ARAG Experten informieren über Zoll- und Einfuhrbestimmungen
Ein neues Parfum aus dem Duty-free-Shop, landestypische Spezialitäten, eine hippe Uhr oder die ausgefallene Designerhandtasche: Viele Urlauber bringen von ihren Reisen etwas mit nach Hause. Doch je nach Ware und Reiseland gelten unterschiedliche Zoll- und Einfuhrbestimmungen. Die ARAG Experten erklären, welche Freimengen gelten, wann Abgaben fällig werden und bei welchen Waren besondere Vorsicht geboten ist.
Sind Einkäufe innerhalb der EU problemlos möglich?
Wer innerhalb der Europäischen Union reist, profitiert vom freien Warenverkehr. Waren dürfen laut ARAG Experten grundsätzlich ohne Zollformalitäten mitgebracht werden, sofern sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Das gilt auch für Genussmittel wie Alkohol, Tabak oder Kaffee. Entscheidend ist dabei der Eigenbedarf. Werden größere Mengen transportiert, kann der Zoll prüfen, ob die Waren tatsächlich privat genutzt werden sollen. Um die Einschätzung zu erleichtern, gibt es Richtwerte. So dürfen beispielsweise bis zu 800 Zigaretten, zehn Liter Spirituosen oder zehn Kilogramm Kaffee mitgeführt werden. Wer deutlich mehr transportiert, muss gegebenenfalls nachweisen, dass die Waren nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind.
Welche Freimengen gelten bei Reisen aus Nicht-EU-Staaten?
Bei der Rückkehr aus Staaten außerhalb der Europäischen Union dürfen Urlauber ebenfalls Waren für den persönlichen Bedarf oder als Geschenke mitbringen. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass die Freimengen deutlich geringer ausfallen. So dürfen Reisende beispielsweise bis zu 200 Zigaretten oder einen Liter Spirituosen abgabenfrei einführen. Überschreiten die mitgebrachten Gegenstände diese Grenzen, werden Zoll und Einfuhrabgaben fällig. Zudem müssen sich die Waren im persönlichen Reisegepäck befinden.
Werden Einkäufe separat nach Hause geschickt, gelten andere Vorschriften und es können zusätzliche Abgaben entstehen, selbst wenn die Waren ursprünglich während einer Urlaubsreise erworben wurden. So muss beispielsweise eine Post- oder Kuriersendung grundsätzlich über das Beförderungsunternehmen beim Zoll angemeldet werden.
Wann und wo müssen Waren angemeldet werden?
Wer mehr mitbringt als erlaubt, muss diese bei der Einreise anmelden. Das geschieht laut ARAG Experten bei der für den Grenzübertritt zuständigen Zollstelle am Flug- beziehungsweise Seehafen. Wer mit dem Auto unterwegs ist und die Reisefreimenge überschritten hat, muss direkt nach Grenzübertritt das zuständige Zollamt aufsuchen. Die Höhe der fälligen Abgaben richtet sich nach Art, Menge und Wert der Waren. Die ARAG Experten empfehlen deshalb, Kaufbelege und Rechnungen aufzubewahren.
Fehlen entsprechende Nachweise, kann der Zoll den Wert der Waren schätzen. Das kann im Einzelfall teurer werden als der tatsächliche Kaufpreis. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein pauschalierter Abgabensatz von 17,5 Prozent angewendet werden: Und zwar, wenn der Wert des einfuhrabgabenpflichtigen Reisemitbringsels den Betrag von 700 Euro nicht übersteigt, die mitgebrachte Ware im persönlichen Gepäck transportiert wird und zum persönlichen Ge- und Verbrauch oder als Geschenk bestimmt ist.
Warum ist der richtige Ausgang am Flughafen wichtig?
Die ARAG Experten raten, dass sich Reisende vor der Einreise nach Deutschland über die geltenden Zollvorschriften informieren sollten. Dazu gehört auch die Bedeutung der verschiedenen Zollausgänge an Flughäfen. Der grüne Ausgang ist ausschließlich für Reisende bestimmt, die keine anmeldepflichtigen Waren mitführen. Wer Waren dabei hat, für die Einfuhrabgaben anfallen können, muss den roten Ausgang wählen und die Waren dort beim Zoll anmelden. Die Nutzung des grünen Ausgangs trotz zollpflichtiger Waren kann als leichtfertige Abgabeverkürzung gewertet werden und ein Bußgeld oder einen Zollzuschlag nach sich ziehen. Bei Vorsatz droht sogar ein Strafverfahren.
