ARAG Experten informieren, worauf Werkstudenten achten müssen

Der eine kellnert, der andere gibt Nachhilfe, der nächste arbeitet als Pizzabote. Viele Studenten verdienen sich während des Studiums etwas Geld hinzu. Wer gleichzeitig mehr verdienen und sich für das spätere Berufsleben empfehlen will, sollte sich nach Möglichkeit als Werkstudent anstellen lassen. Dieses Modell ist für beiden Seiten attraktiv: Werkstudenten verdienen in der Regel mehr als in normalen Minijobs und Arbeitgeber sparen Sozialabgaben, weil Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung bei Werkstudenten entfallen. Gleichzeitig sorgen Werkstudenten vor, denn sowohl der Arbeitgeber als auch der Werkstudent zahlen in die Rentenkasse ein.

Arbeitszeit von Werkstudenten
Das Werkstudentenprivileg kann nur in Anspruch nehmen, wer während des Semesters höchstens 20 Stunden pro Woche neben dem Studium arbeitet. Wird neben dem Job als Werkstudent noch ein weiterer Job ausgeübt, muss die Arbeitszeiten aller Jobs zusammengezählt werden. Mehr als 20 Wochenstunden dürfen es nicht sein, denn das Studium hat immer Priorität. In der vorlesungsfreien Zeit dürfen Werkstudenten allerdings mehr arbeiten. Mit Beginn des Semesters muss die Arbeitszeit dann allerdings wieder heruntergesetzt werden.
Nach Auskunft der ARAG Experten gibt es jedoch Ausnahmen: Findet die Arbeit am Wochenende oder nachts statt und wird das Studium nicht beeinträchtigt, kann ein Werkstudent unter Umständen mehr arbeiten – und verdienen. Bei unterschiedlichen Werkstudenten-Tätigkeiten hintereinander dürfen Studenten auch mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, allerdings in höchstens 26 Wochen innerhalb von zwölf Monaten.

Einkommensgrenzen von Werkstudenten
Für Werkstudenten gilt der allgemein gültige Steuerfreibetrag von derzeit 9.408 Euro. Darüber hinaus gibt es einen Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr. Erst bei einem Jahresverdienst von mehr als 10.408 Euro müssen Werkstudenten daher Einkommenssteuer auf den darüber liegenden Verdienst zahlen. Bei mehreren Tätigkeiten werden die Einkommen entsprechend zusammengerechnet. Zudem zahlen Werkstudenten pauschal neun Prozent ihres Gehalts in die Rentenversicherung ein.

Wie sind Werkstudenten versichert?
Werkstudenten müssen damit rechnen, eine eigene Krankenversicherung abschließen zu müssen, denn wer mehr als 455 Euro im Monat verdient oder älter als 25 Jahre ist, kann nicht mehr über die Familienversicherung der Eltern versichert bleiben. In der Regel können Werkstudenten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aber mit einem reduzierten Studententarif rechnen, der ohne Kinder bei rund 100 Euro im Monat liegt.

Werkstudenten-Job und Bafög
Wer Bafög bekommt, kann zwar als Werkstudent arbeiten, muss aber damit rechnen, dass die Ausbildungsförderung gekürzt wird. Alles, was über durchschnittlich 450 Euro im Monat liegt, wird vom Bafög abgezogen.

Voraussetzungen für Werkstudenten
Wer einen Job als Werkstudent ergattern möchte, muss in einem Vollzeitstudium an einer Hochschule eingeschrieben sein. Gasthörer, Studenten im Urlaubssemester oder Promotionsstudenten können nicht als Werkstudenten arbeiten. Wer sein Studium beendet, verliert den Status als Werkstudent mit Ablauf des Monats, in dem er offiziell schriftlich seine Prüfungsergebnisse erfährt.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

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