ARAG Experten über die Befugnisse von Lehrkräften

Rechte und Grenzen im Klassenzimmer

ARAG Experten über die Befugnisse von Lehrkräften

Was darf die Lehrerin, was darf der Lehrer und wo ist die Grenze? Für Schüler gehört es zum Schulalltag, Anweisungen zu erhalten, Hausaufgaben aufgetragen zu bekommen oder bei Störungen ermahnt zu werden. Doch wie weit dürfen Lehrkräfte dabei gehen? Dürfen sie das Smartphone einkassieren, Nachsitzen anordnen oder einen Schüler vom Unterricht ausschließen? Die ARAG Experten geben einen Überblick über die wichtigsten Regeln. Dabei gilt: Schulrecht ist Ländersache. Welche Maßnahmen im Einzelnen zulässig sind, kann sich daher von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

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Was dürfen Lehrkräfte überhaupt anordnen?
Dürfen Lehrkräfte eigentlich alles anordnen, was ihnen sinnvoll erscheint? Nein. Ihre Anweisungen müssen auf einer rechtlichen Grundlage beruhen. Dazu gehören beispielsweise Vorgaben zum Verhalten im Unterricht, zur Nutzung von Geräten oder zur Erledigung von Aufgaben. Grundlage sind laut ARAG Experten das jeweilige Schulgesetz, Schulordnungen und weitere schulische Regelungen. Auch Lehrkräfte müssen sich an diese Vorgaben halten. Ihre Entscheidungen müssen zudem angemessen und verhältnismäßig sein. Das bedeutet: Ein Lehrer darf beispielsweise verlangen, dass während einer Klassenarbeit nicht gesprochen wird oder ein Smartphone nicht benutzt wird. Er darf aber nicht nach Belieben Regeln erfinden oder Maßnahmen verhängen, die im jeweiligen Schulrecht nicht vorgesehen sind.

Darf der Lehrer das Handy wegnehmen?
Das Smartphone ist einer der häufigsten Konfliktpunkte im Klassenzimmer. Wird entgegen den Schulregeln während des Unterrichts telefoniert, gespielt oder werden Nachrichten geschrieben, kann die Lehrkraft grundsätzlich einschreiten. Je nach Landesrecht und Schulordnung kann dazu auch die vorübergehende Wegnahme des Geräts gehören. Sogar übers Wochenende, wenn es nötig ist (Verwaltungsgericht Berlin, Az.: VG 3 K 797/15). Entscheidend ist dabei stets, dass die Maßnahme verhältnismäßig bleibt. Das Handy darf nicht einfach als dauerhafte Strafe einbehalten werden, betonen die ARAG Experten. Wann und an wen es zurückgegeben werden muss, ist wiederum vom jeweiligen Landesrecht bzw. der Schulordnung abhängig. Auch der Inhalt des Smartphones darf nicht einfach kontrolliert werden. Aus dem vorübergehenden Einkassieren folgt kein Recht, private Nachrichten, Fotos oder andere persönliche Daten zu durchsuchen.

Darf Nachsitzen angeordnet werden?
Auch beim Nachsitzen kommt es auf die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes an. Eine zusätzliche Zeit in der Schule kann als pädagogische beziehungsweise erzieherische Maßnahme zulässig sein, etwa wenn versäumter Unterrichtsstoff nachgearbeitet werden soll. Sie darf aber nicht einfach als willkürliche Strafmaßnahme eingesetzt werden. Generell gilt laut ARAG Experten: Erziehungsmaßnahmen sollen Unterrichtsstörungen beheben und angemessenes Verhalten fördern – nicht bestrafen. Bei schwerwiegenden Verstößen können weitergehende Ordnungsmaßnahmen greifen. Diese unterliegen jedoch besonderen gesetzlichen Voraussetzungen und liegen nicht im freien Ermessen der einzelnen Lehrkraft.

Wie viele Hausaufgaben sind erlaubt?
Hausaufgaben gehören zum Schulalltag und dürfen von Lehrkräften aufgegeben werden. Ein pauschales bundesweites Zeitlimit gibt es nicht. Allerdings gibt es Richtwerte. In der Regel ist in der ersten und zweiten Klasse eine Hausaufgabenzeit von maximal 30 Minuten erlaubt. In der dritten und vierten Klasse sind es schon 45 Minuten, in der fünften Klasse dürfen es 60 Minuten Bearbeitungszeit sein. Hausaufgaben über das Wochenende, die Ferien oder Feiertage sollten tabu sein.

Wenn Eltern in puncto Hausaufgaben Zweifel haben, lohnt ein Blick in die Schulordnung oder die einschlägigen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Haben Eltern das Gefühl, ihr Kind sitzt unverhältnismäßig lange an den Hausaufgaben, raten die ARAG Experten zu einem Austausch mit anderen Eltern und gegebenenfalls zu einem Gespräch mit der Lehrkraft.

