Wie Eltern und Kinder durch kluge rechtliche Gestaltung gemeinsam Wohneigentum erwerben können: Überblick zu Eigentumsformen, Finanzierung, Erbrecht und steuerlichen Aspekten.
Frankfurt am Main, 14. April 2026 – Steigende Immobilienpreise und strengere Finanzierungsanforderungen stellen viele Familien vor große Herausforderungen. Eine interessante Option, um den Traum vom Eigenheim dennoch zu verwirklichen: Eltern und erwachsene Kinder erwerben gemeinsam eine Immobilie. Auf den ersten Blick erscheint dies wirtschaftlich sinnvoll und birgt tatsächlich Vorteile. Allerdings sind auch zahlreiche rechtliche, steuerliche und finanzielle Aspekte zu beachten.
In einem aktuellen Fachbeitrag zeigen SELZER REIFF Notare aus Frankfurt auf, welche Aspekte beim gemeinsamen Immobilienkauf innerhalb der Familie unbedingt beachtet werden sollten und warum eine frühzeitige rechtliche Gestaltung entscheidend ist.
Gemeinsamer Immobilienkauf: Ein Modell mit Potenzial, das jedoch durchdacht umgesetzt werden sollte.
Der Erwerb von Wohneigentum im Familienverbund bietet zahlreiche Vorteile: Durch die Bündelung von Eigenkapital verbessern sich die Finanzierungsmöglichkeiten, gleichzeitig können generationenübergreifende Wohnkonzepte realisiert werden. Auch steuerliche Gestaltungsspielräume lassen sich nutzen.
„Viele Familien unterschätzen jedoch die rechtliche Komplexität eines solchen Vorhabens“, erklärt Notarin Bettina Selzer. „Insbesondere Fragen zur Eigentumsstruktur, zur Finanzierung und zur Absicherung im Erbfall oder bei späteren Konflikten sollten frühzeitig geklärt werden.“
Rechtliche Gestaltung entscheidet über langfristigen Erfolg
Zentral ist die Wahl der passenden Eigentumsform. Ob Bruchteilseigentum, Wohnungseigentum oder eine Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt: Jede Variante hat spezifische Vor- und Nachteile.
Ein weiterer sensibler Bereich ist die Finanzierung. In der Praxis haften Eltern und Kinder bei gemeinsamen Darlehen häufig gesamtschuldnerisch. Das bedeutet: Jeder Beteiligte haftet gegenüber der Bank für die gesamte Darlehenssumme. „Diese Haftung wird häufig unterschätzt. Kommt es zu Zahlungsausfällen, kann das erhebliche finanzielle Folgen für alle Beteiligten haben“, erläutert Notarin Sonja Reiff. Umso wichtiger sind klare interne Vereinbarungen zur Kostentragung sowie ergänzende Absicherungen, etwa durch Versicherungen.
Auch erbrechtliche Fragen spielen eine zentrale Rolle und können ohne entsprechende Regelungen später Komplikationen auslösen. Dies gilt etwa, wenn es im Todesfall eines Miteigentümers zu komplexen Eigentümerstrukturen kommt, etwa durch die Entstehung von Erbengemeinschaften.
Zudem können Pflichtteilsansprüche Liquiditätsprobleme auslösen. Daher ist es wichtig, in diesem Punkt frühzeitig durch Testament, Erbvertrag oder Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen vorzusorgen.
Der vollständige Fachbeitrag mit ausführlichen rechtlichen Erläuterungen, Praxisbeispielen und einer Checkliste steht online zur Verfügung:
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Über die Sozietät SELZER REIFF Notare, Frankfurt am Main:
Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Notare ein modernes Notarbüro.
Mit RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht und Familienrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht, im Gesellschaftsrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.
Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.
Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.
Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.
