ARAG Experten erklären, was Eltern rechtlich und praktisch beachten müssen

Radfahren mit Kindern: sicher auf Tour

ARAG: Radfahren mit Kindern: sicher auf Tour

In Deutschland werden pro Tag rund 117 Millionen Kilometer mit dem Fahrrad zurückgelegt. Gerade an warmen Tagen nutzen viele Familien die Gelegenheit, gemeinsam aufs Rad zu steigen. Damit sie sicher unterwegs sind, sollten Eltern auf eine geeignete Ausstattung achten und wissen, welche Regeln für Kinder im Straßenverkehr gelten. Die ARAG Experten geben einen Überblick.

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Ab wann lohnt sich das Üben im Straßenverkehr?
Viele Drei- und Vierjährige fahren bereits sicher geradeaus. Doch Radfahren im Straßenverkehr bedeutet mehr als die Balance zu halten. Die ARAG Experten warnen: Kinder können Geschwindigkeiten und Entfernungen noch nicht zuverlässig einschätzen; sie reagieren spontan und lassen sich leicht ablenken. Eltern sollten mit ihren Kindern daher zunächst auf verkehrsfreien Flächen trainieren, später auf ruhigen Wegen. Wichtig ist, Situationen zu erklären und vorausschauendes Verhalten vorzuleben – die Eltern sind für ihre Kinder ein wichtiges Vorbild. So entsteht Schritt für Schritt die nötige Sicherheit.

Wer haftet bei einem Unfall?
Kommt es zu einem Unfall, stellt sich die Haftungsfrage. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind Kinder zwischen sieben und 18 Jahren für verursachte Schäden nur dann verantwortlich, wenn sie die erforderliche Einsichtsfähigkeit besitzen.

Bei Unfällen z. B. mit Kraftfahrzeugen oder Schienenbahnen haften Kinder für fahrlässig verursachte Schäden hingegen erst ab dem zehnten Lebensjahr. Jüngere Kinder ab dem siebten Geburtstag sind nur dann verantwortlich, wenn sie vorsätzlich gehandelt haben. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass für Eltern dennoch die Aufsichtspflicht gilt. So können Schadensersatzansprüche drohen, wenn sie diese verletzen.

Gehweg oder Straße? Diese Regeln gelten nach der StVO
Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr nicht auf der Fahrbahn fahren. Sie müssen den rechten oder linken Gehweg benutzen und können dabei von einer Person begleitet werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Aber Vorsicht: Paragraf 2 Absatz 5 StVO spricht ganz gezielt von nur einer Begleitperson, nicht von beiden Eltern oder der ganzen Familie.

Gibt es einen von der Fahrbahn getrennten Radweg, dürfen radelnde Kinder auch diesen benutzen. Auf der Fahrbahn dürfen sie laut ARAG Experten nur fahren, wenn ein Gehweg fehlt. Zwischen acht und zehn Jahren darf der Nachwuchs dann wählen, ob er den Gehweg oder die Fahrbahn benutzt. Kinder über zehn Jahre müssen sich schließlich an die gleichen Vorschriften halten wie Erwachsene, also die Fahrbahn oder den Radweg benutzen.

Teure Folgen bei Missachtung der Regeln
Setzen sich Eltern über diese sogenannte Gehwegbenutzungspflicht hinweg, kann das teure Folgen haben. In einem konkreten Fall musste ein Vater rund 800 Euro für einen Kratzer im Lack zahlen, weil er mit seiner Tochter auf einem baulich nicht von der Fahrbahn getrennten Radweg unterwegs war und dadurch seine Aufsichtspflicht verletzt hatte. Bei einem missglückten Ausweichmanöver um ein geparktes Auto stieß die Sechsjährige mit dem Lenker gegen das Fahrzeug und zerkratzte dabei den Lack. Das Argument der Richter: Die kleine Radlerin hätte den Gehweg nutzen müssen. Dabei wäre es gar nicht erst zu dem Malheur gekommen (Amtsgericht Düsseldorf, Az.: 37 C 557/20).

Was gilt als verkehrssicheres Fahrrad?
Rein rechtlich benötigen Kinder unter acht Jahren kein vollständig verkehrssicher ausgestattetes Fahrrad, da sie nicht auf der Fahrbahn fahren dürfen. Dennoch raten die ARAG Experten dringend, auch Kinderfahrräder mit funktionierender Beleuchtung, Klingel und zuverlässigen Bremsen auszustatten. Die Deutsche Verkehrswacht spricht dazu weitere Empfehlungen aus.

