Verfassungs-Offensive 2026: Bundesweites Bündnis startet 7 Initiativen für Kinderschutz und Zitiergebot

Unabhängiger Menschenrechtsverteidiger interveniert im Fall Uwe Steimle, klagt gegen C.H.Beck und mobilisiert bundesweit gegen Behördenwillkür.

Verfassungs-Offensive 2026: Bundesweites Bündnis startet 7 Initiativen für Kinderschutz und Zitiergebot

SANKT MARGARETHEN / BERLIN – Angesichts zunehmender verfassungsrechtlicher Bedenken gegen behördliche Eingriffsakte und familiengerichtliche Verfahren hat das „Bündnis für Menschenrechtsschutz (UN-Res. 53/144)“ am Sonntag eine bundesweite Großinitiative gestartet. Mit sieben zeitgleich geschalteten Petitionen auf den Plattformen OpenPetition und Change.org, einer Amicus-Curiae-Intervention im Ermittlungsverfahren gegen den Kabarettisten Uwe Steimle sowie einer presserechtlichen Klage gegen den renommierten C.H.Beck Verlag vor dem Amtsgericht Itzehoe soll die Bindung aller staatlichen Gewalten an das Grundgesetz (Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG) nachhaltig durchgesetzt werden.

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Brennpunkt Kinderschutz und Inobhutnahmen (§ 42 SGB VIII)
Ein zentraler Schwerpunkt der Initiative widmet sich dem Schutz von Familien und Kindern vor ungerechtfertigten staatlichen Eingriffen. Immer häufiger werden insbesondere neurodivergente Kinder mit Autismus- oder ADHS-Diagnosen ohne hinreichende Gefährdungslage aus ihren Familien gerissen, während fachärztliche Gutachten und Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben. Das Bündnis rügt hierbei schwere Verstöße gegen die UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 7 und 23 UN-BRK) sowie die BVerfG-Objektformel (Art. 1 Abs. 1 GG). Gefordert werden verbindliche BGH-Mindeststandards für Familiengutachten (§ 163 FamFG) und gesetzliche Verwertungsverbote für methodisch mangelhafte Gutachten.

Verfassungsstatik: Das vergessene Zitiergebot nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG
Darüber hinaus fordert das Bündnis die strikte Überprüfung aller Gesetze und behördlichen Bescheide auf das verfassungsrechtliche Zitiergebot. Nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG muss jedes Gesetz, das ein Grundrecht einschränkt, dieses Grundrecht ausdrücklich beim Namen nennen. Fehlt dieses Zitat, führt dies nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 1 BvR 668/04) zur absoluten Nichtigkeit des Eingriffs.

„Der Mensch ist der Souverän und darf niemals zum bloßen Objekt staatlicher Willkür oder bürokratischer Bequemlichkeit degradiert werden“, erklärt Dipl.-Ing. (Univ.) Alexander Emil Schröpfer, Unabhängiger Menschenrechtsverteidiger gemäß UN-Resolution 53/144. „Mit unseren Initiativen schaffen wir Transparenz, stellen kostenlose forensische Notfall-Muster bereit und zwingen Justiz und Verwaltung zurück in die verfassungsrechtlichen Schranken.“

Kostenlose Notfallstation & Dossiers online abrufbar
Alle Hintergründe, die Amicus-Curiae-Schriftsätze sowie die Mitzeichnungs-Möglichkeiten für die sieben Initiativen sind ab sofort auf der zentralen Plattform abrufbar unter:
https://menschenrechtverteidiger.com/petition-kinderschutz-inobhutnahme/

Kontakt
Menschenrechtverteidiger
Alexander Schröpfer
Dorfstraße 39
25572 Sankt Margerathen
048581888658
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https://menschenrechtverteidiger.com

Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Grundgesetz (Wikipedia)
    Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (kurz deutsches Grundgesetz; allgemein abgekürzt GG, seltener auch GrundG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Der von September 1948 bis Mai 1949 in Bonn tagende Parlamentarische Rat arbeitete das Grundgesetz im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte aus und genehmigte es. Es wurde von allen deutschen Landtagen in den drei Westzonen mit Ausnahme des bayerischen angenommen. Eine Volksabstimmung gab es mithin nicht. Dies und der Verzicht auf die Bezeichnung als „Verfassung“ sollte den provisorischen Charakter des Grundgesetzes und der mit ihm gegründeten Bundesrepublik Deutschland betonen. Der Parlamentarische Rat war der Auffassung, dass das Deutsche Reich fortbestehe und eine neue Verfassung für den Gesamtstaat daher nur von allen Deutschen oder ihren gewählten Vertretern beschlossen werden könne. Weil die Deutschen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und im Saarland aber gehindert waren, mitzuwirken, sollte für eine Übergangszeit ein „Grundgesetz“ als „vorläufige Teilverfassung Westdeutschlands“ geschaffen werden: Die ursprüngliche Präambel des Grundgesetzes hob den Willen des deutschen Volkes zur nationalen und staatlichen Einheit hervor. Das Saarland wurde am 1. Januar 1957 Bestandteil der Bundesrepublik und kam damit in den Geltungsbereich des Grundgesetzes. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 wurde es die Verfassung des gesamten Deutschen Volkes (→ Präambel). Die Kriterien eines materiellen Verfassungsbegriffs erfüllt das Grundgesetz von Anfang an, indem es eine Grundentscheidung über die Form der politischen Existenz des Landes trifft: Demokratie, Republik, Sozialstaat, Bundesstaat sowie wesentliche Prinzipien eines Rechtsstaats. Neben diesen Grundentscheidungen regelt es die Staatsorganisation, sichert individuelle Freiheiten und errichtet eine objektive Wertordnung. Besondere Bedeutung haben, aufgrund der Erfahrungen aus dem Unrechtsstaat des Nationalsozialismus, die im Grundgesetz verankerten Grundrechte. Sie binden alle Staatsgewalt als unmittelbar geltendes Recht (Art. 1 Abs. 3). Durch ihre konstitutive Festlegung sind die Grundrechte …
  • Inobhutnahme (Wikipedia)
    Inobhutnahme (ION) ist ein Begriff aus dem deutschen Rechtssystem und bezeichnet die vorläufige Aufnahme und Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen durch das Jugendamt in einer Notsituation. In Deutschland wird diese Maßnahme über § 42 SGB VIII geregelt und stellt eine so genannte andere Aufgabe der Jugendhilfe im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII dar. Sie erfolgte 47.388-mal im Jahre 2022. Um Inobhutnahme können Minderjährige selbst bitten (Selbstmelder, 8.032 Fälle im Jahr 2022 laut Statistischem Bundesamt) oder werden von Dritten (Polizei, Betreuern, et cetera) dem Jugendamt gemeldet (Fremdmelder, 13.211 Fälle im Jahr 2022). Unter anderem dafür wurden von vielen Jugendämtern spezielle Anlaufstellen (Kinder- und Jugendnotdienste) eigenständig oder über freie Träger realisiert, an die sich die Betroffenen wenden können. Wenden sich Minderjährige in Aufnahmeabsicht unmittelbar an eine pädagogische Einrichtung, die im Auftrag des Jugendamtes Minderjährige tatsächlich betreut, ist das noch keine Inobhutnahme. Die Inobhutnahme ist ein Verwaltungsakt. Die Entscheidung darüber, ob eine minderjährige Person in Obhut genommen wird, steht alleine dem Jugendamt zu, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Minderjährige tatsächlich aufhält.
  • Kinderschutz (Wikipedia)
    Kinderschutz ist ein Sammelbegriff für rechtliche Regelungen sowie für Maßnahmen von staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen, die dem Schutz von Kindern vor Schäden und Beeinträchtigungen dienen sollen. In der Kinder- und Jugendhilfe und im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff auch in einer engeren Definition verstanden, im Sinne des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung. Kinderschutz ist nicht zu verwechseln mit Jugendschutz, bei dem es auch um den Schutz junger Menschen „vor sich selbst“ geht. Im Bereich des Jugendarbeitsschutzes überschneiden sich beide Schutzgedanken.
  • Menschenrechte (Wikipedia)
    Als Menschenrechte werden individuelle Freiheits- und Autonomierechte bezeichnet, die jedem Menschen allein aufgrund seines Menschseins gleichermaßen zustehen. Sie sind universell (gelten weltweit für alle Menschen), unveräußerlich (können weder entzogen noch übertragen werden) und unteilbar (können nur in ihrer Gesamtheit verwirklicht werden). Sie umfassen dabei bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechtsansprüche. Im Unterschied zu Menschenrechten sind Grundrechte auf den Hoheitsbereich desjenigen Staates beschränkt, der diese Rechte ausdrücklich per Verfassung garantiert. Bürgerrechte wiederum nennt man den Teil der Grundrechte, der nur den Staatsbürgern des betreffenden Landes vorbehalten ist.
  • Uwe Steimle (Wikipedia)
    Uwe Heinz Steimle (* 20. Juni 1963 in Dresden) ist ein deutscher Kabarettist und Schauspieler. Charakteristikum ist sein sächsischer Dialekt. Deutschlandweit bekannt wurde er als Hauptkommissar Jens Hinrichs in der Fernsehreihe Polizeiruf 110. Steimle prägte 1992 den Begriff der Ostalgie. Mehrere seiner Aussagen werden als rechtspopulistisch und AfD-nah bewertet.
  • Verfassungsrecht (Wikipedia)
    Als Verfassungsrecht wird in der allgemeinen Staatslehre, Politikwissenschaft und Verfassungsvergleichung die Lehre von den rechtlichen Grundlagen eines Staates beziehungsweise von Staaten untereinander bezeichnet. Hierzu zählt vor allem die Lehre von der Organisation des Staates. Regelmäßig sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen in einer Verfassungsurkunde (Verfassung im formellen Sinne) niedergelegt; als Staat ohne geschriebene Verfassung, d. h. lediglich mit einer Verfassung im materiellen Sinn, ist das Vereinigte Königreich zu nennen. Vornehmlich in den Ländern des deutschen Rechtskreises wird zwischen Staatsrecht im Allgemeinen und Verfassungsrecht im Besonderen unterschieden (siehe die Abgrenzung von Staatsrecht und Verfassungsrecht).
  • Zitiergebot (Wikipedia)
    Als Zitiergebot bezeichnet man die in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 des deutschen Grundgesetzes festgelegte Pflicht des Gesetzgebers, bei einer Einschränkung von Grundrechten durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes das betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen. Bei einem Verstoß gegen das Zitiergebot ist das Gesetz formell verfassungswidrig. Ein Zitiergebot im weiteren Sinne kennt das Grundgesetz noch in Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG, wonach Rechtsverordnungen, die von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung erlassen werden, ihre gesetzliche Rechtsgrundlage angeben müssen. Es gibt darüber hinaus auch viele einfachrechtliche Zitiergebote.
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