Fernsehanwaltswoche zu den Themen Biermann im Bundestag, Sexualstrafrechts-Reform u.a.

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, zu den Themen:

-Biermann im Bundestag
-Reform des Sexualstrafrechts
-Promillegrenze für Radfahrer
-Sittenwidriger Stundenlohn in Brandenburg
-EuGH-Urteil: kein Harzt IV für Rumänin in Deutschland

Biermann schimpft im Bundestag auf die Linke

Anlässlich der Feierlichkeiten zum Mauerfall im Bundestag sollte der Liedermacher Wolf Biermann auf Einladung von Parlamentspräsident Lammert singen. Er sprach aber zunächst und nutzte die Zeit für eine heftige Verbalattacke gegen die anwesenden Linken. Die wollen nun den Ältestenrat des Bundestags damit befassen.

Justizminister planen Reform des Sexualstrafrechts

Frauen sollen künftig vom Gesetz auch bei solchen Vergewaltigungen besser geschützt werden, die derzeit von der Strafbarkeit nach § 177 Strafgesetzbuch (StGB) nicht erfasst werden. Es soll nicht zu einer Verschärfung des Strafmaßes kommen, sondern bestimmte Fallkonstellationen, bei denen die Täter bislang straffrei ausgingen, sollen erfasst und Gesetzeslücken geschlossen werden.

Lex Edathy wird auf den letzten Drücker entschärft

Der Gesetzesentwurf soll kurz vor der Beratung im Bundestag nun doch noch entschärft werden. Wir hatten bereits darüber berichtet, dass bei Beibehaltung des derzeitigen Entwurfs erhebliches Ungemach droht:

Hier aus der Fernsehanwaltswoche vom 8.10.2014:

Die sogenannte „Lex Edathy“ führt zu einer erheblichen Verschärfung des Sexualstrafrechts. Problematisch vor allem, dass künftig bestraft wird, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme macht, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden. Der Straftatbestand ist dermaßen schwammig formuliert, dass darunter auch alle möglichen einfach nur unvorteilhaften Bilder fallen könnten. Ein Politiker, der dabei fotografiert wird, während er bei der laufenden Haushaltsdebatte unter dem Tisch eine SMS verschickt, könnte sich dadurch in seinem Ansehen geschädigt fühlen.

Außerdem wird bestraft, wer unbefugt eine Bildaufnahme von einer unbekleideten anderen Person herstellt oder überträgt. Damit dringt das Strafrecht unmittelbar in den familiären Bereich. Wer seine Kinder nackt fotografiert handelt sicher befugt. Wenn dabei allerdings auch zu Besuch weilende andere Kinder mit aufgenommen werden, kann dies bereits eine Strafbarkeit begründen.

Wir meinen: Die Regelungen schießen weit über das Ziel hinaus. Formulierungen in der Presse wie „Klientelpolitik für Geistesschwache“ sind nur geringfügig übertrieben. Die gröbsten Schnitzer wird vermutlich das Verfassungsgericht kassieren.

Nun wird aktuellen Pressemeldung zufolge der Gesetzesentwurf auf die Schnelle noch einmal überarbeitet und ein Einsatz des Verfassungsgerichts vielleicht doch entbehrlich.

Keine Änderung der Promillegrenze für Radfahrer: 1,6 Promille bleibt

Autofahrer sind ab 1,1 Promille fahruntüchtig. Bei Radfahrern gilt bisher die 1,6 Promillegrenze. Nach zwischenzeitlichen Überlegungen zu einer gesetzlichen Herabsetzung soll es nun beim bisherigen Grenzwert für eine absolute Fahruntüchtigkeit bleiben: 1,6 Promille wie durch die bisherige Rechtsprechung erarbeitet.

1,64 EUR bzw. 1,53 EUR Stundenlohn auch in Brandenburg sittenwidrig

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat der Klage eines Jobcenters gegen einen Arbeitgeber wegen Erstattung von Aufstocker-Leistungen für Arbeitnehmer stattgegeben. Ein Rechtsanwalt hatte die Arbeitnehmer zu dem niedrigen Stundensatz beschäftigt. Diese hatten vom Jobcenter zusätzliche Zahlungen erhalten, um Ihre Existenz zu sichern. Das Jobcenter hatte diese Leistungen vom Arbeitgeber zurückverlangt mit der Begründung, die Vereinbarung derart niedriger Stundensätze sei sittenwidrig niedrig, es handele sich um Lohndumping. Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, hat immerhin zwei Instanzen gebraucht. Vor dem Arbeitsgericht Cottbus war das Jobcenter in der ersten Instanz noch unterlegen.

Urteil der Woche vom EuGH: Rumänin bekommt kein Hartz IV in Deutschland

Was bedeutet das Urteil für Europa? Sind die derzeitigen Probleme des so genannten „Tourismus in die Sozialsysteme“ damit geklärt?

12.11.2014

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