Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell…

ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Kein Schmerzensgeld nach Balance-Board-Unfall +++
Ein Besucher einer Freizeitmesse verletzte sich schwer, nachdem er ohne Einweisung ein ausgestelltes Balance Board ausprobiert hatte. Er verlangte daraufhin Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Aussteller. Seine Begründung: Die Herstellerin habe ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt, da Warnhinweise, Aufsicht und eine ausreichende Sicherung gefehlt hätten. Das Landgericht München I wies die Klage laut ARAG Experten jedoch ab. Nach Auffassung des Gerichts war die Sturzgefahr bei der Nutzung eines Balance Boards für jeden erkennbar und damit keine versteckte oder atypische Gefahr. Der Kläger habe das Sportgerät auf eigene Verantwortung und zudem außerhalb des vorgesehenen Testbereichs genutzt, obwohl Mitarbeiter für eine Einweisung zur Verfügung standen. Eine Pflichtverletzung der Herstellerin liege daher nicht vor. Die Folgen des Sturzes fallen vielmehr in den Bereich der Eigenverantwortung des Nutzers (Az.: 32 O 10198/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG München I.

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+++ Wärmepumpe: Nachbarn scheitern mit Klage wegen Brummgeräuschen +++
Ein über 80-jähriges Nachbarpaar verlangte die Abschaltung einer Wärmepumpe, weil das Gerät nachts angeblich tieffrequente Brummgeräusche und Vibrationen verursache und dadurch gesundheitliche Beschwerden bei den Senioren verstärke. Die ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Bielefeld, das die Klage jedoch abwies. Sachverständige konnten selbst unter besonders günstigen Messbedingungen keine relevante Lärmbelastung und auch keinen auffälligen tieffrequenten Schall feststellen. Die gemessenen Werte lagen deutlich unter den zulässigen Grenzwerten, während andere Geräuschquellen, wie nahe Straßen, stärker wahrnehmbar waren. Daher begründeten die behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen keinen Unterlassungsanspruch (Az.: 1 O 310/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LG Bielefeld.

+++ Klausurwiederholung wegen analoger Uhr +++
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat laut ARAG Experten entschieden, dass einer Prüfungskandidatin bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung die Möglichkeit zur Wiederholung einer Klausur eingeräumt werden muss. Es handelte sich um eine Prüfung im Rahmen ihres Bachelorstudiengangs der Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre. Hintergrund war die Auseinandersetzung einer Anwärterin des allgemeinen Verwaltungsdienstes mit der Prüfungsaufsicht über das Tragen einer analogen Armbanduhr. Obwohl laut Prüfungsordnung lediglich internetfähige Smartwatches verboten waren, wurde die Kandidatin aufgefordert, auch ihre normale Armbanduhr abzulegen. Die darauffolgende Diskussion dauerte nach Angaben eines Mitprüflings etwa zehn Minuten und belastete die Anwärterin erheblich. Da zudem keine allgemein sichtbare Zeitanzeige vorhanden war, sah das Gericht einen erheblichen Verfahrensfehler. Nach Auffassung der Richter konnte nicht ausgeschlossen werden, dass der dadurch verursachte Stress das Prüfungsergebnis negativ beeinflusst hat. Die Kandidatin habe das allgemeine Fehlen einer Uhr zudem rechtzeitig beanstandet. Deshalb muss ihr bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache vorläufig eine Wiederholungsprüfung ermöglicht werden. Außerdem muss die Anwärterin vorübergehend wieder in ihr Beamten- bzw. Ausbildungsverhältnis aufgenommen werden.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OVG Münster.

