ARAG Experten erläutern Gerichtsurteile aus der Welt des Verkehrs
Verkehrsunfall mit Kindern: Ab wann haften sie selbst – und wann die Eltern?
Verursachen Kinder unter sieben Jahren einen Schaden, gelten sie rechtlich als deliktsunfähig. Sie können also selbst nicht dafür haftbar gemacht werden. Im fließenden Straßenverkehr sind Kinder sogar erst ab dem zehnten Geburtstag deliktsfähig. Doch können dann automatisch die Eltern in die Verantwortung genommen werden? Laut ARAG Experten ist dies nur möglich, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. In einem konkreten Fall stieß ein knapp sechsjähriger Junge beim Fahrradfahren plötzlich mit einem Auto zusammen. Er hatte unvermittelt nach links gelenkt, die Autofahrerin konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Das Kind wurde leicht verletzt, am Auto entstand ein Sachschaden. Die Fahrerin verlangte Schadensersatz von den Eltern, weil sie der Ansicht war, diese hätten ihr Kind unbeaufsichtigt fahren lassen. Das Gericht sah das allerdings anders: Eine lückenlose Überwachung von Kindern sei nicht möglich und auch nicht erforderlich. Selbst ein sogenanntes Augenblicksversagen der Eltern begründe keine Haftung. Entscheidend sei vielmehr, ob die Aufsicht dem Alter, dem Verhalten des Kindes und der konkreten Gefahrensituation angemessen war. Und dies war hier der Fall, da der Junge regelmäßig allein kurze Strecken in einem verkehrsberuhigten Bereich vor dem Haus und in Sichtweite der Eltern gefahren war. Zudem lagen zwischen dem Erkennen des Autos und dem Unfall nur rund zwei Sekunden. Auch bei ständiger Beobachtung wäre der Zusammenstoß nicht zu verhindern gewesen. Die Reparaturkosten musste die Autofahrerin daher selbst tragen (Landgericht Karlsruhe, Az.: 2 O 135/24).
Zugeparkt: Wer trägt auf Privatparkplätzen die Abschleppkosten?
Wer einen privaten Stellplatz unberechtigt zustellt und abgeschleppt wird, muss laut ARAG Experten damit rechnen, die Abschleppkosten in voller Höhe zu tragen. Der Nutzer des Stellplatzes ist auch nicht verpflichtet, zuerst die Polizei zu rufen oder den Halter ausfindig zu machen. Handelt es sich um privates Gelände, besteht keine polizeiliche Zuständigkeit. In einem konkreten Fall hatte eine Autofahrerin ihr Fahrzeug so abgestellt, dass der Nutzer eines privaten Stellplatzes nicht mehr aus seiner Parkfläche herausfahren konnte. Der Betroffene rief daraufhin ein Abschleppunternehmen, das den Wagen entfernte. Kostenpunkt: rund 765 Euro. Doch die Autofahrerin war uneinsichtig und zog vor Gericht. Nach Auswertung von Fotos und dem zeitlichen Ablauf stand aber auch für die Richter fest, dass die Ausfahrt nicht nur kurzzeitig, sondern über einen relevanten Zeitraum blockiert war. Damit lag eine sogenannte Besitzstörung am Stellplatz und zugleich eine Eigentumsverletzung am Fahrzeug des Stellplatznutzers vor, der sein Auto nicht wie vorgesehen nutzen konnte. Die Frau musste die Abschleppkosten in voller Höhe tragen (Amtsgericht München, Az.: 191 C 19243/24).
Zulassung: Dürfen US-Autos kleine US-Kennzeichen tragen?
So cool es auch aussehen mag – die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Autofahrer keinen Anspruch auf ein verkleinertes, zweizeiliges Kennzeichen haben, das typisch für amerikanische Autos ist. Zumindest dann nicht, wenn sich ein reguläres Kennzeichen technisch anbringen lässt. Das gilt auch für ausländische Fahrzeugmodelle. Hintergrund der strengen Regel: Verkleinerte Kennzeichen sind aus größerer Entfernung schlechter lesbar, können daher nicht so schnell identifiziert werden und gefährden so schlussendlich die Verkehrssicherheit. Im konkreten Fall wollte der Besitzer eines neuen Chrysler Dodge Magnum SRT 8 ein Kennzeichen im amerikanischen Kleinformat führen. Die Zulassungsbehörde lehnte den Antrag ab, weil ein normales deutsches Kennzeichen mit einfachen Distanzstücken und ohne nennenswerten finanziellen Aufwand montierbar war. Dagegen klagte der Fahrzeughalter, allerdings ohne Erfolg. Den Richtern reichte der bloße Wunsch nach einem optisch passenden oder kleineren Kennzeichen rechtlich nicht aus. Auch der Hinweis des Halters auf Oldtimer, die sehr wohl kleine US-Kennzeichen tragen dürfen, half nicht. Diese alten Fahrzeuge werden nur deshalb teilweise privilegiert, damit technisches Kulturgut durch Umbauten nicht verloren geht. Auf moderne Fahrzeuge ist das aber nicht übertragbar (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Az.: 11 ZB 22.2525).
