ARAG Experten mit relevanten Urteilen zu Fluggastrechten

Was bei Flugausfällen und Verspätungen gilt

ARAG Experten mit relevanten Urteilen zu Fluggastrechten

Flugausfälle und Verspätungen sorgen gerade in Ferienzeiten immer wieder für Ärger. Doch welche Rechte haben Reisende? Aktuelle Gerichtsentscheidungen stärken Verbraucher, wenn Fluggesellschaften falsche Auskünfte erteilen oder Kosten nach einer Annullierung nicht vollständig erstatten. Gleichzeitig zeigen sie, dass Entschädigungsansprüche Grenzen haben können, etwa wenn außergewöhnliche Ereignisse wie ein Blitzeinschlag den Flugbetrieb beeinträchtigen. Die ARAG Experten geben mit drei aktuellen Urteilen einen Überblick.

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Müssen Airlines auch bei falscher Callcenter-Auskunft den Ersatzflug zahlen?
Ja, denn wer nach einer Flugannullierung die Hotline seiner Fluggesellschaft kontaktiert, darf sich auf die dort erteilten Informationen verlassen. Sind diese falsch und entstehen Reisenden dadurch zusätzliche Kosten, kann die Fluggesellschaft dafür haftbar gemacht werden.

Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem Reisende einen Flug von Iran über Doha nach Frankfurt gebucht hatten. Erst am Reisetag erfuhren sie, dass ihr Flug bereits mehrere Tage zuvor annulliert worden war. Die entsprechende E-Mail hatten sie aufgrund von Internetbeschränkungen im Iran nicht rechtzeitig abrufen können. Weil sie in der Mail dazu aufgefordert wurden, wandten sie sich telefonisch an das Callcenter der Airline. Dort erhielten sie die Auskunft, dass keine Ersatzflüge angeboten würden und sie sich selbst um ihre Rückreise kümmern müssten. Daraufhin buchten sie eigenständig Ersatzflüge für rund 15.000 Euro. Die Fluggesellschaft weigerte sich allerdings, den Preis zu erstatten und argumentierte, dass sie zwei Tage später durchaus eine alternative Beförderung angeboten hatte. Doch für die Richter war entscheidend, welche Informationen die Reisenden von den offiziellen Ansprechpartnern der Airline erhalten hatten. Diese fehlerhafte Information einer Mitarbeiterin muss sich die Fluggesellschaft zurechnen lassen (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az.: 16 U 89/24).

Werden Vermittlungsgebühren bei annullierten Flügen erstattet?
Ja, denn wer einen Flug über ein Online-Reisebüro oder ein Buchungsportal bucht, zahlt häufig nicht nur den eigentlichen Ticketpreis, sondern auch eine Vermittlungsgebühr. Wird der Flug später annulliert, haben Reisende Anspruch auf die vollständige Erstattung ihrer Kosten. Dazu gehört laut ARAG Experten auch die vom Vermittler erhobene Provision.

In einem vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelten Fall hatten Fluggäste ihre Tickets über das Reiseportal Opodo für einen Flug von Wien nach Lima gebucht. Nach der Annullierung erstattete die Fluggesellschaft KLM zwar den eigentlichen Flugpreis, behielt jedoch die rund 95 Euro Vermittlungsgebühr ein. Am Ende stellten die Richter klar, dass Fluggesellschaften auch die Vermittlungsprovision zurückzahlen müssen, wenn der Vermittler im Namen und auf Rechnung der Airline Tickets verkauft. Nach richterlicher Auffassung gehört eine solche Gebühr zum unvermeidbaren Gesamtpreis des Flugtickets. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fluggesellschaft die genaue Höhe der Provision kannte (Az.: C 45/24).

Erhält man bei einer Flugverspätung nach Blitzeinschlag eine Entschädigung?
Nicht jede erhebliche Flugverspätung führt automatisch zu einer Entschädigung für Reisende. Unter bestimmten Voraussetzungen können Fluggesellschaften von ihrer Zahlungspflicht befreit sein. Das gilt laut ARAG Experten insbesondere dann, wenn außergewöhnliche Umstände die Verspätung verursacht haben.

Im entschiedenen Fall war ein Flugzeug kurz vor der Landung von einem Blitz getroffen worden. Anschließend waren verpflichtende Sicherheitsüberprüfungen erforderlich, bevor die Maschine wieder eingesetzt werden durfte. Dadurch verzögerte sich ein nachfolgender Flug erheblich. Ein betroffener Passagier verlangte wegen der mehrstündigen Verspätung eine Entschädigungszahlung nach der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union (EU). Die Richter entschieden, dass ein Blitzeinschlag grundsätzlich als außergewöhnlicher Umstand einzustufen ist. Ein solches Ereignis gehört nicht zum normalen Flugbetrieb und liegt außerhalb des Einflussbereichs einer Fluggesellschaft. Müssen nach dem Vorfall vorgeschriebene Sicherheitskontrollen durchgeführt werden, kann die Airline deshalb von Entschädigungszahlungen befreit sein. Die Richter betonten zugleich, dass die Sicherheit von Passagieren und Besatzung stets Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen und der Einhaltung von Flugplänen hat (Europäischer Gerichtshof, Az.: C 399/24).