Darf ein Schüler aus dem Unterricht ausgeschlossen werden?
Bei einer erheblichen Störung kann ein vorübergehender Unterrichtsausschluss möglich sein – völlig frei nach eigenem Ermessen dürfen Lehrkräfte davon aber nicht Gebrauch machen. Je nach Art und Dauer des Ausschlusses gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Zuständigkeiten. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Pflichtverletzungen kommen laut ARAG Experten sogenannte Ordnungsmaßnahmen infrage. Je nach Landesrecht können dazu beispielsweise ein schriftlicher Verweis, der Ausschluss vom Unterricht, die Umsetzung in eine andere Klasse oder weitergehende schulische Maßnahmen gehören. Sie müssen sich am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientieren. So kann das Beschmieren einer Schultoilette mit antisemitischen Parolen sogar zur Entlassung von der Schule führen (Verwaltungsgericht München, Az.: M 3 S 22.3412).

Was passiert bei Gewalt oder schweren Verstößen?
Bei Beleidigungen, Bedrohungen, körperlicher Gewalt, Drogen- oder Waffenbesitz oder anderen schweren Verstößen durch Schüler endet der Handlungsspielraum einer einzelnen Lehrkraft schnell. Je nach Situation können schulische Ordnungsmaßnahmen erforderlich sein. Bei möglichen Straftaten müssen außerdem Polizei oder andere zuständige Stellen eingeschaltet werden. Wichtig ist dabei: Schulische Maßnahmen haben grundsätzlich keinen Strafcharakter. Sie sollen vor allem den ordnungsgemäßen Schulbetrieb sichern und erzieherisch wirken. So musste ein gewalttätiger Schüler zu Hause bleiben, als seine Mitschüler auf Skireise fuhren. Er hatte einen Mitschüler ins Gesicht geschlagen (Verwaltungsgericht Berlin, Az.: 3 L 61/24).

Dürfen Lehrer mit Schülern über WhatsApp kommunizieren?
Bei Messenger-Diensten und sozialen Netzwerken ist besondere Vorsicht geboten. Eine bundeseinheitliche Regelung, die für alle Schulen gleichermaßen festlegt, ob und wie Lehrer und Schüler über private Messenger kommunizieren dürfen, gibt es nicht. Auch hier sind unter anderem die Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes, der Schule und des Datenschutzes entscheidend. Die ARAG Experten raten deshalb von einer pauschalen Nutzung privater Messenger für schulische Zwecke ab. Schüler sollten insbesondere nicht gezwungen werden, sich für den Unterricht bei einem bestimmten Dienst anzumelden. Bei digitalen Lernplattformen müssen zudem Datenschutz und Datensicherheit berücksichtigt werden.

