ARAG Experten informieren, wie der Kontakt zum Kind rechtlich geregelt wird
Wenn Eltern sich trennen, verändert sich für Kinder meist der gesamte Alltag. Plötzlich leben Mutter und Vater nicht mehr unter einem Dach, Gewohnheiten ändern sich und neue Regelungen müssen gefunden werden. Gerade in dieser Situation ist der Kontakt zu beiden Elternteilen für Kinder besonders wichtig. Das Umgangsrecht soll sicherstellen, dass diese Beziehung bestehen bleibt. Die ARAG Experten erklären, welche Rechte und Pflichten Eltern haben und wie sich tragfähige Lösungen für den Familienalltag finden lassen.
Haben Kinder ein Recht auf beide Elternteile?
Das deutsche Familienrecht stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt. Dazu gehört in der Regel auch der Kontakt zu beiden Elternteilen. Deshalb haben Kinder grundsätzlich das Recht auf Umgang mit Mutter und Vater. Gleichzeitig haben auch beide Elternteile das Recht und sogar die Pflicht zum Umgang mit ihrem Kind. Dieses Recht gilt laut ARAG Experten unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder sind, gemeinsam oder getrennt leben oder wer das Sorgerecht ausübt. Selbst wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, bedeutet das nicht automatisch, dass der andere Elternteil vom Leben des Kindes ausgeschlossen ist.
Kann ein Umgangsrecht ausgeschlossen werden?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Umgangsrecht durchaus ausgeschlossen werden kann, um Kinder zu schützen. So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Vater seine beiden minderjährigen Kinder zunächst für die Dauer von drei Jahren nicht sehen durfte, weil von ihm eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben der Mutter ausging. Nach der Trennung hatte er ihr so massiv gedroht, dass sie in ein Opferschutzprogramm aufgenommen wurde und dort mit ihren Kindern unter anderer Identität lebte (Az.: 1 BvR 746/23).
Auch in einem anderen Fall musste ein Vater damit leben, sein Kind nur jeden zweiten Samstag tagsüber, aber nicht über Nacht, bei sich zu haben. Da er alkohol- und drogenabhängig war, hatten die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg Sorge, dass der 5-jährige Sohn bei einer Übernachtung vernachlässigt würde (Az.: 9 UF 101/23).
Was ist der Unterschied zwischen Sorge- und Umgangsrecht?
In vielen Familien werden Sorgerecht und Umgangsrecht miteinander verwechselt. Dabei regeln beide Begriffe unterschiedliche Bereiche. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Sorgerecht alle wichtigen Entscheidungen im Leben eines Kindes umfasst, beispielsweise die Schulwahl, medizinische Behandlungen oder den Wohnort. Verheiratete Eltern haben dieses Recht grundsätzlich gemeinsam, auch nach einer Trennung oder Scheidung. Nur in bestimmten Fällen kann das Familiengericht einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen, etwa wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
Das Umgangsrecht dagegen betrifft ausschließlich den persönlichen Kontakt zwischen Kind und Elternteil. Es regelt also, wann und wie das Kind Zeit mit dem Elternteil verbringt, bei dem es nicht dauerhaft lebt.
Wie viel Umgang steht Eltern zu?
Der Gesetzgeber schreibt laut ARAG Experten keine festen Zeiten für den Umgang vor. Wie häufig und wie lange ein Kind den anderen Elternteil sieht, hängt immer von der individuellen Situation der Familie ab. Dabei spielen unter anderem das Alter des Kindes, die Entfernung zwischen den Wohnorten der Eltern und der Alltag des Kindes eine Rolle. Viele Familien einigen sich beispielsweise auf regelmäßige Wochenendbesuche, zusätzliche Treffen unter der Woche oder auf eine Aufteilung der Ferienzeiten. Wichtig ist vor allem, dass die Vereinbarungen verlässlich sind und dem Kind Orientierung geben.
Warum sollte das Umgangsrecht klar definiert sein?
