Die ARAG Experten erklären, wann die 112 gewählt werden sollte

Der richtige Notruf für den Ernstfall

Die ARAG Experten erklären, wann die 112 gewählt werden sollte

Die 112 ist in der gesamten Europäischen Union (EU), aber auch in der Schweiz oder der Türkei die zentrale Notrufnummer und rund um die Uhr erreichbar. In Deutschland gibt es mit der 110 zusätzlich eine eigene Notrufnummer für die Polizei. Und wer die 112 in den USA oder Kanada wählt, wird automatisch an den dortigen Notruf 911 weitergeleitet. Die 112 ist aus dem Fest- und Mobilfunknetz kostenlos erreichbar – selbst dann, wenn das Handy keinen Empfang hat oder sich in ein fremdes Netz einwählt. Doch wann ist ein Notruf überhaupt gerechtfertigt? Zum Tag des Notrufs am 13. Februar 2026 erklären die ARAG Experten, worauf es im Ernstfall ankommt.

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Wann liegt ein Notfall vor?
Pro Tag werden in Deutschland durchschnittlich rund 84.000 Notrufe über das Festnetz und den Mobilfunk abgesetzt. Doch handelt es sich immer um einen Notfall? Ihn klar zu definieren, ist unmöglich. Zu unterschiedlich ist das subjektive Empfinden, in Not zu sein. Generell aber gilt: Bei Unfällen, Bränden oder in akuten, eventuell lebensbedrohlichen Situationen muss die 112 gewählt werden. Auch wenn die Situation unklar oder der Verletzungsstand nicht ersichtlich ist, raten die ARAG Experten unbedingt dazu, den Notruf zu wählen.

Anruf mit Augenmaß
Ein kleiner Schnitt in den Finger ist sicherlich kein Notfall, der berechtigt, die 112 zu wählen. Auch der Test, ob die Notrufnummer wirklich funktioniert, ist nicht angebracht. Die ARAG Experten weisen zudem darauf hin, dass die Fahrt mit dem Rettungswagen weder Garant dafür ist, in das Krankenhaus seiner Wahl gefahren zu werden, noch dafür, um vor Ort schneller an die Reihe zu kommen. Denn auch Patienten, die mit dem Rettungswagen eingeliefert werden, werden im Krankenhaus nach ihrem tatsächlichen Gesundheitszustand eingestuft.

Beispiele für lebensbedrohliche Situationen
Die 112 sollte gewählt werden, wenn schwere Verletzungen vorliegen und, zum Beispiel bei hohem Blutverlust, Schockzustand oder Ohnmacht. Auch bei plötzlichen Schmerzen in der Brust sowie spontanen Sprach- oder Sehstörungen sollte der Rettungsdienst unter 112 gerufen werden, da diese Symptome auf einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall hindeuten können.

Welche Fragen stellt die Leitstelle?
Für die Leitstelle ist das „Wo“ die wichtigste Information: Wo ist etwas passiert? Danach folgen gegebenenfalls weitere Fragen wie: Wer ruft an? Was ist passiert? Wie viele Betroffene gibt es? Welche Verletzungen liegen vor? Rückfragen der Leitstelle sind keine Zeitverschwendung, sondern lebenswichtig. Anrufer sollten keinesfalls auflegen, falls sich weitere Fragen ergeben, während der Rettungswagen bereits unterwegs ist. Hängen Anrufer länger in der Warteschleife, raten die ARAG Experten dringend, nicht aufzulegen. Wer erneut anruft, beginnt wieder von vorne an und verzögert so möglicherweise die Hilfe.

116 117: Wenn es dringend, aber nicht lebensbedrohlich ist
Es gibt zahlreiche Situationen, in denen ärztliche Hilfe zwar dringend erforderlich ist, die aber nicht lebensbedrohlich sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei heftigem Brechdurchfall, grippalen Infekten oder Infektionskrankheiten wie Masern. Falls außerhalb der Sprechzeiten ärztliche Hilfe benötigt wird, können Betroffene oder Angehörige bundesweit die 116 117 wählen. Unter dieser Rufnummer erreichen sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst und erfahren dort den Standort der nächsten Bereitschaftsdienstpraxis, die man selbst aufsuchen kann. Bei Bedarf kommt auch ein Bereitschaftsarzt nach Hause.

