Die ARAG Experten mit einer Orientierungshilfe zum Studienbeginn

Alltag auf dem Campus: Das müssen Erstis wissen

Die ARAG Experten mit einer Orientierungshilfe zum Studienbeginn

Rund drei Millionen Studierende schlagen im Herbst ein neues Kapitel auf: Und das findet auf dem Campus statt. Der Wechsel von der Schule an die Hochschule bedeutet für Studis einen großen Schritt in die Eigenverantwortung. Hochschulen erleichtern den Start in das Uni-Leben mit Orientierungswochen und Einführungskursen, die Einblicke in den Studienalltag geben und den Kontakt zu Kommilitonen fördern. Doch was müssen Neustudis noch beachten? Die ARAG Experten mit einem Überblick.

Stimmungsbarometer:unverb. KI-Analyse*

Der große Kostencheck
Um überhaupt abzuschätzen, wie viel Geld man pro Semester benötigt, raten die ARAG Experten zu einer Auflistung aller Kosten, die möglicherweise anfallen können. Dazu gehören unter anderem die Ausgaben für Miete, IT, Nahrungsmittel, Lernmaterial, Fahrtkosten, Versicherungen und Kleidung. Und auch wenn das Erststudium in Deutschland in der Regel gebührenfrei ist, weisen die ARAG Experten auf Semesterbeiträge hin, die beispielsweise für Verwaltungskosten oder für das Studentenwerk anfallen. Je nach Hochschule müssen hierfür 100 bis 350 Euro pro Semester einkalkuliert werden.

Viele Studierende ziehen für das Studium in eine neue Stadt. Die Suche nach bezahlbarem Wohnraum ist dabei eine der größten Herausforderungen. Studentenwohnheime bieten oft günstige Mieten, während Wohngemeinschaften den Vorteil sozialer Kontakte haben. Private Wohnungen sind meist teurer, bieten dafür mehr Freiraum. Die ARAG Experten raten, sich frühzeitig um eine Unterkunft zu kümmern und dabei nicht nur Angebote zu sichten, sondern auch selbst Suchanzeigen zu schalten. Übrigens: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Frist für eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt nur zwei Wochen beträgt. Wer diese Frist versäumt, muss im schlimmsten Fall mit einem Ordnungsgeld von 500 Euro rechnen.

Studierenden-Rabatte sichern
Ob Reise, Computer oder Bankkonto: Für Studierende gibt es in vielen Bereichen Rabatte. Besonders praktisch ist beispielsweise das an vielen Hochschulen angebotene Semesterticket, das die kostengünstige Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ermöglicht. Darüber hinaus gibt es spezielle Verträge für Mobilfunk oder Internet oder auch Sparmöglichkeiten bei Computern und Co. Zudem sind laut ARAG Experten viele Girokonten für Studierende günstiger oder werden mit Startguthaben oder kostenlosen Kreditkarten angeboten. Auch für kulturelle Angebote in Museen, Kinos oder im Theater zahlen Studierende unter Vorlage ihres Ausweises meist weniger.

Studienfinanzierung und BAföG
Die Finanzierung des Studiums stellt viele junge Erwachsene vor eine Belastungsprobe. BAföG ist dabei das bekannteste Instrument. Ein Antrag lohnt sich laut ARAG Experten fast immer, denn selbst Teilbeträge können entlasten, und die Hälfte der Förderung ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die ARAG Experten empfehlen den BAföG-Rechner für eine erste Einschätzung, ob man ein Anrecht auf diesen Zuschuss hat. Seit dem Wintersemester 2024/25 liegt der Höchstsatz für Studierende bei 992 Euro. Bis zur Minijobgrenze von 556 Euro monatlich dürfen Studierende hinzuverdienen, ohne dass es Auswirkungen auf den BAföG-Anspruch hat.

Ist zusätzlich finanzielle Unterstützung notwendig, können neben BAföG auch Stipendien wie das Deutschlandstipendium oder staatlich geförderte Bildungskredite infrage kommen. Das passende Stipendium können Studierende auf der Studienplattform mystipendium.de finden, in deren Datenbank über 3.000 Stipendien hinterlegt sind. Die Förderhöhe variiert stark zwischen den Stiftungen. Sie reicht von einer Einmalzahlung von wenigen hundert Euro bis zur monatlichen Zahlung von weit über 1.000 Euro.

Studienkredite, etwa der KfW-Kredit (Kreditanstalt für Wiederaufbau), sollten nur nach gründlicher Abwägung gewählt werden, da hier eine vollständige Rückzahlung inklusive Zinsen erforderlich ist.

Krankenversicherung: privat oder gesetzlich?
Wer mit dem Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule beginnt, wird in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Sind die Eltern gesetzlich krankenversichert, können Studenten zunächst kostenlos über die Eltern versichert bleiben. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist das in der Regel bis zum Alter von 25 Jahren möglich. Bei einer privaten Krankenversicherung muss sich der Student entscheiden, ob er privat versichert bleiben möchte oder nicht. Entscheidet er sich für die private Versicherung, muss er sich innerhalb von drei Monaten nach der Einschreibung von der gesetzlichen Kasse befreien lassen.

