Der Arbeitnehmer begeht eine Straftat „für“ den Arbeitgeber: Was sind die Konsequenzen?

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Der Arbeitnehmer begeht eine Straftat "für" den Arbeitgeber: Was sind die Konsequenzen?

Arbeitsrecht

Der Teamleiter weist seinen Mitarbeiter an, Arbeitszeitnachweise nachträglich zu ändern; ein Mitarbeiter ohne Fahrerlaubnis wird gebeten, eine Tour zu fahren; ein Arbeitnehmer sagt vor Gericht als Zeuge aus, und lügt zugunsten seines Arbeitgebers, „deckt ihn“ vor Gericht. Das sind nur einige Fälle aus der Praxis, in denen Arbeitnehmer Straftaten begehen, und zwar „zugunsten“ des Arbeitgebers. Mit welchen rechtlichen Konsequenzen Arbeitnehmer rechnen müssen, zeigt Arbeitsrechts-Anwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt mit Kanzleien in Berlin und Essen.

Auch wenn der Arbeitgeber die Straftat angewiesen, sie befördert oder dazu animiert hat: Der Arbeitnehmer begeht eine Straftat, er wird dafür strafrechtlich verfolgt, wenn die Sache ans Licht kommt. Es gibt keine Strafbefreiung für diese Fälle, keine Privilegierung; allenfalls strafmildernd wirkt es sich aus, wenn der Arbeitnehmer Anweisungen befolgt hat, oder seinen Arbeitsplatz erhalten wollte.

Gerichte und Staatsanwälte sind regelmäßig sehr streng bei Aussagedelikten, es kommt nämlich häufig vor und kommt selten heraus: Bekommt die Justiz einen solchen Arbeitnehmer „in die Hände“, langen sie häufig ungewöhnlich hart zu, auch um abschreckend zu wirken. Arbeitnehmer sollten das wissen, und von solchen Aussagedelikten die Finger lassen.

Auch wenn den meisten Arbeitnehmern deswegen erst einmal keine Kündigung droht: Der Wind im Unternehmen kann sich drehen; neue Chefs setzen neue Standards durch, wollen Mitarbeiter loswerden, die nach den „alten Regeln“ gearbeitet haben, sich „die Hände schmutzig gemacht“ haben, für das Unternehmen nun eine Belastung darstellen.

Ich berate Sie gern zu den Folgen von Straftaten am Arbeitsplatz, und zu allen Fragen an der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Strafrecht: Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 18 Jahren anwaltlicher Tätigkeit vor Arbeitsgerichten bundesweit, und mit ebenso langer Erfahrung als Strafverteidiger.

Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
Tel: 030.4000 4999
Fax: 030.4000 4998
Kündigungshotline: 0176.21133283

Fachanwalt Bredereck im Web:

http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung

www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht

www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum Arbeitsrecht

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
030 4000 4999
be****@re******.de
http://www.recht-bw.de

Werbung

powered by TARIFCHECK24 GmbH [amazon bestseller="immobilien" items="4"]