Entscheidend für die Sicherheit des Kindes ist zudem die passende Größe. Ein zu hohes Fahrrad erschwert das sichere Anhalten und erhöht das Sturzrisiko deutlich. So sollten Kinder in der ersten und zweiten Klasse mit beiden Füßen sicher den Boden berühren können, wenn sie auf dem Sattel sitzen. Ab der dritten Klasse reicht es in der Regel, wenn die Zehenspitzen den Boden erreichen.

Was ist mit Stützrädern?
Stützräder wirken auf den ersten Blick zwar praktisch, erschweren jedoch häufig das eigentliche Lernen. Sie vermitteln ein falsches Sicherheitsgefühl und verhindern so, dass Kinder das notwendige Gleichgewicht entwickeln. Fahren sie später ohne Stützräder, beginnt der Lernprozess oft erneut.

Sinnvoller ist es daher, mit einem Laufrad das Gleichgewicht zu trainieren oder vorübergehend die Pedale vom Kinderrad zu entfernen. Sobald das Kind sicher balancieren kann, lassen sich die Pedale wieder montieren und das eigentliche Radfahren gelingt meist deutlich schneller.

Gibt es eine Helmpflicht?
Eine gesetzliche Helmpflicht gibt es in Deutschland weder für Kinder noch für Erwachsene. Dennoch raten die ARAG Experten dringend zum Tragen eines Fahrradhelms. Denn Studien zeigen, dass über 50 Prozent der getöteten Radfahrer an einem Schädel-Hirn-Trauma sterben. Ein korrekt sitzender Helm kann das Risiko schwerer Kopfverletzungen erheblich reduzieren und sollte daher selbstverständlich sein.

Kindersitz, Anhänger oder Lastenrad?
Ist die Radtour für den Nachwuchs noch zu anstrengend, können Eltern auf Kindersitz, Anhänger oder Lastenrad zurückgreifen. Kindersitze werden am Lenker oder auf dem Gepäckträger montiert. Wichtig sind geschützte Fußstützen, damit die Füße nicht in die Speichen geraten. Kindersitze bieten den Vorteil, dass das Kind nah bei der begleitenden Person sitzt, was die Kommunikation erleichtert. Allerdings wirkt sich bei einem Sturz die Fallhöhe direkt auf das Kind aus. Für Säuglinge sind Kindersitze ungeeignet, da sie noch nicht selbstständig aufrecht sitzen können.

Fahrradanhänger bieten dagegen mehr Platz, Wetterschutz und eine stabilere Sitzposition. Auf längeren Strecken können Kinder darin auch schlafen. Erlaubt ist der Transport von bis zu zwei Kindern unter sieben Jahren. Für Kinder mit Behinderung gilt diese Altersbegrenzung nicht. Die ziehende Person muss in beiden Fällen mindestens 16 Jahre alt sein. Damit Anhänger im Straßenverkehr besser wahrgenommen werden, gibt es auch bei ihnen eine gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtung, die abhängig von der Breite des Anhängers ist. Außerdem empfehlen die ARAG Experten eine gut sichtbare Sicherheitsfahne mit Blinklicht sowie eine eigene Bremse am Anhänger.

