Rechtsirrtümer im Straßenverkehr: Was ist erlaubt und was nicht?

ARAG Experten über Fehleinschätzungen im Straßenverkehr

Rechtsirrtümer im Straßenverkehr: Was ist erlaubt und was nicht?

ARAG Experten über Fehleinschätzungen im Straßenverkehr

Viele Verkehrsregeln sind bekannt, werden im Alltag jedoch häufig missverstanden oder falsch angewendet. Dabei entstehen immer wieder Missverständnisse, die von kleineren Verstößen bis zu Bußgeldern reichen können. Die ARAG Experten erklären typische Rechtsirrtümer im Verkehr und zeigen, was tatsächlich erlaubt ist und worauf es ankommt.

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Dürfen Fahrräder oder E-Scooter auf dem Gehweg abgestellt werden?
Ein schneller Einkauf, ein kurzer Besuch oder ein Termin beim Arzt: Viele Menschen stellen ihr Fahrrad oder ihren Elektro-Roller dort ab, wo gerade Platz zu sein scheint. Laut ARAG Experten ist dies auf öffentlichen Verkehrsflächen, die zum Gemeingebrauch gehören – zum Beispiel auf Gehwegen, öffentlichen Plätzen oder in Fußgängerzonen – durchaus erlaubt (Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 29.03). Problematisch wird es jedoch, wenn dadurch Fußgänger, Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer behindert werden. Auch Einfahrten, Rettungswege oder Zugänge zu Gebäuden dürfen nicht blockiert werden, selbst dann nicht, wenn Rad oder Roller nur kurz abgestellt werden.

Darf man eine rote Ampel umfahren?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nach der Rechtsprechung nicht jedes Umfahren einer roten Ampel automatisch verboten ist. Wer vor der Ampel auf ein Tankstellengelände oder einen Parkplatz abbiegt und erst hinter der Ampel wieder auf die Straße fährt, begeht nicht zwangsläufig einen Rotlichtverstoß (Oberlandesgericht Hamm, Az.: III 1 RBs 98/13). Anders sieht es aus, wenn Gehwege, Radwege, Seitenstreifen oder andere Verkehrsflächen genutzt werden, um die rote Ampel zu umgehen. Dann kann ein Bußgeld drohen. Entscheidend ist, dass die Umfahrung auf einem eigenständigen Weg erfolgt und nicht über Bereiche führt, die weiterhin zum durch die Ampel geregelten Verkehrsraum gehören.

Dürfen Radfahrer trotz Radweg auf der Straße fahren?
Viele Autofahrer ärgern sich über Radfahrer auf der Fahrbahn. Vor allem Rennradfahrer bevorzugen häufig die Fahrbahn gegenüber vorhandenen Radwegen. Um Radler zu überholen, muss innerorts ein Mindestüberholabstand von eineinhalb Metern eingehalten werden, außerorts sind es sogar zwei Meter Seitenabstand. Dabei stellt sich die Frage, ob vorhandene Radwege zwingend genutzt werden müssen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine Benutzungspflicht nur für entsprechend ausgeschilderte Radwege besteht. Dafür gibt es allerdings gleich drei Schilder: Ein blaues Schild mit dem Fahrradsymbol, ein blaues Schild mit Fahrradpiktogramm links und dem Fußgängerpiktogramm rechts oder ein blaues Schild mit Fußgängerpiktogramm oben und dem Fahrradpiktogramm unten. Sind die Piktogramme nebeneinander angeordnet, sind Rad- und Gehweg getrennt und müssen auch getrennt genutzt werden. Stehen die Piktogramme übereinander, gibt es nur einen Weg, den Fußgänger und Radler über die gesamte Breite und mit entsprechender Rücksichtnahme nutzen dürfen.

Gilt auf Parkplätzen immer „rechts vor links“?
Auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen, beispielsweise von Super- oder Baumärkten, verlassen sich viele Autofahrer auf die bekannten Vorfahrtsregeln des Straßenverkehrs. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass rechts vor links dort nicht automatisch gilt. Entscheidend ist die Gestaltung der Fahrwege auf dem Parkplatz. Nur wenn Fahrspuren eindeutig Straßencharakter haben, etwa wenn es sich um breitere Ein- und Ausfahrten handelt, gilt die Vorfahrtsregel (Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 344/21).

