Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell…

ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Ausschreibung für Schul-Tablets darf nicht nur iPads berücksichtigen +++
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat laut ARAG Experten entschieden, dass die Stadt Datteln ihre Ausschreibung für rund 650 Schul-Tablets neu durchführen muss, weil sie diese zu stark auf iPads und damit auf einen bestimmten Hersteller ausgerichtet hatte. Nach Auffassung des Gerichts dürfen öffentliche Auftraggeber Produkte bestimmter Hersteller nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen bevorzugen. Die von Samsung angegriffene Ausschreibung genügte diesen Anforderungen nicht. Die Entscheidung hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung, weil viele Kommunen und Behörden aus Gründen der Kompatibilität und zur Vermeidung zusätzlicher Wartungskosten an bestehenden IT-Systemen festhalten möchten. Das Urteil könnte daher die künftige Beschaffung von Tablets und anderer IT-Technik im öffentlichen Bereich maßgeblich beeinflussen und zu mehr herstelleroffenen Vergabeverfahren führen (Az.: Verg 38/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Düsseldorf.

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+++ Rückzahlung von Kindergeld, auch wenn kein Kontakt zum Kind besteht +++
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass eine Mutter Kindergeld zurückzahlen muss, obwohl sie keinen Kontakt zu ihrer Tochter hatte. Nach dem Abitur hatte sich die Tochter zunächst um einen Studienplatz bemüht, später jedoch aus finanziellen Gründen in Vollzeit gearbeitet und keine weiteren Ausbildungs- oder Studienplatzbemühungen unternommen. Die Mutter hatte durch einen Kontaktabbruch keine Kenntnis davon. Da die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch in diesem Zeitraum nicht vorlagen, durfte die Familienkasse das gezahlte Kindergeld zurückfordern. Das Gericht stellte klar, dass die fehlende Kenntnis der Mutter an der Rückzahlungspflicht nichts ändert. Zugleich wies es darauf hin, dass bei einer späteren erneuten Studienplatzsuche wieder ein Anspruch auf Kindergeld entstehen kann und eine Verrechnung mit Rückforderungsansprüchen grundsätzlich möglich ist (Az.: 13 K 1645/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des FG Baden-Württemberg.

