Umgangsverweigerung: Gericht berücksichtigt Kindeswillen

(DAV). Nach einer Trennung der Eltern leben die Kinder häufig bei einem Elternteil, während der andere umgangsberechtigt ist. Verweigert ein Kind diesen Umgang, kann nicht eine Beeinflussung des Kinds durch den betreuenden Elternteil unterstellt werden, ohne hierfür konkrete Anhaltspunkte vorzulegen.

Nach der Trennung der Eltern lebten beide Kinder bei der Mutter. Das fünfjährige Mädchen besuchte den Vater regelmäßig, während der elfjährige Sohn den Umgang mit ihm zunehmend verweigerte. Im Sorgerechtsverfahren sprach sich die Sachverständige dafür aus, dass beide Kinder künftig beim Vater leben sollten. Der durchgehende Wunsch des Sohns, weiterhin bei der Mutter zu leben, fand dabei keine Berücksichtigung. Die Sachverständige attestierte der Mutter „eine aktive Beeinflussung und trotz der unstreitigen Förderung begleiteter Vater-Sohn-Umgänge eine bindungsfeindliche Haltung“, ohne hierfür Anhaltspunkte vorzulegen. Diese sei die Ursache für die Verweigerung des Jungen. Sie schloss daraus, dass die Mutter nur eingeschränkt erziehungsfähig sei.

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Die Sachverständige legte bei ihrer Bewertung das so genannte Parental Alienation Syndrome (PAS) zugrunde, die vom betreuenden Elternteil forcierte und gewollte Entfremdung des Kinds vom umgangsberechtigten Elternteil.

Parental Alienation Syndrome ungeeignete Grundlage gerichtlicher Entscheidungen
Das Gericht folgte dieser Einschätzung nicht. Es entschied, dass die Kinder weiterhin bei der Mutter leben sollten, der zudem das alleinige Sorgerecht zugesprochen wurde. Die Richter kritisierten insbesondere, dass die Sachverständige das aus Sicht des Sohnes nachvollziehbar negativ empfundene Verhalten des Vaters nicht in ihre Beurteilung einbezogen habe. Zudem verwiesen sie darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die PAS-These als pseudowissenschaftlich eingestuft und für Sorgerechtsentscheidungen als ungeeignet verworfen habe.

Missachtung des Kindeswillen kann Kindeswohl gefährden
Die Empfehlung, die Kinder sollten zum Vater ziehen, werde der Umgangsverweigerung und deren Gründen nicht gerecht, missachte den Willen des Jungen und gefährde damit das Kindeswohl. Die Richter betonten, dass auch der Vater Mitverantwortung für die anhaltend hochstrittige Familiensituation trage. Zur Begründung führten sie mehrere Beispiele an, unter anderem habe er Anzeige gegen den neuen Lebensgefährten der Mutter wegen des Verdachts auf Kindesmissbrauch erstattet. Die Staatsanwaltschaft habe das Ermittlungsverfahren jedoch eingestellt. Auf vom Vater vorgelegten Audiodateien sei zu hören gewesen, dass er die Tochter wiederholt zu Angaben zum vermeintlichen Missbrauch bringen wollte.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 5. Januar 2026 (AZ: 7 UF 88/25)

