ARAG Experten Tobias Klingelhöfer über gar nicht so stille Feiertage

Stille Nacht ist kein Rechtsanspruch

ARAG Experten Tobias Klingelhöfer über gar nicht so stille Feiertage

Die Lichterketten sind wieder verstaut, der Tannenbaum entsorgt und auch die letzten Raketenreste sind von den Gehwegen verschwunden. Weihnachten und Silvester liegen hinter uns. Doch wo auf der einen Seite Geselligkeit, Musik und gute Laune herrschten, fühlten sich auf der anderen Seite nicht wenige um Schlaf und Nerven gebracht. Gerade in Mehrfamilienhäusern können die Grenzen zwischen festlicher Stimmung und handfester Ruhestörung oft erschreckend nah beieinander liegen. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, welche Regeln rund um Lärm und Feiern auch in der Weihnachtszeit gelten.

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Rückblickend betrachtet: Warum sorgen Weihnachten und Silvester immer wieder für Nachbarschaftsstreit?
Tobias Klingelhöfer: Weil diese Zeit viele Ausnahmen vom Alltag mit sich bringt. Besuch von Familie und Freunden, späteres Zubettgehen, Musik – all das erhöht das Konfliktpotenzial. In Wohnhäusern mit vielen Mietern treffen dann unterschiedliche Bedürfnisse aufeinander: Die einen feiern, die anderen wollen schlafen. Dass es dabei knirscht, ist fast vorprogrammiert.

Welche gesetzlichen Ruhezeiten gelten denn?
Tobias Klingelhöfer: Ruhezeiten sind in der Regel im Mietvertrag oder in Hausordnungen geregelt. Die Nachtruhe beginnt üblicherweise um 22 Uhr und endet um 6 Uhr, mancherorts auch um 7. In vielen Gemeinden gibt es zusätzlich eine Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr sowie besondere Regelungen an Sonn- und Feiertagen. Während dieser Zeiten darf Lärm außerhalb der eigenen Wohnung nicht mehr wahrnehmbar sein. Dazu zählen auch Balkon und Terrasse.

Spielen Balkon und Terrasse in puncto Ruhestörung eigentlich jetzt im Winter auch eine Rolle?
Tobias Klingelhöfer: Durchaus. Sie gehören rechtlich zur Wohnung und dürfen grundsätzlich genutzt werden, wie z. B. zum Rauchen, Telefonieren oder um kurz frische Luft zu schnappen. Aber auch hier gilt: Rücksichtnahme. Denn Geräusche tragen im Winter oft weiter, weil Fenster geschlossen sind und die Umgebung ruhiger ist. Selbst Gespräche können dann als störend empfunden werden.

Darf man an den Feiertagen lauter sein als sonst?
Tobias Klingelhöfer: Nein. Ein häufiges Missverständnis ist, dass es ein Recht auf laute Feiern gibt, etwa einmal im Jahr. Das ist schlicht falsch. Auch an Weihnachten gilt das Ordnungswidrigkeitengesetz, das Lärm verbietet, der geeignet ist, die Nachbarschaft erheblich zu belästigen. Die einzige wirkliche Ausnahme ist die Silvesternacht. Da wird traditionell mehr toleriert.

Neben Lärm gab es sicher auch andere Streitpunkte?
Tobias Klingelhöfer: Ja, etwa Geruchs- oder Lichtbelästigungen. Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt, aber nicht grenzenlos. Wenn Nachbarn erheblich beeinträchtigt werden, können zeitliche Einschränkungen greifen. Das gilt für Zigaretten ebenso wie für E-Zigaretten oder Cannabis. Auch sehr helle oder blinkende Weihnachtsbeleuchtung kann problematisch sein, wenn sie dauerhaft in fremde Wohnräume scheint.

Ein kurioser Klassiker ist der Streit um Kirchenglocken, die jüngst zur Weihnachtszeit kräftig läuteten. Wie ist hier die Rechtslage?
Tobias Klingelhöfer: Ein Anwohner hatte gegen das regelmäßige Glockenläuten einer Kirche geklagt und sogar von Körperverletzung gesprochen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage aber ab. Liturgisches Glockengeläut ist grundgesetzlich geschützt, solange die Grenzwerte des Immissionsschutzrechts eingehalten werden (Az.: 3 K 7096/15). Gerade in der Weihnachtszeit gehört das feierliche Geläut für viele Menschen einfach dazu.