Bei Gefahr: 110
Der Notruf der Polizei sollte immer dann gewählt werden, wenn man sich bedroht fühlt, sich in einer gefährlichen Situation befindet oder sich eine Notsituation anbahnt. Auch als Zeuge einer Straftat oder Gefahrenlage, die die Hilfe der Polizei erfordert, ist die 110 zu wählen. Übrigens: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass bereits der Verdacht einer Straftat genügt, um die Polizei zu rufen.

Was passiert bei Missbrauch des Notrufs?
Ein korrekt abgesetzter Notruf sorgt dafür, dass Hilfe meist innerhalb von acht bis zwölf Minuten am Einsatzort eintrifft. Leitstellen können Notrufe aus dem Mobilfunknetz orten, um Einsatzkräfte gezielt zu entsenden. Wird die 112 versehentlich gewählt, sollte der Irrtum sofort erklärt werden. Andernfalls könnten Einsatzkräfte unnötig alarmiert werden.

Wer absichtlich oder wissentlich eine Notrufnummer missbraucht und einen Notruf nur vortäuscht, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen (Strafgesetzbuch, Paragraf 145). Im schlimmsten Fall werden Rettungskräfte sinnlos gebunden und können nicht dort helfen, wo sie wirklich benötigt werden. Die ARAG Experten warnen neben strafrechtlichen Konsequenzen auch vor zivilrechtlichen Folgen: Wer den Notruf missbraucht, trägt die Kosten des Einsatzes und eventueller Folgeschäden, etwa wenn jemand zu Schaden kam, weil Hilfe nicht rechtzeitig da war. Anders sieht es aus, wenn ein Notfall lediglich falsch eingeschätzt wurde: In solchen Fällen droht keine Strafe.