Bei der Frage, wann welcher Elternteil Zeit mit dem gemeinsamen Kind verbringen darf, sollten am besten nicht nur Tage, sondern auch Uhrzeiten und mögliche Ausnahmen definiert werden. Ansonsten stehen die Chancen auf einen Rosenkrieg recht gut. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, bei dem das Umgangsrecht des getrennt lebenden Vaters alle 14 Tage für freitags nach der Schule bis montags zum Schulbeginn galt. Diese Regelung sollte erstmals vom 16. bis zum 19. September in Kraft treten. Das Problem: Schulstart war erst der 19. September. Daraufhin verweigerte die Kindesmutter ihrem Ex, das Kind bereits am 16. zu sehen, da dieser Freitag der letzte Ferientag war. Der Fall landete vor Gericht, wo die Mutter aufgrund ihrer Weigerung zunächst ein Ordnungsgeld zahlen sollte. Doch die Richter der nächsten Instanz hoben das Urteil und damit die Anordnung des Ordnungsgeldes auf. Sie waren der Ansicht, dass die Formulierung nicht klar genug regelt, was für schulfreie Tage gilt und für Tage, an denen das Kind nicht zur Schule gehen kann. Damit war die Umgangsregelung nicht vollstreckbar (OLG Karlsruhe, Az.: 5 WF 29/23).
Was passiert, wenn Eltern sich nicht einigen können?
Nicht immer gelingt es getrennten Eltern, selbst eine Lösung zu finden. In solchen Fällen können Jugendämter oder Familienberatungsstellen zunächst helfen, eine einvernehmliche Vereinbarung zu entwickeln. Erst wenn auch diese Gespräche scheitern, entscheidet das Familiengericht über eine Umgangsregelung. Die Richter orientieren sich dabei immer am Kindeswohl. Ziel ist eine stabile und praktikable Lösung, die dem Kind den Kontakt zu beiden Eltern ermöglicht.
Haben Kinder ein Mitspracherecht?
Mit zunehmendem Alter spielen auch die Wünsche der Kinder eine größere Rolle. Zwar müssen Gerichte den Kindeswillen grundsätzlich unabhängig vom Alter in ihre Entscheidung miteinbeziehen, doch rechtlich verbindlich wird ihre Meinung erst später. Laut ARAG Experten haben Kinder ab etwa dem 12. Geburtstag ein Mitspracherecht, ab dem 14. Lebensjahr ist ihre Anhörung im familiengerichtlichen Verfahren zwingend vorgeschrieben. Im Alltag zeigt sich jedoch häufig schon früher, dass flexible Lösungen sinnvoll sind. Denn Interessen und Bedürfnisse von Kindern verändern sich mit zunehmendem Alter. Während jüngere Kinder feste Routinen brauchen, möchten ältere Kinder ihre Freizeit oft selbstständiger gestalten. Zudem können neue Partnerschaften der Elternteile, andere Arbeitszeiten oder ein Umzug den Alltag verändern. Daher kann es auch nach einer gerichtlichen oder privaten Vereinbarung sinnvoll sein, Regelungen immer wieder anzupassen.
Haben auch Großeltern ein Umgangsrecht?
Nicht nur Eltern können ein Umgangsrecht mit einem Kind haben. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch Großeltern unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Kontakt zu ihren Enkeln haben. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 1685 BGB) gilt dies allerdings nur, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient. Entscheidend ist also, ob eine enge persönliche Bindung besteht oder ob der Kontakt die Entwicklung des Kindes fördert. Leben Eltern getrennt und kommt es zu Konflikten innerhalb der Familie, kann der Umgang mit den Großeltern deshalb eingeschränkt werden, zum Beispiel wenn das Kind in einen Loyalitätskonflikt geraten könnte oder wenn die Großeltern die Erziehungsentscheidungen der Eltern nicht respektieren (Bundesgerichtshof, Az.: XII ZB 350/16). Besteht jedoch eine stabile Beziehung, können Großeltern ihr Umgangsrecht im Zweifel sogar vor dem Familiengericht geltend machen (OLG Celle, Az.: 18 UF 4/99 und Brandenburgisches OLG, Az.: 10 UF 159/13 UF). Wie häufig und wie lange Treffen stattfinden, wird dabei immer individuell entschieden. Maßstab bleibt auch hier das Kindeswohl.