+++ Keine Lizenzgebühren für die Weiterleitung von TV-Programmen in
Pflegeheimen +++
Senioren- und Pflegeheime müssen keine Lizenzgebühren an Verwertungsgesellschaften zahlen, wenn sie über Satellit empfangene Fernseh- und Hörfunkprogramme über ihr internes Kabelnetz in die Bewohnerzimmer weiterleiten. Darauf weisen die ARAG Experten mit Blick auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs hin. Die Richter sahen in dem Vorgang keine „öffentliche Wiedergabe“ im urheberrechtlichen Sinn, da die Bewohner die Programme im privaten Bereich empfangen und kein neues Publikum erreicht wird. Dies gilt auch für Speisesäle und Gemeinschaftsräume, die nach Auffassung des Gerichts als Erweiterung der privaten Lebenssphäre der Heimbewohner anzusehen sind. Damit dürfen Seniorenheime Rundfunkprogramme innerhalb der Einrichtung weiterleiten, ohne hierfür zusätzliche urheberrechtliche Lizenzen erwerben zu müssen (Az.: I ZR 34/23 und I ZR 35/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Ausschreibung (Wikipedia)
    Eine Ausschreibung (engl. Expression of interest (EOI)) ist die öffentliche oder eingeschränkte, schriftliche Aufforderung, Angebote für die in der Ausschreibung genannten Lieferungen oder Leistungen abzugeben. Dies geschieht in Zeitungen, Fachzeitschriften oder zunehmend online über spezielle Vergabeplattformen. Der Begriff Submission beschreibt ein Verfahren, in welchem sich ein Submittent (Anbieter) dem Annahmewillen des Ausschreibers, d. h. eines (potenziellen) Auftraggebers, unterwirft. Der Annahmewille geht aus den Ausschreibungsunterlagen hervor. Die Submission wird auch als Ausschreibungsverfahren bezeichnet (CH). Bedeutung hat das Verfahren insbesondere bei der Vergabe von Aufträgen des Staates oder ihm untergeordneter Verwaltungseinheiten wie Ländern, Städten oder Gemeinden. Einer der wesentlichen Zwecke ist, das Vergabeverfahren transparent und öffentlich zu machen, so dass ein möglichst günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis erzielt wird. Dies ist nicht nur, aber besonders bei kostenintensiven Projekten wie Autobahn-Bauprojekten oder Militärtechnik-Beschaffungen relevant. Die entsprechenden Ausschreibungs- und auch das nachfolgende Vergabeverfahren für Aufträge der öffentlichen Hand sind gesetzlich klar definiert und reglementiert. Eine ähnliche Zielsetzung besitzen Ausschreibungsverfahren in der Privatwirtschaft, wobei die konkrete Vorgehensweise weitgehend dem ausschreibenden Unternehmen überlassen, also nicht oder kaum gesetzlich reglementiert ist.
  • Gericht (Wikipedia)
    Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative). In der Rechtsgeschichte sind etliche Formen als Vorläufer der heutigen Gerichte bekannt.
  • Gerichtsurteil (Wikipedia)
    Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: § 300 Abs. 1 ZPO).
  • Kompatibilität (Wikipedia)
    Kompatibilität (aus lateinisch compatior „Mitleid haben“) ist das Gegenteil zur Inkompatibilität und bezeichnet: in der Technik das Miteinanderfunktionieren von Teilen, siehe Kompatibilität (Technik) in der Tontechnik das positive Beurteilen eines Stereosignals bei Monowiedergabe, siehe Monokompatibilität in der Sprachwissenschaft das sinngemäße Zusammenpassen von Satzteilen, die Anschließbarkeit in Politik und Recht die Möglichkeit, dass eine Person in ihren Funktionen die staatliche Gewaltenteilung überwindet, siehe Grundsatz der Inkompatibilität in der Chemie Polymersysteme, die sich mischen, siehe Polymerkompatibilität in der Medizin das Zusammenpassen von Werkstoffen und Geweben, siehe Biokompatibilität in der Pharmazie das nachgewiesene Fehlen von negativen Wechselwirkungen von Medikamenten, siehe Arzneimittelwechselwirkung in der Botanik die Verträglichkeit der Partner bei Bestäubung und Befruchtung, siehe Kompatibilität (Botanik) Siehe auch: Interoperabilität Verträglichkeit (Begriffsklärung)
  • Pflegeheim (Wikipedia)
    Ein Pflegeheim ist eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber bzw. nachts (teilstationär) und unter der Verantwortung professioneller Pflegekräfte gepflegt und versorgt werden. In vollstationären Einrichtungen erfolgt in der Regel eine dauerhafte Langzeitpflege, in vielen Pflegeheimen wird zusätzlich zeitlich befristete Kurzzeitpflege angeboten. Gründe für die Aufnahme in ein Pflegeheim sind einerseits hohes Alter, eine schwere chronische Krankheit oder eine schwere Behinderung, andererseits die begrenzten Möglichkeiten einer häuslichen Pflege. Pflegebedürftige ältere Menschen sind meist in Altenpflegeheimen, behinderte pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebracht. Häufig sind Altenpflegeheime mit Altenheimen kombiniert. Pflegeheime werden von Wohnheimen unterschieden, auch wenn in beiden Einrichtungen behinderte, pflegebedürftige oder kranke Personen dauerhaft untergebracht sein können. In Wohnheimen untergebrachte Menschen können zwar auch pflegebedürftig sein, im Vordergrund steht dort aber die Integration des Bewohners in das soziale Umfeld, eventuell auch in eine Berufstätigkeit, nicht die Pflege. Im Pflegeheim ist der Abhängigkeitsgrad von der Versorgung durch Dritte meist sehr hoch.
  • Recht (Wikipedia)
    Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen. Diese generellen Regeln werden als objektives Recht bezeichnet. Es ist zu unterscheiden von subjektiven Rechten, den konkreten Rechten des Einzelnen, etwas zu tun, zu unterlassen oder von einem anderen zu verlangen. Das subjektive Recht kann sich entweder unmittelbar aus dem allgemeinen objektiven Recht ergeben oder in ihm seine (Ermächtigungs-)Grundlage haben. Zu solchen subjektiven Rechten gehören insbesondere die individuellen Freiheitsrechte, die sich aus den generellen Grundrechtsgarantien ergeben (z. B. das Recht, seinen Beruf zu wählen), ferner Ermächtigungen zu rechtswirksamen Handlungen (z. B. ein Kündigungsrecht, durch das ein Mietvertrag beendet werden kann) und schließlich Ansprüche, von einem anderen etwas zu verlangen. Die rechtliche Gewährleistung für solches „Verlangenkönnen“ liegt darin, dass der Berechtigte vor Gericht klagen und dieses dadurch verpflichten kann, ihm zur Durchsetzung seines Rechts zu verhelfen (ubi actio ibi ius). Eine wesentliche Komponente eines subjektiven Rechts ist also eine rechtlich gewährleistete Durchsetzungsinitiative. Objektives Recht und subjektives Recht gelten als „zwei verschiedene Seiten derselben Medaille“.
  • Urteil (Wikipedia)
    Urteil steht für: Gerichtsurteil, siehe Urteil (Recht), Urteil (Deutschland) und Urteil (Österreich) im Sinne der Logik, siehe Urteil (Logik) im Sinne der Kognitionspsychologie, siehe Urteilen (Psychologie) Urteil ist der Familienname der folgenden Person: Andreas Urteil (1933–1963), österreichischer Bildhauer Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Urteil beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Urteil enthält Das Urteil Urteilsvermögen
  • Verwertungsgesellschaft (Wikipedia)
    Verwertungsgesellschaften übernehmen die Verwaltung und Verwertung der den Urhebern zustehenden Verwertungsrechte aus Werken der Literatur, Kunst und Wissenschaft.
  • Vollzeit (Wikipedia)
    Das Vollzeitäquivalent (Abkürzung VZÄ) oder Vollbeschäftigtenäquivalent ist eine Hilfsgröße bei der Messung von Arbeitszeit. Sie ist definiert als die Anzahl der gearbeiteten Stunden (in einem Unternehmen, einer Region oder einem Land), geteilt durch die übliche Arbeitszeit eines Vollzeit-Erwerbstätigen, beispielsweise 40 Stunden. In Unternehmen gibt die Anzahl der VZÄ an, wie viele Vollzeitstellen sich rechnerisch bei einer gemischten Personalbelegung mit Teilzeitbeschäftigten ergeben. Der entsprechende Anglizismus FTE (englisch full time equivalent) wird auch im deutschen Sprachraum häufig verwendet. Kennzahlen zur Beschäftigung sind unter Verwendung von VZÄ bzw. Vollkräften in der Regel aussagekräftiger als die Anzahl der Beschäftigten. Der Begriff der Vollkräfte (Abkürzung VK) wird in vielen Bereichen gleichbedeutend hierfür genutzt, darunter ist der Krankenhausbereich sowie das Statistische Bundesamt.
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