Verlässlichkeit statt Rückschritte in der Pflegepolitik

BHK e.V. fordert Korrektur geplanter Regelungen in PNOG und BStabG und veröffentlicht offenen Brief

Corinne Ruser, Geschäftsführerin des BHK e.V.

Dresden, 22. Juni 2026 – Der Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e. V. (BHK) fordert Bundestag und Bundesregierung auf, die geplanten Regelungen im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) und im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) zu überarbeiten. In einem offenen Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken kritisiert der Verband die geplante Aussetzung der Tariftreuepflicht bis 2030 sowie die Begrenzung der Refinanzierung tariflicher und tarifähnlicher Vergütungen.

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„Die Politik stellt ein Prinzip infrage, das sie selbst erst vor wenigen Jahren zur Grundlage einer zukunftsfähigen Pflege gemacht hat – die Tariftreue“, erklärt Corinne Ruser, Geschäftsführerin des BHK e. V. „Pflegeeinrichtungen haben auf diese politischen Vorgaben vertraut, ihre Strukturen angepasst und Verantwortung übernommen. Dieses Vertrauen darf nicht enttäuscht werden.“

Pflege braucht Verlässlichkeit
Die Tariftreue wurde eingeführt, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu stärken, Arbeitsbedingungen zu verbessern und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Viele Dienste und Einrichtungen haben ihre Personalstrukturen, Vergütungssysteme und Arbeitsverträge auf dieser Grundlage aufgebaut.

Aus Sicht des BHK senden die geplante Aussetzung der Tariftreuepflicht sowie die vorgesehene Begrenzung künftiger Vergütungs- und Kostensteigerungen auf die Grundlohnveränderungsrate – für Pflegeeinrichtungen sogar abzüglich eines weiteren Prozentpunkts – ein fatales Signal an Pflegekräfte, Auszubildende und Träger.

„Mit der geplanten Aussetzung der Tariftreuepflicht droht eine zentrale pflegepolitische Errungenschaft der vergangenen Jahre wieder aufgegeben zu werden“, so Ruser. „Pflege braucht Verlässlichkeit. Politische Zusagen dürfen nicht nach wenigen Jahren wieder zur Disposition stehen.“

Außerklinische Kinderintensivpflege besonders betroffen
Besonders kritisch bewertet der Verband die Auswirkungen auf die außerklinische Kinderintensivpflege. Die Versorgung schwerstkranker und intensivpflegebedürftiger Kinder und Jugendlicher erfordert hochqualifizierte Pflegefachkräfte. Bereits heute kämpfen die Dienste mit erheblichen Personalengpässen.

„Die Leidtragenden wären die Kinder und Jugendlichen, die auf eine verlässliche außerklinische Intensivversorgung angewiesen sind“, betont Ruser.

Der BHK sieht die Gefahr, dass die geplanten Regelungen das Vertrauen von Pflegefachkräften, Auszubildenden und Trägern in die Verlässlichkeit politischer Entscheidungen nachhaltig beschädigen.

Versorgungssicherheit darf nicht gefährdet werden
Der Verband verweist darauf, dass Kinderkliniken bereits heute nicht über ausreichende strukturelle und personelle Ressourcen verfügen, um zusätzliche entstehende Versorgungsbedarfe aufzufangen. Eine Verlagerung aus der häuslichen Versorgung in stationäre Strukturen würde heute schon bestehende Kapazitätsprobleme verschärfen und zugleich – und das wird in der aktuellen Debatte um Kostendämpfung häufig ausgeblendet – erhebliche Mehrkosten für das Gesundheits- und Pflegesystem verursachen.

„Deshalb müssen die geplanten Änderungen korrigiert werden, bevor die Versorgung schwerstkranker und intensivpflegebedürftiger Kinder dauerhaft Schaden nimmt“, erklärt Ruser.

Der BHK fordert:
• eine verlässliche Refinanzierung tariflicher und tarifähnlicher Vergütungen,
• verlässliche politische Rahmenbedingungen für Pflegekräfte, Familien und Leistungserbringer.

Link zum offenen Brief des BHK: https://www.bhkev.de/pressemitteilungen.html?file=files/theme/upload/Dokumente/2026/BHKeV_Offener%20Brief%20an%20die%20Bundesministerin%20f%C3%BCr%20Gesundheit%20-%20PNOG_GKV-BStabG.pdf

Der BHK ist der Verband für Einrichtungen und Dienste der ambulanten sowie außerklinischen teilstationären und stationären Kinderkrankenpflege sowie der sonstigen Einrichtungen und Dienste, die Kinder und Jugendliche mit chronischen, schweren und schwersten Erkrankungen und Behinderungen ambulant, außerklinisch teilstationär und stationär versorgen und betreuen. Er wurde 1998 in Frankfurt a. Main gegründet. Der Sitz der Bundesgeschäftsstelle ist in Dresden.