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- Abschleppen (Wikipedia)
Unter Abschleppen versteht man das Ziehen eines betriebsunfähigen Kraftfahrzeugs mit Hilfe eines anderen Kraftfahrzeugs als kurzfristige Nothilfemaßnahme. Zum Verbinden der beiden Fahrzeuge wird ein Abschleppseil, eine Abschleppstange oder eine Abschleppachse benutzt. Im Straßenverkehr wird zwischen Schleppen und Abschleppen unterschieden, ebenso im Eisenbahnwesen. In der Schifffahrt und in der Luftfahrt ist nur der Begriff Schlepp üblich. - ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Augenblicksversagen (Wikipedia)
Der Ausdruck Augenblicksversagen beschreibt in der deutschen Rechtswissenschaft den Umstand, dass der Handelnde für eine kurze Zeit die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Der vom Bundesgerichtshof in der zivilrechtlichen Judikatur zum Versicherungsrecht herausgebildete Rechtsbegriff spielt auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten eine gewichtige Rolle, insbesondere als Einwand gegen ein bußgeldrechtliches Regelfahrverbot. Ein Augenblicksversagen kann der Ahndung einer Ordnungswidrigkeit als grobe oder beharrliche Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. Straßenverkehrsgesetz (StVG) entgegenstehen (subjektiver Schuldminderungsgrund). Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt für den Begriff der groben Fahrlässigkeit jedoch kein ausschließlich objektiver, nur auf die Verhaltensanforderungen des Verkehrs abgestellter Maßstab. Ein Augenblicksversagen allein ist deshalb kein ausreichender Grund, den Schuldvorwurf der groben Fahrlässigkeit herabzustufen, wenn die objektiven Merkmale der groben Fahrlässigkeit gegeben sind. Vielmehr müssen weitere, in der Person des Handelnden liegende besondere Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen. Das kann beispielsweise bei einer Hirnleistungsschwäche und Gefäßsklerose der Fall sein, die das Gedächtnis- und Konzentrationsvermögen beeinträchtigen, bei einer Konzentrationsschwäche, die darauf beruht, dass der Handelnde mit einer bestimmten Tätigkeit dauernd beschäftigt ist, die ständig Konzentration erfordert, oder einem Rotlichtverstoß infolge des Mitzieheffekts, wenn der Fahrer ortsfremd und die Lichtzeichenanlage unübersichtlich angebracht ist, nicht dagegen bei einer „kurzfristigen Geistesabwesenheit“ beim Heranfahren an eine Kreuzung. Welche hinzutretenden Gründe letztlich geeignet sein können, den Schuldvorwurf zu mindern, ist eine Frage des Einzelfalls. Dabei spielt auch die Gefährlichkeit der Handlung eine Rolle, denn mit der Größe der möglichen Gefahr wächst auch das Maß der zu erwartenden Sorgfalt. In einem Team mit gegenseitigen Kontrollaufgaben kann ein … - Haftung (Wikipedia)
Haftung steht für: die rechtliche Belangbarkeit, siehe Haftung (Recht) das flächige Anhaften im Gegensatz zum Ablösen, siehe Adhäsion das Haften im Gegensatz zum Gleiten, siehe Haftreibung Siehe auch: Haeften - Kennzeichen (Wikipedia)
Kennzeichen steht für: allgemein ein Merkmal, an dem man etwas erkennt die Zulassungsnummer oder Registrierungsnummer eines Fahrzeugs, insbesondere: Kraftfahrzeugkennzeichen (einschließlich Versicherungskennzeichen) Luftfahrzeugkennzeichen Schiffskennzeichen Fahrradkennzeichen Kennzeichen (Recht), Merkmale im rechtlichen Sinn, z. B. Namen, Marken, Unternehmenskennzeichen Identifikator ein mit einer bestimmten Identität verknüpftes Merkmal zur eindeutigen Identifizierung des tragenden Objekts Siehe auch: Abzeichen Kennzeichnung (Begriffsklärung) Symbol - Kinder (Wikipedia)