Trotz der klaren Rechtslage entscheiden Richter gelegentlich pro Zollpflichtige. Ein Mann hatte mit elf Stangen Zigaretten im Gepäck am Flughafen den grünen Ausgang benutzt, weil er nicht wusste, dass er die Ware bei der Zollabfertigungsstelle im roten Ausgang anmelden musste. Die Richter glaubten ihm, bestraften seine Unwissenheit nicht und hoben die Festsetzung eines Zollzuschlags auf. Für die Nachentrichtung der Tabak- und Einfuhrumsatzsteuer hätte der Mann über 400 Euro zahlen müssen, zudem ein saftiges Bußgeld, sodass Gesamtkosten von weit über 1.000 Euro auf ihn hätten zukommen können (Bundesfinanzhof, Az.: VII B 21/06).
Muss Bargeld angemeldet werden?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch für Bargeld besondere Vorschriften gelten. Wer 10.000 Euro oder mehr in bar oder in vergleichbaren Zahlungsmitteln – wie zum Beispiel Reiseschecks oder Gold – mitführt, muss dies bei der Einreise beziehungsweise Ausreise in der Regel mit einem Formular vom Bundesministerium der Finanzen anmelden. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen von bis zu einer Million Euro geahndet werden. In einem konkreten Fall musste ein Mann 13.200 Euro Strafe, etwa 25 Prozent des nicht angemeldeten Betrags, zahlen (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 4 RBs 320/15).
Gibt es besondere Regeln für einzelne Reiseziele? Nicht jedes beliebte Urlaubsziel fällt automatisch unter die üblichen EU-Regelungen. Einige Gebiete gehören zwar politisch zur Europäischen Union, zählen jedoch nicht vollständig zum Zoll- oder Steuergebiet der EU. Dazu gehören beispielsweise Helgoland, die Kanarischen Inseln, der nördliche, türkische Teil Zyperns oder die Färöer-Inseln. Auch bei Reisen über Drittstaaten wie die Schweiz können zusätzliche Vorschriften gelten.
Tipp der ARAG Experten: Reisende können sich vorab online informieren und sich telefonisch unter 0228 303 26020 oder per E-Mail unter info.privat@zoll.de beraten lassen.
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.
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- Abgabe (Wikipedia)
Als Abgaben werden in der Finanzwirtschaft allgemein sämtliche Zahlungen von Wirtschaftssubjekten an staatliche Hoheitsträger verstanden. In der Finanzwissenschaft und im Steuerrecht umfasst der Oberbegriff der Abgaben die Steuern, öffentlichen Beiträge und öffentlichen Gebühren. - ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Eigenbedarf (Wikipedia)
Eigenbedarf steht für: Eigenbedarf (Mietrecht), ein rechtlicher Kündigungsgrund durch den Vermieter Drogenmenge zum eigenen Verbrauch, siehe Menge (Betäubungsmittelrecht) #Geringe Menge bei Cannabisprodukten Eigenbedarf (Kraftwerk), benötigte Energie zum Betrieb Siehe auch: Selbstbehalt (Unterhalt) Selbstversorgung (Eigenversorgung) - Einreise (Wikipedia)
Grenzkontrollen sind an einer Grenze durchgeführte Maßnahmen, die aus Grenzübertrittskontrollen und der Grenzüberwachung bestehen. Grenzübertrittskontrollen sind Kontrollen, die an einer Grenzübergangsstelle erfolgen, um festzustellen, ob die betreffenden Personen in das Hoheitsgebiet eines anderen Staates einreisen oder aus dem Hoheitsgebiet eines Staates ausreisen dürfen. Die Grenzüberwachung dient der Überwachung der Grenzen zwischen den Grenzübergangsstellen und die Überwachung der Grenzübergangsstellen außerhalb der festgesetzten Verkehrsstunden, um zu verhindern, dass Personen die Grenzübertrittskontrollen umgehen. Die Grenzübergangskontrolle erstreckt sich auf die beim Grenzübergang mitgeführten Sachen. Der grenzüberschreitende Verkehr mit Waren und die Sicherung der Zollgrenze ist dagegen Gegenstand der zollamtlichen Überwachung (Grenzaufsicht). Diese dient zur Erhebung der Ein- und Ausfuhrabgaben sowie der Einhaltung des Zollrechts (§ 1 des Zollverwaltungsgesetzes). An Staatsgrenzen, für deren geografische Festlegung die einzelnen Staaten nach dem Völkerrecht zuständig sind, werden Grenzschutzbeamte, teilweise auch Soldaten eines oder beider Länder tätig. Sie halten Personen an den jeweiligen Grenzen an und