ARAG Experten mit Urteilen rund um den Kaffee

ARAG Verbrauchertipps aus der Kaffeewelt

ARAG Experten mit Urteilen rund um den Kaffee

Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall sein
Ein Vorarbeiter stürzt, als er sich beim Kaffeetrinken verschluckt, und verletzt sich dabei schwer. Die Berufsgenossenschaft verweigert Leistungen, doch laut ARAG Experten erkennt das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt den Sturz als Arbeitsunfall an, da das Kaffeetrinken in einem betrieblich organisierten Zusammenhang erfolgte (Az.: L 6 U 45/23).

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Kündigung wegen Kaffeepause?
Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Arbeits- und Pausenzeiten korrekt zu erfassen. Wer hier nachlässig ist oder sogar eingeloggt Pausen nimmt, begeht laut ARAG Experten Arbeitszeitbetrug. Und der kann unter Umständen sogar ohne Abmahnung zur fristlosen Kündigung führen, beispielsweise wenn vorsätzlicher Missbrauch der elektronischen Zeiterfassung nachgewiesen werden kann. In einem konkreten Fall hatte sich eine Raumpflegerin für eine zehnminütige Kaffeepause im Café auf der anderen Straßenseite nicht ausgestempelt. Von ihrem Chef darauf angesprochen, leugnete sie zunächst und versuchte, sich herauszureden. Ihr Arbeitgeber konnte ihr den Arbeitszeitbetrug aber beweisen und kündigte ihr fristlos. Und obwohl die Frau schwerbehindert war, kam er vor Gericht damit durch (Landesarbeitsgericht Hamm, Az.: 13 Sa 1007/22).

Kaffee holen bei der Arbeit ist versichert
Verletzt sich ein Mitarbeiter auf dem Weg zu einem im Betriebsgebäude aufgestellten Getränkeautomaten, ist dies als Arbeitsunfall zu werten. Laut ARAG Experten besteht in diesem Fall ein innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit. Anders als das Essen und Trinken selbst, die als Nahrungsaufnahme juristisch dem privaten Lebensbereich zugerechnet werden, ist das Zurücklegen eines Weges, um sich Nahrungsmittel zu besorgen, grundsätzlich versichert (Landessozialgericht Hessen, Az.: L 3U 202/21).

Preisangabe pro Kaffeekapsel nicht ausreichend
Damit Verbraucher nicht lange rechnen müssen und einen Preisnachteil auf den ersten Blick erkennen können, muss auf Produktverpackungen ein Grundpreis angegeben werden. Laut Preisangabenverordnung (PAngV) ist das der Preis pro 100 Gramm oder pro Kilogramm. Das gilt nach Auskunft der ARAG Experten auch für Kaffeekapseln. In einem konkreten Fall hatte ein Elektromarkt, der auch Kaffeekapseln als Zubehör für Kaffeemaschinen verkaufte, zwar auf Geschmacksrichtungen und den Preis pro Zehnerpackung hingewiesen. Aber der Grundpreis fehlte. Nach richterlicher Ansicht ein Verstoß gegen die PAngV und damit wettbewerbswidriges Verhalten. Zwar können Verbraucher grundsätzlich ausrechnen, was eine Kapsel kostet. Aber der Vergleich mit Pulverkaffees in größeren Packungen sei ohne weiteres nicht möglich (Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 85/18).

Heißer Kaffee im Auto kann weh tun
Der Coffee-to-go gehört für viele Menschen zum Alltag. So auch für die junge Beifahrerin, die sich auf dem Weg zur Schule im Drive-in eines Schnellimbisses ein Heißgetränk zum Wachwerden gönnte. Doch als sie den Becher mit dem heißen Kaffee zwischen ihren Oberschenkeln abstellte, um dem Fahrer auch sein Getränk abzunehmen, ergoss sich der heiße Inhalt über ihre Beine, sodass sich die Schülerin Verbrennungen zweiten Grades zuzog. Sie klagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, weil der Mitarbeiter des Schnell-Restaurants den Deckel des Mitnahmebechers nicht vollständig heruntergedrückt hatte, sodass er nur locker auf dem Gefäß lag. Doch die Klage wurde abgewiesen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Kundin nicht davon ausgehen darf, dass der Einwegbecher fest verschlossen ist. Selbst wenn der Becherdeckel falsch aufgesetzt wurde, liegt die Hauptschuld bei der jungen Frau. Denn die Verkehrssicherungspflicht bedeutet nicht, dass jeder von allen Risiken befreit wird. Man muss erkennbaren Gefahren auch selbst vorbeugen (Landgericht München I, Az.: 30 S 3668/11).

