ARAG Experten informieren über den Anspruch von volljährigen Kindern
Mit dem 18. Geburtstag gelten Kinder rechtlich als erwachsen. Viele Eltern gehen deshalb davon aus, dass auch die Unterhaltspflicht automatisch endet. Tatsächlich ist das oft nicht der Fall. Denn solange sich junge Erwachsene in einer Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung befinden, haben sie in vielen Fällen weiterhin Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch ihre Eltern. Die ARAG Experten erläutern, wann Unterhalt über die Volljährigkeit hinaus gezahlt werden muss und welche Besonderheiten dabei gelten.
Beendet die Volljährigkeit den Unterhaltsanspruch automatisch?
Mit Erreichen der Volljährigkeit ändern sich zwar die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Unterhaltspflicht der Eltern entfällt dadurch jedoch nicht automatisch. Maßgeblich ist laut ARAG Experten vielmehr, ob das Kind bereits in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Befindet sich ein volljähriges Kind noch in der allgemeinen Schulausbildung, einer Berufsausbildung oder in einem Studium, besteht grundsätzlich weiterhin ein Anspruch auf Unterhalt. Erst wenn diese abgeschlossen sind und das Kind wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen kann, endet die gesetzliche Unterhaltspflicht in der Regel.
Sind beide Elternteile unterhaltspflichtig?
Ein wesentlicher Unterschied zur Situation minderjähriger Kinder betrifft die Art der Unterhaltspflicht der Eltern. Während bei minderjährigen Kindern die Eltern den Unterhalt in der Regel durch Betreuung und Versorgung leisten, sind sie bei volljährigen Kindern grundsätzlich barunterhaltspflichtig, und zwar unabhängig davon, ob sie zusammenleben oder getrennt sind. Bei getrennt lebenden Eltern richtet sich die Höhe ihres jeweiligen Anteils nach ihren Einkommensverhältnissen. Verdient ein Elternteil deutlich mehr als der andere, übernimmt er in der Regel auch einen entsprechend größeren Teil des Unterhalts. Die ARAG Experten weisen zudem darauf hin, dass volljährige Kinder ihren Unterhaltsanspruch selbst geltend machen müssen. Ein Elternteil kann dies nicht mehr stellvertretend übernehmen.
Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch?
Die Höhe des Unterhalts hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind unter anderem das Einkommen der Eltern, die Lebenssituation des Kindes und die Frage, ob es noch zuhause wohnt oder bereits einen eigenen Haushalt führt. Orientierung bietet die Düsseldorfer Tabelle, die bundesweit von Gerichten und Behörden zur Berechnung des Unterhalts herangezogen wird. Für volljährige Kinder gelten dabei nach Angaben der ARAG Experten eigene Bedarfssätze. Studierende oder Auszubildende mit eigener Wohnung haben regelmäßig einen anderen Unterhaltsbedarf als junge Erwachsene, die weiterhin bei den Eltern leben.
Können eigene Einkünfte den Anspruch verringern?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass volljährige Kinder grundsätzlich auch eigene Einkünfte für ihren Lebensunterhalt einsetzen müssen, bevor sie Unterhalt verlangen können. Dazu gehören beispielsweise Ausbildungsvergütungen, regelmäßige Nebeneinkünfte oder bestimmte staatliche Leistungen. Auch BAföG-Leistungen oder Stipendien können bei der Berechnung berücksichtigt werden. Je höher die eigenen Einkünfte des Kindes sind, desto geringer kann sein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern ausfallen.
Wird Kindergeld auf den Bedarf angerechnet?
Eine weitere Besonderheit betrifft laut ARAG Experten das Kindergeld. Das Kindergeld gilt rechtlich als Einkommen des Kindes. Weil die Eltern ihrem volljährigen Kind nur noch Barunterhalt schulden, können sie es grundsätzlich vollständig auf den Unterhaltsbedarf anrechnen, müssen den vollen Betrag des Kindergeldes aber an das Kind weiterreichen. Das Kindergeld dient damit unmittelbar der Deckung des Lebensunterhalts des erwachsenen Kindes.
Kann der Unterhaltsanspruch bei längeren Orientierungsphasen entfallen?