überprüfen deren Dokumente (Echtheit und Abgleich mit dem Fahndungsbestand). Hauptzweck der Grenzkontrolle ist, die illegale Einreise in ein Land zu verhindern. Eine legale Einreise ist nur Inhabern der jeweiligen Staatsbürgerschaft, Inhabern von Visa, Bürgern von Staaten, die aufgrund internationaler Abkommen kein Visum für die Einreise benötigen, sowie Diplomaten auf Dienstreise möglich. Es gibt auch Fälle, eine illegale Ausreise zu verhindern. Dies war in Europa bis zum Fall des Eisernen Vorhangs üblich. Daneben werden im Rahmen der Ausreisekontrollen per Haftbefehl gesuchte Personen aufgegriffen. An einigen Staatsgrenzen wird ein Visum in den Reisepapieren eingetragen. Je nach den bilateralen Vereinbarungen werden Grenzkontrollen durch Organe beider Staaten gemeinsam oder getrennt durchgeführt. - Genussmittel (Wikipedia)
Genussmittel im engeren Sinne sind Lebensmittel, die nicht in erster Linie wegen ihres Nährwertes und zur Sättigung konsumiert werden, sondern aufgrund ihres Geschmacks oder ihrer Wirkung. Reine Suchtmittel fallen nicht unter die Genussmittel. Insbesondere der Konsum von Alkohol, aber auch der überhöhte Konsum von Zucker, werden mit negativen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen sowie schwerwiegenden Volkskrankheiten in Verbindung gebracht. - Reisemitbringsel (Wikipedia)
Die Reisefreimenge, auch Reisemitbringsel oder Souvenirs im Sinn dieses Artikels sind Waren, die Reisende gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, für ihre Familienangehörigen oder als Geschenk in ihrem persönlichen Gepäck einführen. Das deutsche, österreichische, schweizerische und europäische Recht legen fest, dass je Reisendem Reisefreimengen im Rahmen der folgenden Mengen- und Wertgrenzen von den Einfuhrabgaben befreit sind: - shopping (Wikipedia)
Shopping steht für: Einkaufstätigkeit und -erlebnis, siehe Einkauf (Konsum) Shopping (1986), US-amerikanische Horrorkomödie von Jim Wynorski Shopping (1994), britischer Actionfilm von Paul W. S. Anderson Siehe auch: Shoppen - Urlaub (Wikipedia)
Urlaub ist die Zeit, in der eine arbeitsfähige Person von der Arbeit freigestellt ist. In Deutschland und Österreich wird unter Urlaub in der Regel der Erholungsurlaub verstanden (Schweiz: Ferien), in der Schweiz umgekehrt nur andere Urlaubsarten als Ferien. - Zoll (Wikipedia)
Zoll steht für: Zoll (Einheit), traditionelle Längeneinheit, heute meist 2,54 cm Zoll (Abgabe), Steuer für Waren beim Transport über eine Zollgrenze Zoll (Behörde), nationale Behörden zur Erhebung von Zoll- und Steuerabgaben auf grenzüberschreitende Waren Zoll (Gemeinde Alberschwende), Ort bei Alberschwende, Bezirk Bregenz, Vorarlberg ZOLL Medical Corporation, Hersteller medizinischer Geräte, siehe Asahi Kasei#Tochterunternehmen Zoll ist der Familienname folgender Personen: Alfred Zoll (1905–1982), deutscher Journalist und Zoodirektor Andrzej Zoll (* 1942), polnischer Jurist, Rechtswissenschaftler und Verfassungsrichter Aqueela Zoll (* 1988), US-amerikanische Schauspielerin, Filmschaffende und Model Armin Zoll (* 1934), deutscher Grafiker und Illustrator Christian Zoll (Politiker, 1941) (1941–2017), deutscher Politiker (SPD), Oberbürgermeister von Bad Kissingen (1990–2002) Christian Zoll (Politiker, 1993) (* 1993), österreichischer Politiker (ÖVP) Franz Joseph Zoll (1770–1833), badischer Maler Heinz Zoll (* 1926), deutscher Radrennfahrer Hermann Zoll (1643–1725), deutscher Jurist Irmgard Zoll (* 1938), deutsche Grafikerin und Illustratorin Karl-Hermann Zoll (* 1948), deutscher Bundesrichter Kilian Zoll (1818–1860), schwedischer Maler Michael Zoll (* 1972), deutscher Fußballspieler Patrick Zoll (* 1977), deutscher Philosoph Paul Zoll (Komponist) (1907–1978), deutscher Komponist Paul Maurice Zoll (1911–1999), US-amerikanischer Kardiologe Rainer Zoll (1934–2010), deutscher Soziologe Ralf Zoll (* 1939), deutscher Soziologe, Friedens- und Konfliktforscher Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Zoll enthält Zöll (Begriffsklärung) Zöllner (Begriffsklärung) ZOL (Begriffsklärung)