Heißer Kaffee im Flugzeug kann teuer werden
Schuld waren nicht etwa die Enge der Flugzeugkabine oder ein ruckelndes Flugzeug, sondern schlicht und ergreifend eine ungeschickte Stewardess: Und so landete eine Kanne mit frisch aufgebrühtem, heißem Kaffee über einer Passagierin. Das Missgeschick war nicht nur schmerzhaft, sondern hatte böse Folgen für die Airline, weil es sich laut ARAG Experten nicht um einen flugtypischen Unfall handelte. Sie musste knapp 1.000 Euro Schmerzensgeld an die Frau mit den Brandverletzungen zahlen (Landgericht Düsseldorf, Az.: 22 S 266/03).

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Arbeitsunfall (Wikipedia)
    Ein Arbeitsunfall (auch Betriebsunfall, Berufsunfall oder bei Beamten Dienstunfall) ist nach der Definition der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland ein Unfall eines Arbeitnehmers, den dieser während direkt mit der Arbeit verbundenen Tätigkeiten erleidet, so z. B. während der Arbeitszeit, einer Dienstreise oder auf dem Arbeitsweg.
  • Brandverletzung (Wikipedia)
    Eine Verbrennung (Combustio, Kombustion, Brandverletzung, Verbrennungstrauma) ist in der Medizin eine Schädigung von Gewebe durch übermäßige Hitzeeinwirkung. Diese kann durch heiße Gegenstände, Flüssigkeiten (Verbrühung), Dämpfe oder Gase, Flammeneinwirkung und Explosionen, starke Sonneneinstrahlung (Sonnenbrand), elektrischen Strom (Strommarke) oder Reibung entstehen. Bei der Verbrennung werden primär Haut (dann handelt es sich um Brandwunden) und Schleimhaut geschädigt. Davon abzugrenzen ist die Kälteverbrennung, eine Sonderform der Erfrierung, die lokal mit der Verbrennung vergleichbare Schäden verursacht. Eine Verbrennungsverletzung, die ein bestimmtes Maß überschreitet, hat für den betroffenen Organismus nicht nur örtlich begrenzte Konsequenzen. In Abhängigkeit vom Ausmaß der unmittelbaren Schädigung kann es sekundär zu Kreislaufschock und entzündlichen Allgemeinreaktionen des Körpers (SIRS, Sepsis) kommen, die im schlimmsten Fall mit Funktionsverlust anfänglich unbeteiligter Organe (z. B. akutes Nierenversagen) verbunden sind. Die Gesamtheit dieser systemischen Störungen bezeichnet man als Verbrennungskrankheit. Das erste Fachbuch über Verbrennungen erschien 1607 in Basel unter dem Titel De Combustionibus. Es wurde von Fabricius Hildanus verfasst, der als Erster drei Grade von Verbrennungen beschrieb. Das erste moderne Buch über die Verbrennungskrankheit und deren Behandlung, The Treatment of Burns and Skin Grafting von Haldor Sneve, erschien 1905.
  • Heißgetränk (Wikipedia)
    Ein Heißgetränk ist ein Getränk, das in der Regel mit heißer Flüssigkeit zubereitet und in warmem Zustand getrunken wird. Die Grenze zwischen warm und heiß liegt bei etwa 60 °C. Inhaltsstoffe wie Coffein, Theobromin oder Ethanol machen es durch ihre anregende Wirkung zum Genussmittel.
  • Kaffee (Wikipedia)
    Kaffee (Standardaussprache in Deutschland: [ˈkafeː]; in Österreich und in der Schweiz: [kaˈfeː] ; umgangssprachlich in Norddeutschland auch [ˈkafə] ; von arabisch قهوة qahwa für „anregendes Getränk“) ist ein je nach Röstgrad braunes bis schwarzes, psychotropes, diuretisch wirkendes, coffeinhaltiges Getränk, das aus gerösteten und gemahlenen Kaffeebohnen, den Samen der Frucht der Kaffeepflanze, und heißem bzw. kaltem Wasser hergestellt wird. Röst- und Mahlgrad variieren je nach Zubereitungsart. Kaffee enthält das Vitamin Niacin. Die Bezeichnung „Bohnenkaffee“ bedeutet nicht, dass der Kaffee noch ungemahlen ist, sondern bezieht sich auf die Reinheit des Produkts (arabisch bunn بن „Kaffeebohnen“, amharisch ቡና bunaa „Kaffee“) und dient der Unterscheidung von Ersatzkaffee (aus Zichorien, Gerstenmalz usw.). Kaffee ist ein Genussmittel. Die Kaffeebohnen werden aus Steinfrüchten verschiedener Pflanzenarten aus der Familie der Rubiaceae gewonnen. Die beiden wichtigsten Arten der Kaffeepflanze sind Coffea arabica (Arabica-Kaffee) und Coffea canephora (Robusta-Kaffee) mit vielen Sorten und Varietäten. Je nach Sorte und Anbauort gibt es unterschiedliche Qualitätsstufen. Kaffee wird in über 50 Ländern weltweit angebaut. Es existieren 124 wilde Kaffee-Arten, von denen etwa 60 % als gefährdet gelten.
