Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Einhaltung des Trennungsjahres +++
Vor einer Scheidung ist in der Regel ein Trennungsjahr einzuhalten. Selbst ein sexueller Übergriff des Ehemannes auf die gemeinsame Tochter reicht nicht aus, um das obligatorische Trennungsjahr vor einer endgültigen Scheidung überflüssig zu machen. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden, wonach ein Härtefall – der eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres erlaubt – auch dann nicht zwingend vorliegt (Az.: 5 UF 151/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG.
+++ Unzulässige Klausel in AGB zur Mindestlaufzeit +++
ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Telekommunikationsunternehmens unwirksam ist, die vorsieht, dass die Mindestvertragslaufzeit erst mit der Freischaltung des Anschlusses beginnen soll. Dies kann unter anderem zu einer Laufzeit von mehr als 24 Monaten führen (Az.: III ZR 8/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.
+++ Unzulässige Cookies +++
Wer Cookies auf einer Website platziert, wird rechtlich als Anbieter eingestuft und haftet für fehlende Einwilligungs-Abfragen. Dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. Auch ein Drittunternehmen, das Cookies integriert, hafte, wenn der Betreiber der jeweiligen Website AGB-widrig keine Einwilligung der Endnutzerinnen und -nutzer abfrage. Einem betroffenen Nutzer sprach das Gericht daher einen Schadensersatzanspruch von 100 Euro zu (Az.: 6 U 81/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt a.M.
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.
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- AGB (Wikipedia)
AGB steht für: AGB/CIGL, Südtiroler Gewerkschaft Air Service Gabon, westafrikanische Fluggesellschaft (ICAO-Code) Allgemeine Geschäftsbedingungen, siehe auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland) Allgemeine Geschäftsbedingungen (Österreich) Amerika-Gedenkbibliothek in Berlin Arbeitsgemeinschaft der Brüdergemeinden im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland Arbeitsgesetzbuch der DDR, siehe Arbeitsgesetzbuch (DDR) Archiv für Geschichte des Buchwesens, eine Zeitschrift Ascorbigen, eine chemische Verbindung Asymptotic Giant Branch (asymptotischer Riesenast), siehe AGB-Stern Ausgleichsbehälter Außergewöhnliche Belastung in Anwendung beim (deutschen) Einkommensteuerrecht Flugplatz Augsburg (IATA-Code) Albisgütlibahn, ehemalige Straßenbahn in der Schweiz agb steht für: Legbo (ISO-639-3-Code), Cross-River-Sprache Siehe auch: - Anschluss (Wikipedia)
Anschluss steht für: elektrischer Kontakt, elektrische Kontaktstelle Port (Schnittstelle), Hardware-Schnittstelle in der Informationstechnologie (IT) eine durch erzwungenen Eingliederungsvertrag veranlasste Einverleibung eines Staatsgebiets in eine andere geopolitische Einheit, siehe Annexion; vgl. auch Inkorporation (Recht) speziell die Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich 1938, siehe Anschluss Österreichs im öffentlichen Verkehr eine Möglichkeit zum Wechseln der Verkehrsmittel (Anschlusszüge), siehe Umstieg bahntechnisch eine Verbindung zweier Gleise (Anschlussbahn), siehe Gleisanschluss im Sport einen Treffer, der die Trefferdifferenz auf 1 reduziert: der Anschlusstreffer Silbenschnitt, in der Sprachwissenschaft Art der Wortverbindung Anschluss (Luhmann), das Anknüpfen einer Operation an eine vorhergehende Anschluss (Film), stimmiger Übergang von einer Einstellung zu einer anderen Siehe auch: Netzanschluss, Hausanschluss Anschlussmotivation Anschlussverbot Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Anschluss beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Anschluss enthält - ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Freischaltung (Wikipedia)
Freischaltung steht für: Produktaktivierung das Freischaltelement einer Brandmeldeanlage das Bestätigen einer Änderung an einer Software, siehe Commit Unterbrechen der Stromzuführung in einem Stromnetz - Gerichtsurteil (Wikipedia)
Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: § 300 Abs. 1 ZPO). - Klausel (Wikipedia)
Der Begriff Klausel bezeichnet: in der Rechtssprache eine Bestimmung in einem Regelwerk, siehe Klausel (Recht) eine Voraussetzung der Zwangsvollstreckung, siehe Klauselverfahren in der Musik: Klausel (Choral), mehrstimmiger Abschnitt eines Chorals Klausel (Schlusswendung), melodischer Abschluss einer Stimme in der Aussagenlogik ein Disjunktionsterm in der Programmierung eine spezifische syntaktische Konstruktion Klausel (Rhetorik), in der antiken Rhetorik den Schluss eines Satzes oder einer Periode Siehe auch: Klause Clausula (Rosenkranz) - Recht (Wikipedia)
Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen. - Scheidung (Wikipedia)