ARAG Experten weisen darauf hin, dass Studenten während des gesamten Studiums nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln können, wenn sie sich für die private Versicherung entschieden haben. Wer als gesetzlich Versicherter das 25. Lebensjahr überschreitet und an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist, muss sich in der studentischen Krankenversicherung versichern.

Welche Versicherungen sind sinnvoll?
Neben der Krankenversicherung sollten Studierende laut ARAG Experten unbedingt über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Handelt es sich um das erste Studium und sind Studierende unverheiratet, sind sie in der Regel über die private Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Einige Tarife sind allerdings altersbegrenzt. Ab 25 Jahren muss man dann eine eigene Versicherung abschließen. Wer ein teures Rad oder andere hochwertige Wertgegenstände besitzt, sollte zudem über eine Hausratversicherung nachdenken. Auch hier sind Studenten mitunter über eine Hausratversicherung der Eltern mitversichert.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
98f5dc1b2e2d4336cb63167c44247c06db1a74dc
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
98f5dc1b2e2d4336cb63167c44247c06db1a74dc
http://www.ARAG.de

Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Bafög (Wikipedia)
    Das Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten in Deutschland. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Sozialleistung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt. Das Gesetz gilt nach § 68 Nr. 1 SGB I bis zu seiner Einordnung in das Sozialgesetzbuch als dessen Besonderer Teil. Das sogenannte Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG), mit dem die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften finanziell gefördert wird, ist nicht im Bundesausbildungsförderungsgesetz, sondern im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt.
  • Campus (Wikipedia)
    Der Campus (Plural: Campus, umgangssprachlich Campusse auch Campi, ) ist der zusammenhängende Komplex von Gebäuden, die zur selben Universität, Hochschule (Hochschulzentrum, Universitätszentrum) oder zum selben Forschungsinstitut gehören.
  • förderung (Wikipedia)
    Förderung steht für: finanzielle Unterstützung, siehe Subvention finanzielle Fördermittel, Geld oder Bürgschaften staatlicher Institutionen Forschungsförderung, Finanzierung in Forschung und Entwicklung Kulturförderung, finanzielle Unterstützung von Bildungseinrichtungen und Kunst Unterstützung von Personen im Sinn einer Ermutigung, siehe Mentoring Finanzhilfe in der Ausbildung, siehe Stipendium Benachteiligtenförderung, berufspädagogische Maßnahmen individuelle Förderung, schulpädagogisches Konzept Begabtenförderung, Unterstützung bei der Entwicklung von Fähigkeiten Hochbegabter Unterstützung bei der Beseitigung von Lern- und Bildungsschwächen, siehe Nachhilfe Rohstoffförderung, wie Gas- und Ölförderung, siehe Erdölgewinnung Siehe auch: Förde Förder Fördern Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Förderung enthält
  • Hochschule (Wikipedia)
    Hochschule ist der Oberbegriff für Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs. Unterschieden werden Universitäten und gleichgestellte Hochschulen, das sind Hochschulen mit Promotions- und Habilitationsrecht, die früher als wissenschaftliche Hochschulen bezeichnet wurden, und wissenschaftlich-anwendungsorientierte, künstlerisch-wissenschaftliche, gestalterisch-wissenschaftliche oder künstlerisch orientierte Fachhochschulen. Hochschulen dienen der Pflege der Wissenschaften und Künste durch Forschung und Lehre sowie der beruflichen Ausbildung (Studium) und Weiterbildung (Fortbildung). An einer Hochschule eingeschriebene Personen werden Studenten oder auch Hochschüler genannt. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind als unabhängige öffentliche Einrichtungen auch für das Entstehen sozialer und technologischer Innovationen unabdingbar. Das funktioniert nur mit einer auskömmlichen Grundfinanzierung der Wissenschaft, die eine Unabhängigkeit von Drittmittelfinanzierung und somit freie Bildung und Forschung aus Neugierde ermöglicht. Die Verzahnung von Lehre, Wissenschaft und Gesellschaft sichert ihren Bildungsauftrag, der sich am Gemeinwohl orientiert.
  • Semesterbeiträge (Wikipedia)
    Der Semesterbeitrag (zum Teil als Sozialbeitrag bezeichnet) ist eine pauschale Pflichtabgabe, die von allen Studenten einer deutschen Hochschule vor jedem Semester zu entrichten ist. Zu unterscheiden ist der Semesterbeitrag von der Studiengebühr, welche die Kosten des Studiums, die dem staatlichen oder privaten Träger der Hochschule entstehen, reduzieren soll.