Kinder frühzeitig vorbereiten
Die ARAG Experten raten Eltern, den Notruf frühzeitig auch mit Kindern zu üben. Eine einfache Merkhilfe für die Nummer 112: linker Daumen hoch für die 1, rechter Daumen hoch für die 1 und beide Daumen zusammen für die 2. Ebenso wichtig ist es, Kindern Mut zu machen, fremde Menschen um Hilfe zu bitten und ihre Umgebung zu beschreiben.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Augenmaß (Wikipedia)
    Augenmaß ist die Fähigkeit zum quantitativen Schätzen der Zielmenge einer Messgröße durch Augenscheinnahme des Objektes oder Vorgangs. Im übertragenen Sinne wird bei Ermessensentscheidungen von Augenmaß gesprochen, wenn es um die Beachtung der Verhältnismäßigkeit geht („Augenmaß beweisen“).
  • Brand (Wikipedia)
    Als Brand gilt ein mit einer Lichterscheinung (Feuer, Flamme, Glut, Glimmen, Funken) verbundener Verbrennungsvorgang, der meist ungewollt entstanden ist oder seinen bestimmungsgemäßen Ort verlassen hat, um sich aus eigener Kraft unkontrolliert auszubreiten. Er führt in der Regel zu Sach-, Personen- bzw. Umweltschäden und wird daher auch als Schadensfeuer oder Schadfeuer bezeichnet. Bekämpfen und Verhüten von Bränden, Brandschutz zu leisten, ist vor allem Aufgabe der Feuerwehr.
  • Einsatzort (Wikipedia)
    Unter Einsatz versteht man im Sicherheitswesen die aufgabengemäße Tätigkeit der Einsatzorganisationen. Der Begriff umfasst sowohl die Bereiche Äußere Sicherheit wie Innere Sicherheit, als auch Katastrophenschutz, humanitäre Hilfe und ähnliches. Als Einsatzkraft bezeichnet man einen Angehörigen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und sonstige, herangezogene Personen. Alle eingesetzten Kräfte am Einsatzort unterstehen der Einsatzleitung.
  • Ernstfall (Wikipedia)
    Ernstfall (Eigenschreibweise: ErnstFall) ist eine deutsche Rockband aus Weil am Rhein. Die Deutschrock-Band steht derzeit beim Label Drakkar Entertainment unter Vertrag.
  • Feuerwehr (Wikipedia)
    Die Feuerwehr ist entweder eine berufsmäßige oder freiwillige Organisation, die in der Regel von der betreffenden Gemeinde unterhalten wird, mit der Aufgabe, bei Bränden, Unfällen, Überschwemmungen und ähnlichen Ereignissen Hilfe zu leisten, d. h. Menschen, Tiere und Sachwerte zu retten sowie die Umwelt zu schützen, zu löschen und zu bergen, wobei der Menschenrettung Priorität zukommt. Da in den letzten Jahrzehnten die Zahl der Brände stark zurückgegangen ist, übernimmt die Feuerwehr zunehmend Aufgaben, die über die traditionelle Brandbekämpfung hinausgehen. Die Art der neu übernommenen Aufgaben und die Strukturen der Feuerwehren sind regional sehr unterschiedlich. So kann auch die Verhinderung von Umweltschäden Auslöser für einen Feuerwehreinsatz sein. Aber auch bei Verkehrsunfällen steht die Feuerwehr zur Verfügung und leistet Hilfe. Hier werden zum Beispiel Personen aus Autowracks befreit oder auslaufende Betriebsstoffe abgestreut, sodass sich diese nicht auf der Straße oder in das Grundwasser bzw. Kanalisation verteilen können.
  • Gefahr (Wikipedia)
    Eine Gefahr (Abkürzung Gef.) ist eine Situation, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens zu einem Schaden führt, wobei für den Schadenseintritt eine hinreichende Wahrscheinlichkeit verlangt wird und von einem Schaden erst gesprochen werden kann, wenn eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung vorliegt. Dagegen bezeichnet Gefährdung die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit. Der Schaden kann Personen, Sachen, Sachverhalte, Tiere oder Umwelt betreffen.
  • Missbrauch (Wikipedia)
    Der Oberbegriff Missbrauch (lateinisch abusus) bezeichnet allgemein den anerkannten (oder vorherrschenden) Regeln oder gesellschaftlichen oder rechtlichen Normen widersprechenden Gebrauch von Gegenständen, Lebewesen, Substanzen (Medikamente, „Drogen“), Rechtsstellungen („Amtsmissbrauch“), Missbrauch von Macht und Einfluss sowie den sexuellen Missbrauch, auch den sexuellen Missbrauch von Kindern oder seelischen Missbrauch von Kindern. Auch dient der Begriff der moralischen Bewertung von Handlungsabsichten, bevor der bemängelte Gebrauch oder die Handlung stattgefunden hat.