Der Verband ist der berufliche, politische und soziale Interessenvertreter seiner Mitglieder in Gesetzgebungsverfahren, gegenüber Kostenträgern und sonstigen Entscheidungsträgern sowie gegenüber der Politik und Öffentlichkeit. Der BHK nimmt die Interessen der ambulanten Dienste sowie teilstationären und stationären Einrichtungen auf Bundesebene und auf Landesebene wahr und setzt sich für die Verbesserung und Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit schweren Erkrankungen und Behinderungen sowie ihrer Familien und sonstigen Bezugspersonen ein.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Bundestag (Wikipedia)
    Der Deutsche Bundestag (Abkürzung BT) ist die gewählte Volksvertretung sowie als Parlament das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland. Der Deutsche Bundestag hat seinen Sitz in Berlin. Im politischen System Deutschlands wird der Deutsche Bundestag als einziges Verfassungsorgan des Bundes unmittelbar vom Staatsvolk der deutschen Staatsbürger gewählt. Als Repräsentationsorgan handelt der Bundestag bei Wahrnehmung seiner Aufgaben aus eigenem Recht, nicht kraft Delegation, Auftrags oder ihm von dritter Seite erteilter Vertretungsmacht. Die Entscheidungen, die er trifft, werden dem deutschen Volk – wie die Entscheidungen der übrigen Staatsorgane – zugerechnet; „der Wille des Parlaments gilt als (hypothetischer) Volkswille“. Die gesetzliche Anzahl seiner das ganze Volk vertretenden Mitglieder beträgt 630. Durch die Wahlrechtsreform vom 17. März 2023 kam es zu einer Fixierung auf diese Zahl, nachdem die zuletzt gültigen Regeln durch Überhang- und Ausgleichsmandaten zu unterschiedlichen Gesamtzahlen der Abgeordneten führten. Eine Legislaturperiode des Bundestages endet grundsätzlich nach vier Jahren oder davor durch Auflösung. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB), die ihre Wirkungsstätte auch Hohes Haus nennen, können sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammenschließen und genießen damit einen besonderen Verfahrens- und Organisationsstatus. Dem Bundestag steht der Präsident des Deutschen Bundestages (kurz: Bundestagspräsident) vor, der zugleich den Vorsitz in der Bundesversammlung und im Gemeinsamen Ausschuss führt. Aktuelle Bundestagspräsidentin ist Julia Klöckner (CDU). Als Vizepräsidenten und Stellvertreter des Präsidenten sind Andrea Lindholz (CSU), Josephine Ortleb (SPD), Omid Nouripour (Grüne) und Bodo Ramelow (Linke) gewählt. Der Alterspräsident, 2025 war dies Gregor Gysi (Linke), leitet gemäß Geschäftsordnung die erste Sitzung des Deutschen Bundestages zum Beginn einer neuen Legislaturperiode, aber nur solange, bis ein Präsident oder eine Präsidentin gewählt ist. Seit 2017 ist der Alterspräsident oder die Alterspräsidentin das dienstälteste Mitglied, welches dafür bereit ist. Davor war es das an Lebensjahren älteste Mitglied. Der Bundestag …
  • offener Brief (Wikipedia)
    Ein offener Brief (früher auch Sendschreiben oder Sendbrief, lateinisch missum) ist ein Schreiben, das als vervielfältigte Handschrift, Flugschrift, in Presse, Radio, Internet oder anderen Medien einer erweiterten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Entscheidend ist dabei, dass sein intendierter Sinn erst durch die Mehrfachadressierung – Öffentlichkeit plus Empfänger – verständlich wird. Durch die Form des offenen Briefs wird oft der Adressat zu einer öffentlichen Stellungnahme gedrängt oder direkt aufgefordert, in der Regel erfolglos. Ein offener Brief steht manchmal in Verbindung mit einer Petition oder einer Pressemitteilung und kann als Instrument der Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden. Er kann zusätzlich direkt an den oder die Empfänger zugestellt werden. In vielen Fällen handelt es sich vor allem um eine Selbsterklärung des Verfassers, die mit einer tatsächlichen Wirkung des offenen Briefs nicht rechnet.
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