Was gilt für Lehrer, wenn sie Fotos schießen oder Videoaufnahmen machen?
Im digitalen Schulalltag stellt sich die Frage, ob Unterricht oder Mitschüler einfach fotografiert oder gefilmt werden dürfen. Grundsätzlich sollten Schüler nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage beziehungsweise Einwilligung fotografiert oder gefilmt und die Aufnahmen anschließend verbreitet werden. Das gilt auch für Lehrkräfte. Umgekehrt dürfen Schüler nicht einfach Unterrichtssituationen aufnehmen und beispielsweise in sozialen Netzwerken veröffentlichen.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Eltern (Wikipedia)
    Eltern steht für: Eltern (Verwandtschaft), die menschlichen Elternteile Mutter und Vater, siehe Verwandtschaftsbeziehung #Eltern Eltern (Genetik), Erzeuger oder Erzeugerin eines Kindes, siehe Elter (Einzahl) sowie Parentalgeneration Eltern (Film), deutscher Kinofilm von Robert Thalheim (2013) Eltern (Haselünne), Ortsteil der Stadt Haselünne im Landkreis Emsland, Niedersachsen Eltern (Zeitschrift), monatliches deutsches Magazin (ab 1966) Elternpartei, ehemalige deutsche Kleinpartei Elternschaft, verschiedene soziale Definitionen Siehe auch: Die Ältern, Film von Sönke Wortmann (2026)
  • Hausaufgaben (Wikipedia)
    Hausaufgaben oder Schularbeiten (in Österreich offiziell Hausübungen, umgangssprachlich auch Hausaufgaben) sind Aufgaben des Lehrers an die Schüler, die diese in der unterrichtsfreien Zeit bearbeiten sollen. Hausaufgaben haben didaktische, erzieherische und soziale Funktionen. Je nach Kulturkreis, Fach und Hochschullehrer werden Hausaufgaben auch im tertiären Bildungsbereich aufgegeben und kontrolliert. Im weiteren Sinne bezeichnet man als Hausaufgaben auch andere selbstverantwortlich zu erledigende Verpflichtungen im Haushalt.
  • Klassenarbeit (Wikipedia)
    Schriftliche Leistungsnachweise sind Prüfungen, welche Schüler in der Schule meist mit Zeitvorgabe und unter Aufsicht erbringen müssen. Sie sind Leistungs- und Lernerfolgskontrollen, welche über die Notengebung auch einer Leistungsbewertung unterliegen. Nicht hierunter fallen etwa Gruppenarbeiten, praktische oder mündliche Prüfungen.
  • klassenfahrt (Wikipedia)
    Klassenfahrt steht für: Schule: Meist mehrtägiger Ausflug einer Schulklasse. Siehe hierzu: Schulfahrt, Schullandheim. Filmtitel: Die Klassenfahrt (1998), französischer Spielfilm Klassenfahrt (2002), deutsch-polnischer Spielfilm Klassenfahrt – Geknutscht wird immer, deutscher Fernsehfilm (2004) Musik: Klassenfahrt (Album), ein Studioalbum der Wise Guys
  • klassenzimmer (Wikipedia)
    Der Klassenraum, süddeutsch Klasszimmer oder das Klassenzimmer, ist ein Raum in einer Schule, in dem der Unterricht stattfindet. Man nennt ihn auch Unterrichtsraum oder Schulraum.
  • Lehrerin (Wikipedia)
    Ein Lehrer ist eine Person, die andere auf einem Gebiet weiterbildet, auf dem sie selber einen Vorsprung an Können, Wissen oder Erfahrung hat. Da es sich um keine geschützte Bezeichnung handelt, kann sich grundsätzlich jede Person so nennen, die sich in einer Phase der Vermittlung von Wissen, Können, Lebensweisheit, Ausbildung oder Bildung befindet. „Lehrer“ kann in der Umgangssprache als Berufsbezeichnung oder als Ehrentitel sehr unterschiedliche Bedeutung annehmen und ist eine Sammelbezeichnung für alle Arten von Lehrenden; diese lassen sich durch eine entsprechende Wortverbindung jeweils näher kennzeichnen, etwa Schullehrer, Hauslehrer, Tanzlehrer oder Segellehrer. Vor allem in der modernen Amtssprache findet sich die geschlechtsneutrale Bezeichnung Lehrkraft.
  • Nachsitzen (Wikipedia)
    Nachsitzen, Silentium oder Nacharbeit ist je nach Bundesland eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme, die gegen einen Schüler verhängt wird, beispielsweise wegen schlechten Betragens oder vergleichbarer schulischer Vergehen. Wer nachsitzen muss, darf z. B. nicht mit den anderen Schülern nach Hause, sondern muss noch eine bestimmte Zeit in der Schule bleiben und zusätzliche Aufgaben erledigen. Nachsitzen gilt als eine der mildesten Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen. Bei minderjährigen Schülern müssen die Eltern vorab informiert werden.
  • Recht (Wikipedia)
    Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen. Diese generellen Regeln werden als objektives Recht bezeichnet. Es ist zu unterscheiden von subjektiven Rechten, den konkreten Rechten des Einzelnen, etwas zu tun, zu unterlassen oder von einem anderen zu verlangen. Das subjektive Recht kann sich entweder unmittelbar aus dem allgemeinen objektiven Recht ergeben oder in ihm seine (Ermächtigungs-)Grundlage haben. Zu solchen subjektiven Rechten gehören insbesondere die individuellen Freiheitsrechte, die sich aus den generellen Grundrechtsgarantien ergeben (z. B. das Recht, seinen Beruf zu wählen), ferner Ermächtigungen zu rechtswirksamen Handlungen (z. B. ein Kündigungsrecht, durch das ein Mietvertrag beendet werden kann) und schließlich Ansprüche, von einem anderen etwas zu verlangen. Die rechtliche Gewährleistung für solches „Verlangenkönnen“ liegt darin, dass der Berechtigte vor Gericht klagen und dieses dadurch verpflichten kann, ihm zur Durchsetzung seines Rechts zu verhelfen (ubi actio ibi ius). Eine wesentliche Komponente eines subjektiven Rechts ist also eine rechtlich gewährleistete Durchsetzungsinitiative. Objektives Recht und subjektives Recht gelten als „zwei verschiedene Seiten derselben Medaille“.