Lastenfahrräder sind vor allem bei größeren Familien beliebt. Studien der Unfallforschung der Versicherer weisen jedoch darauf hin, dass insbesondere dreirädrige Modelle kippanfällig sein können und kaum Schutz für Kopf und Oberkörper bieten. Für den regelmäßigen Transport kleiner Kinder sind sie daher nur eingeschränkt geeignet.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Aufsichtspflicht (Wikipedia)
    Aufsicht steht für: eine Perspektive bei Kameras, siehe Kameraperspektive #Aufsicht eine zeichnerische Projektion, siehe Aufsicht (Darstellung) die Pflicht der Erziehungsberechtigten zur allgemeinen Achtnahme auf ihr Mündel, siehe Sorgerecht (international) die Pflicht der für Minderjährige Verantwortlichen zur konkreten Achtnahme auf diese, siehe Aufsichtsperson (Erziehung) diverse Kontrollfunktionen im Eisenbahnwesen, siehe Zugaufsicht die behördliche Kontrolle der Tätigkeiten einer Stiftung, siehe Stiftungsaufsicht Aufsicht steht im Zusammenhang mit der öffentlichen Verwaltung für: die Kontrolle von Behörden über ihre nachgeordneten Dienststellen, siehe Fachaufsicht speziell die Kontrolle von Behörden über das rechtskonforme Walten ihrer Dienststellen, siehe Rechtsaufsicht die berufliche Kontrolle der staatlich Bediensteten (Beamten), siehe Dienstaufsicht im deutschen Recht die Aufsicht der Länder über die Kommunen, siehe Kommunalaufsicht die Kontrolle der staatlichen Bildungsbehörden über die Schulen, siehe Schulaufsicht die Dienstpflicht von Lehrern zur Aufsicht über Schüler, siehe Aufsicht (Schulrecht) Siehe auch: Aufsichtspflichtverletzung (BGB) Aufsichtspflichtverletzung (OWiG) Aufsichtsperson (Arbeitssicherheit) Aufsichtsrat Sorgerecht (international)
  • Balance (Wikipedia)
    Balance steht für: Mechanisches Gleichgewicht Balance (Film), deutscher Puppentrickfilm von Christoph und Wolfgang Lauenstein (1989) Balance (Van-Halen-Album), Musikalbum der US-Band Van Halen (1995) Balance (Karat-Album), Musikalbum der deutschen Rockgruppe Karat (1997) Balance (Beatrice-Egli-Album), Musikalbum der deutschen Sängerin Beatrice Egli (2023) Balance (Einheit), belgisches Gewichtsmaß für Steinkohle Eigenschaften einer Datenstruktur, siehe Balancierter Baum La Balance – Der Verrat, französischer Polizeifilm (1982) Personen: John Balance, eigentlich Geoffrey Laurence Rushton (1962–2004), britischer Musiker Siehe auch: Balance of Power Balancer Balancier Ballance Gleichgewicht Waage (Begriffsklärung)
  • Einsichtsfähigkeit (Wikipedia)
    Unter Unrechtsbewusstsein wird in der deutschen Strafrechtsdogmatik das Bewusstsein verstanden, dass mit einem bestimmten Handeln Unrecht getan wird. Abgestellt wird auf die Einsicht Unrecht zu tun, das heißt das verstehende Erkennen der Rechtswidrigkeit der Tat. Es kommt nicht darauf an, dass der Täter mit dem Werturteil der Rechtsordnung in Einklang geht und ihr gefühlsmäßig zustimmt. Zur Unrechtseinsicht reicht die Ansicht des Täters andererseits, sein Verhalten sei lediglich sittlich verwerflich, nicht aus. Es genügt stattdessen das Bewusstsein eines Verstoßes gegen die Rechtsordnung, wobei auf konkrete Kenntnisse einer bestimmten Norm und deren konkrete Strafbarkeit bei ihrer Verletzung nicht abgehoben wird.
  • Eltern (Wikipedia)
    Eltern steht für: Eltern (Verwandtschaft), die menschlichen Elternteile Mutter und Vater, siehe Verwandtschaftsbeziehung #Eltern Eltern (Genetik), Erzeuger oder Erzeugerin eines Kindes, siehe Elter (Einzahl) sowie Parentalgeneration Eltern (Film), deutscher Kinofilm von Robert Thalheim (2013) Eltern (Haselünne), Ortsteil der Stadt Haselünne im Landkreis Emsland, Niedersachsen Eltern (Zeitschrift), monatliches deutsches Magazin (ab 1966) Elternpartei, ehemalige deutsche Kleinpartei Elternschaft, verschiedene soziale Definitionen Siehe auch:
  • Entfernung (Wikipedia)
    Entfernung bezeichnet: Abstand, die Distanz Entfernung aus dem Dienstverhältnis im beamtenrechtlichen Sinne; siehe Beamter (Deutschland) Resektion in der Medizin Siehe auch: Entfernungsmessung Entfernen Unerlaubte Entfernung
  • fahrrad (Wikipedia)
