Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Massage-Unfall am Arbeitsplatz ist nicht versichert +++
Das Sozialgericht München hat laut ARAG Experten entschieden, dass eine vom Arbeitgeber finanzierte und während der Arbeitszeit angebotene Nacken- oder Schultermassage nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt. Eine Mitarbeiterin war auf dem Weg zu einer solchen Massage in einem betrieblichen Behandlungsraum auf ausgelaufenem Massageöl ausgerutscht und hatte sich dabei verletzt. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei der Inanspruchnahme einer Massage um eine individuelle Maßnahme der Gesundheitsförderung und damit um eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit ohne ausreichenden Bezug zur versicherten beruflichen Tätigkeit. Daran ändert auch nichts, dass die Massage Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements war, während der Arbeitszeit stattfand und vom Arbeitgeber bezahlt wurde. Da die Teilnahme freiwillig erfolgte und nicht angeordnet war, lag weder ein Arbeitsunfall noch ein versicherter Wegeunfall vor. Zudem bestand keine besondere betriebliche Gefahr, sondern ein Risiko, dem die Mitarbeiterin aufgrund ihrer freiwilligen Teilnahme an der Massage ausgesetzt war (Az.: S 9 U 498/25).
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+++ Tierarzt hat besondere Sorgfaltspflicht bei der Ankaufsuntersuchung
eines Pferdes +++
Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden, das entschieden hat, dass ein Tierarzt bei einer Ankaufsuntersuchung eines Pferdes haftet, wenn zwar die vereinbarten Röntgenaufnahmen erstellt, diese aber nicht fachgerecht befundet werden. Eine Käuferin hatte ein Pferd für 25.000 Euro erworben, das wenige Monate später aufgrund von Wirbelsäulenproblemen lahmte. Das Gericht stellte fest, dass die angefertigten Röntgenbilder bereits Hinweise auf mögliche spätere gesundheitliche Probleme gezeigt hätten. Indem er die Aufnahmen nicht ausgewertet und die fehlende Befundung nicht dokumentiert hatte, hatte der Tierarzt seine Sorgfaltspflichten verletzt. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Käuferin das Pferd bei ordnungsgemäßer Untersuchung wahrscheinlich nicht gekauft. Der Tierarzt wurde daher zum Schadensersatz verurteilt (Az.: 4 U 504/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Dresden.
+++ Zulässige negative Bewertung eines Restaurants durch Hundehalterin +++
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass eine Hundehalterin einen Restaurantbetreiber öffentlich kritisieren durfte, nachdem ihr Dackel während eines Restaurantbesuchs den Inhalt einer ausgelegten Mäuseköderstation gefressen hatte und anschließend tierärztlich behandelt werden musste. Die Richter werteten Äußerungen auf Instagram und einer Bewertungsplattform wie „massives Sicherheits- und Hygieneversagen“ sowie die Bezeichnung des Köders als „Rattengift“ als zulässige Meinungsäußerungen. Die Kritik bezog sich nach Auffassung des Gerichts auf einen konkreten Vorfall und nicht auf generelle Missstände im Restaurant. Da die Hundehalterin ihre persönliche Bewertung eines tatsächlich erlebten Ereignisses schilderte und keine nachweislich falschen Tatsachen behauptete, überwiegt ihr Recht auf freie Meinungsäußerung gegenüber den Interessen des Gastronomen (Az.: 16 W 22/26).
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.
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- Ankaufsuntersuchung (Wikipedia)
Die Ankaufsuntersuchung hat vor allem in Bezug auf den Pferdekauf und -verkauf eine sehr große Bedeutung. Der Tierarzt geht bei der Ankaufsuntersuchung nach einem bestimmten Untersuchungsmuster vor und beurteilt schließlich anhand seiner Untersuchungsergebnisse die Gesundheit des betreffenden Pferdes und ob es für den vorgesehenen Zweck geeignet ist, oder nicht. Umgangssprachlich wird zwischen einer kleinen und einer großen Ankaufsuntersuchung unterschieden. Während die kleine Ankaufsuntersuchung nur eine allgemeine klinische Untersuchung beinhaltet, kommen bei der großen Ankaufsuntersuchung noch weiterführende Untersuchungen dazu. Die häufigste weiterführende Untersuchung ist hierbei die röntgenologische Untersuchung. Die Ankaufsuntersuchung findet im Regelfall vor dem Kauf statt, eventuell kann sie auch danach erfolgen, wenn eine Klausel im Kaufvertrag dies vorsieht. Mit der Untersuchung garantiert der Tierarzt, dass das Pferd für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist und keine akuten oder chronischen Schäden aufweist. Der Tierarzt ist gegenüber dem Pferdekäufer und dem Pferdeverkäufer schadensersatzpflichtig, wenn er fahrlässig oder vorsätzlich Mängel (früher insbesondere Hauptmängel) des Pferdes übersieht oder Befunde überinterpretiert. - ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Arbeitsplatz (Wikipedia)
Als Arbeitsplatz (englisch work place) bezeichnet man in der Organisationslehre eine räumlich eingegrenzte, mit Arbeitsmitteln ausgestattete Stelle in einer Wirtschaftseinheit, an der eine Arbeitskraft ihre Arbeitsaufgaben verrichten kann. - Dackel (Wikipedia)
