Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Äste dürfen abgeschnitten werden +++
Ein Grundstücksnachbar darf überhängende Äste auch dann abschneiden, wenn dadurch das Absterben des Baums oder der Verlust seiner Standfestigkeit droht. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Das Selbsthilferecht aus Paragraf 910 Bürgerliches Gesetzbuch könne aber durch naturschutzrechtliche Regelungen eingeschränkt sein (Az.: V ZR 234/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.

+++ Keine Entschädigung bei Lotsenstreik +++
Ein Lotsenstreik, der verhindert, dass ein Flugzeug rechtzeitig am folgenden Tag bereitsteht, kann die Ausgleichspflicht der Fluggesellschaft ausschließen. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), welcher entschieden hat, dass der Streik auch dann einen außergewöhnlichen Umstand bildet, wenn er nur eine Verbindung am Vortag betrifft. Solange die Gesellschaft keine zumutbare Möglichkeit hat, die Verspätung zu verhindern, muss sie ihre Passagiere nicht entschädigen (Az.: X ZR 11/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.

+++ Verlängerung der Überbrückungshilfen +++
Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus verängert. Die Förderungsbedingungen bleiben unverändert. Auch plant die Bundesregierung nach Auskunft der ARAG Experten eine neue Restart-Prämie, die Anreiz für den Neustart nach Corona sein soll. Unternehmen, die Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit zurückholen oder neu einstellen, erhalten einen Zuschuss zu den Personalkosten.

+++ Neue Regeln für die Ein- und Ausfuhr von Bargeld +++
Seit dem 3. Juni gelten neue Regeln zur Kontrolle von Bargeld bei der Ein- und Ausfuhr aus der EU. Ziel ist es nach Auskunft der ARAG Experten, Geldwäsche zu bekämpfen und Terrorismusfinanzierung zu unterbinden. Zu diesem Zweck sind alle Reisenden verpflichtet, eine Bargelderklärung auszufüllen, wenn sie 10.000 Euro oder mehr in bar oder in anderen Zahlungsmitteln mit sich führen, wie z. B. Reiseschecks oder Schuldscheine.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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