ARAG Experten über Nager und was sie mit Versicherungen zu tun haben

Und ewig grüßt das Bibertier

ARAG Experten über Nager und was sie mit Versicherungen zu tun haben

Aufmerksame Leser und Aktionstage-Fans werden es bemerkt haben: Natürlich ist es das Murmeltier, das im gleichnamigen Kinofilm ewig grüßt. Anlässlich des Murmeltiertages am 2. Februar, der im Hollywoodstreifen eine zentrale Rolle spielt, wollen die ARAG Experten aber einen Bogen zu anderen Nagern schlagen. Denn während verschlafene Murmeltiere ganz harmlos die Zeit ansagen, sorgen garstige Artgenossen wie z. B. Biber, Marder oder Waschbären mit ihren Beißerchen regelmäßig für echten Ärger und schaffen es daher auch immer wieder bis in den Gerichtssaal.

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Biberschäden sind steuerlich nicht absetzbar
Ein Haus in idyllischer Seelage kann seine Tücken haben. So musste eine Familie feststellen, dass sich geschützte Biber unmittelbar am Grundstück angesiedelt hatten. Durch ihre Bautätigkeit senkten sich Teile des Rasens ab. Zudem wurde die Terrasse in Mitleidenschaft gezogen. Die Reparaturkosten gingen in den fünfstelligen Bereich. Zusätzlich rieten Fachleute zur Installation spezieller Schutzvorrichtungen gegen weitere Schäden durch die vegetarischen Nager. Gesagt, getan. Am Ende machten die Eigentümer die hohen Ausgaben in ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend.

Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Schäden durch Wildtiere nicht zu den außergewöhnlichen Ereignissen zählen. Anders als Naturkatastrophen oder Brände sind sie weder unvorhersehbar noch selten. Steuerlich konnten die Grundstückseigentümer die Kosten für Reparatur und Prävention daher nicht geltend machen (Bundesfinanzhof, Az.: VI R 42/18).

Sind Biber ein Naturereignis?
Auch wenn es schon beeindruckend ist, in welchem Tempo die fleißigen Nager Dämme bauen und sich durch Stämme nagen – an sich ist der Biber kein Naturereignis. Wohl aber seine emsige Tätigkeit. Wenn diese für eine Überschwemmung eines nachbarlichen Grundstücks sorgt, ist sogar die Haftungsfrage juristisch klar: Für die Überschwemmung ist allein der Biber verantwortlich. Und da das Tier nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, haftet auch der Eigentümer, auf dessen Grundstück sich der Nager häuslich eingerichtet hat, nicht für den Überschwemmungsschaden seines Nachbarn. In einem konkreten Fall wurde regelmäßig ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück überschwemmt, weil der Biber aus der Nachbarschaft fleißig seiner naturgemäßen Tätigkeit nachging und Dämme baute. Der betroffene Grundstückseigentümer forderte seine Nachbarin daher auf, den fleißigen Biber zu bremsen. Doch die ARAG Experten wiesen darauf hin, dass es für einen Anspruch auf Unterlassung (Paragraf 1004, Bürgerliches Gesetzbuch) keinen Anlass gab, da der Störenfried nicht die Nachbarin selbst, sondern das Nagetier war (Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 4 U 2123/13).

Biberlöcher übliche Gefahr in der Natur
Sie wollte eine kurze Gassi-Runde mit ihrem Hund drehen, als sie auf einer Wiese nahe eines Baches in ein Erdloch stürzte und sich am Sprunggelenk verletzte. Beim Erdloch handelte es sich um einen Biberbau. Die Hundehalterin wollte daraufhin die Kommune auf 5.500 Euro Schmerzensgeld verklagen, weil diese ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hätte. Um vor Gericht ziehen zu können, beantragte sie Prozesskostenhilfe. Zu einer Klage kam es nicht, weil bereits der Antrag auf diese Hilfe abgelehnt wurde. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Gemeinde sehr wohl ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen war, denn das gesamte Gebiet war hinreichend als Biberrevier ausgeschildert und das Betreten der Landschaft fand auf eigene Gefahr statt. Und dass die emsigen Nager im Bereich des Flussufers ihre Biberlöcher bauen, ist eine typische, nicht unübliche Gefahr in freier Natur (Oberlandesgericht Nürnberg-Fürth, Az.: 4 W 362/21).