Der Unterhaltsanspruch besteht nicht unbegrenzt. Von volljährigen Kindern wird erwartet, dass sie ihre Ausbildung zielstrebig verfolgen. Längere Orientierungsphasen, grundlose Ausbildungsabbrüche oder wiederholte Fachrichtungswechsel können dazu führen, dass der Anspruch auf Unterhalt entfällt. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass Gerichte im Streitfall durchaus die Lebenswirklichkeit junger Menschen berücksichtigen. Nicht jede Umorientierung führt automatisch zum Verlust des Anspruchs (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 7 UF 166/12). Entscheidend sind stets die Umstände des Einzelfalls und die Frage, ob die Ausbildung insgesamt noch in einem angemessenen Zusammenhang steht. Übrigens: Auch ein Freiwilliges Soziales Jahr gehört zur Orientierungsphase, in der Ausbildungsunterhalt gezahlt werden muss (Amtsgericht Waldshut-Tiengen, Az.: 6 F 74/18).
Wann endet die Unterhaltspflicht?
Grundsätzlich endet die Unterhaltspflicht mit dem Abschluss einer ersten berufsqualifizierenden Ausbildung. Das kann eine erfolgreich abgeschlossene Lehre, ein Studium oder eine vergleichbare Qualifikation sein. Danach müssen Eltern in der Regel keine weitere Ausbildung finanzieren. Besonderheiten können dabei laut ARAG Experten bestehen, wenn mehrere Ausbildungsabschnitte eng miteinander verbunden sind und von Anfang an als einheitlicher Bildungsweg geplant waren. So kann beispielsweise ein aufeinander aufbauender Ausbildungs- und Studiengang unter Umständen weiterhin vom Unterhaltsanspruch erfasst sein. Ebenso kann ein fachlich mit dem Bachelorstudium zusammenhängender Masterstudiengang einen fortlaufenden Unterhaltsanspruch begründen.
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- ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Ausbildung (Wikipedia)
Ausbildung umfasst die Vermittlung von Fertigkeiten und Wissen durch eine dazu befugte Einrichtung, beispielsweise eine staatliche Schule, eine Hochschule oder ein privates Unternehmen. Im Regelfall steht am Ende einer institutionellen Ausbildung eine Abschlussprüfung des Absolventen, der nach erfolgreicher Teilnahme ein Dokument erhält, das den positiven Abschluss der Ausbildung bescheinigt und seine erworbene Befähigung nachweist, beispielsweise ein akademischer Titel, ein beruflicher Abschluss oder eine Befähigung in einem bestimmten Sachgebiet. Die Ausbildung unterscheidet sich vom Begriff Bildung durch ihre Vollendung und Zweckbestimmtheit. - Eltern (Wikipedia)
Eltern steht für: Eltern (Verwandtschaft), die menschlichen Elternteile Mutter und Vater, siehe Verwandtschaftsbeziehung #Eltern Eltern (Genetik), Erzeuger oder Erzeugerin eines Kindes, siehe Elter (Einzahl) sowie Parentalgeneration Eltern (Film), deutscher Kinofilm von Robert Thalheim (2013) Eltern (Haselünne), Ortsteil der Stadt Haselünne im Landkreis Emsland, Niedersachsen Eltern (Zeitschrift), monatliches deutsches Magazin (ab 1966) Elternpartei, ehemalige deutsche Kleinpartei Elternschaft, verschiedene soziale Definitionen Siehe auch: Die Ältern, Film von Sönke Wortmann (2026) - Elternteil (Wikipedia)
Eine Verwandtschaftsbeziehung (von mittelhochdeutsch verwant „zugewandt, zugehörig“) ist ein Verhältnis zwischen zwei Personen, deren eine von der anderen biologisch abstammt oder die beide einen gemeinsamen Vorfahren haben. Neben dieser zugrunde liegenden Blutsverwandtschaft gibt es die rechtliche Verwandtschaft durch Feststellung der Elternschaft für ein nicht leibliches Kind (Adoption, Vaterschaftsanerkennung, Geburt nach Eizellspende). Mit den Verwandten von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern besteht in den meisten Ländern keine rechtliche Verwandtschaft, sondern eine Schwägerschaft, umgangssprachlich indirekte oder affine Verwandtschaft genannt, eine Form der sozialen Verwandtschaft. - Kinder (Wikipedia)