Was raten Sie, wenn der Nachbarschaftsfrieden über die Feiertage gelitten hat?
Tobias Klingelhöfer: Zunächst das Gespräch suchen. Oft sind sich Verursacher gar nicht bewusst, dass sie stören. Hilft das nicht, sollte man Hausordnung und kommunale Regelungen prüfen. Ein Lärmprotokoll kann sinnvoll sein. Erst wenn all das nichts bringt, sollten Vermieter oder Polizei eingeschaltet werden.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • experte (Wikipedia)
    Ein Experte (auch Fachexperte oder Sachkundiger oder Spezialist) ist eine Person, die über überdurchschnittlich umfangreiches Wissen auf einem Fachgebiet oder mehreren bestimmten Sacherschließungen oder über spezielle Fähigkeiten verfügt. Neben dem theoretischen Wissen kann dessen kompetente Anwendung, also praktisches Handlungswissen, für einen Experten kennzeichnend sein. Experten sind auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens imstande, „Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen“. Schlüsselbegriffe der Fachkompetenz sind danach Zielorientierung, Sachgerechtheit (Gegenstandsbezogenheit), Methodenkompetenz, Selbständigkeit und die Fähigkeit zu situationsgerechter Anwendung und Ergebnisbeurteilung.
  • Feier (Wikipedia)
    Ein Fest ist ein gesellschaftliches oder religiöses Ritual oder ein Ereignis, zu dem sich Menschen an einem Ort zu einem besonderen Zeitpunkt treffen und gesellig sind. Der Tag, an dem das Ereignis stattfindet, wird als Festtag bezeichnet. Die Bezeichnung Feier gilt als Synonym für den Begriff Fest, wenn sie sich auf ein entsprechendes Ritual oder Ereignis bezieht. Das Wortfeld Feier/feiern hat darüber hinaus weitere Bedeutungen.
  • Hausordnung (Wikipedia)
    Die Hausordnung ist eine Sammlung privatrechtlicher Vorschriften, die für die Benutzung jedweder Gebäude erlassen werden kann. Hausordnungen dürfen keine Bestimmungen enthalten, die den allgemein gültigen Gesetzen widersprechen. Es ist in Deutschland nicht Vorschrift, in einem für Besucher zugänglichen Gebäude die Hausordnung kenntlich zu machen. Eine Besonderheit stellt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) dar, hier gehört das Aufstellen einer Hausordnung gemäß § 19 Abs. 2 WEG zur ordnungsgemäßen Verwaltung. Im Mietrecht der Schweiz stützen sich Hausordnungen implizit auf die Generalklauseln des Artikels 257 f) Obligationenrecht ab. Der Verstoß gegen die Hausordnung wird in leichteren Fällen meist durch eine Abmahnung, in schweren Fällen durch eine Kündigung oder ein Hausverbot geahndet (siehe auch Verletzung der Hausordnung eines Gesetzgebungsorgans). Hausordnungen gelten beispielsweise in Mehrfamilienhäusern und Wohnblocks Kaufhäusern und Supermärkten Bürogebäuden und Fabriken Kinos und Gaststätten Schulen und Kindergärten Schwimmbädern und Sporthallen Kirchen und anderen Sakralgebäuden Bahnhöfen und Flughafen-Empfangsgebäuden. Ordnungen zum Zugang und zur Nutzung öffentlicher Einrichtungen werden in der Regel zusätzlich zu Hausordnungen oder an deren Stelle in Benutzungsordnungen geregelt. Diese sind öffentlich bekanntzumachen, zumindest auszuhängen oder zur Einsicht bereitzuhalten. Beispiele hierfür – neben den oben bereits genannten – sind Universitäten und Bibliotheken Amtsgebäude, Dienstgebäude, Gerichte Theater, Museen, Konzert- und Opernhäuser. Hausordnungen von Mehrfamilienwohnhäusern enthalten oft Regelungen, welche die Bewohner zur regelmäßigen Reinigung des Treppenhauses und anderer gemeinsam benutzter Flächen verpflichten. Mit „die Hausordnung machen“ wird in einigen Gegenden das Erfüllen dieser Pflichten bezeichnet. Ggf. wird dabei in die kleine Hausordnung (das Reinigen des Treppenhauses) und die große Hausordnung (Straßenreinigung) unterschieden. Dieses Verfahren wurde in der schwäbischen Kehrwoche perfektioniert. Anderswo ist die kleine Hausordnung lediglich Kehren, während die große Hausordnung Wischen und Fensterputzen einschließt. Der …