Artenschutz geht vor
Während Naturschützer sich über die fleißigen Nager und ihre wachsende Population freuen – mittlerweile gibt es wieder über 40.000 Biber in Deutschland -, sehen viele Anwohner ihre Grundstücke und Hochwasserschutzanlagen in Gefahr. Doch einfach zur Falle greifen und Biber töten darf man laut ARAG Experten trotzdem nicht. Denn der Biber steht unter strengem Artenschutz. Eingriffe sind nur nach sorgfältiger Prüfung im Einzelfall erlaubt. In einem konkreten Fall wollten betroffene Anwohner dem Biber auf den Pelz rücken und bekamen vom Landkreis zunächst auch die Erlaubnis, an mehr als 1.000 Gewässerabschnitten den Nager zu fangen und zu töten. Dagegen klagte der Naturschutzbund in Brandenburg und beantragte einstweiligen Rechtsschutz – mit Erfolg. Die Richter betonten, dass Artenschutz Vorrang vor Schäden durch Biberdämme hat (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Az.: OVG 11 S 3.15).

Marder zu Besuch
Der Steinmarder ist bekannt dafür, dass er sich über Fahrzeuge hermacht. Deutlich über 200.000 Schäden, die auf Marder zurückzuführen sind, werden durchschnittlich pro Jahr an die Versicherungen gemeldet. Dabei suchen sich Marder nicht nur gerne den Motorraum unseres Pkw aus, weil er trocken und warm ist, sondern sie ziehen sich auch mit Vorliebe auf kuschelige Dachböden und in andere Hohlräume von Häusern zurück. Dabei machen die nachtaktiven Nager durchaus einigen Lärm. Ist dadurch die Nachtruhe erheblich gestört, kann laut ARAG Experten sogar eine Mietminderung von über zwanzig Prozent gerechtfertigt sein (Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Az.: 815 C 238/02, und Amtsgericht Augsburg, Az.: 72 C 2081/16).

Marder im Dach bei Hausverkauf verschwiegen
Wer einen gravierenden Mangel kennt oder zumindest für möglich hält, muss beim Hausverkauf reinen Tisch machen. Sonst droht Schadensersatz, selbst wenn die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen wurde. Solch einen Mangel kann laut ARAG Experten auch ein Marder darstellen. Im konkreten Fall hatte sich ein Nager über längere Zeit im Dach eingenistet und die Dämmung großflächig zerfressen und verschmutzt. Die Verkäufer hatten zwar Jahre zuvor einen Teil des Dachs saniert, verschwiegen den Käufern aber, dass auch andere Bereiche betroffen sein könnten. Nach dem Einzug kam das böse Erwachen. Die Sanierungskosten beliefen sich auf rund 25.000 Euro. Der Fall landete vor Gericht. Dort sahen die Richter darin ein arglistiges Verschweigen. Angesichts des massiven Befalls und der Vorgeschichte hätten die Verkäufer wissen müssen, dass der Schaden weit über den sanierten Bereich hinausging (Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 4 U 874/12).

Waschbären als Mitbewohner
Auch Waschbären fühlen sich in menschlichen vier Wänden wohl. So hatte eine ganze Waschbärenfamilie eine fehlende Holzverkleidung eines Hauses genutzt und es sich in dem Dachgebälk der Immobilie gemütlich gemacht. Ein Sanitärbetrieb hatte nach Beendigung seiner Arbeiten die Holzverkleidung nicht wieder ersetzt. Der Eigentümer verklagte die Firma zwar auf Schadensersatz, hatte jedoch vor Gericht keinen Erfolg. Die Richter des Landgerichts Frankfurt sahen laut ARAG Experten keinen Haftungsgrund (Az.: 2-02 O 578/23).