Wie viel Zeit die Großeltern mit ihrem Enkel verbringen dürfen, hängt allerdings immer vom Einzelfall ab. Während für das OLG Brandenburg ein Freitag im Monat für einige Stunden sowie ein Wochenende einmal im Jahr ausreichend war (Az.: 10 UF 210/07), hielten die Kammerrichter in Berlin fünf Stunden im Monat für angemessen (Az.: 17 UF 2/09).
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115

http://www.ARAG.de
Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26

http://www.ARAG.de
- ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Eltern (Wikipedia)
Eltern steht für: Eltern (Verwandtschaft), die menschlichen Elternteile Mutter und Vater, siehe Verwandtschaftsbeziehung #Eltern Eltern (Genetik), Erzeuger oder Erzeugerin eines Kindes, siehe Elter (Einzahl) sowie Parentalgeneration Eltern (Film), deutscher Kinofilm von Robert Thalheim (2013) Eltern (Haselünne), Ortsteil der Stadt Haselünne im Landkreis Emsland, Niedersachsen Eltern (Zeitschrift), monatliches deutsches Magazin (ab 1966) Elternpartei, ehemalige deutsche Kleinpartei Elternschaft, verschiedene soziale Definitionen Siehe auch: - Elternteil (Wikipedia)
Eine Verwandtschaftsbeziehung (von mittelhochdeutsch verwant „zugewandt, zugehörig“) ist ein Verhältnis zwischen zwei Personen, deren eine von der anderen biologisch abstammt oder die beide einen gemeinsamen Vorfahren haben. Neben dieser zugrunde liegenden Blutsverwandtschaft gibt es die rechtliche Verwandtschaft durch Feststellung der Elternschaft für ein nicht leibliches Kind (Adoption, Vaterschaftsanerkennung, Geburt nach Eizellspende). Mit den Verwandten von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern besteht in den meisten Ländern keine rechtliche Verwandtschaft, sondern eine Schwägerschaft, umgangssprachlich indirekte oder affine Verwandtschaft genannt, eine Form der sozialen Verwandtschaft. - Familienberatung (Wikipedia)
Familientherapie ist ein psychologisches Verfahren, bei dem die Familie als soziales System im Zentrum der psychologischen Intervention steht. Hat die Familientherapie heilkundliche Zwecke, so ist sie eine Form der Gruppenpsychotherapie. Nichtheilkundliche Familientherapie wird auch Familienberatung genannt. In der heilkundlichen Familientherapie werden Veränderungen der Beziehungen zwischen den Familienmitgliedern angestrebt. Dabei wird der Fokus auf die Qualität der Kommunikation zwischen ihnen und die Entwicklung von Verständnis und Empathie füreinander gelegt, die einen wesentlichen Faktor für das Funktionieren des familiären Systems (Triade) und das Wohlergehen jedes einzelnen Familienmitglieds ausmachen. Die unterschiedlichen Schulen der Familientherapie teilen die Grundannahme, dass auch bei der Behandlung psychischer Störungen die Einbeziehung der Familie in den Therapieprozess die Effektivität der Therapie steigert. Auch in der Palliativmedizin, die ebenfalls sowohl den Patienten als auch sein soziales Umfeld behandelt, können familientherapeutische Interventionen erforderlich sein und im Rahmen eines bewältigungsorientierten Ansatzes stattfinden, vor allem bei Überforderung der Familie (mit Zusammenbruch der Kommunikation, emotionalen Hemmungen, Rollenkonflikten und psychiatrischen Morbiditäten). Rein beratende Ansätze legen den Schwerpunkt zumeist auf die Aktivierung und Stärkung der Ressourcen der Familie, die zur selbständigen Lösung der familiären Probleme verfügbar sind. Die Berater geben Hinweise und Anregungen und versuchen gemeinsam mit der Familie Lösungswege und Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Anbieter von Familientherapie sind Psychotherapeuten, Psychologen sowie Fachkräfte aus anderen sozialwissenschaftlichen Disziplinen. Familienberatung wird auch von institutionellen Trägern angeboten. Aufgrund des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sind in Deutschland „Erziehungsberatungsstellen“ eingerichtet worden. „Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen“ bieten ebenfalls Familienberatung an. In Österreich und der Schweiz ist die familientherapeutische Versorgungssituation trotz anderer gesetzlicher Grundlagen ähnlich. - Familiengericht (Wikipedia)