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Deutscher Anwaltverein (Wikipedia)
    Der Deutsche Anwaltverein (DAV) e. V., wurde im Jahre 1871 in Bamberg als Interessenvertretung der deutschen Anwaltschaft gegründet und hat heute seinen Sitz in Berlin. Im DAV sind 253 lokale Anwaltvereine im In- und Ausland organisiert. Hauptgeschäftsführerin ist seit April 2020 Sylvia Ruge.
  • Familie (Wikipedia)
    Familie (von lateinisch familia „Gesinde“, „Gesamtheit der Dienerschaft“, einer Kollektivbildung von famulus „Diener“) bezeichnet soziologisch eine durch Partnerschaft, Heirat, Lebenspartnerschaft, Adoption oder Abstammung begründete Lebensgemeinschaft, meist aus Eltern oder Erziehungsberechtigten sowie Kindern bestehend, gelegentlich durch weitere, mitunter auch im selben Haushalt lebende Verwandte oder Lebensgefährten erweitert. Die Familie beruht im Wesentlichen auf Verwandtschaftsbeziehungen.
  • Parental Alienation Syndrome (Wikipedia)
    Eltern-Kind-Entfremdung, auch elterliches Entfremdungssyndrom (engl. parental alienation syndrome (PAS)), beschreibt ein von Richard A. Gardner 1985 formuliertes Konzept, bei dem ein Kind dauerhaft und zu Unrecht einen Elternteil herabsetzt und beleidigt, meist in der Folge einer Scheidung und/oder eines Streits um das Sorge- oder Umgangsrecht. Eine Reihe von Faktoren sei für dieses Verhalten verantwortlich, so Gardner, unter anderem die Indoktrinierung seitens des betreuenden, bindungsblockierenden Elternteils und der Wunsch des Kindes, den getrennt lebenden Elternteil abzuwerten. Dagegen wird die Ablehnung eines Elternteils durch das Kind, die rechtfertigbar infolge eines Kindesmissbrauchs oder einer tatsächlichen Vernachlässigung entstanden ist, nicht als Eltern-Kind-Entfremdung bezeichnet. Gardners Theorie und diesbezügliche Forschung wurden intensiv diskutiert, und das PAS wurde fachwissenschaftlich mehrheitlich als Störung nicht anerkannt. Eine Fachjury sowie das Court of Appeal (England und Wales) stellten das Syndrom unter Beweisverbot. Das kanadische Justizministerium sprach sich gegen die Verwendung des PAS als Beweismittel aus, allerdings diente das Syndrom in einigen Familienrechtstreitigkeiten in den Vereinigten Staaten als Entscheidungsgrundlage. In Deutschland stellte das Bundesverfassungsgericht 2023 fest, dass es sich bei dem sogenannten PAS um ein überkommenes und fachwissenschaftlich als widerlegt geltendes Konzept handelt, welches keine hinreichend tragfähige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung bilden kann. Der Begriff Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation) hat sich teilweise als Begriff eingebürgert für damit verwandte bzw. gleichbedeutende Problematiken wie z. B. „Kind betroffen von elterlichen Beziehungsproblemen (Child affected by parental relationship distress)“ bzw. „Psychologische Kindesmisshandlung (Child psychological abuse)“ oder "Caregiver child relation problem", die alle als Diagnose im Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders der American Psychiatric Association oder als Störung in der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme der …
  • Recht (Wikipedia)
    Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen.
  • Sorgerecht (Wikipedia)
    Sorgerecht steht für: Sorgerecht (international), Fürsorge von Erziehungsberechtigten für ein Kind Elterliche Sorge steht für: Elterliche Sorge (Deutschland) (umgangssprachlich auch Sorgerecht), Rechtsbegriff in Deutschland Elterliche Sorge (Schweiz), Rechtsbegriff in der Schweiz Siehe auch: Obsorge, Begriff aus dem österreichischen Familienrecht, siehe Kindschaftsrecht (Österreich) #Obsorge
  • Trennung (Wikipedia)
    Trennung steht für: Trennen (Verfahrenstechnik), Trennung von Gemischen Trennen (Fertigungstechnik), Formänderung durch Abtrennen von Werkstoffteilchen vom Ausgangswerkstück Trennung (Partnerschaft), die Beendigung einer Liebesbeziehung oder Partnerschaft Trennung, Voraussetzung zur Scheidung einer Ehe, siehe Getrenntleben Worttrennung, als Kurzform: Silbentrennung, österreichisch: Abteilen Trennung, Synonym für Abschichtung (Rechtsgeschichte) Werktitel: Trennung (1994), La séparation, französisches Beziehungsdrama von Christian Vincent (1994) Trennung (2007), Désengagement, israelisches politisches Filmdrama von Amos Gitai (2007) Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Trennung beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Trennung enthält Trennen/Trennverfahren (Begriffsklärung) Abspaltung BKL Aufspaltung BKL Spaltung BKL
  • Umgang (Wikipedia)
    Umgang steht für Umgang, siehe Soziale Interaktion Chorumgang in Kirchengebäuden Umgang, ein veraltetes Wort für Prozession Umgang zwischen Kind und Eltern(teilen), siehe Umgangsrecht (Deutschland) und Umgangsbestimmungsrecht Siehe auch: Bypass Umgehung Umzug Umgangs, Gemeindeteil in Bayern
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