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Biber (Wikipedia)
    Biber (Castoridae) sind eine Familie in der Ordnung der Nagetiere (Rodentia). Sie sind – nach den Capybaras – die zweitgrößten lebenden Nagetiere der Erde. Die Familie besteht heute aus einer einzigen Gattung, Castor, der zwei Arten angehören: der Europäische Biber (Castor fiber), auch Eurasischer Biber genannt, und der Kanadische Biber (Castor canadensis). Manche Zoologen betrachten den Kanadischen Biber als eine Unterart des Europäischen Bibers; dieser Auffassung steht die unterschiedliche Chromosomenzahl (48 beim Europäischen, 40 beim Kanadischen) entgegen. Nach Heidecke werden acht Unterarten unterschieden. Der Europäische Biber ist in Europa durch die FFH-Richtlinie (Anhänge II und IV) besonders geschützt. Er unterliegt in Deutschland nicht dem Jagdrecht nach dem Bundesjagdgesetz. Die Jagd auf den Kanadischen Biber ist in Kanada und den verschiedenen Bundesstaaten der USA unterschiedlich geregelt. Teilweise dürfen dort Biber gejagt oder gefangen werden.
  • Gerichtssaal (Wikipedia)
    Als Gerichtssaal, Sitzungssaal oder auch Verhandlungssaal wird ein Raum bezeichnet, in dem Gerichtsverhandlungen geführt werden.
  • Haftung (Wikipedia)
    Haftung steht für: die rechtliche Belangbarkeit, siehe Haftung (Recht) das flächige Anhaften im Gegensatz zum Ablösen, siehe Adhäsion das Haften im Gegensatz zum Gleiten, siehe Haftreibung Siehe auch: Haeften
  • Marder (Wikipedia)
    Die Marder (Mustelidae) sind eine Familie hundeartiger Raubtiere (Canoidea). Während zur Familie der Marder unter anderem auch Otter, Dachse, Iltisse, Nerze und Wiesel gehören, sind in der Umgangssprache mit „den Mardern“ meistens die Echten Marder (Martes) – unter anderem Stein- und Baummarder – gemeint. Die Skunks oder Stinktiere, die früher ebenfalls zu den Mardern gerechnet wurden, werden heute meist als eigene Familie betrachtet.
  • Murmeltier (Wikipedia)
    Murmeltier (aus lat.: mus montis „Bergmaus“) bezeichnet: das Alpenmurmeltier (Marmota marmota) Murmeltiere (Marmota), eine Gattung der Echten Erdhörnchen Siehe auch: Und täglich grüßt das Murmeltier, eine US-amerikanische Filmkomödie aus dem Jahr 1993 Murmel
  • Nager (Wikipedia)
    Nager steht für: die Kurzform der Bezeichnung Nagetier, siehe Nagetiere nach anderem Sprachgebrauch die Gesamtheit von Nage- und Hasentieren, siehe Glires ein Elektrowerkzeug zur Trennung von Blechen, auch Knabber genannt eine andere Transkription von Nagar (Stadt) und Nagar (Staat) im heutigen Pakistan Nager ist der Familienname folgender Personen: Bessie Nager (1962–2009), Schweizer Künstlerin Felix Robert Nager (1877–1959), Schweizer Otorhinolaryngologe Felix von Schumacher-Nager (1909–2002), Schweizer Publizist Gerold Nager (1823–1898), Schweizer Politiker Jost Josef Nager (1813–1892), Schweizer Politiker (Liberale) Roger Nager (* 1970), Schweizer Politiker, Regierungsrat Uri
  • Nagetier (Wikipedia)
