ARAG Experten mit schrägen Gerichtsurteilen zum Schmunzeln
Da oder nicht da – das ist hier die Frage
Richter, Angeklagte, Dolmetscher – alle müssen da sein, wenn es im Gerichtssaal zur Sache geht. Fehlt jemand, kann das Urteil später gekippt werden. Doch was ist, wenn zwar jemand anwesend ist, der aber im Verfahren eigentlich eine andere Funktion ausübt? Ist er dann abwesend? Dieser vermeintlich komplizierten Frage gehen die ARAG Experten nach und verweisen auf einen kuriosen Strafprozess, in dem eine Rechtsanwältin kurzerhand zur Dolmetscherin für Niederländisch ernannt wurde, obwohl sie eigentlich Pflichtverteidigerin eines Mitangeklagten war. In Ermangelung eines Dolmetschers am ersten Verhandlungstag übernahm sie also kurzerhand den Job der Übersetzerin. Ab Tag zwei war ein „echter“ Dolmetscher zur Stelle und so übernahm die multitaskingfähige Rechtsanwältin wieder ihre ursprüngliche Rolle als Pflichtverteidigerin. Der Generalbundesanwalt sah in diesem spontanen Rollentausch einen klaren Revisionsgrund. Denn seiner Ansicht nach sei die Frau in erster Linie Pflichtverteidigerin, daher als Dolmetscherin ungeeignet und als nicht anwesend zu betrachten. Die Richter des Bundesgerichtshofs sahen das entspannter: Wer tatsächlich im Saal sitzt und seine Aufgabe erfüllt, gilt auch als anwesend. Selbst wenn es juristisch etwas schräg läuft. Nur wer gar nicht da ist, ist wirklich abwesend (Az.: 3 StR 249/24).
Mein Tanzbereich, dein Tanzbereich
Eigentlich wollte er nur sein Grundstück wiederhaben, das er von seiner Mutter erworben hatte. Zum Grundstück gehören laut ARAG Experten ein Wohnhaus und ein Nebengebäude. Dort hatte seine Mutter mit ihrem Lebensgefährten gewohnt. Einen Mietvertrag hatte das Paar jedoch nie geschlossen. Als es aus war mit dem Paar, zog die Mutter aus und ihr Sohn forderte den Ex seiner Mutter auf, das Wohnhaus zu räumen. Der aber weigerte sich. Es folgte die Klage auf Herausgabe des Grundstücks. Und damit begann das kuriose Spiel der Gerichte. Denn das vom Sohn angerufene Landgericht Frankfurt (Oder) (Az.: 12 C 163/22) fühlte sich sachlich nicht zuständig und verwies den Fall an das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree (Az.: 13 O 120/22). Aber auch hier winkten die Richter nur müde ab. Nach etlichem weiteren Hin- und Hergeschachere wurde das gerichtliche Kompetenzgerangel schließlich vom Brandenburgische Oberlandesgericht beendet. Dort entschied man, dass das Amtsgericht den Rechtsstreit endgültig lösen müsse. Nachdem die Zuständigkeitsfrage nach mehr als einem Jahr endlich gelöst war, bleibt zu hoffen, dass mittlerweile ein Urteil gefällt wurde. Ob der ungeliebte Ex überhaupt noch in der umstrittenen Immobilie wohnt, ist nicht überliefert.
Ein wahres Gedicht vor Gericht
Der Sachverhalt war wenig poetisch: Die Mitarbeiterin eines Spielbarbetriebs, auch „Russenpuff“ genannt, wurde von ihrem Chef gefeuert, weil sie nach Dienstschluss auf dem Barhocker masturbiert haben soll. Aus Rücksicht auf ihren Ruf gab der Dienstherr offiziell einen anderen Kündigungsgrund an. Doch die Frau wollte den Rauswurf nicht akzeptieren und zog vor Gericht. Dort einigten sich beide Parteien auf eine Abfindung. Die Gefeuerte legte allerdings nach und klagte erneut. Sie verlangte nun unter anderem ein Schmerzensgeld von 3.000 Euro. Die Richter wiesen die Klage ab (Amtsgericht Detmold Az.: 3 Ca 842/07). Dies taten sie durchaus poetisch und verfassten das Urteil in Reimform. Einen Reim konnte sich die Bardame indes nicht darauf machen und legte Berufung ein, weil die Reimform nicht angemessen und ein Verfahrensfehler sei. Doch auch hier zog sie nach Auskunft der ARAG Experten den Kürzeren und verlor. Allerdings nicht wegen der Reimform, die nach Auffassung des Berufungsgerichts im konkreten Fall tatsächlich grob unangemessen und deshalb verfahrensfehlerhaft war, sondern weil ihr kein Anspruch auf Schmerzensgeld zustand (Landesarbeitsgericht Hamm, Az.: 8 Sa 1736/07).
