ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Pflichten und Regeln rund ums Grab
Am 2. November gedenken viele Menschen am Allerseelentag ihrer verstorbenen Angehörigen. Sie besuchen Gräber, zünden Lichter an und schmücken die Ruhestätten mit Blumen und Gestecken. Doch rund um Bestattung und Grabstätte stellen sich auch handfeste Rechtsfragen: Wer trägt die Kosten einer Beerdigung? Wer ist für die Grabpflege verantwortlich? Und was gilt, wenn ein Grab verlegt werden soll? ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, was Angehörige wissen sollten.
Wer bezahlt die Beerdigung?
Tobias Klingelhöfer: Wer ein Bestattungsunternehmen beauftragt, ist zunächst selbst zahlungspflichtig. Nach dem Erbrecht trägt grundsätzlich der Erbe die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung, sie gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann also auch dann in der Pflicht sein, wenn der Nachlass zur Deckung der Kosten nicht ausreicht.
Davon zu unterscheiden ist die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht. Die Bestattungsgesetze der Bundesländer legen fest, welche Angehörigen dafür sorgen müssen, dass ein Verstorbener ordnungsgemäß bestattet wird. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, kann die Behörde die Bestattung selbst veranlassen und ihnen die Kosten auferlegen – unabhängig davon, ob die betroffene Person das Erbe angenommen oder ausgeschlagen hat. Wie weit diese Pflicht reichen kann, zeigt ein Fall vor dem Verwaltungsgericht Mainz: Ein Halbbruder wurde zu den Bestattungskosten herangezogen, obwohl er nach eigener Aussage erst durch den Todesfall von dem Verwandtschaftsverhältnis erfahren hatte (Az.: 3 K 425/22.MZ).
Wer ist für die Grabpflege verantwortlich?
Tobias Klingelhöfer: Die Pflicht zur Grabpflege richtet sich nach dem Nutzungsrecht und der Friedhofssatzung. Verantwortlich ist der Nutzungsberechtigte und nicht automatisch jeder Erbe. Hat ein Erbe das Nutzungsrecht übernommen oder ergibt sich aus einer letztwilligen Verfügung eine entsprechende Verpflichtung, kann sich seine Zuständigkeit auch daraus ergeben. Wird ein Grab nicht ordentlich gepflegt, fordert die Friedhofsverwaltung den Nutzungsberechtigten zunächst zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands auf. Je nach Friedhofssatzung können dann Ersatzmaßnahmen, zusätzliche Kosten oder in besonders gelagerten Fällen auch der Entzug des Nutzungsrechts in Betracht kommen.
Was ist beim Grabschmuck erlaubt?
Tobias Klingelhöfer: Für die Gestaltung einer Grabstätte ist die jeweilige Friedhofssatzung entscheidend. Sie kann Vorgaben zu Grabmalen, Einfassungen, Bepflanzung und Grabschmuck enthalten. Einschränkungen müssen sich auf einen sachlichen Grund stützen und mit höherrangigem Recht vereinbar sein. Vor dem Aufstellen oder Verändern eines Grabmals ist häufig eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung erforderlich. Wer ein Grab zum Allerseelentag schmücken möchte, sollte vorab bei der Friedhofsverwaltung vor Ort prüfen, ob bestimmte Materialien oder Dekorationen ausgeschlossen sind. Naturmaterialien, nachfüllbare Grablichter und biologisch abbaubare Gestecke sind jedoch meist unproblematisch.
Gibt es Fristen für die Ruhezeit und Nutzungsdauer?
Tobias Klingelhöfer: Wer ein Grab erwirbt, wird nicht Eigentümer des Grundstücks, sondern erhält ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht. Davon zu unterscheiden ist die sogenannte Ruhezeit. Das ist der Zeitraum, in dem die sterblichen Überreste grundsätzlich nicht ausgegraben oder umgebettet werden dürfen. Wie lange diese Frist dauert, hängt von den Bestattungsgesetzen der Bundesländer, der Friedhofssatzung, der Bestattungsart und den örtlichen Bodenverhältnissen ab.
