Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick
+++ Aus Bürgergeld wird Grundsicherung +++
Die Bundesregierung hat eine Reform des Bürgergelds beschlossen. Die ARAG Experten nennen einige wichtige Punkte der neuen Grundsicherung: Sie richtet sich vor allem an erwerbsfähige Menschen mit geringem oder keinem Einkommen. Sie ersetzt bzw. modernisiert die bisherigen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und soll Betroffene schneller in Arbeit bringen. Dafür erhalten Leistungsbeziehende mehr Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung. Zudem sollen Jugendliche in komplexen persönlichen Lebenslagen umfassender beraten und unterstützt werden. Gleichzeitig bleiben Mitwirkungspflichten bestehen: Wer zumutbare Arbeit oder Maßnahmen ohne Grund ablehnt, muss weiterhin mit Leistungskürzungen rechnen. So kann beispielsweise die Grundsicherung sofort für drei Monate um ein Drittel gekürzt werden, wenn etwa Förderkurse abgelehnt werden. Wer einen Jobcenter-Termin mehrfach versäumt, riskiert ebenfalls eine Kürzung um 30 Prozent oder in letzter Konsequenz sogar die komplette Streichung. Eltern werden ab dem vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Das Gesetz soll laut ARAG Experten ab Juli in Kraft treten.
+++ Renten steigen zum 1. Juli 2026 +++
Für rund 22 Millionen Ruheständler gibt es ab Sommer mehr Geld. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die gesetzlichen Renten ab 1. Juli 2026 bundesweit um 4,24 Prozent erhöht werden. Insgesamt ergibt sich damit eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von zurzeit 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Damit fällt die Anpassung stärker aus als die derzeit erwartete Inflationsrate. Die Anpassung erfolgt automatisch; Rentner müssen dafür keinen Antrag stellen. Die erhöhte Rente wird erstmals mit der Zahlung Ende Juli 2026 ausgezahlt. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet diese Rentenanpassung laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Anstieg um 77,85 Euro im Monat.
+++ Halter haftet nach Schreck durch Hund +++
Eine nicht angeleinte Chihuahua-Hündin hat eine hochschwangere Frau so erschreckt, dass diese die Flucht ergriff, dabei stürzte und sich verletzte. Die Frau verlangte vor Gericht Schmerzensgeld. Während ihr das Landgericht Ansbach laut ARAG Experten in erster Instanz noch eine Mitschuld gab, war das Oberlandesgericht Nürnberg hingegen der Ansicht, dass der Hundehalter gegen die Anleinpflicht verstoßen habe und damit schadensersatzpflichtig sei. Schäden aus einem nachvollziehbaren Ausweich- oder Fluchtverhalten seien dem Halter zurechenbar (Az.: 13 U 1961/24).
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.
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- Anleinpflicht (Wikipedia)
Als Anleinpflicht, Leinenpflicht oder auch Leinenzwang wird die Pflicht bezeichnet, einen Hund an einer reißfesten und ausreichend kurzen, allgemein einer geeigneten, Leine zu führen. Einerseits entspricht diese in bestimmten Fällen geltendem Recht, beispielsweise bei gefährlichen Hunden oder in Naturschutzgebieten. Andererseits wird ein Mangel an freiem Auslauf ohne Leine und in freiem Kontakt zu Artgenossen aus verhaltensbiologischer Sicht abgelehnt, da dies als nicht artgerecht eingestuft wird und es die Entwicklung von Verhaltensproblemen beim Hund begünstigt. - ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Bürgergeld (Wikipedia)
Das Bürgergeld-Gesetz, Langtitel Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz), vom 16. Dezember 2022 ist ein deutsches Artikelgesetz, mit dem insbesondere das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geändert und die sogenannten Hartz-IV-Regelungen abgelöst wurden. Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurde die im SGB II geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II – umgangssprachlich Hartz IV – und Sozialgeld) in „Bürgergeld“ umbenannt. Bis zum 30. Juni 2023 konnten von den Behörden noch die bisherigen Begriffe verwendet werden (§ 65 Abs. 9 SGB II). Unabhängig vom Bürgergeld besteht weiterhin die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für diejenigen Personen, denen (wegen hohem Alter oder schwerer Krankheit/Behinderung) keine Vermittlung in den Arbeitsmarkt mehr zumutbar ist. Am 5. März 2026 stimmte der Bundestag dafür, das Bürgergeld ab 1. Juli 2026 durch eine neue Grundsicherung zu ersetzen. - Gerichtsurteil (Wikipedia)
Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: § 300 Abs. 1 ZPO). - Grundsicherung (Wikipedia)
Als Grund- oder Mindestsicherung, auch Grundversorgung, werden pauschalierte Sozialleistungen bei Hilfebedürftigkeit zur Sicherstellung des Existenzminimums bezeichnet. Hervorgegangen sind diese Leistungen aus der Armenhilfe bzw. -fürsorge. - Mitwirkungspflicht (Wikipedia)
Mitwirkungspflicht steht für: Mitwirkung der Betroffenen bei Amtsermittlungen, siehe Amtsermittlungsgrundsatz #Inhalt ausländerrechtliche Mitwirkungspflichten, zu Deutschland siehe Asylrecht (Deutschland)#Bearbeitung und Mitwirkungspflichten Mitwirkungspflichten der Beteiligten (Steuerrecht) Mitwirkung beim Bezug von Sozialleistungen, siehe Erstes Buch Sozialgesetzbuch #Grundsätze der Leistungserbringung - Reform (Wikipedia)
