ARAG Experten mit Urteilen zu den beliebtesten Haustieren der Deutschen

Wenn Katzen vor Gericht landen

ARAG Experten mit Urteilen zu den beliebtesten Haustieren der Deutschen

Knapp 16 Millionen Katzen leben in deutschen Haushalten. Damit sind sie mit Abstand das beliebteste Haustier. Rechtlich können sie allerdings für jede Menge Fragen sorgen: Können Katzen vererbt werden? Darf jede Rasse problemlos gehalten werden? Und wie sieht es eigentlich nach einer Trennung aus? Aktuelle Gerichtsentscheidungen zeigen, dass es bei Stubentigern längst nicht nur um Futter, Fellpflege und Schmuseeinheiten geht. Zum Weltkatzentag am 8. August erläutern die ARAG Experten, worauf Katzenhalter achten sollten und wann aus Katzenliebe ein Fall für die Justiz werden kann.

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Können Katzen vererbt werden?
Ja. Gehört zur Erbmasse ein Tier, muss der Alleinerbe nach Auskunft der ARAG Experten auch für dessen Unterhalt und die entstehenden Kosten aufkommen. So wurde eine Erbin zweier Katzen mit den Tierheim-Kosten belastet, die nach dem Tod des Besitzers entstanden waren. Die Tiere wurden direkt nach dem Auffinden des Toten in einem Heim untergebracht, da Angehörige nicht gleich ermittelt werden konnten. Nach Klärung der Erbfolge erhielt die Erbin die Rechnung für die Unterbringung der Katzen, doch sie weigerte sich zu zahlen und klagte. Allerdings ohne Erfolg, denn das Verwaltungsgericht Göttingen stellte klar, dass die neue Katzenbesitzerin mit Annahme des Erbes auch Eigentümerin und damit Halterin der Katzen geworden sei. Damit sei sie auch verpflichtet, sich um die Tiere zu kümmern. Dies umfasst auch alle für die Tiere entstehenden Kosten (Az.: 1 A 193/21).

Ist die Haltung jeder Katzenart erlaubt?
Nein. Für die Haltung bestimmter Katzenarten gelten in Deutschland klare rechtliche Grenzen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass einige exotische oder hybride Katzenrassen als sogenannte „gefährliche Tiere“ eingestuft werden können – abhängig vom jeweiligen Bundesland und der örtlichen Gefahrenabwehrverordnung.

Ein Beispiel ist die sogenannte Savannah-Katze. Dabei handelt es sich um eine Kreuzung zwischen der afrikanischen Wildkatze Serval und einer Hauskatze. Insbesondere Tiere der frühen Zuchtgenerationen, etwa der sogenannten F1-Generation, werden von Behörden häufig als potenziell gefährlich bewertet, weil sie noch stark an ihre wilden Vorfahren angelehnt sind. Dass dies konkrete Folgen haben kann, zeigt ein Fall aus Nordrhein-Westfalen: Die Stadt Kleve untersagte die Haltung einer solchen Savannah‑Katze in einem Wohngebiet. Die Halter wandten sich im Eilverfahren gegen die Verfügung, scheiterten jedoch vor Gericht. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte die Einschätzung der Behörden, dass von solchen Tieren eine Gefährdung ausgehen kann und ihre Haltung deshalb eingeschränkt werden darf (Az.: 10 B 1000/25).

Müssen Katzenhalter ihr Eigentum nachweisen?
Ja, Eigentümer müssen nachvollziehbar belegen können, dass die Katzen ihnen gehören, bloße Behauptungen gelten nicht. Das bestätigt ein Fall, der vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verhandelt wurde. Ein Mann verlangte die Herausgabe von drei Katzen, die zuvor aus Tierschutzgründen in amtliche Obhut genommen wurden. Der Kläger gab zwar an, Eigentümer der Tiere zu sein, konnte jedoch weder deren Namen noch ihren Gesundheitszustand sicher benennen. Kaufnachweise oder andere Belege legte er nicht vor. Hinzu kam in diesem Fall, dass die Tiere zwischenzeitlich aufgrund einer behördlichen Anordnung nach dem Tierschutzgesetz verkauft worden waren. Damit hätte der Mann selbst bei nachgewiesenem Eigentum seine Rechte an den Katzen verloren (Az.: 15 S 107/25).

