ARAG Experten über Ferienverlängerungen ohne Erlaubnis der Schule

Flunker-Ferien können teuer werden

ARAG Experten über Ferienverlängerungen ohne Erlaubnis der Schule

Ein paar Tage früher in den Urlaub starten oder später zurückkehren – das klingt verlockend, vor allem bei bis zu 50 Prozent günstigeren Reiseangeboten außerhalb der Ferien. Doch wer die Schulferien eigenmächtig verlängert, riskiert mehr als nur Ärger mit der Schule. Die ARAG Experten erklären, warum sogenannte „Flunker-Ferien“ keine gute Idee sind und welche Konsequenzen drohen.

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Ist Urlaub ist ein Ausnahmegrund von der Schulpflicht?
In Deutschland gilt die Schulpflicht. Das bedeutet, dass Kinder grundsätzlich am Unterricht teilnehmen müssen, auch direkt vor und nach den Ferien. Ein günstiges Reiseangebot oder niedrigere Flugpreise reichen nicht aus, um eine Befreiung zu rechtfertigen. Eine Freistellung ist laut ARAG Experten nur in besonderen Fällen möglich. Dazu zählen beispielsweise familiäre Ereignisse wie runde Geburtstage, Hochzeiten, die Einschulung des Geschwisterkindes, Arzttermine, Umzüge oder Trauerfälle. Auch religiöse Feiertage können eine Beurlaubung rechtfertigen. Entscheidend ist, dass Eltern diese vorab bei der Schule beantragen.

Wer sein Kind vom Unterricht befreien lassen möchte, sollte rechtzeitig aktiv werden. Über kurze Zeiträume von ein bis drei Tagen können meist sogar die Klassenlehrer entscheiden. Geht es um längere Fehlzeiten, liegt die Entscheidung bei der Schulleitung. Wird ein Antrag abgelehnt und das Kind fehlt dennoch zu Beginn oder am Ende der Ferien, gilt dies laut ARAG Experten als „Nichtwahrnehmung des Unterrichts“. In solchen Fällen müssen Eltern mit Konsequenzen rechnen.

Welche Konsequenzen können bei eigenmächtiger Ferienverlängerung drohen?
Wie streng Verstöße geahndet werden, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Die Strafen erfolgen in der Regel abgestuft. Häufig beginnt es mit einer Verwarnung durch die Schule oder einem Vermerk im Zeugnis. Bleibt es nicht bei einem Einzelfall oder wird bewusst gegen die Schulpflicht verstoßen, können Bußgelder verhängt werden. Deren Höhe fällt je nach Bundesland sehr unterschiedlich aus. In Nordrhein-Westfalen können pro Fehltag zwischen zehn und 80 Euro verlangt werden. Bremen hat aufgrund steigender Fallzahlen um knapp ein Drittel die Bußgeldsätze kürzlich sogar erhöht. So zahlen Eltern bei einer ersten Ferienverlängerung von bis zu einer Woche ein Bußgeld von 150 Euro ab dem ersten Fehltag, bei wiederholten Verstößen bis zu 350 Euro. In Sachsen kann sogar eine Geldbuße von bis zu 1.250 Euro verhängt werden. In Hamburg, wo sich die Fälle von unerlaubten Ferienverlängerungen laut ARAG Experten in den letzten drei Jahren etwa halbiert haben (239 zu 118) mussten Eltern durchschnittlich rund 240 Euro Bußgeld zahlen. Die ARAG Experten weisen zudem darauf hin, dass bei wiederholten Verstößen häufig von vorsätzlichem Handeln ausgegangen wird, was regelmäßig zu höheren Bußgeldern führen kann.