Familiengerichte sind Gerichte oder Abteilungen von Gerichten, die sich mit familienrechtlichen Verfahren beschäftigen. - Familienrecht (Wikipedia)
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Daneben regelt es die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Ein kontrovers diskutiertes Thema im Familienrecht ist die Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien beziehungsweise die rechtliche Gleichstellung dieser in jeglicher Hinsicht. - Kind (Wikipedia)
Kindheit bezeichnet den Zeitraum im Leben eines Menschen bis zur geschlechtlichen Entwicklung (Pubertät). Die inhaltliche Definition von Kindheit bezieht sich weniger auf eine biologische Lebensphase – ihr Bedeutungsgehalt ist vor allem rechtlich, kulturell und gesellschaftlich bestimmt. In der Entwicklungspsychologie folgt die Kindheit auf das Kleinkindalter (2. und 3. Lebensjahr) und gliedert sich in die frühe Kindheit (4. bis 6. Lebensjahr), die mittlere Kindheit (7. bis 10. Lebensjahr) und die späte Kindheit (11. bis 14. Lebensjahr). Nach der Kindheit folgt die Phase des Jugendalters, die Adoleszenz. - Kindeswohl (Wikipedia)
Mit Kindeswohl wird ein Rechtsgut aus dem deutschen Familienrecht und aus der EU-Grundrechtscharta bezeichnet, welches das gesamte Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen sowie seine gesunde Entwicklung umfasst. Besonders relevant ist die Bewertung des Kindeswohls bei Verfahren, in denen die elterliche Sorge oder das Umgangsrecht strittig sind, etwa nach Scheidungen. In den meisten westlichen Ländern darf der Staat nur in begründeten Ausnahmefällen in das Erziehungsrecht der Eltern eingreifen. Die Gefährdung des Kindeswohls dient der Rechtsprechung als Maßstab für einen Eingriff in das Erziehungsrecht der Sorgeberechtigten. Diese Gefährdung als unbestimmter Rechtsbegriff bedarf der Auslegung durch die Rechtsprechung. Im Kern geht es um die erhebliche seelische oder körperliche Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen, sei es durch die Vernachlässigung des Minderjährigen oder durch das schädliche Verhalten der Sorgeberechtigten oder Dritter gegenüber dem Minderjährigen. Dass das Hauptproblem darin liegt zu bestimmen, was Dritte, also vor allem Staatsorgane, im Namen des Kindswohls unternehmen dürfen oder müssen, ist an Art. 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention erkennbar: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ Das Bundesverfassungsgericht gewährt insbesondere den leiblichen Eltern eines Kindes einen Vertrauensvorschuss, indem es unterstellt, dass in aller Regel den Eltern das Wohl des Kindes mehr am Herzen liegt als irgendeiner anderen Person oder Institution. - Mitsprache (Wikipedia)
Der Begriff Partizipation (lateinisch participatio, „Teilhaftigmachung, Mitteilung“, aus pars, „Teil“, und capere, „fangen, ergreifen, sich aneignen, nehmen usw.“) wird übersetzt mit Beteiligung, Teilhabe, Teilnahme, Mitwirkung, Mitbestimmung, Mitsprache, Einbeziehung usw. - Mütter (Wikipedia)
Mütter ist ein 1935 erschienener Roman des österreichischen Schriftstellers Karl Heinrich Waggerl (1897–1973). Es handelt sich um seinen letzten Roman; später wandte sich Waggerl der kleineren erzählerischen Form zu. - Rosenkrieg (Wikipedia)