Die Dackel, auch Dachshund oder vor allem in der Jägersprache Teckel genannt, sind neun von der FCI anerkannte deutsche Hunderassen (FCI-Gruppe 4, Sektion 1, Standard Nr. 148). Die Rassen werden in drei unterschiedlichen Fellformen und drei unterschiedlichen Größenformen gezüchtet, woraus die neun verschiedenen Rassen definieren, welche regulär nicht miteinander gekreuzt werden und zudem unterschiedliche genetische Herkünfte vorweisen. Die Zucht findet in Deutschland hauptsächlich im Deutschen Teckelklub 1888, im Internationalen Rasse-Jagd-Gebrauchshundeverband und – als rein jagdliche Zucht – im Verein für Jagdteckel statt. Der Begriff Dachshund bezeichnet neben der Hunderasse auch eine historische Nutzungsgruppe von Jagdhunden: zum einen Hunde, die zur Baujagd (Erdhund), nicht aber speziell zur Jagd im Dachsbau eingesetzt wurden, denn Dachse sind sehr wehrhaft und damit gefährlich für die Erdhunde. Vielmehr ist der Namensbestandteil Dachs eine übergreifende Hunderassenbezeichnung als ein Hinweis auf die Größe der Hunde und eine Gruppe (Gruppe 4: Dachshunde) in der Rassesystematik der FCI, die dort jedoch nur die Rasse Dachshund enthält. Weitere Namensträger sind die Westfälische Dachsbracke und die Alpenländische Dachsbracke, bei denen es sich nicht um Rassen der Gruppe Erdhunde handelt. - Gerichtsurteil (Wikipedia)
Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: § 300 Abs. 1 ZPO). - Massageöl (Wikipedia)
Massageöl dient als Gleitmittel bei der Massage. Die Gleitfunktion ist besonders auf behaarten, trockenen oder nach einem Bad feuchten Hautarealen notwendig. - Recht (Wikipedia)
Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen. Diese generellen Regeln werden als objektives Recht bezeichnet. Es ist zu unterscheiden von subjektiven Rechten, den konkreten Rechten des Einzelnen, etwas zu tun, zu unterlassen oder von einem anderen zu verlangen. Das subjektive Recht kann sich entweder unmittelbar aus dem allgemeinen objektiven Recht ergeben oder in ihm seine (Ermächtigungs-)Grundlage haben. Zu solchen subjektiven Rechten gehören insbesondere die individuellen Freiheitsrechte, die sich aus den generellen Grundrechtsgarantien ergeben (z. B. das Recht, seinen Beruf zu wählen), ferner Ermächtigungen zu rechtswirksamen Handlungen (z. B. ein Kündigungsrecht, durch das ein Mietvertrag beendet werden kann) und schließlich Ansprüche, von einem anderen etwas zu verlangen. Die rechtliche Gewährleistung für solches „Verlangenkönnen“ liegt darin, dass der Berechtigte vor Gericht klagen und dieses dadurch verpflichten kann, ihm zur Durchsetzung seines Rechts zu verhelfen (ubi actio ibi ius). Eine wesentliche Komponente eines subjektiven Rechts ist also eine rechtlich gewährleistete Durchsetzungsinitiative. Objektives Recht und subjektives Recht gelten als „zwei verschiedene Seiten derselben Medaille“. - Sorgfaltspflicht (Wikipedia)
Sorgfalt ist in der Umgangssprache die Gewissenhaftigkeit und Genauigkeit beim Handeln und in der Rechtswissenschaft die Rechtspflicht von Rechtssubjekten, sich nach den Rechtsnormen zu verhalten. Gegensatz ist die Sorglosigkeit. Sorgfalt ist nicht legaldefiniert. - Tierarzt (Wikipedia)
Ein Tierarzt, Tiermediziner, Veterinär (von französisch vétérinaire; aus lateinisch veterinarius = „zum Zugvieh gehörig“), Veterinärmediziner oder Veterinärarzt ist ein Hochschulabsolvent der Tiermedizin (Veterinärmedizin, Tierheilkunde). Dieses Studium qualifiziert unter anderem zur medizinischen Betreuung und Behandlung von Tieren. In den meisten Ländern ist die Berufsbezeichnung geschützt und die Berufsausübung bedarf einer staatlichen Erlaubnis (Approbation). Neben der kurativen Tätigkeit in einer Tierarztpraxis oder Tierklinik sind Tierärzte auch im Veterinärwesen, in der Forschung und in der Industrie (vor allem in der Pharmaindustrie) tätig. - Unfallversicherung (Wikipedia)
Unter Unfallversicherung versteht man im Gesundheitssystem eine Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls, sowohl die akuten (medizinischer Notfall) als auch die längerfristigen in Form einer leichten oder schweren Invalidität sowie teils auch die Todesfolge. Die Unfallversicherung deckt nur eigene Schäden – oder die Mitversicherter – ungeachtet einer Schuldfrage ab. Die Versicherung, die den Verursacher gegen Folgen eines Unfalls für andere versichert, nennt man Haftpflichtversicherung. - Urteil (Wikipedia)
Urteil steht für: Gerichtsurteil, siehe Urteil (Recht), Urteil (Deutschland) und Urteil (Österreich) im Sinne der Logik, siehe Urteil (Logik) im Sinne der Kognitionspsychologie, siehe Urteilen (Psychologie) Urteil ist der Familienname der folgenden Person: Andreas Urteil (1933–1963), österreichischer Bildhauer Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Urteil beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Urteil enthält Das Urteil Urteilsvermögen