Kinder steht für: die Mehrzahl von Kind, siehe Kindheit eine Verwandtschaft, siehe Verwandtschaftsbeziehung #Kinder bis in die 1960er Jahre hinein vertrauliche Anrede von erwachsenen Freunden oder Ausruf der Hervorhebung („Kinder, Kinder, das war eine verrückte Reise!“), vergleiche Menschenskinder Kinder (Lied), Lied von Bettina Wegner (1976) Kinder (Zeitschrift), deutsches Elternmagazin Straßenverkehrszeichen gemäß österreichischer StVO §50 Z.12 Kinder (Louisiana), Ort im Allen Parish, Louisiana, Vereinigte Staaten eine Süßwarenmarke der Firma Ferrero Kinder ist der Familienname folgender Personen: Arvid Kinder (* 1980), deutscher Volleyball- und Beachvolleyballspieler Christian Kinder (1897–1972), deutscher Jurist Claude William Kinder (1852–1936), britischer Ingenieur Ernst Kinder (1910–1970), deutscher Theologe und Hochschullehrer Hannes Kinder (* 1985), deutscher Musiker und Komponist Hans Kinder (1900–1986), deutscher Maler und Grafiker Hermann Kinder (1944–2021), deutscher Schriftsteller und Literaturwissenschaftler Horst Kinder (1919–2011), deutscher Brigadegeneral Johannes Kinder (Heimatforscher) (1843–1914), deutscher Jurist, Heimatforscher und Politiker Johannes Kinder (Kriegsverbrecher) (1912–1976), deutscher Kriegsverbrecher und Stasi-Spitzel Manfred Kinder (* 1938), deutscher Leichtathlet Nino Kinder (* 2001), deutscher Eishockeyspieler Peter Kinder (* 1954), US-amerikanischer Politiker Ralf Kinder (* 1966), deutscher Drehbuchautor Rudolf Kinder (1881–1944), deutsch-litauischer Politiker Sebastian Kinder (* 1974), deutscher Wirtschaftsgeograph Vladimír Kinder (* 1969), slowakischer Fußballspieler Siehe auch: Die Kinder Kinder, Kinder, Comedyserie Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Kinder Scout, Berg in Derbyshire, Großbritannien - Privatparkplatz (Wikipedia)
Ein Parkplatz, auch Parkfläche genannt, ist eine öffentlich zugängliche Fläche, auf der Straßenfahrzeuge geparkt werden können. Damit zählt er zu den Anlagen für den ruhenden Verkehr. In der Alltagssprache wird der Begriff synonym für alle Formen der Unterbringung von parkenden Fahrzeugen verwendet. Auch werden einzelne Stellplätze, Parkstände oder eine Parklücke als Parkplatz bezeichnet. Öffentliche Parkplätze sind Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur. Gestaltung, Kapazität und Nutzung von Parkplätzen beeinflussen den Gesamtverkehr und den Charakter eines Siedlungsgebietes, daher sind sie auch für die Stadtplanung interessant. Die Anlage von Parkplätzen fällt in den Aufgabenbereich der Verkehrsplanung, die Benutzung wird – sofern es sich nicht um nichtöffentlichen Privatgrund handelt – durch Straßenverkehrs-Ordnungen geregelt. Die Verfügbarkeit von Parkplätzen ist der Gegenstand des öffentlichen Parkraummanagements. Dazu gehören etwa Parkleitsysteme sowie Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung, z. B. die Erhebung von Parkgebühren oder Anwohnerparken. - Stellplatz (Wikipedia)
Ein Stellplatz (auch: Einstellplatz) ist eine Fläche zum Abstellen eines Fahrzeuges außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen. - Urteil (Wikipedia)
Urteil steht für: Gerichtsurteil, siehe Urteil (Recht), Urteil (Deutschland) und Urteil (Österreich) im Sinne der Logik, siehe Urteil (Logik) im Sinne der Kognitionspsychologie, siehe Urteilen (Psychologie) Urteil ist der Familienname der folgenden Person: Andreas Urteil (1933–1963), österreichischer Bildhauer Siehe auch: Das Urteil Urteilsvermögen - Verkehr (Wikipedia)
Verkehr ist die gezielte Ortsveränderung von Personen und materiellen Gütern sowie von Nachrichten, Informationen, Energie und Wasser auf dafür vorgesehenen Wegen. Gleichzeitig ist der Verkehr die Gesamtheit dieser Personen und Dinge, die sich auf den dafür vorgesehenen Wegen bewegen oder befördert werden. Bestimmte Verkehrsarten legen die Form der Bewegung (Transport), der Objekte (Entitäten) und des Verkehrssystems fest, z. B. Straßenverkehr, Personenverkehr, Güterverkehr, Nachrichtenverkehr, Individualverkehr, Verkehrsmittel oder Verkehrsweg. - Verkehrsunfall (Wikipedia)
Ein Straßenverkehrsunfall (oder kurz Verkehrsunfall) ist ein Schadensereignis mit ursächlicher Beteiligung von Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr. Die meisten Straßenverkehrsunfälle geschehen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Die Regulierung ist ein wichtiger Bereich des Verkehrszivilrechts. Bemühungen, die Anzahl an Straßenverkehrsunfällen zu senken, werden unter dem Begriff Straßenverkehrssicherheit zusammengefasst. Etwas ungenau, aber oft, wird auch der Begriff Autounfall verwendet. - Zulassung (Wikipedia)
Als Zulassung bezeichnet man allgemein eine behördlich erteilte Erlaubnis, die ein Produkt zu einem Markt zulässt oder einer Person gesetzlich festgelegte Rechte einräumt.