Weitere Informationen: https://www.selzer-reiff.de
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SELZER REIFF Notare, Frankfurt
Bettina Selzer
Guiollettstraße 27
60325 Frankfurt am Main
069 / 72 30 17

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- Erbvertrag (Wikipedia)
Der Erbvertrag (§ 1941, §§ 2274 ff. BGB; lat. pactum successorium) ist neben dem Testament nach deutschem Recht die zweite Möglichkeit, durch Verfügung von Todes wegen Regelungen über den Verbleib des eigenen oder gemeinschaftlichen Vermögens nach dem Tod zu treffen und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Der wesentliche Unterschied zum Testament (synonym: letztwillige Verfügung, vergleiche § 1937 BGB, begrifflich häufig verwechselt mit dem Oberbegriff der Verfügung von Todes wegen) besteht darin, dass der Erblasser sich beim Erbvertrag gegenüber seinem Vertragspartner bindet. Es handelt sich dabei zwar nicht um eine Verpflichtung des Erblassers im schuldrechtlichen Sinn. Aber während der in einem Testament Bedachte keine rechtliche Handhabe hat, einen Widerruf des Testaments zu verhindern, erlangt er beim Erbvertrag eine gesicherte Position in Gestalt einer Anwartschaft. Der Erbvertrag kann mit anderen, nicht erbrechtlichen Geschäften (etwa Grundstücksübertragungen), oder – in der Praxis sehr häufig – mit einem Ehevertrag verbunden werden. Daher gibt es auch den Ehe- und Erbvertrag. - Grundbuch (Wikipedia)
Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind. Grundbücher – sofern vorhanden – werden weltweit von Behörden oder sonstigen staatlichen Stellen nach bestimmten, regional unterschiedlichen Regeln geführt. Sie sind ein mehr oder weniger vollständiges Verzeichnis aller in einem Bezirk vorhandenen Grundstücke und deren Eigentümer. - Haus (Wikipedia)
Ein Haus ist ein „dauerhaftes, aus Hüll- und Tragkonstruktion bestehendes Gebäude; entwickelte sich aus der Zufluchtsstätte der Vorzeit zu den gegenwärtigen vielfältigen Arten von Hochbauten. Geographische und klimatische Bedingungen, Baustoffe, Technik, Lebensbedürfnisse sowie herrschende Gesellschaftsordnung bestimmen Funktion, Form und Bauart.“ Daher existieren viele unterschiedliche Haustypen. - Immobilienrecht (Wikipedia)
Immobilienrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte, die mit Immobilien zu tun haben. Erfassen lässt sich der Begriff nur, wenn auf die einzelnen Rechtsgebiete abgestellt wird, in denen sich „Immobilienrecht“ abspielt. Das Gesetz verwendet den Begriff selbst nicht. Es gibt keine direkte Definition. Wer Immobilien baut, vermittelt, kauft oder verkauft, hat es mit Immobilienrecht zu tun. Der Text beschränkt sich auf einen Überblick über die wesentlichen Rechtsvorschriften. - Testament (Wikipedia)
Ein Testament (lat. testamentum, von testari „bezeugen“) ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet (§ 1937 BGB), die Rechtsbegriffe Verfügung von Todes wegen und letztwillige Verfügung sind jedoch keine Synonyme. Eine letztwillige Verfügung ist eine einseitige formbedürftige, jederzeit widerrufbare Willenserklärung des Erblassers (Testator) über sein Vermögen, die erst im Falle seines Todes (Erbfall) Wirkung entfaltet. Eine andere Form der Verfügung von Todes wegen ist der Erbvertrag (§§ 1941, § 2274 ff. BGB), Erbverträge sind keine letztwilligen Verfügungen. In Österreich heißen nur letztwillige Verfügungen, durch die ein Erbe eingesetzt wird, Testament (§ 552 Abs 2 ABGB). Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. - Wohnung (Wikipedia)
Eine Wohnung ist ein umschlossener Raum oder eine Flucht aus mehreren Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Wohnung ist ein Sammelbegriff für alle Arten von Behausungen, Gebäuden und Räumen, die als Wohnsitz dienen können, also etwa Wohnheimzimmer, Etagenwohnungen, Einfamilienhäuser, Hütten, Wohnhöhlen, Wohnwagen, Wohnmobile und Hausboote. Während der Begriff Wohnraum einzelne bewohnbare Räume (Zimmer) und als Pluraletantum gleichzeitig auch die Gattung bewohnbarer Räume bezeichnet, bezieht der Ausdruck Wohnung sich stets auf eine individuelle Einheit solcher Räume. In einem engeren Sinne wird unter einer Wohnung die Zusammenfassung mehrerer Räume verstanden, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist. Dafür sind Nebenräume wie Küche, Bad oder Dusche und Toilette vorhanden. Eine Wohnung verfügt über einen selbständigen Zugang und ist insbesondere in sich abgeschlossen und von anderen Wohnungen baulich getrennt. Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Wohnen, also mit Wohnungen im weiteren Sinne als die häufigste Form der Unterkunft. Mit der Gestaltung von Wohnungen beschäftigen sich die Architektur und die Innenarchitektur, mit ihrer Planung und Ausführung der Wohnungsbau. Weitere Bereiche rund um das Wohnen sind u. a. die Wohnbauförderung, die Wohnpsychologie, das Wohn- und Wohnungsrecht, die Wohnungsfürsorge, die Wohnungshilfe, der Wohnungsmarkt, die Wohnungspolitik und die Wohnungswirtschaft. Die Gesamtheit der Institutionen, Aktivitäten und Regelungen zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum wird als Wohnungswesen bezeichnet.