    Die Nagetiere (Rodentia) sind eine Ordnung der Säugetiere (Mammalia). Mit etwa 2500 bis 2600 Arten stellen sie rund 40 % aller Säugetierspezies und sind somit die bei weitem artenreichste Ordnung dieser Gruppe. Zugleich sind sie die Gruppe mit den meisten Neubeschreibungen innerhalb der Säugetiere; zwischen 2000 und 2017 wurden mindestens 248 Arten innerhalb der Ordnung neu beschrieben oder neu etabliert. Sie sind nahezu weltweit verbreitet und haben eine Vielzahl von verschiedenen Lebensräumen besiedelt. Nur sehr wenige Nagetiere sind als Kulturfolger oder Heimtiere verbreitet, jedoch prägen diese das Bild der gesamten Gruppe. Viele Arten sind hingegen kaum erforscht und haben ein sehr eingeschränktes Verbreitungsgebiet.
  • Naturereignis (Wikipedia)
    Als Naturerscheinung oder Naturereignis werden dem Menschen erscheinende, also sinnlich erlebbare, d. h. auffällige oder messbare natürliche Ereignisse bezeichnet, die auf natürliche Ursachen zurückgehen. Der Begriff wird in seiner denotativen Bedeutung weniger in einem kulturellen Kontext gebraucht. Im Gegensatz dazu stehen anthropogen ausgelöste Erscheinungen, die direkt oder indirekt auf menschliche Aktivitäten zurückgehen. Wichtige Gruppen von Naturerscheinungen sind: Himmelserscheinungen aller Art wie Objekte und Bewegungen am Sternhimmel, dessen Änderungen wie Novae oder Veränderliche, überraschende Erscheinungen wie Kometen oder Sternschnuppen – siehe auch Astronomische Phänomenologie meteorologische und hydrologische Phänomene, wie Klima- und Wetter­erscheinungen, Gewitter, Starkwinde (Stürme), Starkregen, Schnee, Hagel, Blitz und Donner, Objekte der Beobachtung wie Luftdruck und -Temperatur, einschließlich Phänomenen der atmosphärischen Optik, wie Regenbogen, Halos, leuchtende Nachtwolken, Dämmerung, Abend- und Morgenröte, Mitternachtssonne, Polarlicht geologische und andere geowissenschaftliche Vorgänge wie Tektonik, Erdbeben, Vulkanismus, Spalten- und Gebirgsbildung, Erosion und ihre vielfältigen Erscheinungsformen, Karst, Abflussphänomene, Lawinen, Bergsturz, Erdrutsche usw. biologische Beobachtungen wie Wanderung und Verbreitung von Populationen, Vermehrung oder Aussterben, Erscheinungen der Ökologie und Reaktionen der Umwelt usw. mikrobiologische Erscheinungen wie Bodenfauna, Veränderungen im Auftreten von Bakterien und Mikroben, Gewässerökologie u. v. m. Energie- und Atomphysik: Erscheinungen zufolge der Gestirns- und Sonnenstrahlung, Bildung von Lagerstätten, Zerfall radioaktiver Nuklide
  • naturkatastrophe (Wikipedia)
    Eine Naturkatastrophe ist eine natürlich entstandene Veränderung der Erdoberfläche oder der Atmosphäre, die auf Lebewesen und insbesondere den Menschen und seine Lebensweise verheerende Auswirkungen hat. Auch wenn der Mensch nicht Auslöser von Naturkatastrophen ist, kann er jedoch indirekt zu den Auswirkungen von Naturkatastrophen beitragen beziehungsweise diese verschärfen, beispielsweise durch die globale Erwärmung, Katastrophen begünstigende Arten der Landnutzung oder Besiedlung besonders gefährdeter Bereiche wie zum Beispiel niedrig liegender Küstenabschnitte. Maßnahmen zur Abwehr von Naturkatastrophen werden im Rahmen des Katastrophenschutzes ergriffen.
  • Prävention (Wikipedia)