    Ein Fahrrad, kurz Rad, in der Schweiz Velo (von französisch le vélo, Kurzform für vélocipède ‚Schnellfuß‘; lateinisch velox ‚schnell‘ und pes ‚Fuß‘), ist ein meist zweirädriges, einspuriges Landfahrzeug, das üblicherweise, naturgemäß mit Ausnahme von Elektrofahrrädern, vollständig durch Muskelkraft fortbewegt wird. Durch den Nachlauf entsteht bei einem Lenkausschlag ein Drehmoment, das diesem als Rückstellmoment entgegengerichtet ist. Dadurch lenkt das rollende Fahrzeug selbstständig zurück bis (fast) zur Geradeausstellung. Die Kreiselkräfte stabilisieren das Fahrrad beim Fahren zusätzlich abhängig vom Trägheitsmoment und der Geschwindigkeit. Außerdem haben weitere Faktoren wie die Masseverteilung einen Einfluss auf die Fahrstabilität von einspurigen Fahrzeugen (siehe auch: Fahrphysik (Fahrrad)). Für die Benutzung eines Fahrrades im öffentlichen Straßenverkehr gibt es in jedem Land spezifische gesetzliche Bestimmungen (siehe Radverkehr und speziell für Elektrofahrräder deren Nutzungs-Bestimmungen).
  • Gehweg (Wikipedia)
    Ein Gehweg ist ein für den Fußverkehr vorgesehener Weg oder Teil einer Straße.
  • Kinder (Wikipedia)
    Kinder steht für: die Mehrzahl von Kind, siehe Kindheit eine Verwandtschaft, siehe Verwandtschaftsbeziehung #Kinder Kinder (Lied), Lied von Bettina Wegner (1976, Sind so kleine Hände) Kinder (Zeitschrift), deutsches Elternmagazin Straßenverkehrszeichen gemäß österreichischer StVO §50 Z.12 Kinder (Louisiana), Ort im Allen Parish, Louisiana, Vereinigte Staaten eine Süßwarenmarke der Firma Ferrero Kinder ist der Familienname folgender Personen: Arvid Kinder (* 1980), deutscher Volleyball- und Beachvolleyballspieler Christian Kinder (1897–1972), deutscher Jurist Claude William Kinder (1852–1936), britischer Ingenieur Ernst Kinder (1910–1970), deutscher Theologe und Hochschullehrer Hannes Kinder (* 1985), deutscher Musiker und Komponist Hans Kinder (1900–1986), deutscher Maler und Grafiker Hermann Kinder (1944–2021), deutscher Schriftsteller und Literaturwissenschaftler Horst Kinder (1919–2011), deutscher Brigadegeneral Johannes Kinder (Heimatforscher) (1843–1914), deutscher Jurist, Heimatforscher und Politiker Johannes Kinder (Kriegsverbrecher) (1912–1976), deutscher Kriegsverbrecher und Stasi-Spitzel Manfred Kinder (* 1938), deutscher Leichtathlet Nino Kinder (* 2001), deutscher Eishockeyspieler Peter Kinder (* 1954), US-amerikanischer Politiker Ralf Kinder (* 1966), deutscher Drehbuchautor Rudolf Kinder (1881–1944), deutsch-litauischer Politiker Sebastian Kinder (* 1974), deutscher Wirtschaftsgeograph Vladimír Kinder (* 1969), slowakischer Fußballspieler Siehe auch: Die Kinder Kinder, Kinder, Comedyserie Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Kinder Scout, Berg in Derbyshire, Großbritannien
  • Radeln (Wikipedia)
    Roadeș (deutsch Radeln, ungarisch Rádos) ist ein Dorf im Kreis Brașov in der Region Siebenbürgen in Rumänien. Es ist Teil der Gemeinde Bunești (Bodendorf).
  • radfahren (Wikipedia)
    Fahrradfahren – auch Radfahren oder Radeln, schweizerisch Velofahren – bezeichnet die Fortbewegung auf einem Fahrrad, den Radverkehr. Das Fahrrad dient als Verkehrs- und Transportmittel oder als Radsportgerät in der Freizeit, zur Erhaltung der Gesundheit oder zum Leistungssport.
  • Radweg (Wikipedia)
    Eine Radverkehrsanlage (abgekürzt RVA) ist vorrangig oder ausschließlich für die Benutzung mit dem Fahrrad vorgesehen und ein Oberbegriff für Unterschiedliches: Sie kann baulich hergestellt sein (z. B. ein Radweg, in der Schweiz auch Veloweg), durch Markierungen gegen benachbarte Verkehrsflächen abgegrenzt sein (Radfahrstreifen und Schutzstreifen, in der Schweiz beides Radstreifen oder umgangssprachlich Velostreifen) oder durch verkehrsregelnde Maßnahmen eingerichtet werden (z. B. eine Fahrradstraße). Im engeren Sinne bezieht sich das Wort auf Anlagen für den fließenden Radverkehr, wie beispielsweise Radwege mit oder ohne Benutzungspflicht, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, aufgeweitete Radaufstellstreifen; im weiteren Sinne kann der Begriff auch Fahrradabstellanlagen umfassen.