Eine Ehescheidung (kurz Scheidung) ist die Auflösung einer Ehe. Grundsätzlich und semantisch wird jede Ehe einmal geschieden, spätestens mit dem Tod eines der Ehegatten; dieser Sachverhalt kommt z. B. in der historisch gewachsenen Eheschließungsformel zum Ausdruck („… bis dass der Tod euch scheidet“). Allerdings wird der Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch – und insbesondere in juristischer Hinsicht – verengt auf die Auflösung einer Ehe zu Lebzeiten beider Partner verstanden. Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit anerkannten Familienstände. Eine Scheidung ist in allen Staaten außer den Philippinen und der Vatikanstadt möglich, Verfahren und Bedeutung können jedoch sehr unterschiedlich sein. Eine wirksam geschlossene Ehe kann grundsätzlich auf dreierlei Weise beendet werden: Tod eines der Ehegatten („… bis dass der Tod euch scheidet“), Scheidung (im engeren Sinne) zu Lebzeiten beider Partner oder Aufhebung aufgrund einer nachträglichen Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Rechtswirksamkeit zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht gegeben waren. In allen vorgenannten Fällen wird davon ausgegangen, dass die Ehe zumindest eine Zeitlang rechtlich Bestand gehabt hat. Hiervon zu unterscheiden sind diejenigen Fälle, bei denen eine Eheschließung zwar formell stattfand, jedoch durch eine Nichtigerklärung (Staatsrecht) oder Annullierung (Kirchenrecht) als von vornherein ungültig erklärt wird. Auch gleichgeschlechtliche Ehen können geschieden werden, eingetragene Lebenspartnerschaften dagegen werden nicht geschieden, sondern aufgehoben (§ 15 LPartG). Eine Scheidung hebt die Schwägerschaft nicht auf. - sexuell (Wikipedia)
Sexualität (sinngemäß „Geschlechtlichkeit“, von spätlat. sexualis; aus lateinisch sexus „Geschlecht“) bezeichnet im engeren biologischen Sinne die Gegebenheit von (mindestens) zwei verschiedenen Fortpflanzungstypen (Geschlechtern) von Lebewesen derselben Art, die nur jeweils zusammen mit einem Angehörigen des (bzw. eines) anderen Typus (Geschlechts) zu einer zygotischen Fortpflanzung fähig sind. Hier dient die Sexualität einer Neukombination von Erbinformationen. Im sozio- und verhaltensbiologischen Sinne bezeichnet der Begriff die Formen dezidiert geschlechtlichen Verhaltens zwischen Geschlechtspartnern. Bei vielen Wirbeltieren hat das Sexualverhalten zusätzliche Funktionen im Sozialgefüge der Population hinzugewonnen, die nichts mehr mit dem Genomaustausch zu tun haben müssen, so dass dann die handelnden Partner auch nicht unbedingt unterschiedlichen Geschlechts sein müssen. Im weiteren Sinn bezeichnet Sexualität die Gesamtheit der Lebensäußerungen, Verhaltensweisen, Empfindungen und Interaktionen von Lebewesen in Bezug auf ihr Geschlecht. Zwischenmenschliche Sexualität wird in allen Kulturen auch als ein möglicher Ausdruck der Liebe zwischen zwei Personen verstanden. - Telekommunikationsunternehmen (Wikipedia)
Ein Telekommunikationsunternehmen (TK-Unternehmen, TKU) hat den Betriebszweck, Informationen und Daten in weltumspannenden Netzwerken zu wandeln, zu übertragen und zu vermitteln, um Telekommunikation zwischen Menschen zu jeder Zeit und an jedem Ort zu ermöglichen. Dies wird durch ein Kommunikationssystem möglich gemacht. - Trennungsjahr (Wikipedia)
Eine Ehescheidung (kurz Scheidung) ist im Recht Deutschlands die Auflösung einer Ehe durch richterliche Entscheidung (§ 1564 BGB). Zum 1. Juli 1977 wurde in der Bundesrepublik Deutschland das Schuldprinzip bei Ehescheidungen durch das Zerrüttungsprinzip abgelöst. Wesentliche Aspekte der Scheidung sind seit 1976 (dem Jahr der ersten Reform des Ehe- und Familienrechts in der Bundesrepublik Deutschland) die Feststellung des Scheiterns der Ehe und die Einhaltung formeller Voraussetzungen (z. B. Trennungsjahr). Im Regelfall findet neben der eigentlichen Scheidung der gerichtliche Versorgungsausgleich statt. Je nach Fallgestaltung sind zudem – ggf. außergerichtlich – Klärungen des Kindes- und Ehegattenunterhalts, der Vermögensauseinandersetzung, der Aufteilung des Hausrats, des Zugewinnausgleichs, der Veranlagung zur Einkommensteuer, der Zuweisung der Ehewohnung zur Nutzung, des Gesamtschuldnerausgleichs sowie des Umgangsrecht und der elterlichen Sorge für gemeinsame Kinder im sachlichen Zusammenhang mit der Scheidung erforderlich. - Urteil (Wikipedia)
Urteil steht für: Gerichtsurteil, siehe Urteil (Recht), Urteil (Deutschland) und Urteil (Österreich) im Sinne der Logik, siehe Urteil (Logik) im Sinne der Kognitionspsychologie, siehe Urteilen (Psychologie) Urteil ist der Familienname der folgenden Person: Andreas Urteil (1933–1963), österreichischer Bildhauer Siehe auch: Das Urteil Urteilsvermögen