Reform (gebildet aus lat. re: zurück und formare: bilden, gestalten; zusammengesetzt etwa: Wiederherstellung), auch Reformierung und Reformation, bezeichnet eine planvolle Umgestaltung bestehender Verhältnisse, Systeme, Ideologien oder Glaubenslehren in Politik, Religion, Wirtschaft oder Gesellschaft. Sie wird häufig als Gegenwort zur Revolution eingesetzt, die für schneller ablaufende Entwicklungen beziehungsweise für Änderungen mit radikalerem Wandel steht. Das Wort erscheint schon in den Paulus-Briefen der Bibel, später auch in dem Zusammenhang mit der kirchlichen evangelischen Reformation zur Zeit Martin Luthers. - Rente (Wikipedia)
Rente (aus dem Französischen entlehnt, über Vulgärlatein rendita ‚Pachtzins‘, zu reddere ‚zurückgeben, erstatten‘ gebildet) steht für: Rente (Wirtschaft), ein Einkommen, welches ohne aktuelle Gegenleistung bezogen wird, zum Beispiel aus angelegtem Kapital Feudalabgabe (historisch), Geldzahlungen oder Naturallieferungen eines Vasallen im Rahmen eines Grundherrschaftssystems im Gegensatz zur Villikation Rente, in der Kapitalanlage einen Ertrag, siehe Rendite Rente, in der Volkswirtschaftslehre die Teile von Erträgen, Einkommen und Zahlungen, die deren Opportunitätskosten übersteigen, siehe Rentenökonomie Rente, in der Finanzmathematik und in der Rechtswissenschaft eine regelmäßige Zahlung, siehe Rentenrechnung Rente, im Allgemeinen die Altersversorgung nach einem Arbeitsleben siehe Altersrente siehe Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland) (nach dem SGB) siehe Ruhegehalt für Beamte und Gleichgestellte siehe Pensionsversicherungsanstalt in Österreich Rente, bei Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeits-, Wegeunfall oder Berufskrankheit, siehe Berufsgenossenschaft Rente, in Österreich die dauernden Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, siehe Allgemeine Unfallversicherungsanstalt AHV-Rente der Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung (obligatorische Rentenversicherung) AHV-Rente der Liechtensteiner Alters- und Hinterlassenenversicherung (obligatorische Rentenversicherung) Rente steht weiterhin für: Ökonomische Rente, ein Maß für den Nutzen von Individuen oder Gesellschaften Konsumentenrente, in der Wirtschaftswissenschaft zentraler Bestandteil der Wohlfahrtstheorie Produzentenrente, die Differenz aus dem erlösten Marktpreis und dem zur Rentabilität nötigen Preis Politische Rente, bei welcher der Zahlungsempfänger vom Staat oder bürokratischen Institutionen ein Einkommen ohne Gegenleistung erhält Informationsrente, zusätzlich realisierte Gewinne oder entstandene Zusatznutzen durch Informationsasymmetrien nach Vertragsabschluss Rentenversicherung (Erlebensversicherung), Leistung aus einer privaten Versicherung gesetzliche Rentenversicherung, System der Sozialsicherung betriebliche Altersversorgung, innerbetriebliche Fortzahlung … - Rentenwert (Wikipedia)
Der aktuelle Rentenwert ist der in der Währung Euro ausgedrückte Wert eines Entgeltpunktes in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Er wird benötigt, um die während der rentenrechtlich relevanten Arbeitserwerbsphase gesammelten Entgeltpunkte in eine individuelle monatliche Rente umzurechnen. Die individuelle monatliche Rente wird mit der Rentenformel ermittelt. Gesetzlich definiert ist der aktuelle Rentenwert in § 68 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Gemäß § 65 SGB VI wird der Parameter jährlich zum 1. Juli aktualisiert. Ermittelt wird der aktuelle Rentenwert anhand der Rentenanpassungsformel aus § 68 SGB VI). Damit wird gewährleistet, dass die Renten dem Grunde nach den Löhnen folgen. Aufgrund einer Schutzklausel findet mindestens eine sogenannte Nullrunde statt, wobei Rentenkürzungen dann nachgeholt werden. Gemäß dem Mindestsicherungsniveau ist der Rentenwert stets so festzusetzen, dass sich ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent ergibt. Bis zur Rentenanpassung zum 1. Juli 2023 wird für das Beitrittsgebiet davon abgewichen und ein aktueller Rentenwert (Ost) sowie die Entgeltpunkte (Ost) ermittelt, welche dann den Berechnungen zugrunde gelegt werden. Der aktuelle Rentenwert (Ost) wird gemäß § 255a SGB VI angepasst und ab 1. Juli 2023 gibt es nur noch einen einheitlichen Rentenwert. - Standardrente (Wikipedia)
Die Standardrente (oft auch Eckrente genannt) ist – gemäß § 154 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) – eine Regelaltersrente mit genau 45 Entgeltpunkten. Sie ist eine im Rentenrecht verwendete Rechengröße. Sie wird dazu verwendet, das Standardrentenniveau sowie den Nachhaltigkeitsfaktor zu berechnen. Ausgezahlt werden Renten jedoch nur nach Abzug des Eigenbeitrags der Rentner zur KVdR und PVdR, daher wird die daraus resultierende verfügbare Eckrente hier dargestellt. - Urteil (Wikipedia)
Urteil steht für: Gerichtsurteil, siehe Urteil (Recht), Urteil (Deutschland) und Urteil (Österreich) im Sinne der Logik, siehe Urteil (Logik) im Sinne der Kognitionspsychologie, siehe Urteilen (Psychologie) Urteil ist der Familienname der folgenden Person: Andreas Urteil (1933–1963), österreichischer Bildhauer Siehe auch: Das Urteil Urteilsvermögen