  • Mobilfunknetz (Wikipedia)
    Der Begriff Mobilfunknetz bezeichnet die technische Infrastruktur, auf der die Übertragung von Signalen für den Mobilfunk stattfindet. Das Mobilfunknetz umfasst im Wesentlichen das Mobilvermittlungsnetz, in dem die Übertragung und Vermittlung der Signale zwischen den ortsfesten Einrichtungen und Plattformen des Mobilfunknetzes stattfinden, sowie das Zugangsnetz, in dem die Übertragung der Signale zwischen einer Mobilfunkantenne und dem Mobiltelefon (umgangssprachlich Handy) stattfindet; das Zugangsnetz wird auch als Luftschnittstelle bezeichnet.
  • Notfall (Wikipedia)
    Als Notfall oder Notfallsituation gilt jede Situation, in der eine drohende Gefährdung für Sachen, Tiere oder die körperliche Unversehrtheit von Menschen eintritt. Dies deckt sich mit den Aufgaben der Feuerwehr. Notfälle sind z. B. große Überschwemmungen, Großbrände, Flugzeugabsturz oder ein medizinischer Notfall. Notfälle können nach ihrem Schweregrad eingestuft werden. Die Situation, in der sich eine betroffene Person befindet, wird auch Notlage genannt.
  • notruf (Wikipedia)
    Ein Notruf ist ein Signal, das übermittelt wird, um bei einem Notfall professionelle Helfer wie Rettungsdienste, Feuerwehren oder die Polizei zu alarmieren. Je nach Situation wird bei der Rufannahme entschieden, ob ein Einsatz erfolgt. Der Notruf kann über verschiedene Kommunikationskanäle abgesetzt werden, gewöhnlich telefonisch, aber auch über Rufsäulen, Fax, Seenotsignale und Funk (z. B. Amateur-, Betriebs-, See- oder Flugfunk; oft über bestimmte Notruf-Frequenzen). Auch elektronisch via Internet, etwa per E-Mail oder Mobile App am Smartphone, können heutzutage mancherorts Notrufe abgesetzt werden. Für Gehörlose ist etwa in Österreich auch eine Mobiltelefonnummer zur Kommunikation per SMS eingerichtet. International anerkannte Notsignale sind etwa „SOS“ oder „Mayday“ in geschriebener oder gerufener Sprache, sowie als Morsecode ▄ ▄ ▄ ▄▄▄ ▄▄▄ ▄▄▄ ▄ ▄ ▄ . In der wortlosen Kommunikation gelten, z. B. in den Bergen (Alpines Notsignal) oder auf See, regelmäßiges Blinken mit einer Lichtquelle oder Winken mit beiden Armen, sowie dauerhaft wiederholtes Hupen, Knallen oder Pfeifen als Notsignale, bei Verschüttung auch gleichmäßiges Klopfen (z. B. an ein Rohr). Die einheitliche (Telefon-)Euronotrufnummer 112 gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der EFTA sowie in Russland, der Ukraine und einigen weiteren Ländern in Europa seit 11. Februar 1991. In Kanada, Mexiko und den USA ist hingegen 911 die übliche Notrufnummer.
  • Notrufnummer (Wikipedia)
    Ein Notruf ist ein Signal, das übermittelt wird, um bei einem Notfall professionelle Helfer wie Rettungsdienste, Feuerwehren oder die Polizei zu alarmieren. Je nach Situation wird bei der Rufannahme entschieden, ob ein Einsatz erfolgt. Der Notruf kann über verschiedene Kommunikationskanäle abgesetzt werden, gewöhnlich telefonisch, aber auch über Rufsäulen, Fax, Seenotsignale und Funk (z. B. Amateur-, Betriebs-, See- oder Flugfunk; oft über bestimmte Notruf-Frequenzen). Auch elektronisch via Internet, etwa per E-Mail oder Mobile App am Smartphone, können heutzutage mancherorts Notrufe abgesetzt werden. Für Gehörlose ist etwa in Österreich auch eine Mobiltelefonnummer zur Kommunikation per SMS eingerichtet. International anerkannte Notsignale sind etwa „SOS“ oder „Mayday“ in geschriebener oder gerufener Sprache, sowie als Morsecode ▄ ▄ ▄ ▄▄▄ ▄▄▄ ▄▄▄ ▄ ▄ ▄ . In der wortlosen Kommunikation gelten, z. B. in den Bergen (Alpines Notsignal) oder auf See, regelmäßiges Blinken mit einer Lichtquelle oder Winken mit beiden Armen, sowie dauerhaft wiederholtes Hupen, Knallen oder Pfeifen als Notsignale, bei Verschüttung auch gleichmäßiges Klopfen (z. B. an ein Rohr). Die einheitliche (Telefon-)Euronotrufnummer 112 gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der EFTA sowie in Russland, der Ukraine und einigen weiteren Ländern in Europa seit 11. Februar 1991. In Kanada, Mexiko und den USA ist hingegen 911 die übliche Notrufnummer.