Darf man auf Parkplätzen Fahrübungen machen?
Ein leerer Parkplatz scheint ideal, um erste Fahrversuche zu üben. Doch viele Parkplätze sind für den öffentlichen Verkehr zugänglich und gelten rechtlich als öffentlicher Verkehrsraum. Wer dort ohne Fahrerlaubnis fährt, begeht unter Umständen eine Straftat. Fahrübungen sollten daher nur auf ausdrücklich dafür vorgesehenen oder vollständig abgeschlossenen Privatflächen stattfinden.

Erlaubt „Anlieger frei“ die Durchfahrt für alle?
Das Zusatzschild „Anlieger frei“ wird häufig missverstanden. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es nur Personen die Durchfahrt erlaubt, die ein Anliegen an der betreffenden Straße haben. Welche Personen zu dieser Gruppe gehören, haben die Richter des Bundesgerichtshofs bereits in den 60er Jahren definiert: Dazu zählen Anwohner, aber auch Besucher, Kunden oder Lieferanten, die mit den Bewohnern in Bezug treten wollen (Bundesgerichtshof, Az.: 4 StR 191/65). Wer die Strecke lediglich als Abkürzung nutzen möchte, darf die Straße dagegen nicht befahren.

Gehen Fußgänger ohne Gehweg auf der rechten Seite?
Fehlt ein Gehweg, laufen viele Menschen automatisch auf der rechten Straßenseite. Die Straßenverkehrs-Ordnung schreibt jedoch etwas anderes vor: Fußgänger müssen außerorts auf der linken Fahrbahnseite gehen, sofern ihnen das zumutbar ist. So können sie entgegenkommende Fahrzeuge besser erkennen und früher auf Gefahren reagieren.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Ampel (Wikipedia)
    Ampel (von lateinisch ampulla „kleine Flasche [speziell für Salben und Öle]“, spätere übertragene Bedeutung „Leuchte“) ist die allgemeinsprachliche Bezeichnung für einen Signalgeber einer Lichtsignalanlage (LSA) oder Lichtzeichenanlage (LZA). Die Bezeichnung steht zudem für die „Ampelanlage“ als Ganzes. Diese dient der Steuerung des Straßen- und Schienenverkehrs. Ampeln ordnen für Verkehrsteilnehmer ein bestimmtes Verhalten an, indem sie gesteuerte Signale abgeben. Diese nach Form und Farbe verschiedenartigen Verkehrszeichen haben jeweils eine andere Bedeutung und wirken nur für die jeweilige Geh- oder Fahrtrichtung des zu regelnden Verkehrs.
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Auto (Wikipedia)
    Ein Automobil (Kraftwagen, in der Schweiz amtlich Motorwagen) ist ein mehrspuriges motorgetriebenes Straßenfahrzeug zur Beförderung von Personen oder Lasten. Die umgangssprachliche Kurzform Auto bezeichnet vor allem Kraftfahrzeuge, die zum Transport von Personen bestimmt sind. Amtlich werden diese als Personenkraftwagen (kurz: Pkw) bezeichnet, oder – bei mehr Sitzplätzen – als Kraftomnibus. Automobile, die keine PKW sind, werden als Nutzfahrzeug bezeichnet. Lastkraftwagen (Lkw) dienen mehrheitlich dem Straßentransport von Gütern. Der weltweite Fahrzeugbestand lag im Jahr 2010 bei über 1,015 Milliarden Automobilen und stieg seitdem kontinuierlich an. 2011 wurden weltweit über 80 Millionen Automobile gebaut. In Deutschland waren im Jahr 2012 etwa 51,7 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen, davon sind knapp 43 Millionen Personenkraftwagen.
  • Bußgeld (Wikipedia)
    Unter Geldbuße, kurz Buße, auch Bußgeld o. ä., versteht man im Sanktionsrecht eine Geldzahlung, die bei geringfügiger Verletzung der Rechtsnormen wegen Ordnungswidrigkeit durch Behörden oder Gerichte verhängt wird. Davon abzugrenzen ist die im Strafrecht deutschsprachiger Länder vom urteilenden Gericht verhängte Geldstrafe. In den meisten Rechtsordnungen spielen Geldbußen besonders im Straßenverkehr eine Rolle. Der Allgemeinbegriff Buße betrifft jede Art von Ausgleich des Täters für von ihm verursachtes Unrecht oder Leid. Hierunter fällt auch die religiöse Buße und die Kirchenbuße als Abkehr vom falschen Lebensweg und Hinwendung zu Gott. Für den Sünder galt die Buße als