten des 18. Jahrhunderts. Das Militär war über Jahrhunderte hinweg ein Hauptabnehmer von Pferden. Allein im Zweiten Weltkrieg wurden mehrere Millionen Pferde eingesetzt. Mit der Mechanisierung des Militärs, des Transportwesens – auch auf kurzen Strecken – und der Landwirtschaft im 20. Jahrhundert wandelte sich der Pferdehandel in der westlichen Welt vom Markt für Arbeitspferde zum Markt für Freizeit- und Sportpferde. - Reiter (Wikipedia)
Reiter steht für: jemanden, der auf dem Rücken eines Tieres reitet, siehe Reiten Dachreiter, kleinerer Dachaufsatz Deutsche Reiter, oft einfach nur Reiter genannt, französisch Reitres, Waffengattung in europäischen Heeren im 16. und 17. Jahrhundert Gasthof Zum Reiter, Leipzig Heureiter, landwirtschaftliches Trockengestell Registerkarte, Steuerelement einer grafischen Benutzeroberfläche Reiter, niedrigster Dienstgrad in bestimmten Einheiten der Wehrmacht bis 1945, siehe Schütze (Militär) #Schützen in deutschen Heeren Reiter (Büromaterial), Markierung bzw. Beschriftungsträger Reiter (Familienname), Namensträger siehe dort Reiter (Schach), bestimmter Typus von Schachfigur in der Schachmathematik Reiter Engineering, Tuning-Unternehmen und Motorsport-Team Bauteil einer E-Gitarre, siehe Bridge (E-Gitarre) österreichischer Ausdruck für Durchwurfsieb Ortsteile in Bayern: Reiter (Eggenfelden), Ortsteil der Stadt Eggenfelden, Landkreis Rottal-Inn Reiter (Erlbach), Ortsteil der Gemeinde Erlbach, Landkreis Altötting Reiter (Irschenberg), Ortsteil der Gemeinde Irschenberg, Landkreis Miesbach Reiter am Wald, Ortsteil der Stadt Eggenfelden, Landkreis Rottal-Inn Siehe auch: Reither Reitter Rajter Reuter Reuther Reutter Reiterer Apokalyptische Reiter Der Blaue Reiter (im Expressionismus, ab 1911) Der Rote Reiter (Künstlergruppe, 1945 gegründet) Schwere Reiter Writer - Schadensersatz (Wikipedia)
Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens. - Schmerzensgeld (Wikipedia)
Das Schmerzensgeld (nach österreichischer Terminologie auch Schmerzengeld, in der Schweiz Genugtuung) ist ein Anspruch auf Schadensersatz als Ausgleich für immaterielle Schäden, d. h. Schäden nicht vermögensrechtlicher Art, nach deutschem Recht zusätzlich mit einer Sühnefunktion. Neben Körperschäden sollen alle Unannehmlichkeiten, seelischen Belastungen und sonstigen Unwohlgefühle wiedergutgemacht werden, die mit einer erlittenen Verletzung am Körper einhergehen. In diesem Zusammenhang spricht man auch vom Ersatz des immateriellen Unbills. Der Rechtsbegriff wurde im 17. Jahrhundert von lateinisch pretium pro doloribus ‚Geld für Schmerzen‘ ins Deutsche übertragen. - Stute (Wikipedia)
Eine Stute ist ein weibliches Tier der Familien Pferde (Equidae) und Kamele (Camelidae). Das männliche Pendant zur Stute ist der Hengst. Der Begriff kommt aus dem Althochdeutschen „stuot“, was ursprünglich „Herde von (Zucht-)Pferden“, weibliches Pferd heißt. - Tierarzt (Wikipedia)
Ein Tierarzt, Tiermediziner, Veterinär (von französisch vétérinaire; aus lateinisch veterinarius = „zum Zugvieh gehörig“), Veterinärmediziner oder Veterinärarzt ist ein Hochschulabsolvent der Tiermedizin (Veterinärmedizin, Tierheilkunde). Dieses Studium qualifiziert unter anderem zur medizinischen Betreuung und Behandlung von Tieren. In den meisten Ländern ist die Berufsbezeichnung geschützt und die Berufsausübung bedarf einer staatlichen Erlaubnis (Approbation). Neben der kurativen Tätigkeit in einer Tierarztpraxis oder Tierklinik sind Tierärzte auch im Veterinärwesen, in der Forschung und in der Industrie (vor allem in der Pharmaindustrie) tätig. - Vorderbein (Wikipedia)
Als Gliedmaße (zu spätmittelhochdeutsch lidemāz, lateinisch Membrum) oder Extremität (lateinisch Extremitas, von lateinisch extremus ‚letzter, äußerster‘), kurz auch Glied (von mittelhochdeutsch gelide bzw. gelid und gelit sowie glid, „Glied, Extremität, Gliedmaße“), wird bei Menschen und Tieren ein durch Muskeln bewegter paariger Körperanhang genannt, der aus mehreren Abschnitten (Gliedern) besteht. Gliedmaßen des Menschen sind die Arme zusammen mit dem Schultergürtel beziehungsweise die Beine zusammen mit dem Becken (Beckengürtel). Da die (distalen Bereiche der) Arme und die Beine im Gegensatz zu Schulter- oder Beckengürtel frei beweglich sind, werden sie in der Fachsprache auch freie (obere bzw. untere) Extremität (pars libera membri superioris bzw. inferioris) genannt.