  • Polizei (Wikipedia)
    Die Polizei (von altgriechisch πολιτεία politeía, deutsch ‚Staatsverwaltung‘, wie altgriechisch πολιτική ‚Politik‘, ‚die staatlichen Angelegenheiten betreffendes‘, altdeutsch Polizey) ist ein Exekutivorgan eines Staates. Die Polizeibehörden, die Polizeibeamten, die Polizeigewalt und im übertragenen Sinn auch ein Polizeigebäude werden als „Polizei“ bezeichnet.
  • Rettungswagen (Wikipedia)
    Ein Rettungswagen (RTW), auch Ambulanz, ist ein Fahrzeug des Rettungsdienstes für die Notfallrettung. Entsprechend der personellen Besatzung und medizinisch-technischen Ausstattung sind Rettungswagen für die Versorgung, Überwachung und den Transport von Notfallpatienten ausgelegt. Notfallpatienten sind der Definition nach Patienten mit einer bereits bestehenden, zu erwartenden oder nicht auszuschließenden Lebensgefahr. Umgangssprachliche, aber unpräzise Bezeichnungen sind die Abkürzungen Sanka oder Sankra für Sanitätskraftwagen. Vom RTW zu unterscheiden sind der Krankentransportwagen (KTW), der für den notfallmedizinisch in der Regel nicht eilbedürftigen Krankentransport eingesetzt wird, ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF), das im Gegensatz zum Rettungswagen zum Transport des Notarztes dient, nicht zu verwechseln mit dem Notarztwagen (NAW), der ein Rettungswagen ist, zusätzlich besetzt mit einem Notarzt, sowie ein Intensivtransportwagen (ITW), der hauptsächlich zur Verlegung von Patienten mit kritischem Gesundheitsstatus in ein anderes Krankenhaus gedacht ist. In Österreich sind Notfallkrankentransportwagen (NKTW) weit verbreitet, die sowohl in der Notfallrettung als auch im Krankentransport eingesetzt werden. Sie entsprechen meist der DIN EN 1789 Typ B (Emergency Ambulance) und sind daher nicht so umfangreich für den Notfalleinsatz ausgerüstet wie ein RTW (DIN EN 1789 Typ C: Mobile Intensive Care Unit). In Deutschland werden ebenfalls Notfallkrankenwagen eingesetzt, die am ehesten einem RTW mit Zusatzausstattung für den Krankentransport und dabei meist geringeren Innenmaßen entsprechen. Da diese Fahrzeuge im Mehrzweckfahrzeugsystem eingesetzt werden, werden sie oft einfach auch als Mehrzweckfahrzeug bezeichnet. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine offizielle Bezeichnung, sondern um einen umgangssprachlichen Begriff. Nähere Informationen hierzu liefert der Artikel Notfallkrankenwagen.
  • Unfall (Wikipedia)
    Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet (Personenschaden) oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird (Sachschaden). Die häufigsten Unfallereignisse für Körperschäden sind Stürze, Verkehrsunfälle, Haushaltsunfälle, Sportunfälle und Verbrennungen sowie penetrierende Verletzungen (in erster Linie Stich- und Schnittverletzungen) und Stromunfälle. Unfallursache ist in den meisten Fällen menschliches Versagen. Weitere Unfallereignisse mit der Folge von Körperschäden sind unter anderem Maschinenunfälle, Bauunfälle (unterschieden in Hochbau-Unfälle und Tiefbau-Unfälle), Bergbauunfälle, Gebirgsunfälle, Hochseeunfälle, Wasserunfälle, Stromunfälle (Elektrounfälle), Brandunfälle, Druckluftunfälle (etwa beim Tauchgang) und Strahlenunfälle. Während das deutsche Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bei der Sachversicherung auf eine Definition verzichtet, wird der Unfall im Rahmen einer (Personen-)Unfallversicherung in § 178 Abs. 2 Satz 2 VVG wie folgt definiert: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Im Rahmen der Sachversicherung wird der Unfallbegriff von den Versicherern in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen definiert. Dabei kommt es auch zu Abweichungen in den Formulierungen, die eine unterschiedliche Reichweite des Versicherungsschutzes zur Folge haben können.
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