Viele Steuerzahler in Bayern müssen sich umstellen: Die Finanzverwaltung erinnert ab sofort nicht mehr an fällige Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen. Wer Vorauszahlungen zu leisten hat, muss nun selbst die Verantwortung dafür übernehmen. „Wer seine Termine vergisst, riskiert Säumniszuschläge“, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Viele Betroffene hat es erstmals zum Zahlungstermin 10. März kalt erwischt.
Steuerpflicht ohne Erinnerung
Bayern hatte als letztes Bundesland bisher diesen Service noch angeboten: Vor jedem Fälligkeitstermin im Quartal verschickten die Finanzämter ein Schreiben, das auf die anstehende Steuer-Vorauszahlung hinwies. Damit ist jetzt Schluss. Die bayerische Finanzverwaltung hat den Postversand dieser Erinnerungsschreiben im Februar eingestellt.
Steuerpflichtige müssen ihre Termine jetzt selbst im Blick behalten und rechtzeitig überweisen. Auch die den Schreiben beiliegenden Überweisungsträger aus Papier werden damit nicht mehr bereitgestellt. Wer für die Zahlung zum 10. März 2026 auf den Erinnerungsbrief gewartet hat, ging leer aus. Viele Steuerbürger haben dies noch nicht einmal bemerkt.
Automatische Zahlung als Lösung
Um die Zahlungstermine nicht zu verpassen, bieten sich automatisierte Lösungen für Steuerzahler an. Eine Möglichkeit ist das SEPA-Lastschriftverfahren, bei dem das Finanzamt die fälligen Beträge automatisch vom Konto einzieht. Alternativ kann ein Dauerauftrag bei der Bank eingerichtet werden. Damit ist die Pünktlichkeit der Zahlungen sichergestellt. Wer weiterhin überweisen möchte, sollte sich die vierteljährlichen Termine unbedingt im Kalender notieren.
Ein kleiner Termin mit teuren Folgen
Wird die Zahlung vergessen oder zu spät überwiesen, muss mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden. Denn das Geld muss spätestens am Fälligkeitstag auf dem Konto des Finanzamts eingegangen sein. Das Gesetz räumt lediglich eine kurze Zahlungsschonfrist von genau drei Tagen ein. Danach werden Säumniszuschläge erhoben. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Prozent des rückständigen Steuerbetrags, der auf volle 50 Euro abgerundet wird.
Warum müssen Vorauszahlungen geleistet werden?
Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen dann fest, wenn sich aus dem Steuerbescheid eine Nachzahlung von mehr als 400 Euro ergibt und mindestens 100 Euro pro Quartal angefallen sind. Es wird davon ausgegangen, dass dies im kommenden Jahr wieder der Fall sein wird. Die Vorauszahlungen dienen als Abschlag auf die voraussichtliche Steuer und sollen verhindern, dass am Jahresende eine hohe Nachzahlung entsteht.
Betroffen sind vor allem Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Aber auch Angestellte mit hohen Nebeneinkünften, beispielsweise aus Vermietung oder Kapitalanlagen, Bezieher von steuerfreien Ersatzleistungen, teilweise Ehepaare mit der Steuerklassenkombination 3 und 5 sowie Rentner mit wiederkehrenden Nachzahlungen können zu Einkommensteuer-Vorauszahlungen verpflichtet werden.
Vier Termine, die man kennen muss
Die Vorauszahlungen werden einmal pro Quartal fällig. Die gesetzlichen Zahlungstermine sind der 10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember. Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Ab jetzt heißt es, selbst dran zu denken.
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
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- Einkommensteuer (Wikipedia)
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Einkommensteuer stellt in fast allen Ländern eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates dar. Bezüglich der Gestaltung des Tarifverlaufes ergeben sich jedoch deutliche Unterschiede. - Einkommensteuererklärung (Wikipedia)
Die Einkommensteuererklärung ist die schriftliche Erklärung eines Steuerpflichtigen über seine Einkommensverhältnisse. Sie dient als Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer. Sie wird von dem Steuerpflichtigen oder seinem Bevollmächtigten (meist einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein) gegenüber dem Finanzamt eingereicht. Dort wird sie geprüft und die zu entrichtende Einkommensteuer sowie gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer mittels Steuerbescheid festgesetzt. Wurde eine höhere Steuer vorausgezahlt als im Bescheid errechnet, wird der Unterschiedsbetrag erstattet. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag für Arbeitnehmer die Rückerstattung für das Jahr 2021 durchschnittlich bei 1172 Euro, während die durchschnittliche Nachzahlung 1160 Euro betrug. - Finanzamt (Wikipedia)
Ein Finanzamt ist eine Behörde der Finanzverwaltung.