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Annullierung (Wikipedia)
    Annullierung (von lat. annullare „für nichtig erklären“) bezeichnet: die Nichtigmachung eines Rechtsgeschäfts, Rechtsakts oder Rechtsverhältnisses ex tunc (von Anfang an), siehe UnwirksamkeitSiehe auch: Rücktritt (Zivilrecht), Aufhebung (Verwaltungsakt), Abrogation (Islam) die Annullierung einer Buchung, siehe Stornierung die Streichung eines Fluges, siehe Fluggastrechte #Rechte bei Annullierung die Eheannullierung im staatlichen Recht, siehe Nichtigerklärung (Ehe) und Aufhebung (Ehe) die Eheannullierung im katholischen Kirchenrecht, siehe Ehenichtigkeit (Kirchenrecht)
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Flugbetrieb (Wikipedia)
    Der Flugbetrieb ist ein allgemein gültiger Begriff der Luftfahrt und bezeichnet den Betrieb bzw. das Betreiben von Luftfahrzeugen (Flugzeuge, Helikopter, Luftschiffe usw.) in Luftfahrtunternehmen, Flugvereinen und sonstigen Unternehmen, die Luftfahrzeuge unterhalten, wie zum Beispiel Militärs, Behörden, NGOs etc. Ferner bezeichnet der Begriff den Betrieb von Luftfahrzeugen unterschiedlichster Unternehmen (Betreiber) auf einem Flughafen bzw. Flugplatz und umgangssprachlich kann auch ein Luftfahrtunternehmen gemeint sein (Betrieb/Firma/Unternehmen der Luftfahrtbranche → der Flugbetrieb).
  • fluggesellschaft (Wikipedia)
    Eine Fluggesellschaft (englisch airline) ist ein Luftfahrtunternehmen, das erwerbsmäßig den Personen- oder Frachttransport auf dem Luftweg betreibt. Fluggesellschaften sind Verkehrsunternehmen, die auf dem Verkehrsmarkt als Anbieter von Verkehrsleistungen auftreten und dabei sowohl den Linienverkehr als auch den Charterverkehr durchführen. Charakteristisch für Airlines im Gegensatz zu anderen Verkehrsunternehmen ist, dass sie überwiegend als gut bekannte Firmenmarken auftreten (Lufthansa, British Airways oder Singapore Airlines). Die Fluggesellschaft beziehen ihre Transportmittel (Flugzeuge) von der Luftfahrtindustrie.
  • Gerichtsentscheidung (Wikipedia)
    Gerichtliche Entscheidungen sprechen Rechtsfolgen aus, stellen Rechtsverhältnisse fest oder treffen Anordnungen, die für den Fortgang des Verfahrens von Bedeutung sind. Nach der Form der Entscheidung unterscheidet man Urteile, Beschlüsse und Verfügungen. Welche Form vorgeschrieben ist, ergibt sich aus den einzelnen Verfahrensordnungen.
  • Recht (Wikipedia)
    Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen. Diese generellen Regeln werden als objektives Recht bezeichnet. Es ist zu unterscheiden von subjektiven Rechten, den konkreten Rechten des Einzelnen, etwas zu tun, zu unterlassen oder von einem anderen zu verlangen. Das subjektive Recht kann sich entweder unmittelbar aus dem allgemeinen objektiven Recht ergeben oder in ihm seine (Ermächtigungs-)Grundlage haben. Zu solchen subjektiven Rechten gehören insbesondere die individuellen Freiheitsrechte, die sich aus den generellen Grundrechtsgarantien ergeben (z. B. das Recht, seinen Beruf zu wählen), ferner Ermächtigungen zu rechtswirksamen Handlungen (z. B. ein Kündigungsrecht, durch das ein Mietvertrag beendet werden kann) und schließlich Ansprüche, von einem anderen etwas zu verlangen. Die rechtliche Gewährleistung für solches „Verlangenkönnen“ liegt darin, dass der Berechtigte vor Gericht klagen und dieses dadurch verpflichten kann, ihm zur Durchsetzung seines Rechts zu verhelfen (ubi actio ibi ius). Eine wesentliche Komponente eines subjektiven Rechts ist also eine rechtlich gewährleistete Durchsetzungsinitiative. Objektives Recht und subjektives Recht gelten als „zwei verschiedene Seiten derselben Medaille“.
  • Verbraucher (Wikipedia)
    Als Verbraucher oder Konsument wird eine natürliche Person bezeichnet, die eine oder mehrere Waren oder Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung käuflich erwirbt. Ihnen widmet sich die Verbraucherforschung und die Konsumsoziologie.
  • Verspätung (Wikipedia)
    Eine Verspätung (englisch delay) liegt vor, wenn Ereignisse, Personen, Transport- oder Verkehrsmittel nicht zur erwarteten, vereinbarten oder geplanten Zeit beginnen, eintreffen, starten, enden oder ankommen, sondern erst danach.
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