Bei Wahlgräbern lässt sich das Nutzungsrecht häufig verlängern, bei Reihengräbern dagegen oft nicht. Auch hier kann die Friedhofsverwaltung Auskunft geben.
Darf ein Grab umgebettet werden?
Tobias Klingelhöfer: Eine Umbettung während der Ruhezeit ist nur ausnahmsweise zulässig. Dafür braucht es eine behördliche Genehmigung und gewichtige Gründe, die den Schutz der Totenruhe überwiegen. Je nach Landesrecht können neben der Friedhofsverwaltung auch Ordnungs- oder Gesundheitsbehörden beteiligt sein.
Der Wunsch nach einer bequemeren Erreichbarkeit des Grabes oder eine Veränderung der persönlichen Lebensverhältnisse genügt dafür nicht. Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte die Umbettung einer Urne ab, die wegen eines Umzugs und der dadurch erschwerten Grabpflege beantragt worden war. Die Totenruhe überwiege, so das Gericht – die Grabpflege könne schließlich auch durch einen Dienstleister übernommen werden (Az.: 21 K 129/21).
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- Angehörige (Wikipedia)
Als Angehöriger oder Angehörige wird eine Person bezeichnet, wenn ihr besonderes rechtliches oder soziales Verhältnis zu einer anderen Person oder zu einer Gruppe von Personen hervorgehoben werden soll. Meist sind Personen gemeint, die in engem familiären oder persönlichen Verhältnis zueinander stehen. Der Begriff ist weiter gefasst als „Familie“ und schließt insbesondere den (in der Regel nicht verwandten) Ehe- oder Lebenspartner sowie verschwägerte Personen ein. Darüber hinaus kann der Begriff im Sinne von „zugehören“ auch Personen umfassen, die in das Lebensumfeld der betreffenden Person gehören. Die Bezeichnung wird gelegentlich auch bei Tieren verwendet, manchmal sächlich: das Angehörige, ein Angehöriges. - ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - beerdigung (Wikipedia)
Eine Bestattung (auch Beisetzung, Beerdigung oder Begräbnis) ist die Verbringung des Leichnams oder der Asche eines Verstorbenen (ggf. auch Tieres) an einen festen, endgültig bestimmten Ort (Bestattungsplatz; → Grab) in der Erde oder die Ausbringung der Asche in die Natur. Eine Bestattung schließt in der Regel eine religiöse (z. B. kirchliche) oder weltliche Trauerzeremonie ein. Markante Unterschiede bestehen insbesondere zwischen Erdbestattung und Feuerbestattung. - Bestattung (Wikipedia)
Eine Bestattung (auch Beisetzung, Beerdigung oder Begräbnis) ist die Verbringung des Leichnams oder der Asche eines Verstorbenen (ggf. auch Tieres) an einen festen, endgültig bestimmten Ort (Bestattungsplatz; → Grab) in der Erde oder die Ausbringung der Asche in die Natur. Eine Bestattung schließt in der Regel eine religiöse (z. B. kirchliche) oder weltliche Trauerzeremonie ein. Markante Unterschiede bestehen insbesondere zwischen Erdbestattung und Feuerbestattung. - Bestattungspflicht (Wikipedia)
Bestattungspflicht ist die Pflicht, nach dem Tod einer Person dafür zu sorgen, dass deren Leichnam einer ordnungsgemäßen Bestattung zugeführt wird. Es gibt dabei grundsätzlich drei Arten der Bestattung: Erdbestattung Feuerbestattung Seebestattung - Erbrecht (Wikipedia)
Das Erbrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts, das im objektiven Sinn die juristische Grundlage für den Übergang von Vermögenswerten einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen bildet. Es ist in Deutschland Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz. Der Begriff Erbrecht bezeichnet in diesem Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens befassen. Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht des Erben, die Verlassenschaft oder einen Teil davon zu erwerben, also in die (vererblichen) Rechtspositionen des Erblassers einzutreten. Wer Erbe wird, kann sich aus einem Testament oder einem Erbvertrag (gewillkürte Erbfolge) oder aus dem Gesetz ergeben. Das Rechtsgebiet umfasst eine Vielzahl von Themen wie die Erbfolge, die Erstellung von Testamenten, die Pflichtteilsansprüche von Erben, Vermächtnisse sowie die Nachlassverwaltung und -abwicklung. - Friedhof (Wikipedia)