Kinder steht für: die Mehrzahl von Kind, siehe Kindheit eine Verwandtschaft, siehe Verwandtschaftsbeziehung #Kinder Kinder (Lied), Lied von Bettina Wegner (1976, Sind so kleine Hände) Kinder (Zeitschrift), deutsches Elternmagazin Straßenverkehrszeichen gemäß österreichischer StVO §50 Z.12 Kinder (Louisiana), Ort im Allen Parish, Louisiana, Vereinigte Staaten eine Süßwarenmarke der Firma Ferrero Kinder ist der Familienname folgender Personen: Arvid Kinder (* 1980), deutscher Volleyball- und Beachvolleyballspieler Christian Kinder (1897–1972), deutscher Jurist Claude William Kinder (1852–1936), britischer Ingenieur Ernst Kinder (1910–1970), deutscher Theologe und Hochschullehrer Hannes Kinder (* 1985), deutscher Musiker und Komponist Hans Kinder (1900–1986), deutscher Maler und Grafiker Hermann Kinder (1944–2021), deutscher Schriftsteller und Literaturwissenschaftler Horst Kinder (1919–2011), deutscher Brigadegeneral Johannes Kinder (Heimatforscher) (1843–1914), deutscher Jurist, Heimatforscher und Politiker Johannes Kinder (Kriegsverbrecher) (1912–1976), deutscher Kriegsverbrecher und Stasi-Spitzel Manfred Kinder (* 1938), deutscher Leichtathlet Nino Kinder (* 2001), deutscher Eishockeyspieler Peter Kinder (* 1954), US-amerikanischer Politiker Ralf Kinder (* 1966), deutscher Drehbuchautor Rudolf Kinder (1881–1944), deutsch-litauischer Politiker Sebastian Kinder (* 1974), deutscher Wirtschaftsgeograph Vladimír Kinder (* 1969), slowakischer Fußballspieler Siehe auch: Die Kinder Kinder, Kinder, Comedyserie Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Kinder Scout, Berg in Derbyshire, Großbritannien - minderjährig (Wikipedia)
Minderjährig steht für Minderjährigkeit, juristischer Begriff Filmtitel: Die Minderjährige - Zu jung fürs Leben (1921) § 182 minderjährig (1927) Die Minderjährigen, „Asphalt“ (1951) Noch minderjährig, „Unter Achtzehn“ (1957) Wegen Verführung Minderjähriger (1960) Aus dem Tagebuch eines Minderjährigen, (1965) (TV-Serie) weiteres Der Minderjährige W., Novelle von Juri Tynjanow (1933) Siehe auch: Mutterschaft Minderjähriger Prostitution Minderjähriger unmündig - Unterhalt (Wikipedia)
Der Rechtsbegriff Unterhalt (historisch Sustentation) bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung eines Rechtssubjekts, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern. Der Begriff Alimente (von lateinisch alimentum „Nahrungsmittel, Unterhaltszahlung“) steht in diesem Zusammenhang für finanzielle Unterhaltsleistungen; zumeist für eigene Kinder, die nicht direkt versorgt werden können oder dürfen. Unterhalt ist einer der Grundpfeiler der Sozialfürsorge und sozialen Sicherheit. - Unterhaltsanspruch (Wikipedia)
Der Rechtsbegriff Unterhalt (historisch Sustentation) bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung eines Rechtssubjekts, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern. Der Begriff Alimente (von lateinisch alimentum „Nahrungsmittel, Unterhaltszahlung“) steht in diesem Zusammenhang für finanzielle Unterhaltsleistungen; zumeist für eigene Kinder, die nicht direkt versorgt werden können oder dürfen. Unterhalt ist einer der Grundpfeiler der Sozialfürsorge und sozialen Sicherheit. - Unterhaltspflicht (Wikipedia)
Der Rechtsbegriff Unterhalt (historisch Sustentation) bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung eines Rechtssubjekts, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern. Der Begriff Alimente (von lateinisch alimentum „Nahrungsmittel, Unterhaltszahlung“) steht in diesem Zusammenhang für finanzielle Unterhaltsleistungen; zumeist für eigene Kinder, die nicht direkt versorgt werden können oder dürfen. Unterhalt ist einer der Grundpfeiler der Sozialfürsorge und sozialen Sicherheit. - Volljährig (Wikipedia)
Die Volljährigkeit (selten auch als Großjährigkeit oder Majorennität bezeichnet) ist das Lebensalter, ab dem eine natürliche Person von Rechts wegen als erwachsen gilt. - Volljährigkeit (Wikipedia)
Die Volljährigkeit (selten auch als Großjährigkeit oder Majorennität bezeichnet) ist das Lebensalter, ab dem eine natürliche Person von Rechts wegen als erwachsen gilt.