Wem gehören Katzen nach einer Trennung?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nach einer Trennung grundsätzlich die Eigentumsverhältnisse entscheidend sind. Das zeigt ein Fall vor dem Landgericht Koblenz. Ein Mann hatte seinem Partner während der Beziehung zwei Katzen geschenkt. Anschließend übernahm er einen Großteil der laufenden Kosten und kümmerte sich überwiegend um die Versorgung der Tiere. Nach dem Ende der Beziehung zog sein Partner aus und ließ zunächst neben einigen persönlichen Gegenständen auch die Katzen zurück. Als er die Tiere einige Wochen später abholen wollte, verweigerte der Ex-Partner jedoch die Herausgabe. Zur Begründung verwies er darauf, dass er die Katzen hauptsächlich betreut und finanziert habe. Zudem war er im Impfpass der Tiere eingetragen. Das Gericht sah darin jedoch keinen Nachweis für das Eigentum. Maßgeblich war vielmehr, dass die Katzen dem ehemaligen Partner nachweislich geschenkt worden waren. Die Richter stellten klar, dass auch eine Eintragung im Impfpass keine Aussage über die Eigentumsverhältnisse trifft. Die Katzen mussten daher an ihren rechtmäßigen Eigentümer herausgegeben werden (Az.: 13 S 41/20).