einziger Weg zum Seelenheil. Im Christentum stellt die Buße das Bemühen um die Wiederherstellung eines durch menschliches Vergehen gestörten Verhältnisses zwischen Gott und dem Menschen dar. Die Buße führt über die Erkenntnis der eigenen Schuld (Ijob 42,6 ) zu den rechtschaffenen Werken des neuen Lebens (Apg 26,20 ), die die Abkehr von der bisherigen Lebensführung einschließen (Röm 6,1f ). Das Kompositum Geldbuße soll darauf hinweisen, in welcher Form der Täter zu büßen hat, nämlich durch eine Geldzahlung. Durch diese soll er eine Vermögensminderung erleiden anstelle des Freiheitsentzugs bei einer Gefängnisstrafe. Die Geldbuße ist eine Sanktion zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit erlangt hat, übersteigen soll. Doch nicht jeder Geldbuße ist auch ein wirtschaftlicher Vorteil des Täters vorausgegangen (etwa beim Fütterungsverbot für Stadttauben). In einigen Sprachen ist die Bezeichnung für eine Geldbuße aus dem lateinischen Wort finare für „beenden, bezahlen“ abgeleitet. Das gilt neben dem Englischen (fine) auch in den Niederlanden (niederländisch fijn) und Frankreich (französisch fin). In England werden die Worte für Geldbuße und Geldstrafe (englisch penalty) begrifflich nicht genau unterschieden und oft synonym gebraucht.
  • fahrrad (Wikipedia)
    Ein Fahrrad, kurz Rad, in der Schweiz Velo (von französisch le vélo, Kurzform für vélocipède ‚Schnellfuß‘; lateinisch velox ‚schnell‘ und pes ‚Fuß‘), ist ein meist zweirädriges, einspuriges Landfahrzeug, das üblicherweise, naturgemäß mit Ausnahme von Elektrofahrrädern, vollständig durch Muskelkraft fortbewegt wird. Durch den Nachlauf entsteht bei einem Lenkausschlag ein Drehmoment, das diesem als Rückstellmoment entgegengerichtet ist. Dadurch lenkt das rollende Fahrzeug selbstständig zurück bis (fast) zur Geradeausstellung. Die Kreiselkräfte stabilisieren das Fahrrad beim Fahren zusätzlich abhängig vom Trägheitsmoment und der Geschwindigkeit. Außerdem haben weitere Faktoren wie die Masseverteilung einen Einfluss auf die Fahrstabilität von einspurigen Fahrzeugen (siehe auch: Fahrphysik (Fahrrad)). Für die Benutzung eines Fahrrades im öffentlichen Straßenverkehr gibt es in jedem Land spezifische gesetzliche Bestimmungen (siehe Radverkehr und speziell für Elektrofahrräder deren Nutzungs-Bestimmungen).
  • Gehweg (Wikipedia)
    Ein Gehweg ist ein für den Fußverkehr vorgesehener Weg oder Teil einer Straße.
  • parken (Wikipedia)
    Parken oder Parkieren (Schweizer Hochdeutsch; über das englische park „einhegen, in einem Park abstellen“ schließlich zu spätlateinisch parricus „Gehege“) bezeichnet straßenverkehrsrechtlich den Vorgang, ein betriebsfähiges und zugelassenes Fahrzeug für unbestimmte Zeit abzustellen (in Deutschland ein so genannter Abstellvorgang, in Österreich ein Abstellen des Fahrzeuges). Dabei handelt es sich um einen zulässigen Gemeingebrauch, das Fahrzeug ist dem ruhenden Verkehr zuzuordnen. Das Parken ist wie das Halten überall dort gestattet, wo es nicht durch Halt- (Österreich: Halte-) oder Parkverbote untersagt ist. Zur besseren Ausnutzung des Parkraums ist platzsparendes Parken unabdingbar. Ausreichend Platz für das Ein- und Aussteigen sowie das Rangieren ist freizuhalten. Das Einparken im Straßenraum zählt neben anderen Grundfahraufgaben zur praktischen Führerscheinprüfung. Dabei unterscheidet man das Längsparken in Fahrbahnrichtung vom Schrägparken. Das zur Fahrrichtung schräge Parken erfordert weniger Geschicklichkeit. In den USA war das Schrägparken bereits Ende der 1920er Jahre weiträumig eingeführt.
  • Rechtsprechung (Wikipedia)
    Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung, auch Judikatur von lat. iudicare) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von Gerichten ausgeübte Staatsgewalt der Judikative durch das Leiten von gerichtlichen Verfahren und den Erlass von Urteilen und Beschlüssen. Dabei werden die Gesetze von den Gerichten angewendet und ausgelegt. Das Grundgesetz spricht in Art. 92 insoweit auch von rechtsprechender Gewalt.