  • Schüler (Wikipedia)
    Als Schüler wird eine Person bezeichnet, die im organisatorischen Rahmen einer Schule lernt oder zur Anhängerschaft bzw. zu den Unterrichteten eines Lehrers gehört. Dabei erhält sie von entsprechenden Lehrern Unterricht, um in einem Lernprozess Fertigkeiten, Wissen, Einsichten, Wertvorstellungen und Verhaltensweisen zu erwerben, zu erweitern, einzuüben und zu vertiefen. Die Gesamtheit aller Schüler einer Schule bildet die Schülerschaft.
  • Schulgesetz (Wikipedia)
    Schulrecht ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die Schule betreffen. Das Schulrecht regelt insbesondere die mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Rechte und Pflichten von Schülern, Lehrern, Eltern, Schulaufsicht und Schulträgern. Es ist Teil des öffentlichen Rechts, genauer des besonderen Verwaltungsrechts.
  • Schulordnung (Wikipedia)
    Schulordnung ist heute eine Bezeichnung landesrechtlicher Verordnungen, die vom zuständigen Ministerium für staatliche Schulen erlassen werden. Auf Schulebene wird die Bezeichnung Schulordnung auch für einen allgemeinen Verhaltenskodex für Lehrer und Schüler verwendet, der z. B. von der Schulkonferenz oder der Gesamtkonferenz erlassen wird.
  • Schulrecht (Wikipedia)
    Schulrecht ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die Schule betreffen. Das Schulrecht regelt insbesondere die mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Rechte und Pflichten von Schülern, Lehrern, Eltern, Schulaufsicht und Schulträgern. Es ist Teil des öffentlichen Rechts, genauer des besonderen Verwaltungsrechts.
  • Unrecht (Wikipedia)
    Unrecht ist das Gegenteil von Recht und besteht in einer Verletzung der Rechtsordnung. Was Recht und was Unrecht ist, ergibt sich normalerweise aus dem Gesetz. Die Verwirklichung von Unrecht führt in der Regel zu einer Rechtsfolge, etwa zur Schadensersatzverpflichtung oder zu einer Kriminalstrafe.
  • Unterricht (Wikipedia)
    Unterricht im allgemeinen Sinn ist von einem Lehrer geplant, zielorientiert, thematisch abgegrenzt und zeitlich ausreichend, um Lernenden zu ermöglichen, sich Fertigkeiten und Wissen anzueignen. Häufig findet Unterricht in einer Institution wie der Schule oder Hochschule statt, daneben in vielen Bereichen: Fahrschule, Tanzschule, Schwimmschule etc. Es gibt ihn auf allen Ebenen des Bildungssystems: Kindergarten, Schule, berufliche Bildung, Erwachsenen- und Weiterbildung, Hochschule, daneben auch den Selbstunterricht, etwa durch das Studium von Büchern. Die theoretischen Grundlagen des Unterrichts liefern die Erziehungswissenschaften, die Pädagogik und Didaktik, nach der klassischen Formel von Johann Friedrich Herbart: „Jeder Unterricht erzieht“.
  • Verweis (Wikipedia)
    Ein Verweis ist: ein Hinweis im Text auf eine andere Textstelle, siehe Querverweis eine Technologie der Vernetzung in IT im Allgemeinen, siehe Verknüpfung (Computer) ein elektronischer Verweis (Verlinkung) in einem Hypertext, siehe Hyperlink in Computerprogrammen die Referenz auf ein Objekt, siehe Referenz (Programmierung) eine schriftliche Missbilligung von Regelverstößen, besonders im Schul- und Ausbildungswesen, siehe Tadel und auch Verschärfter Verweis im deutschen Disziplinarrecht die schriftliche Rüge eines Beamten, siehe Dienstlicher Verweis im deutschen Strafvollzug die schwächste Stufe der Disziplinarmaßnahme, siehe Disziplinarrecht bei der Bundeswehr eine Disziplinarmaßnahme, siehe Wehrdisziplinarordnung Als Verweis oder Verweisung bezeichnet man ferner die Anweisung zum Verlassen: von öffentlichem Grund im Polizeirecht, Platzverweis des Spielfeldes im Mannschaftssport, Platzverweis, Feldverweis, siehe Rote Karte einer Schule, Schulverweis einer öffentlichen Einrichtung oder eines Lokals, siehe Hausverbot einer Privatwohnung, siehe Wohnungsverweisung des Landes, siehe Ausweisung Verweisung bedeutet in der Rechtswissenschaft außerdem: im Prozessrecht die Übergabe eines Verfahrens an ein anderes Gericht, siehe Verweisung (Recht) in normativen Texten die verbindliche Bezugnahme auf eine andere Rechtsnorm, siehe Rechtsgrundverweisung, Rechtsfolgenverweisung oder die kollisionsrechtliche Weiterverweisung im Internationalen Privatrecht, siehe Verweisungsnorm, Renvoi Weisung der Versicherung an den Versicherungsnehmer, im Schadensfall einen anderen als den ursprünglich ausgeübten Beruf auszuüben, siehe Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung Siehe auch: Referenz Verwarnung Verweisen Verzeigerung
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