Hitzewelle erhöht Legionellenrisiko: EAD Hammer empfiehlt Hausverwaltungen jetzt die Prüffristen zu kontrollieren

Regionaler Messdienstleister verzeichnet rund 30 Prozent mehr Anfragen zur Trinkwasseruntersuchung und informiert über gesetzliche Pflichten nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV).

Hitzewelle erhöht Legionellenrisiko: EAD Hammer empfiehlt Hausverwaltungen jetzt die Prüffristen zu kontrollieren

Trinkwasserprobenahme

Die anhaltende Hitzewelle sorgt nicht nur für hohe Temperaturen, sondern erhöht auch das Risiko einer Vermehrung von Legionellen in Trinkwasseranlagen. Gleichzeitig beobachtet die Hermann Hammer GmbH Energieabrechnungsdienst (Marke: EAD Hammer) eine deutlich steigende Nachfrage: Seit Beginn der aktuellen Hitzeperiode sind die Anfragen zur Legionellenprüfung und Trinkwasseranalyse um rund 30 Prozent gestiegen. Der regionale Messdienstleister empfiehlt Hausverwaltungen, Vermietern und Wohnungsunternehmen daher, ihre gesetzlichen Prüffristen jetzt zu überprüfen.

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Sommerliche Hitze begünstigt die Vermehrung von Legionellen

Legionellen vermehren sich besonders stark in warmem, stehendem Wasser zwischen 25 und 50 Grad Celsius. Während längerer Hitzeperioden können diese Bedingungen beispielsweise in wenig genutzten Leitungen oder Warmwasserspeichern schneller entstehen. Für Eigentümer und Hausverwaltungen steigt damit sowohl das gesundheitliche Risiko für Bewohner als auch die Verantwortung, die gesetzlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung einzuhalten.

Wann besteht eine Untersuchungspflicht?

Die regelmäßige Untersuchung auf Legionellen ist unter anderem erforderlich, wenn
– das Gebäude mehr als zwei Wohneinheiten besitzt,
– mindestens eine Wohnung vermietet ist,
– eine zentrale Warmwasserbereitung vorhanden ist,
– Duschen oder andere Entnahmestellen mit Aerosolbildung betrieben werden.

Rechtssichere Unterstützung aus einer Hand

EAD Hammer begleitet Hausverwaltungen und Eigentümer durch den gesamten Prozess der gesetzlich vorgeschriebenen Trinkwasseruntersuchung, von der Planung geeigneter Probenahmestellen über die Probenahme durch qualifiziertes Fachpersonal bis zur Analyse im akkreditierten Labor sowie der rechtssicheren Dokumentation. Bei erhöhten Legionellenbefunden unterstützt das Unternehmen außerdem bei den erforderlichen weiteren Schritten gegenüber den zuständigen Behörden. Ein automatischer Erinnerungsservice hilft dabei, keine Prüffristen zu versäumen.

„Gerade während der aktuellen Hitzewelle erreichen uns deutlich mehr Anfragen von Hausverwaltungen, die ihre Prüffristen überprüfen möchten“, erklärt Steve Wolf, Geschäftsführer der Hermann Hammer GmbH. „Viele wissen, dass sie verantwortlich sind, sind sich aber unsicher, wann eine Untersuchung tatsächlich vorgeschrieben ist. Genau hier unterstützen wir mit persönlicher Beratung, festen Ansprechpartnern und kurzen Reaktionszeiten, direkt vor Ort in Franken.“

Handlungsempfehlung

EAD Hammer empfiehlt Eigentümern und Hausverwaltungen, die Protokolle der letzten Trinkwasseruntersuchung zeitnah zu prüfen. Insbesondere bei Gebäuden, deren letzte Untersuchung bereits mehrere Jahre zurückliegt oder bei denen längere Leerstände bestanden, sollte frühzeitig ein Untersuchungstermin vereinbart werden.

Legionellenprüfung: die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Wann ist eine Untersuchung vorgeschrieben?
Die Untersuchungspflicht besteht in vielen Mehrfamilienhäusern mit zentraler Warmwasserbereitung und vermieteten Wohneinheiten.

Wie häufig?
In zahlreichen Wohngebäuden ist die Untersuchung alle drei Jahre erforderlich. Im Einzelfall können andere gesetzliche Vorgaben gelten.