  • Kaffeekapsel (Wikipedia)
    Kaffeekapseln sind Einwegprodukte zum Einsatz in Portionskaffeemaschinen. In der Regel handelt es sich um eine Portionsverpackung mit der Menge Kaffeepulver für eine einzelne Tasse. Die Markteinführung und Verbreitung wurde von Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden von Anfang an kritisiert.
  • Kaffeemaschine (Wikipedia)
    Eine Kaffeemaschine ist ein Gerät zum Aufbrühen von Kaffee. Dieser entsteht durch Heißextraktion und Filtration von gemahlenen Kaffeebohnen mit Wasser als Extraktionsmittel. Heute verbreitete Formen sind die Filterkaffeemaschine, der Kaffeevollautomat, die Espressomaschine und die Portionskaffeemaschine. Eingesetzte Kaffeefilter sind Papierfilter, Metallsiebe oder Kaffeepads.
  • Kaffeepause (Wikipedia)
    Als Kaffeepause bezeichnet man die Unterbrechung einer Tätigkeit, um einen Kaffee zu sich zu nehmen. Es kann sich dabei um eine Arbeitspause handeln; Kaffeepausen werden aber auch bei Konferenzen oder während der Verrichtung privater Tätigkeiten eingelegt. Gerade im deutschen Raum wird sie als Inbegriff der kleinen Pause angesehen. Bisweilen wird als Alternative Tee angeboten oder zusätzlich kleineres Gebäck wie Teegebäck gereicht. Die Kaffeepause kann auch in Form einer Zwischenmahlzeit erweitert sein. Der Duden fasst die wörtliche Definition der Kaffeepause noch weiter und umschreibt sie als „kürzere Pause besonders zum Kaffeetrinken“, während der etwa auch Besorgungen erledigt werden können. Form, Uhrzeit und Ausprägung richten sich nach dem jeweiligen Umfeld und Kulturkreis: So existiert im englischen Sprachraum der Begriff Elevenses für eine Pause gegen 11 Uhr. Die schwedische Fika kann im Prinzip zu einem beliebigen Zeitpunkt stattfinden. In der italienischen Unternehmenskultur kann sie dem Arbeitstag eine zeitliche Struktur verleihen, etwa durch drei Kaffeepausen: zu Beginn der Arbeit, nach dem Mittagessen und kurz vor Dienstschluss.
  • Kaffeetrinken (Wikipedia)
    Eine Zwischenmahlzeit ist eine kleine Mahlzeit zwischen den Hauptmahlzeiten Frühstück, Mittagessen oder Abendessen. Im deutschen Sprachraum existieren für solch eine Mahlzeit zahlreiche verschiedene Ausdrücke. Im Deutschen werden auch der Ausdruck Imbiss und das englische Wort Snack verwendet.
  • Kündigung (Wikipedia)
    Kündigung (lateinisch renuntiatio; englisch termination, französisch résiliation) ist der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsgeschäft, das die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Inhalt hat.
  • Zeiterfassung (Wikipedia)
    Die Personalzeiterfassung (PZE) ist die Datenerfassung von Arbeitszeiten des Arbeitnehmers durch Erfassungsgeräte und wird innerhalb der Betriebswirtschaft thematisch dem Personalwesen zugeordnet. In Deutschland sind nur Systeme zur Aufzeichnung der Anwesenheit üblich. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind zum Dienstvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. Weitergehende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag sind möglich. Eine weitergehende rechnerische Arbeitszeitermittlung kombiniert mit einer Prüfung der Produktivität ist nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Arbeitnehmer zulässig. Nach EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 müssen alle Mitgliedstaaten der EU die Arbeitgeber verpflichten, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter genau, objektiv und verlässlich zu erfassen. Bei der Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung haben die nationalen Gesetzgeber laut EuGH dabei einen weiten Entscheidungsspielraum. Einzelheiten hierzu wird die Bundesregierung im nächsten Schritt prüfen.
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