Rosenkrieg steht für: Rosenkriege, englische Thronfolgekriege im 15. Jahrhundert Der Rosenkrieg, Film von Danny DeVito aus dem Jahr 1989 einen heftigen Scheidungs- oder Trennungskonflikt zwischen Eheleuten (Herkunft der Bezeichnung ist der Filmtitel), siehe Scheidung Siehe auch: Krieg der Rosen Wars of the Roses - Sorgerecht (Wikipedia)
Sorgerecht steht für: Sorgerecht (international), Fürsorge von Erziehungsberechtigten für ein Kind Elterliche Sorge steht für: Elterliche Sorge (Deutschland) (umgangssprachlich auch Sorgerecht), Rechtsbegriff in Deutschland Elterliche Sorge (Schweiz), Rechtsbegriff in der Schweiz Siehe auch: Obsorge, Begriff aus dem österreichischen Familienrecht, siehe Kindschaftsrecht (Österreich) #Obsorge - Trennung (Wikipedia)
Trennung steht für: Trennen (Verfahrenstechnik), Trennung von Gemischen Trennen (Fertigungstechnik), Formänderung durch Abtrennen von Werkstoffteilchen vom Ausgangswerkstück Trennung (Partnerschaft), die Beendigung einer Liebesbeziehung oder Partnerschaft Trennung, Voraussetzung zur Scheidung einer Ehe, siehe Getrenntleben Worttrennung, als Kurzform: Silbentrennung, österreichisch: Abteilen Trennung, Synonym für Abschichtung (Rechtsgeschichte) Werktitel: Trennung (1994), La séparation, französisches Beziehungsdrama von Christian Vincent (1994) Trennung (2007), Désengagement, israelisches politisches Filmdrama von Amos Gitai (2007) Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Trennung beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Trennung enthält Trennen/Trennverfahren (Begriffsklärung) Abspaltung BKL Aufspaltung BKL Spaltung BKL - Umgangsrecht (Wikipedia)
Umgangsrecht ist ein Begriff des Familienrechts. Er beschreibt den Anspruch auf Umgang eines minderjährigen Kindes mit seinen Eltern und jedes Elternteils mit dem Kind, in besonders gelagerten Fällen auch das Recht Dritter auf Umgang mit dem Kind beziehungsweise des Kindes mit Dritten. Maßgeblich sind hier Art. 6 Grundgesetz und Art. 8 EMRK. Das Umgangsrecht ist in Deutschland im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge (Sorgerecht) im BGB geregelt, ist aber begrifflich von ihr zu trennen. Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang auch mit einem nicht sorgeberechtigten Elternteil. Auch einem Elternteil ohne Sorgerecht steht das Recht auf Umgang zu. Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln (§ 1684 Abs. 3 BGB). Verfahren um Umgang werden unabhängig von der Inhaberschaft der elterlichen Sorge geführt und werden als Akt der freiwilligen Gerichtsbarkeit vor dem Familiengericht geführt. Ein Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt hinsichtlich der Ausübung des Umgangsrechts ist in § 18 Abs. 3 SGB VIII festgelegt. In der Praxis ist bewährt, dass die Eltern zunächst miteinander eine Einigung zu finden versuchen, bei einem Misserfolg dann die Beratung des Jugendamts suchen und bei deren Scheitern notfalls das Gericht angerufen wird. - Vater (Wikipedia)
Vater bezeichnet bei Menschen einen männlichen Elternteil; seine Vaterschaft kann sich auf einen, zwei oder alle drei Teilbereiche der Elternschaft beziehen: der biologische Vater ist der Erzeuger der männlichen Keimzelle (Sperma) für die Zeugung des Menschen, er ist mit ihm blutsverwandt der rechtliche Vater hat Elternrechte und -pflichten und trägt die rechtliche Verantwortung für den Menschen, auch im Falle seiner Adoption durch ihn der soziale Vater übernimmt persönliche Verantwortung und umsorgt den Menschen. Ein Mensch kann folglich mehr als nur einen Vater haben. In der Kernfamilie und bei alleinerziehenden biologischen Vätern werden alle drei Teilbereiche der Vaterschaft wahrgenommen. Der Stiefvater, der Vater in einer gleichgeschlechtlichen Ehe, der Pflegevater, der biologische Vater ohne Sorgerecht oder der Samenspender haben nur Teilbereiche inne.