Werden Eltern wirklich kontrolliert?
Viele Eltern gehen davon aus, dass unerlaubte Ferienverlängerungen kaum auffallen. Doch die ARAG Experten warnen: Tatsächlich kommt es immer wieder zu Kontrollen, insbesondere an großen Flughäfen. Dort überprüfen Polizei oder Behörden stichprobenartig, ob schulpflichtige Kinder eine gültige Beurlaubung vorweisen können. Liegt keine Genehmigung vor, kann direkt ein Verfahren eingeleitet werden.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Ausnahme (Wikipedia)
    Eine Ausnahme (Lehnübersetzung aus lateinisch ex-ceptio) ist ein Umstand oder Ereignis, das nicht von einer Regel abgedeckt ist oder sich im Widerspruch zu einer gegenwärtigen Regel befindet. Der Ausdruck findet in der Alltagssprache Verwendung sowie als Fachwort vorrangig in der Philosophie und der Jurisprudenz.
  • Befreiung (Wikipedia)
    Befreiung steht für: Erlangung oder Verschaffung von Freiheit gesellschaftliche und politische Befreiung; siehe Emanzipation Befreiung eines Staates oder Volkes von Fremdherrschaft; siehe Staatliche Unabhängigkeit und Selbstbestimmungsrecht der Völker Befreiung des Geistes, siehe Aufklärung Religiöse Prozedur zur Befreiung von bösen Einflüssen, siehe Exorzismus die amtliche Befreiung von einem Verbot oder Gebot, siehe Dispens Selbstbefreiung aus dem Gefängnis, siehe Gefängnisausbruch Gefangenenbefreiung Befreiung (Film), fünfteiliger Spielfilm von Juri Oserow und Julius Kun (1969) Befreiung (Zeitschrift), deutschsprachige anarchistische Zeitschriften Befreiung (Plastik), Monumentalstatue in Zürich (1962) Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Befreiung beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Befreiung enthält Befreiungskrieg Befreiungsbewegung Befreiungstheologie La Libération Die Befreiung
  • Beurlaubung (Wikipedia)
    Urlaub ist die Zeit, in der eine arbeitsfähige Person von der Arbeit freigestellt ist. In Deutschland und Österreich wird unter Urlaub in der Regel der Erholungsurlaub verstanden (Schweiz: Ferien), in der Schweiz umgekehrt nur andere Urlaubsarten als Ferien.
  • Bußgeld (Wikipedia)
    Unter Geldbuße, kurz Buße, auch Bußgeld o. ä., versteht man im Sanktionsrecht eine Geldzahlung, die bei geringfügiger Verletzung der Rechtsnormen wegen Ordnungswidrigkeit durch Behörden oder Gerichte verhängt wird. Davon abzugrenzen ist die im Strafrecht deutschsprachiger Länder vom urteilenden Gericht verhängte Geldstrafe. In den meisten Rechtsordnungen spielen Geldbußen besonders im Straßenverkehr eine Rolle. Der Allgemeinbegriff Buße betrifft jede Art von Ausgleich des Täters für von ihm verursachtes Unrecht oder Leid. Hierunter fällt auch die religiöse Buße und die Kirchenbuße als Abkehr vom falschen Lebensweg und Hinwendung zu Gott. Für den Sünder galt die Buße als einziger Weg zum Seelenheil. Im Christentum stellt die Buße das Bemühen um die Wiederherstellung eines durch menschliches Vergehen gestörten Verhältnisses zwischen Gott und dem Menschen dar. Die Buße führt über die Erkenntnis der eigenen Schuld (Ijob 42,6 ) zu den rechtschaffenen Werken des neuen Lebens (Apg 26,20 ), die die Abkehr von der bisherigen Lebensführung einschließen (Röm 6,1f ). Das Kompositum Geldbuße soll darauf hinweisen, in welcher Form der Täter zu büßen hat, nämlich durch eine Geldzahlung. Durch diese soll er eine Vermögensminderung erleiden anstelle des Freiheitsentzugs bei einer Gefängnisstrafe. Die Geldbuße ist eine