  • Schaden (Wikipedia)
    Der Schaden (veraltet auch Schade, von mittelhochdeutsch schade ‚Schaden, Körperschaden, Wunde, Geschwür‘) ist jeder materielle oder immaterielle Nachteil, den eine Person oder Sache durch ein Ereignis erleidet. Die Begriffe Schädigung und Beschädigung stehen dabei sowohl für das Zufügen beziehungsweise Erleiden eines Schadens wie auch synonym für den Schaden selbst.
  • Straßenverkehr (Wikipedia)
    Der öffentliche Straßenverkehr findet auf allen Flächen statt, die durch Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht der Allgemeinheit gewidmet sind (öffentlich rechtlicher Verkehrsraum). Auch nicht gewidmete Verkehrsflächen (tatsächlich oder bedingt öffentlicher Verkehrsraum) wie das Tankstellengelände, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offenstehen, werden hierunter zusammengefasst. Verkehrsteilnehmer ist jeder, der diese Flächen benutzt. Areale wie das Betriebs- oder Privatgelände, die durch Schranken oder andere bauliche Maßnahmen den allgemeinen Zugang ausschließen, zählen nicht zum öffentlichen Verkehrsraum. Die Straßenverkehrs-Ordnung, das Straßenverkehrsgesetz und die Fahrerlaubnis-Verordnung finden grundsätzlich auf diesen Flächen keine Anwendung. Zum Verkehrssystem Straßenverkehr gehören die Verkehrswege, Verkehrsmittel und weitere Einrichtungen wie Tankstellen, Parkplätze und Parkhäuser. Der Straßenverkehr wird durch Fußgänger, durch muskelkraftbetriebene Fahrzeuge (z. B. Fuhrwerke, Fahrräder) und durch Motorkraft bewegte Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge) wahrgenommen. Staatliche Einrichtungen, wie das Kraftfahrt-Bundesamt, die Bundesanstalt für Straßenwesen, das Bundesamt für Güterverkehr oder die Polizei, überwachen den Verkehr und Gerichte geben Rechtssicherheit. Auch Pannenhilfen, Tankstellen, Werkstätten, Fahrschulen, Zubehörläden, Verkehrsclubs und Fachjournale sind wichtige Akteure. In den meisten Fällen ist die öffentliche Hand für das Straßennetz zuständig. Motorverkehrsmittel gehören hingegen meist Unternehmen oder Privatpersonen. Theoretische Modelle zur Beschreibung des Straßenverkehrsflusses sind beispielsweise das Fundamentaldiagramm sowie das Nagel-Schreckenberg-Modell.
  • Stützräder (Wikipedia)
    Stützrad ist ein Begriff aus der Fahrzeugtechnik. Stützräder sind in der Regel Hilfsräder, die zur regulären Bewegung eines Fahrzeugs nicht im Einsatz sind. Sie verhindern, dass das Gefährt umfällt. Zu unterscheiden davon sind die Sicherheitsräder – der Kippschutz – an Personenrollstühlen gegen das Nach-hinten-Kippen bei Bergauffahrt.
  • Unfall (Wikipedia)
    Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet (Personenschaden) oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird (Sachschaden). Die häufigsten Unfallereignisse für Körperschäden sind Stürze, Verkehrsunfälle, Haushaltsunfälle, Sportunfälle und Verbrennungen sowie penetrierende Verletzungen (in erster Linie Stich- und Schnittverletzungen) und Stromunfälle. Unfallursache ist in den meisten Fällen menschliches Versagen. Weitere Unfallereignisse mit der Folge von Körperschäden sind unter anderem Maschinenunfälle, Bauunfälle (unterschieden in Hochbau-Unfälle und Tiefbau-Unfälle), Bergbauunfälle, Gebirgsunfälle, Hochseeunfälle, Wasserunfälle, Stromunfälle (Elektrounfälle), Brandunfälle, Druckluftunfälle (etwa beim Tauchgang) und Strahlenunfälle. Während das deutsche Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bei der Sachversicherung auf eine Definition verzichtet, wird der Unfall im Rahmen einer (Personen-)Unfallversicherung in § 178 Abs. 2 Satz 2 VVG wie folgt definiert: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Im Rahmen der Sachversicherung wird der Unfallbegriff von den Versicherern in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen definiert. Dabei kommt es auch zu Abweichungen in den Formulierungen, die eine unterschiedliche Reichweite des Versicherungsschutzes zur Folge haben können.
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