  • Stipendien (Wikipedia)
    Ein Stipendium (lateinisch stipendium ‚Zahlung eines Betrages, Sold, Löhnung‘) ist eine finanzielle oder ideelle Förderung für Künstler, Sportler, Schüler, Studenten oder Jungwissenschaftler (die dann als Stipendiaten bezeichnet werden) und ist als solches ein wesentliches Element der Begabtenförderung.
  • Studentenwerk (Wikipedia)
    Ein Studierendenwerk oder Studentenwerk ist eine Einrichtung an Hochschulen zur sozialen Betreuung der dort Studierenden. Die Studierendenwerke sind in Deutschland für die Förderung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden zuständig. Ursprünglich entstanden als studentische Selbsthilfeeinrichtungen, sind sie heute durch Ländergesetze geregelt und nahezu alle als Anstalten des öffentlichen Rechts organisiert. Die derzeit 57 Studierendenwerke Deutschlands sind durch landesgesetzlich festgelegte Zuständigkeiten für eine oder mehrere Hochschulen und Städte räumlich voneinander abgegrenzt. Ihre Größe ist sehr unterschiedlich, sie reicht von ca. 1.300 bis 125.000 Studierenden im Zuständigkeitsgebiet und von 11 bis 790 Beschäftigte. Die Studierendenwerke arbeiten im Dachverband Deutsches Studierendenwerk (DSW) zusammen.
  • Studentenwohnheim (Wikipedia)
    Ein Studentenwohnheim oder Studierendenwohnheim (teilweise auch Studentenwohnanlage, Studentendorf oder kurz Studentenheim genannt) ist eine Unterkunft für Studenten. Sie können hier während des Studiums kostengünstig wohnen, meist in kleinen Einzelzimmern, Studiowohnungen oder in Wohngemeinschaften. In den USA und in Großbritannien sind die Unterkünfte der Studenten oft in einen verwaltungsorganisatorisch zusammengehörenden Campus integriert. In Großbritannien sind zum Teil noch Schlafsäle üblich, in den USA sind größere Wohnheimkomplexe Standard. In Deutschland und Österreich gibt es zahlreiche eigene Trägervereine, die den Studenten die Wohnplätze vermieten. Die deutschen Studierendenwerke etwa vermieten mit Stand von 2023 rund 196.000 Wohnheimplätze.
  • Studienfinanzierung (Wikipedia)
    Studienfinanzierung ist die Finanzierung eines Studiums an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule.
  • Studierende (Wikipedia)
    Als Student bzw. Studentin (von lateinisch studens „strebend [nach], sich interessierend [für], sich bemühend um“) wird eine Person bezeichnet, die in einer Einrichtung des tertiären Bildungsbereichs eingeschrieben (immatrikuliert) ist und dort eine akademische Ausbildung (Studium) erhält oder an einer hochschulmäßigen Weiterbildung teilnimmt. Teilweise wird im Plural auch die geschlechtsneutrale Bezeichnung Studierende verwendet. Ein Studium oder eine tertiäre Weiterbildung hat meistens den Erwerb eines akademischen Grades oder das Ablegen eines Staatsexamens zum Ziel, was für die Ausübung mancher Berufe wünschenswert oder sogar erforderlich ist. Das Studium erfordert eine Immatrikulation (Einschreibung), die an gewisse Voraussetzungen gebunden ist. Mit der Immatrikulation erhält eine Person den Status Student oder Studierende/r, was durch die Ausgabe eines Studenten- oder Studierendenausweises (österreichisch auch Ausweis für Studierende, in der Schweiz Legitimationskarte) bestätigt wird. Je nach Hochschulrecht ist sie damit Mitglied der Hochschule und verfügt über Mitbestimmungsrechte. Mit der Exmatrikulation erlischt dieser Status. Die an einer Hochschule Eingeschriebenen besuchen im Rahmen des Studiums meistens Lehrveranstaltungen in den Gebäuden der jeweiligen Bildungseinrichtung. Eine Ausnahme bildet das Fernstudium. Als Übergang zur Forschung findet in manchen Ländern (etwa Österreich) auch die Phase zur Erlangung des Doktors, des höchsten akademischen Grades, formal im Rahmen eines regulären Studiums statt.
  • Uni (Wikipedia)
    Uni steht für: Universität, Kurzwort Uni (Lebensmittel), Seeigel in der japanischen Küche Uni (Göttin), die ranghöchste etruskische Göttin Uni, ein altägyptischer Beamter und Heerführer, siehe Weni Uni (Kirow), Siedlung städtischen Typs und Rajonverwaltungszentrum in der Oblast Kirow (Russland) Uni (Chabarowsk), Dorf in der Region Chabarowsk (Russland) einfarbige Stoffe in der Konfektion UNI ist die Abkürzung für: United News of India, eine indische Presseagentur University of Northern Iowa Union Nationale des Indépendants, eine politische Partei in Niger, siehe Nationale Union der Unabhängigen UNI Global Union, ein internationaler Gewerkschaftsverband (früher Union Network International) User Network Interface, ein Netzabschluss bei Telekommunikationsnetzen Ente Nazionale Italiano di Unificazione – die italienische Normungsorganisation, entsprechend der DIN Siehe auch:
Werbung
connektar.de