Sanktion zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit erlangt hat, übersteigen soll. Doch nicht jeder Geldbuße ist auch ein wirtschaftlicher Vorteil des Täters vorausgegangen (etwa beim Fütterungsverbot für Stadttauben). In einigen Sprachen ist die Bezeichnung für eine Geldbuße aus dem lateinischen Wort finare für „beenden, bezahlen“ abgeleitet. Das gilt neben dem Englischen (fine) auch in den Niederlanden (niederländisch fijn) und Frankreich (französisch fin). In England werden die Worte für Geldbuße und Geldstrafe (englisch penalty) begrifflich nicht genau unterschieden und oft synonym gebraucht.
  • Erlaubnis (Wikipedia)
    Die Erlaubnis, auch Genehmigung, Bewilligung oder Konzession (von lateinisch concedere ‚zugestehen‘, ‚erlauben‘), ist eine von einer Behörde ausgestellte Erklärung, mit der ein bestimmtes Verhalten zugelassen oder ein Antrag genehmigt wird.
  • ferien (Wikipedia)
    Mit Ferien (vom lateinischen feriae für Festtage) werden Zeiträume bezeichnet, in denen eine Einrichtung vollständig schließt, um ihren Angehörigen andere Tätigkeiten, insbesondere Erholung zu ermöglichen. In Deutschland und Österreich werden damit überwiegend die Schulferien als Zeit, in der kein Unterricht stattfindet, bezeichnet („Unterrichtsfreie Zeit“); in der Schweiz wird daneben auch die vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern gewährte Freizeit ausschließlich als Ferien bezeichnet (zu dieser Art von Ferien siehe → Erholungsurlaub). Im Schweizer Hochdeutsch gilt auch: Man fährt nicht in den Urlaub, sondern geht in die Ferien. Im übrigen deutschsprachigen Raum ist Ferien vom Urlaub zu unterscheiden, der jeweils nur einzelnen Angehörigen der Einrichtung gewährt wird.
  • Klassenlehrer (Wikipedia)
    Als Klassenlehrer (süddeutsch und österreichisch auch Klasslehrer) oder Klassenleiter (süddeutsch und österreichisch auch Klassleiter) bzw. in Österreich auch Klassenvorstand bezeichnet man einen Lehrer, der die Leitung einer Schulklasse innehat. Die genauen Aufgaben des Klassenlehrers sind in Deutschland in der Regel in den Schulgesetzen der Länder geregelt. Wenn in der Oberstufe oder in der Kursstufe (12. und 13. Klasse bzw. 11. und 12. beim zwölfjährigen Bildungsweg) nicht mehr im Klassenverband unterrichtet wird, tritt an die Stelle des Klassenlehrers ein Tutor, manchmal auch Beratungslehrer oder Kollegstufenleiter genannt.
  • Reise (Wikipedia)
    Unter einer Reise versteht man im Sinne der Verkehrswirtschaft die Fortbewegung von Personen über einen längeren Zeitraum zu Fuß oder mit Transport- oder Verkehrsmitteln außerhalb des Wirtschaftsverkehrs, um ein einzelnes Reiseziel zu erreichen oder mehrere Orte zu besuchen (Rundreise). Im fremdenverkehrswirtschaftlichen Sinne umfasst eine Reise sowohl die Ortsveränderung selbst als auch den Aufenthalt am Zielort. Wissenschaftlich werden Reisen unter anderem nach Reisegrund, Zweck und Dauer kategorisiert sowie die Motivationen für das (Ver-)Reisen untersucht. Meist erhoffen sich Reisende entweder, durch eine Reise glücklicher zu werden, oder sich durch die Reise persönlich weiterzuentwickeln. Der Begriff der Reise kann auch metaphorisch verstanden werden. Neben der physischen Fortbewegung kann eine Reise etwa den Wandlungsprozess im Leben eines Menschen beschreiben. Demnach ist die Reise nicht als Entfernungsüberbrückung, sondern als Bild für das Leben eines Menschen zu verstehen, das beispielsweise die Persönlichkeitsformung zum Ziel hat.