    Prävention (lateinisch praevenire „zuvorkommen“, „verhüten“) bezeichnet Maßnahmen, die darauf abzielen, Risiken zu verringern oder die schädlichen Folgen von Krankheiten, Katastrophen oder anderen unerwünschten Situationen abzuschwächen. Der Begriff der Vorbeugung wird synonym verwendet und kommt in Christoph Wilhelm Hufelands berühmten Ausspruch "Vorbeugen ist besser als Heilen" zum Ausdruck. Vorsorge bezeichnet das Maß an Bereitschaft und an Fähigkeit personeller und materieller Mittel sowie von Strukturen, Gemeinschaften und Organisationen zu einer wirksamen und raschen Katastrophenbewältigung, erzielt durch vorab durchgeführte Maßnahmen. Vorsicht hingegen "ist die Mutter der Porzellankiste". Vorbeugende Maßnahmen trifft man z. B. in folgenden Bereichen: bei der Drogenprävention (z. B. Nichtraucherschutz), Radikalisierungsprävention, Gewaltprävention und Kriminalprävention, als Unfallverhütung unter anderem in den Bereichen der Arbeits- und der Verkehrssicherheit, im Kinderschutz (z. B. Prävention von Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch an Kindern in Familien), im Bereich der Pädagogik (siehe Prävention in der Pädagogik), als vorbeugender Brandschutz und als Krisenprävention in der Politik und Wissenschaft (z. B. Pandemieprävention). Die Prävention ist in den letzten Jahrzehnten immer mehr in den Mittelpunkt von Gesundheits- und Sozialpolitik gerückt und in verschiedenen Bereichen der Medizin (siehe Krankheitsprävention) und der Zahnmedizin (siehe Prophylaxe in der Zahnmedizin) zu einem zentralen Handlungsfeld geworden.
  • überschwemmung (Wikipedia)
    Als Überschwemmung bezeichnet man einen Zustand, bei dem eine normalerweise trockenliegende Bodenfläche vollständig von Wasser bedeckt ist. Flutkatastrophen waren neben besonders starken Erdbeben bislang die für Menschen folgenreichsten Naturkatastrophen.
  • Verkehrssicherung (Wikipedia)
    Verkehrssicherung, teilweise auch Verkehrsabsicherung genannt, bezeichnet: Verkehrssicherungswesen, der Teil des Bauwesen, der sich um Verkehrssicherheit bemüht Verkehrssicherungspflicht, die Pflicht zur Absicherung von Gefahrenquellen Verkehrssicherungsmittel, Maßnahmen und Gerätschaften, die der Verkehrssicherheit dienen
  • Waschbär (Wikipedia)
    Der Waschbär (Procyon lotor), auch als Nordamerikanischer Waschbär, einst auch als Schupp bezeichnet, ist ein in Nordamerika heimisches, mittelgroßes Säugetier. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts ist er als Neozoon auch auf dem europäischen Festland, im Kaukasus und in Japan vertreten, nachdem er dort aus Gehegen entkommen ist oder ausgesetzt wurde. Waschbären sind überwiegend nachtaktive Raubtiere und leben bevorzugt in gewässerreichen Laub- und Mischwäldern. Aufgrund ihrer Anpassungsfähigkeit leben sie zunehmend auch in Bergwäldern, Salzwiesen und urbanen Gebieten.
  • Wildtier (Wikipedia)
    Ein Wildtier oder wildes Tier ist ein in der Wildnis lebendes Tier, das dem Menschen nicht als Haus-, Nutz- oder Zuchttier dient und somit auch nicht domestiziert ist. In Siedlungsgebieten lebende, in Gebäuden eingenistete oder auch parasitäre Tiere sind Wildtiere, obwohl sie nicht in der eigentlichen Wildnis leben, jedoch den Lebensstil eines Wildtieres beibehalten. Im Grunde kann jedes Tier, abgesehen vom Mensch ein Wildtier sein. Das gleiche Prinzip für Pflanzen stellen die Wildpflanzen dar. Laut dem Living Planet Report des WWF aus dem Jahr 2024 sind die weltweiten Wildtier-Populationen seit den 1970er-Jahren um durchschnittlich 73 Prozent geschrumpft.
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