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- Angeklagter (Wikipedia)
Angeklagter ist im deutschen Strafverfahrensrecht der Beschuldigte oder Angeschuldigte, gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist (§ 157 StPO). Die Ermittlungstätigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft im Vorverfahren richtet sich gegen den Beschuldigten (§ 163a StPO). Zur Begründung der Beschuldigteneigenschaft bedarf es eines objektiven Anfangsverdachts. Der Beschuldigte hat jederzeit das Recht auf den Beistand durch einen Verteidiger (§ 137 StPO). Bieten die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht (§ 170 Abs. 1 StPO). Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint (§ 203 StPO). Der Beschluss über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist dem Angeklagten spätestens mit der Ladung zuzustellen (§ 215 StPO). Gegen einen ausgebliebenen Angeklagten findet eine Hauptverhandlung grundsätzlich nicht statt (§ 230 Abs. 1 StPO). Der Angeklagte hat das Recht zu schweigen. Aufgrund des Nemo-tenetur-Grundsatzes dürfen aus dem Schweigen des Angeklagten keinerlei negative Schlüsse gezogen werden. Der Angeklagte wird zur Hauptverhandlung geladen und muss sein Ausbleiben grundsätzlich genügend entschuldigen. Andernfalls kann er verhaftet und vorgeführt werden (§ 216 StPO). In der Hauptverhandlung können auch der gesetzliche Vertreter, der Ehegatte oder der Lebenspartner Beistand des Angeklagten sein (§ 149 StPO). Sie sind auf Verlangen zu hören. Im Vorverfahren unterliegt die Zulassung solcher Beistände dem richterlichen Ermessen. - ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Bardame (Wikipedia)
Ein Barkeeper (englisch bartender oder barkeep) arbeitet in einer Bar hinter der Theke. Er schenkt überwiegend alkoholhaltige Getränke an die Gäste aus. In Cocktailbars mischt er auch Cocktails. Weitere geläufige Bezeichnungen sind Barmann (engl. barman) bzw. die weiblichen Entsprechungen Barkeeperin bzw. Bardame (engl. barmaid). Cocktail-Barkeeper werden auch Barmixer genannt. - Dolmetscher (Wikipedia)
Ein Dolmetscher (früher auch Tolmetsch, im österreichischen Hochdeutsch auch heute Dolmetsch) ist ein Sprachmittler, der – im Gegensatz zum Übersetzer – gesprochenen Text mündlich oder mittels Gebärdensprache von einer Ausgangssprache in eine Zielsprache überträgt. Das Dolmetschen ist zum einen durch die Flüchtigkeit des gesprochenen Worts, zum anderen durch nonverbale (nicht-mündliche) Faktoren wie Gestik, Mimik, Intonation und allgemeine Körpersprache, aber vor allem auch durch Redegeschwindigkeit und -verständlichkeit geprägt. Die Berufsbezeichnungen „Dolmetscher“ und „Konferenzdolmetscher“ sind – im Gegensatz zu Berufsbezeichnungen wie „Arzt“ oder „Notar“ – in Deutschland und in Österreich gesetzlich nicht geschützt, wodurch die Berufsausübung auch ohne eine entsprechende Prüfung möglich ist. Vor missbräuchlicher Verwendung geschützt sind aber mit bestimmten Abschlüssen oder Zulassungen verbundene Bezeichnungen wie „öffentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher“, „staatlich geprüfter Dolmetscher“, „allgemein beeidigte Dolmetscherin“, „allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher“ usw., die je nach (Bundes-)Land variieren, sowie durch einen Hochschulabschluss erworbene Titel (etwa „Diplom-Dolmetscher“). - Gedicht (Wikipedia)
Lyrik (altgriechisch λυρική (ποίησις) lyrikḗ (poíēsis), deutsch ‚die zum Spiel der Lyra gehörende Dichtung‘) ist eine der drei literarischen Hauptgattungen neben Epik und Dramatik. Lyrische Texte werden Gedichte genannt. - Gerichtsurteil (Wikipedia)
Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: § 300 Abs. 1 ZPO). - Pflichtverteidiger (Wikipedia)
Als Pflichtverteidiger bezeichnet man im deutschen Strafprozess einen durch das Gericht dem Beschuldigten beigeordneten Verteidiger. Der Gegensatz ist der Wahlverteidiger. Im schweizerischen und im österreichischen Strafprozessrecht besteht ein ähnliches Rechtsinstitut mit der amtlichen Verteidigung bzw. dem Amtsverteidiger. - Rechtsanwältin (Wikipedia)
Rechtsanwalt (, von althochdeutsch reht „Recht, Rechtssache, Gesetz“ und anawalto „wer Gewalt über etwas hat“; in der Schweiz je nach Kanton auch Advokat, Fürsprecher und Fürsprech genannt) ist eine Berufsbezeichnung für einen Juristen, der rechtlichen Beistand, insbesondere vor Gericht, leistet. - Richter (Wikipedia)
Ein Richter oder eine Richterin ist der Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt. Abhängig von Ort und Zeit in der Geschichte ist das Amt des Richters mit unterschiedlichsten Anforderungen, Rechten, Pflichten und Privilegien verbunden.