  • Straßenverkehr (Wikipedia)
    Der öffentliche Straßenverkehr findet auf allen Flächen statt, die durch Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht der Allgemeinheit gewidmet sind (öffentlich rechtlicher Verkehrsraum). Auch nicht gewidmete Verkehrsflächen (tatsächlich oder bedingt öffentlicher Verkehrsraum) wie das Tankstellengelände, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offenstehen, werden hierunter zusammengefasst. Verkehrsteilnehmer ist jeder, der diese Flächen benutzt. Areale wie das Betriebs- oder Privatgelände, die durch Schranken oder andere bauliche Maßnahmen den allgemeinen Zugang ausschließen, zählen nicht zum öffentlichen Verkehrsraum. Die Straßenverkehrs-Ordnung, das Straßenverkehrsgesetz und die Fahrerlaubnis-Verordnung finden grundsätzlich auf diesen Flächen keine Anwendung. Zum Verkehrssystem Straßenverkehr gehören die Verkehrswege, Verkehrsmittel und weitere Einrichtungen wie Tankstellen, Parkplätze und Parkhäuser. Der Straßenverkehr wird durch Fußgänger, durch muskelkraftbetriebene Fahrzeuge (z. B. Fuhrwerke, Fahrräder) und durch Motorkraft bewegte Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge) wahrgenommen. Staatliche Einrichtungen, wie das Kraftfahrt-Bundesamt, die Bundesanstalt für Straßenwesen, das Bundesamt für Güterverkehr oder die Polizei, überwachen den Verkehr und Gerichte geben Rechtssicherheit. Auch Pannenhilfen, Tankstellen, Werkstätten, Fahrschulen, Zubehörläden, Verkehrsclubs und Fachjournale sind wichtige Akteure. In den meisten Fällen ist die öffentliche Hand für das Straßennetz zuständig. Motorverkehrsmittel gehören hingegen meist Unternehmen oder Privatpersonen. Theoretische Modelle zur Beschreibung des Straßenverkehrsflusses sind beispielsweise das Fundamentaldiagramm sowie das Nagel-Schreckenberg-Modell.
  • Verkehr (Wikipedia)
    Verkehr ist die gezielte Ortsveränderung von Personen und materiellen Gütern sowie von Nachrichten, Informationen, Energie und Wasser auf dafür vorgesehenen Wegen. Gleichzeitig ist der Verkehr die Gesamtheit dieser Personen und Dinge, die sich auf den dafür vorgesehenen Wegen bewegen oder befördert werden. Bestimmte Verkehrsarten legen die Form der Bewegung (Transport), der Objekte (Entitäten) und des Verkehrssystems fest, z. B. Straßenverkehr, Personenverkehr, Güterverkehr, Nachrichtenverkehr, Individualverkehr, Verkehrsmittel oder Verkehrsweg.
  • Verkehrsfläche (Wikipedia)
    Unter Verkehrsfläche (VF) versteht man in der Bauleitplanung Flächen für den Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr. Außerdem gehören auch Landflächen dazu, die dem Verkehr auf Wasserstraßen dienen. Verkehrsflächen sind zweckgebundene Landflächen für den fließenden und ruhenden Verkehr. Sie gehören zum Verkehrsnetz: Straßen, sonstige Verkehrswege, Plätze und Parkplätze, Bahngelände, Flughäfen Häfen einschließlich Containerterminals etc. Im Bereich der Architektur ist die Verkehrsfläche jener Anteil der Grundfläche eines Gebäudes, der dem Zugang zu den Räumen, dem Verkehr oder dem Verlassen im Notfall (der Gebäudeerschließung) dient. Der Begriff ist in der DIN 277 genormt.
  • Verkehrsregel (Wikipedia)
    Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt. Aufgrund der Verschiedenheit der zu regelnden Anforderungen kann es nur schwer in einer Kodifikation erfasst werden und ist daher einer detaillierten Gesetzgebung unterzogen. Neben der Sorge für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur ist das Verkehrsrecht einer der beiden großen Aufgabenbereiche der Verkehrspolitik.
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