Warum ist die Untersuchung wichtig?
Legionellen können schwere Lungenentzündungen verursachen. Regelmäßige Untersuchungen dienen dem Gesundheitsschutz der Bewohner und der Einhaltung gesetzlicher Betreiberpflichten.

Was droht bei Verstößen?
Nicht eingehaltene Untersuchungsfristen können behördliche Maßnahmen und Bußgelder nach sich ziehen. Werden erhöhte Legionellenwerte festgestellt, sind gesetzlich vorgeschriebene Folgemaßnahmen einzuleiten.

Expertentipp:
„Nach längeren Leerständen oder der Urlaubszeit sollten wenig genutzte Wasserleitungen gründlich gespült werden. Dadurch lässt sich das Risiko einer Vermehrung von Legionellen deutlich reduzieren.“ – Steve Wolf, Geschäftsführer der Hermann Hammer GmbH

Die EAD Hammer ist ein moderner, familiengeführter Messdienstleister mit Sitz in Bamberg und seit über 30 Jahren regionaler Spezialist für rechtssichere Heizkostenabrechnung und gesetzeskonforme Trinkwasseruntersuchung in Franken.
Wir sind über 30 Mitarbeiter und betreuen mehr als 40.000 Wohnungen.

Immobilieneigentümer, Hausverwaltungen und Baugenossenschaften vertrauen auf EAD Hammer, wenn es um die korrekte Abrechnung von Heiz- und Nebenkosten nach Heizkostenverordnung (HeizkostenV) sowie um Trinkwasser- und Legionellenprüfung nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geht. Beides rechtlich vorgeschrieben, alles aus einer Hand. Ergänzend bieten wir Rauchwarnmelderservice, Gerätemontage und -wartung als vollständiges Full-Service-Paket für Wohn- und Gewerbeimmobilien an.

Als familiengeführtes Unternehmen in zweiter Generation sind wir die persönliche, regional verwurzelte Alternative zu Großanbietern. Bei EAD Hammer haben Sie einen Ansprechpartner, der Ihre Liegenschaft kennt, persönlich erreichbar ist und schnell reagiert.
EAD Hammer trägt das DEUMESS-Siegel „Zertifizierte Messdienstqualität“ und ist von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) im Bereich Trinkwasser nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert. Moderne Funkmesstechnik mit OMS-Technologie und Gateway-Betrieb sorgt für präzise Verbrauchsdaten und effiziente Abläufe.

Wir betreuen unsere Kunden von Bamberg aus in drei Regionen:
Oberfranken: Bamberg, Coburg, Hof, Bayreuth; Mittelfranken: Erlangen, Fürth, Nürnberg, Ansbach; Unterfranken: Schweinfurt und die umliegende Region.

Persönlich, regional, alles aus einer Hand.

Kontakt
Hermann Hammer GmbH Energieabrechnungsdienst
Steve Wolf
Josef-Fösel-Str. 1
96117 Memmelsdorf
+49 (0) 951 968399-0
66af640a15f9e3d18f0071f3b402101ae236ac61
https://ead-hammer.de/

Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Heizkostenabrechnung (Wikipedia)
    Die Heizkostenabrechnung ist Teil der Betriebskostenabrechnung eines vermieteten Gebäudes oder einer Eigentümergemeinschaft und umfasst die Kosten, die durch die Wärmelieferung und Warmwasserlieferung entstehen. In Deutschland ist die Heizkostenabrechnung durch die Heizkostenverordnung gesetzlich geregelt. Die technischen Details sind in DIN 4713 ausgeführt. Die Heizkostenverordnung verpflichtet jeden Betreiber einer gemeinschaftlich genutzten Heizungsanlage zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heizkosten. Dieser Verpflichtung kann man sich nicht durch Vertrag entziehen, d. h., sie ist unabdingbar. Eine Ausnahme gibt es nur für Gebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten, von der eine vom Eigentümer selbst bewohnt wird.
  • HeizkostenV (Wikipedia)
    Die Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die die Abrechnung über die Heizkosten und Warmwasser im Mietverhältnis/Nutzungsverhältnis und im Wohnungseigentümerverhältnis regelt. Sie wurde 2021 geändert, um die Vorgaben der Richtlinie 2012/27/EU (Energieeffizienz-Richtlinie) umzusetzen. Die Änderung vom 16. Oktober 2023, mit der das Wärmepumpenprivileg gestrichen worden ist, trat am 1. Oktober 2024 in Kraft. Neben der Betriebskostenverordnung ist die Verordnung über Heizkostenabrechnung eine der wesentlichen Kodifikationen des Mietrechts neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Grundsätzlich gilt die Verordnung (§ 3) auch für die Wohnungseigentümergemeinschaften nach dem WEG.
  • Hitzewelle (Wikipedia)
    Eine Hitzewelle ist in Meteorologie und Klimatologie eine ungewöhnlich lange Phase aufeinander folgender ungewöhnlich heißer Tage, auch Hitzeperiode genannt. Etwas abgeschwächt spricht man auch von Wärmewelle für Phasen abnorm hoher Temperaturen. Hitzewellen sind Extremwetterereignisse, die die menschliche Gesundheit, die Ökosysteme und die Infrastruktur schädigen können.
  • Legionellen (Wikipedia)
    Legionellen (Legionella) sind eine Gattung stäbchenförmiger Bakterien aus der Familie der Legionellaceae. Sie sind im Wasser lebende gramnegative und nicht sporenbildende Bakterien, die durch eine oder mehrere polare oder subpolare Flagellen (Geißeln) beweglich sind. Legionellen sind als potenziell humanpathogen anzusehen. Zurzeit kennt man mehr als 48 Arten und 70 Serogruppen. Die für Erkrankungen des Menschen bedeutsamste Art ist Legionella pneumophila (Anteil von etwa 70 % bis 90 %, je nach Region), sie ist Erreger der Legionellose oder Legionärskrankheit mit Auslöser einer Pneumonie. Weit häufiger kommt es zum milderen Verlauf des sogenannten Pontiac-Fiebers ohne Lungenentzündung. Eine Besonderheit vieler Arten der Gattung Legionella ist der hohe Anteil von verzweigten Fettsäureketten in ihren Membranlipiden. Beispielsweise beträgt bei Legionella pneumophila der Anteil verzweigter Ketten 64 %.
  • Rauchwarnmelder (Wikipedia)
    Als Brandmelder werden technische Geräte zum Auslösen eines Alarms im Falle eines Brandes in Wohnungen, öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln oder Industrieanlagen bezeichnet. Im 19. Jahrhundert wurde der Begriff Feuertelegraph für verschiedene elektrische, mechanische und akustische Geräte verwendet. Brandmelder unterscheidet man zwischen automatischen Brandmeldern, die den Brand anhand physikalischer Eigenschaften selbst erkennen, und nicht-automatischen Brandmeldern, die von Hand betätigt werden müssen. Sinn des Brandalarms ist das Warnen und Wecken von Personen innerhalb eines Gebäudes, das Einleiten von Maßnahmen zur Brandbekämpfung und zum Sach- und Personenschutz meist die Alarmierung von zuständigem Sicherheitspersonal oder der Feuerwehr. Außer den Rauchwarnmeldern, die Wohnbereiche schützen, werden Brandmelder häufig in Verbindung mit einer Brandmeldeanlage verwendet. In Deutschland müssen Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und den Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB), die von den einzelnen Landkreisen oder unter Leitung der örtlichen Feuerwehr herausgegeben werden, erstellt, geplant und errichtet werden. In Österreich sind die TRVB 114 und 123 maßgebend. Lokal oder regional kann eine andere Bauordnung zur Anwendung kommen. In der EU müssen Brandmelder für Brandmeldeanlagen der entsprechenden Norm der Reihe EN 54 erfüllen.
  • Warmwasserbereitung (Wikipedia)
    Warmwasser ist erwärmtes Trink-, oder Brauchwasser im Temperaturbereich von üblicherweise 30 °C bis 60 °C. Eine Wassertemperatur von 35 °C wird in der Regel als handwarm empfunden, während bei Säuglingen bereits ab 38 °C die Gefahr einer Verbrühung besteht (siehe unten). Mithilfe einer Mischbatterie oder eines thermostatisch geregelten Mischventils kann die Wassertemperatur an der Entnahmestelle zwischen der Temperatur des zuströmenden Kalt- und Warmwassers eingestellt werden. Das zur Warmwasserbereitung genutzte Kaltwasser hat die Temperatur des Erdreichs in 1 bis 3 Meter Tiefe, also um die 10 °C. Wenn es länger in der Leitung steht, nimmt es die Temperatur der Umgebung der Leitung an. Warmwasser ist von Heißwasser zu unterscheiden. Die Bereitstellung von Warmwasser gehört heute in Industrieländern zum üblichen Wohnkomfort.
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