  • Schule (Wikipedia)
    Die Schule (lateinisch schola von altgriechisch σχολή [skʰoˈlɛː]) ist eine Institution. Sie wird auch Bildungsanstalt oder Lehranstalt genannt. Ihr Bildungsauftrag besteht im Lehren und Lernen, also in der Vermittlung von Wissen und Können durch Lehrer und Pädagogen an Schüler, aber auch in der Wertevermittlung und in der Erziehung und Bildung zu mündigen, sich verantwortlich in die Gesellschaft einbringenden Persönlichkeiten. Die Ursprungsbedeutungen sind „Müßiggang“, „Muße“, später „Studium“ und „Vorlesung“.
  • Schulleitung (Wikipedia)
    Die dienstlichen Aufgaben der Schulleitung (Schulleiter bzw. Schulleiterin, teilweise auch Direktor/Direktorin bzw. Rektor/Rektorin) sind in Deutschland in den verschiedenen Schularten durch die 16 verschiedenen Landesschulgesetze und Verordnungen geregelt.
  • Unterricht (Wikipedia)
    Unterricht im allgemeinen Sinn ist von einem Lehrer geplant, zielorientiert, thematisch abgegrenzt und zeitlich ausreichend, um Lernenden zu ermöglichen, sich Fertigkeiten und Wissen anzueignen. Häufig findet Unterricht in einer Institution wie der Schule oder Hochschule statt, daneben in vielen Bereichen: Fahrschule, Tanzschule, Schwimmschule etc. Es gibt ihn auf allen Ebenen des Bildungssystems: Kindergarten, Schule, berufliche Bildung, Erwachsenen- und Weiterbildung, Hochschule, daneben auch den Selbstunterricht, etwa durch das Studium von Büchern. Die theoretischen Grundlagen des Unterrichts liefern die Erziehungswissenschaften, die Pädagogik und Didaktik, nach der klassischen Formel von Johann Friedrich Herbart: „Jeder Unterricht erzieht“.
  • Verwarnung (Wikipedia)
    Verwarnung steht für: Verwarnung (Recht) im Ordnungswidrigkeitenrecht Verwarnung mit Strafvorbehalt als Sanktion des Strafrechts Verwarnung (Jugendstrafrecht) als Zuchtmittel im Jugendstrafrecht Verwarnung (Fußball), eine Disziplinarmaßnahme Siehe auch: Ermahnung
  • Zeugnis (Wikipedia)
    Das Wort Zeugnis steht für: Amateurfunkzeugnis, eine Urkunde über eine bestandene Prüfung als Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst Arbeitszeugnis, eine Urkunde über ein Arbeits- oder Dienstverhältnis Attest, ein medizinisches Gutachten Dienstzeugnis, siehe Arbeitszeugnis Ehefähigkeitszeugnis (Deutschland) Ehefähigkeitszeugnis (Österreich) Führungszeugnis Gesundheitszeugnis, eine Bescheinigung Hochschulzeugnis, siehe Akademischer Grad IHK-Prüfungszeugnis, eine Urkunde der Industrie- und Handelskammer über eine bestandene Abschlussprüfung Kirchenzeugnis, Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer kirchlichen Gemeinde Prüfzeugnis Reifezeugnis, eine Urkunde über den Abschluss einer gehobenen Schule Schulzeugnis, eine zusammenfassende Beurteilung des Leistungsstandes eines Schülers Ursprungszeugnis Zeitzeugnis, etwas, das einen historischen Sachverhalt dokumentiert Zeugnis (Religion), in der Religion der anschauliche Bericht einer persönlichen Gotteserfahrung veraltete Bezeichnung für eine Zeugenaussage, siehe Zeuge im Luftverkehr: Flugfunkzeugnis Lärmschutzzeugnis Lufttüchtigkeitszeugnis Luftverkehrsbetreiberzeugnis Medizinisches Tauglichkeitszeugnis im Wasserverkehr: Befähigungszeugnis, eine seemännische Gewerbebefugnis (Deutschland) Bootszeugnis, zur Bootsvermietung Seefunkzeugnis UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk Siehe auch: Zertifikat
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