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Fellpflege (Wikipedia)
    Fellpflege bezeichnet in der Verhaltensbiologie im Allgemeinen die Reinigung der eigenen Körperoberfläche, siehe Komfortverhalten im Besonderen die wechselseitige Reinigung der Körperoberfläche, siehe Soziale Körperpflege Siehe auch: Grooming Körperpflege Pelzreinigung
  • Gefahrenabwehr (Wikipedia)
    Die Gefahrenabwehr handelt von der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren, die von Personen oder Sachen ausgehen, und zur Reduzierung einer Gefährdung. Die Gefahrenabwehr soll mit Abwehrmaßnahmen Sicherheit erzeugen und labile Lagen stabilisieren. Sie wird in Deutschland von den Polizeibehörden und Ordnungsbehörden (Innere Sicherheit) sowie von den Feuerwehren oder Bundesbehörden wie dem Technischen Hilfswerk und nichtstaatlichen Hilfsorganisationen im Katastrophen- und Zivilschutz (Technische Sicherheit) gewährleistet.
  • Gericht (Wikipedia)
    Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative). In der Rechtsgeschichte sind etliche Formen als Vorläufer der heutigen Gerichte bekannt.
  • Gerichtsentscheidung (Wikipedia)
    Gerichtliche Entscheidungen sprechen Rechtsfolgen aus, stellen Rechtsverhältnisse fest oder treffen Anordnungen, die für den Fortgang des Verfahrens von Bedeutung sind. Nach der Form der Entscheidung unterscheidet man Urteile, Beschlüsse und Verfügungen. Welche Form vorgeschrieben ist, ergibt sich aus den einzelnen Verfahrensordnungen.
  • Haustier (Wikipedia)
    Haustiere sind Tierarten, die durch Domestikation aus Wildtierarten hervorgegangen sind. Sie werden wegen ihres Nutzens (etwa als Nutztiere oder für wissenschaftliche Zwecke) oder des Vergnügens halber (als Heimtier) vom Menschen gezüchtet.
  • Justiz (Wikipedia)
    Rechtspflege im materiellen Sinn ist die Anwendung des Rechts auf den Einzelfall durch den Staat bzw. durch seine Organe (Behörden). Rechtspflege im formellen Sinn ist der Sammelbegriff für sämtliche von den Gerichten und von weiteren Organen der Rechtspflege wahrgenommenen Aufgaben und Angelegenheiten. Rechtspflege ist im weiteren Sinne Sorge für einen geordneten Ablauf der Rechtsbeziehungen zwischen den Menschen. Als Oberbegriff für die „Gesamtheit des organisierten Rechts“ ist auch der Begriff Rechtswesen gebräuchlich. Das Rechtswesen umfasst neben der Rechtspflege auch die Rechtsetzung. Der Begriff der Justiz bzw. des Justizwesens wird teils synonym mit dem der Rechtspflege bzw. des Rechtswesens gebraucht. Der Begriff Justiz geht auf den oströmischen Kaiser Justinian I. zurück, der die Neukodifikation des römischen Rechts als Corpus iuris civilis durchführen ließ. Auf diese Weise blieb das römische Recht für die europäische Rechtswissenschaft erhalten. Schon Jahrhunderte vor Justinians Kodifizierung des überlieferten römischen Rechts, war die personifizierte Justitia ein gelegentliches Motiv auf römischen Münzrückseiten, so zum Beispiel des Kaisers Hadrian, der sich besonders um die Rechtspflege kümmerte. Im staatsrechtlichen Sinn ist Justiz ein Synonym für Judikative. In einem engeren Sinn umfasst der Justiz-Begriff die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Staatsanwaltschaft, die Justizverwaltung, die Strafvollstreckungskammer und das Notariat.
  • Katze (Wikipedia)
    Die Hauskatze (Felis catus, Synonym: Felis domestica) ist die Haustierform der Falbkatze. Sie zählt zu den beliebtesten Heimtieren. In der Rassekatzenzucht werden oft nur die Tiere als Hauskatze bezeichnet, die keiner anerkannten Rasse angehören. In Deutschland sind Hauskatzen die am häufigsten gehaltenen Haustiere. Aufgrund ihres Jagdverhaltens sind freilaufende Hauskatzen mancherorts eine Bedrohung der Artenvielfalt und zählen zu den problematischsten invasiven Arten der Welt.
  • Stubentiger (Wikipedia)
    Die Hauskatze (Felis catus, Synonym: Felis domestica) ist die Haustierform der Falbkatze. Sie zählt zu den beliebtesten Heimtieren. In der Rassekatzenzucht werden oft nur die Tiere als Hauskatze bezeichnet, die keiner anerkannten Rasse angehören. In Deutschland sind Hauskatzen die am häufigsten gehaltenen Haustiere. Aufgrund ihres Jagdverhaltens sind freilaufende Hauskatzen mancherorts eine Bedrohung der Artenvielfalt und zählen zu den problematischsten invasiven Arten der Welt.
  • Tierheim (Wikipedia)
    Ein Tierheim ist nach dem Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren (EÜH) eine nicht auf Gewinnerzielung gerichtete Einrichtung, in der Tiere in größerer Anzahl gehalten werden können. Ein Tierheim kann auch streunende Tiere aufnehmen. Teilweise werden auch andere Begriffe wie Tierasyl, Tierstation und Aufnahmestation synonym verwendet. Daneben gibt es auch private Notstationen und Pflegestellen. Die gesetzliche Voraussetzung zur Haltung von Tieren in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung regelt das in Deutschland das Tierschutzgesetz (§ 11 TierSchG). Das EÜH schreibt in Art. 8 für den Betrieb von Tierheimen ein behördliches Verfahren zur Überprüfung der materiellen Anforderungen des Tierschutzes vor.
  • Weltkatzentag (Wikipedia)
    Der Internationale Tag der Katze, kurz Tag der Katze, auch Internationaler Katzentag oder Weltkatzentag genannt, ist ein Aktionstag. Er wird alljährlich am 8. August begangen, um an diesem Tag auf Katzen (und Katzenartige) aufmerksam zu machen.
  • Wildkatze (Wikipedia)
    Als Wildkatze werden vier Arten bzw. Unterarten aus der Gattung der Echten Katzen (Felis) bezeichnet. Die Europäische Wildkatze oder Waldkatze (Felis silvestris) ist in Europa, auf einigen Mittelmeerinseln, in Anatolien sowie im Kaukasus und Nordkaukasus verbreitet und zeichnet sich vor allem durch den buschigen Schwanz aus, der in einer breiten, stumpfen Rundung endet. Am Schwanzende finden sich häufig drei schwarze „Kringel“. Das Fell ist dicht, das Streifenmuster recht auffällig, aber auch oft verwaschen. Die Afrikanische Wildkatze oder Falbkatze (Felis lybica lybica) Nord-, West- und den Norden von Ostafrika, die Arabische Halbinsel und angrenzende Teile Südwest-Asiens sowie einige Mittelmeerinseln. Sie ist durch den spitz zulaufenden Schwanz, rötliche Ohr-Hinterseiten und ein unscheinbares Streifenmuster gekennzeichnet. Von ihr stammt die Hauskatze (Felis catus) ab. Die Südafrikanische Wildkatze (Felis lybica cafra) bewohnt Afrika südlich des Kongobeckens. Die Asiatische Wildkatze oder Steppenkatze (Felis lybica ornata) ist von Iran bis ins westliche Indien und Zentralasien verbreitet, wo sie bis Nordwestchina und in die Mongolei vordringt. Sie ähnelt der Afrikanischen Wildkatze, unterscheidet sich von dieser aber durch das Fellmuster, das mehr gefleckt als gestreift ist.
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