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Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Anwärter (Wikipedia)
    Anwärter steht für: Anwärter (Beamtenrecht), Person in einer Laufbahnausbildung Anwärter (Bundeswehr), Soldat in Ausbildung Anwärter, mehrere Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei Siehe auch: Anwärter der VP, Mannschaftsdienstgrad der Deutschen Volkspolizei Offizieranwärter, Anwärter auf den Offiziersrang beim Militär SS-Anwärter zur Aufnahme in die SS Anwartschaft, Erwerbsaussicht auf ein Recht Thronprätendent, Person, die Anspruch auf einen Thron erhebt
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Gerichtsurteil (Wikipedia)
    Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: § 300 Abs. 1 ZPO).
  • Lärmbelästigung (Wikipedia)
    Als Ruhestörung (auch: Lärmstörung) wird die belästigende Immission von Schall bei Menschen verstanden. Die Einschätzung einer einzelnen Emission als Ruhestörung hängt von deren Stärke und von der subjektiven Beziehung des Gestörten zu diesem Ereignis ab.
  • Recht (Wikipedia)
    Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen. Diese generellen Regeln werden als objektives Recht bezeichnet. Es ist zu unterscheiden von subjektiven Rechten, den konkreten Rechten des Einzelnen, etwas zu tun, zu unterlassen oder von einem anderen zu verlangen. Das subjektive Recht kann sich entweder unmittelbar aus dem allgemeinen objektiven Recht ergeben oder in ihm seine (Ermächtigungs-)Grundlage haben. Zu solchen subjektiven Rechten gehören insbesondere die individuellen Freiheitsrechte, die sich aus den generellen Grundrechtsgarantien ergeben (z. B. das Recht, seinen Beruf zu wählen), ferner Ermächtigungen zu rechtswirksamen Handlungen (z. B. ein Kündigungsrecht, durch das ein Mietvertrag beendet werden kann) und schließlich Ansprüche, von einem anderen etwas zu verlangen. Die rechtliche Gewährleistung für solches „Verlangenkönnen“ liegt darin, dass der Berechtigte vor Gericht klagen und dieses dadurch verpflichten kann, ihm zur Durchsetzung seines Rechts zu verhelfen (ubi actio ibi ius). Eine wesentliche Komponente eines subjektiven Rechts ist also eine rechtlich gewährleistete Durchsetzungsinitiative. Objektives Recht und subjektives Recht gelten als „zwei verschiedene Seiten derselben Medaille“.
  • Schadensersatz (Wikipedia)
    Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.
  • Schmerzensgeld (Wikipedia)
    Das Schmerzensgeld (nach österreichischer Terminologie auch Schmerzengeld, in der Schweiz Genugtuung) ist ein Anspruch auf Schadensersatz als Ausgleich für immaterielle Schäden, d. h. Schäden nicht vermögensrechtlicher Art, nach deutschem Recht zusätzlich mit einer Sühnefunktion. Neben Körperschäden sollen alle Unannehmlichkeiten, seelischen Belastungen und sonstigen Unwohlgefühle wiedergutgemacht werden, die mit einer erlittenen Verletzung am Körper einhergehen. In diesem Zusammenhang spricht man auch vom Ersatz des immateriellen Unbills. Der Rechtsbegriff wurde im 17. Jahrhundert von lateinisch pretium pro doloribus ‚Geld für Schmerzen‘ ins Deutsche übertragen.
  • Verkehrssicherungspflicht (Wikipedia)
    Eine Verkehrssicherungspflicht, seit der Rechtsprechung des Reichsgerichts auch Verkehrspflicht genannt, ist in Deutschland eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Schadensersatzansprüchen nach den §§ 823 ff. BGB führen kann. Die Verkehrssicherungspflichten entstanden vor dem Hintergrund der „rechtswidrigen Verletzung“ der in § 823 Absatz 1 BGB genannten Rechte und Lebensgüter.
  • Vibration (Wikipedia)
    Vibrationen, auch als Erschütterung und auf Englisch als chatter bezeichnet, sind periodische (mechanische) Schwingungen von Stoffen und Körpern, die selbst elastisch sind oder aus elastisch verbundenen Einzelteilen bzw. Bausteinen bestehen. Im Gegensatz zum Begriff „Schwingung“ suggeriert „Vibration“ die unmittelbare Hörbarkeit oder Fühlbarkeit des Vorgangs. Viele Organismen besitzen Rezeptoren, die nicht auf einfache Berührung, wohl aber auf periodische mechanische Reize reagieren (→ Mechanorezeptoren der Haut). Der Übergang vom Fühlen zum Hören ist dabei eher graduell.
  • Wärmepumpe (Wikipedia)
    Eine Wärmepumpe ist allgemein eine Kraftwärmemaschine, die unter Aufwendung technischer Arbeit thermische Energie aus einem Reservoir mit niedrigerer Temperatur (in der Regel ist das die Umgebung) aufnimmt und – zusammen mit der Antriebsenergie – als Nutzwärme auf ein zu beheizendes System mit höherer Temperatur überträgt. Umgangssprachlich ist damit meist die Wärmepumpenheizung gemeint, die in Gebäuden für Heizzwecke eingesetzt wird. Weitere Anwendungen sind die Brauchwassererwärmung, die Erzeugung von Prozesswärme und der Einsatz in Wäschetrocknern. Den Kreisprozess der Wärmepumpe verwendet man auch zum Kühlen (so beim Kühlschrank oder der Klimaanlage). Im Gegensatz zur Wärmepumpe ist beim Kälteprozess die aus dem zu kühlenden Raum abgeführte Wärme die Nutzenergie, die zusammen mit der Antriebsenergie als Abwärme an die Umgebung abgeführt wird.
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