Ein Friedhof (auch Bestattungsplatz oder Begräbnisplatz, veraltet und landschaftlich Gottesacker, Leichenacker, Leichenhof, Totenacker, Totenhof oder Ruhestätte) ist ein Ort, an dem Verstorbene, in den meisten Fällen begleitet von einem religiösen oder weltlichen Ritus, bestattet werden. Anlagen aus vorchristlicher Zeit werden in der Archäologie meist als Gräberfelder oder Nekropolen bezeichnet, der Begriff Friedhof findet dennoch auch für antike Anlagen Verwendung. Friedhof leitet sich ursprünglich vom althochdeutschen „frithof“ ab, der Bezeichnung für den eingefriedeten Bereich um eine Kirche. Der Bedeutungswandel zu einem „Hof des Friedens“ vollzog sich mit dem Verblassen der etymologischen Wurzel. - Klingelhöfer (Wikipedia)
Klingelhöfer ist der Familienname folgender Personen: Erich Klingelhöfer (1919–1985), deutscher Historiker Ernst Klingelhöfer (* 1929), hessischer Landrat Friedrich Christian Klingelhöfer (1784–1838), evangelischer Pfarrer, Teilnehmer der Farrapen-Revolution in Südbrasilien Fritz Klingelhöfer (1832–1903), deutscher Landschaftsmaler Göstar Klingelhöfer (1956–2019), deutscher Physiker Gustav Klingelhöfer (1888–1961), Politiker (SPD), MdB, Senator in Berlin Heinrich Klingelhöfer (1860–1933), deutscher Mühlenbesitzer, Mitglied des Kurhessischen Kommunallandtags Katharina Klingelhöfer (1889–1977), Politikerin (SPD), Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin Konrad Ludwig Klingelhöfer (1841–1895), deutscher Landwirt, Mitglied des Kurhessischen Kommunallandtags Ludwig Otto August Klingelhöfer (* 1788; † ?), kurhessischer Verwaltungsbeamter, Landrat Paul Klingelhöfer (1887–1951), deutscher NS-Ministerialbeamter Renate Klingelhöfer (* 1933), deutsche Kommunalpolitikerin Waldemar Klingelhöfer (1900–1977), SS-Offizier Siehe auch: Klingelhöffer - Nachlass (Wikipedia)
Nachlass bezeichnet im archivarischen Sinne archivwürdiges Schriftgut und andere Materialien, die von einer natürlichen Person nach deren Tod von einer Bibliothek, einem Archiv oder einer anderen (wissenschaftlichen) Institution übernommen werden. Wenn der Erblasser in seinem Testament bestimmte Sachen zur Archivierung vererbt, ist dies im juristischen Sinne ein Vermächtnis. - Rechtsfrage (Wikipedia)
Eine aufgeworfene Rechtsfrage lässt sich mit Hilfe der Rechtsanwendung, Subsumtion und Auslegung der Rechtsnormen und/oder der vorhandenen Rechtsprechung durch die rechtliche Würdigung des vorliegenden Tatbestands beantworten. Komplementärbegriff ist die Tatfrage. Schon das spätantike Corpus iuris civilis unterschied zwischen der Rechtsfrage (quaestio iuris) und der Tatfrage (quaestio facti). - Verstorbene (Wikipedia)
Ein Verstorbener ist ein gestorbener Mensch vom Zeitpunkt seines Todes bis zum Ablauf seines postmortalen Persönlichkeitsschutzes. Das Andenken Verstorbener ist strafrechtlich vor Verunglimpfung geschützt (§ 189 des Strafgesetzbuches). Nach der Bestattung oder dem Auffinden eines leblosen Vermissten spricht man (auch) von einem Toten. Der Begriff Verstorbener ist zu unterscheiden von den Begriffen Leiche oder Leichnam, die nur den Körper bezeichnen.