  • Klingelhöfer (Wikipedia)
    Klingelhöfer ist der Familienname folgender Personen: Erich Klingelhöfer (1919–1985), deutscher Historiker Ernst Klingelhöfer (* 1929), hessischer Landrat Friedrich Christian Klingelhöfer (1784–1838), evangelischer Pfarrer, Teilnehmer der Farrapen-Revolution in Südbrasilien Fritz Klingelhöfer (1832–1903), deutscher Landschaftsmaler Göstar Klingelhöfer (1956–2019), deutscher Physiker Gustav Klingelhöfer (1888–1961), Politiker (SPD), MdB, Senator in Berlin Heinrich Klingelhöfer (1860–1933), deutscher Mühlenbesitzer, Mitglied des Kurhessischen Kommunallandtags Katharina Klingelhöfer (1889–1977), Politikerin (SPD), Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin Konrad Ludwig Klingelhöfer (1841–1895), deutscher Landwirt, Mitglied des Kurhessischen Kommunallandtags Ludwig Otto August Klingelhöfer (* 1788; † ?), kurhessischer Verwaltungsbeamter, Landrat Paul Klingelhöfer (1887–1951), Ministerialrat, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt Renate Klingelhöfer (* 1933), deutsche Kommunalpolitikerin Waldemar Klingelhöfer (1900–1977), SS-Offizier Siehe auch: Klingelhöffer
  • Lärm (Wikipedia)
    Als Lärm oder auch Krach werden Geräusche (Schall) bezeichnet, die durch ihre Struktur (meist Lautstärke) auf die Umwelt (insbesondere Menschen) störend (Störschall), belastend oder gesundheitsschädigend wirken. Ob Geräusche als Lärm bewusst wahrgenommen werden, hängt besonders von der Bewertung der Schallquelle durch den Hörer ab. Trotz akustischer Gewöhnung kann Lärm unbewusst weiter auf Körper und Psyche wirken. Lärm kann den biologischen Rhythmus (siehe auch Tag-Nacht-Rhythmus) stören (Ruhestörung) und Schlafstörungen verursachen bzw. fördern.
  • Mietvertrag (Wikipedia)
    Mietvertrag steht für: Mietvertrag (Deutschland) Mietvertrag (Österreich) Mietvertrag (Schweiz) Zeitmietvertrag, für festgelegten Zeitraum Siehe auch: Mietminderung (Deutschland)
  • Mittagsruhe (Wikipedia)
    Mittagsruhe ist eine Erholungsphase zur Mittagszeit oder etwas nachher. Sie kann Mittagsschlaf bedeuten, aber auch lediglich Ausruhen meinen. Äußere Einflüsse, vor allem Lärm, können die Erholungsphase während der Mittagsruhe stören. Regelmäßige Mittagsruhe findet man vor allem bei Kleinkindern, Kranken und älteren Menschen. In Betrieben gibt es selten Mittagsruhe. In einigen warmen Gegenden ist hingegen eine ausgiebige Mittagsruhe, die Siesta, üblich. Die Mittagsruhe ermöglicht eine weitgehende Erholung der Leistungsfähigkeit vom Leistungstief in der Mittagszeit aufgrund des biologischen Rhythmus.
  • Ordnungswidrigkeitengesetz (Wikipedia)
    Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gibt den Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden sowie auch anderen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Rundfunkanstalten) die gesetzliche Grundlage, Verwarnungs- und Bußgelder zu verhängen, um Verstöße gegen ordnungsrechtliche Vorschriften (Verwaltungsunrecht) zu ahnden. Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die im Regelfall den Verwaltungsbehörden obliegt (§ 35 OWiG), stellt Sanktionsrecht dar und ist von der Verhängung von Zwangsgeldern zur Durchsetzung von Verwaltungsakten im Wege der Verwaltungsvollstreckung zu unterscheiden.
  • Recht (Wikipedia)
    Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen.
  • ruhe (Wikipedia)
    Ruhe, als Tätigkeit auch Ruhen, steht für: die Abwesenheit von Lärm, die Stille physikalisch den Spezialfall der Bewegung mit Geschwindigkeit null, siehe Gleichförmige Bewegung rechtlich sich in Grenzen haltende Lärmemission, siehe Ruhestörung ein arbeitsfreier Ruhetag den biologischen Ruhezustand, den Schlaf stoische Ruhe, siehe Gelassenheit pathologische Ruhe, siehe Apathie die letzte Ruhe, der Tod die letzte Ruhestätte, siehe Grab eine ein- oder mehrgliedrige steinerne Sitzbank, siehe Ruhstein Ruhe steht für das folgende geographische Objekt: Ruhe (Böbing), Ortsteil der Gemeinde Böbing, Landkreis Weilheim-Schongau, Bayern Ruhe (Frankenhöhe), Höhenzug bzw. Berg (528,4 m) der Frankenhöhe Ruhe ist der Familienname folgender Personen: Anna Ruhe (* 1977), deutsche Grafikdesignerin und Autorin von Kinderbüchern Cornelia Ruhe (* 1973), deutsche Romanistin Ernstpeter Ruhe (* 1939), deutscher Romanist und Literaturwissenschaftler Hans Georg Ruhe (* 1951), deutscher Publizist und Organisationsentwickler Henning Ruhe (* 1978), deutscher Pianist Johann Friedrich Ruhe (1699–1776), deutscher Kantor, Kapellmeister und Komponist Martin Ruhe (* 1965), deutscher Kameramann Michael Ruhe (* 1980), deutscher Ruderer Piergiulio Ruhe (* 1995), deutsch-italienischer Boxer Rudolf Ruhe (1913–1978), deutscher Archivar Ulrich Heinrich Christoph Ruhe (1706–1787), deutscher Trompeter der Barockzeit Ruhen ist der Familienname folgender Personen: Heinrich Ruhen SJ (1718–1751), deutscher Jesuit Ruhen im rechtlichen Sinne: Ruhen (Recht), Fortbestehen eines rechtlichen Anspruchs oder eines sonstigen Rechtsverhältnisses, das vorübergehend nicht geltend gemacht oder ausgeübt werden kann Ruhen des Verfahrens, bei behördlichen oder gerichtlichen Verfahren Siehe auch: Entspannung Ruh
  • Ruhestörung (Wikipedia)
    Als Ruhestörung (auch: Lärmstörung) wird die belästigende Immission von Schall bei Menschen verstanden. Die Einschätzung einer einzelnen Emission als Ruhestörung hängt von deren Stärke und von der subjektiven Beziehung des Gestörten zu diesem Ereignis ab.
  • Ruhezeit (Wikipedia)
    Ruhezeit steht für: im Mietrecht und beim Umweltschutz für Zeiten, die frei von ruhestörenden Geräuschemissionen sein müssen im Arbeitsrecht die arbeitsfreie Zeit zwischen zwei Arbeitstagen, siehe Arbeitszeit, Freizeit im Arbeitsstudium die Ruhezeit (Arbeitsstudium) oder Wartezeit (Produktion) die Sonntagsruhe bzw. das Arbeitsverbot am Sabbat den Teil des Jahres, in dem eine mehrjährige Pflanze nicht wächst, siehe Vegetationsperiode die für LKW-Fahrer vorgeschriebenen Pausen ihrer Lenkzeiten, siehe Lenk- und Ruhezeiten die Dauer der Lagerung von Toten in Gräbern, siehe Ruhefrist Siehe auch:
  • Weihnachtsbeleuchtung (Wikipedia)
    Weihnachtsdekoration oder Weihnachtsschmuck ist die optische Ausgestaltung innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen mit (vor-)weihnachtstypischen Objekten.
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