Verhältnis mit Kameradenfrau: Gericht bestraft Hauptfeldwebel

Leipzig/Berlin (DAV). Wegen eines Verhältnisses mit der Ehefrau eines Kameraden musste ein Hauptfeldwebel der Bundeswehr Gehaltseinbußen hinnehmen. Das Gericht sah darin eine Missachtung soldatischer Pflichten – mit möglichen Auswirkungen auf den Dienstbetrieb. Ein solches Verhalten könne das Vertrauen und den Zusammenhalt in der Truppe ernsthaft gefährden.

Ein Hauptfeldwebel der Bundeswehr hatte mit der Ehefrau eines befreundeten Mannschaftssoldaten ein Verhältnis begonnen – kurz nachdem ihr Mann ausgezogen war – und mit ihr in der Ehewohnung Sex gehabt. Die Beziehung hielt nur wenige Wochen, die Ehe des Kameraden zerbrach.

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Der Ehemann erklärte, er sie ausgezogen, um sich und seiner Ehefrau „Luft zu verschaffen“ und abzuwarten. Er habe aber weiterhin an der Ehe festgehalten, bis er von dem Verhältnis erfahren habe.

Verhältnis mit der Ehefrau eines Kameraden – Gehaltskürzung
Das Truppendienstgericht sprach ein Beförderungsverbot mit Bezügekürzung aus. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das Urteil im Wesentlichen, reduzierte die Strafe aber auf eine mehrmonatige Gehaltskürzung.

Die Richter betonten: Kameradschaft sei in der Bundeswehr nicht nur moralisch, sondern gesetzlich verpflichtend. Der Zusammenhalt in der Bundeswehr beruhe wesentlich auf Kameradschaft. Sie sei das Band, das in Not und Gefahr Halt verleihe. Die dienstlichen Aufgaben erforderten im Frieden und in noch mehr im Verteidigungsfall gegenseitiges Vertrauen und das Bewusstsein, sich bedingungslos aufeinander verlassen zu können.

Beziehung mit Kameradenfrau untergräbt Vertrauen in der Truppe
Der respektvolle Umgang mit Kameraden schließe auch den Schutz ihrer persönlichen Rechte ein – dazu gehöre die Achtung einer bestehenden Ehe. Ein Seitensprung mit der Ehefrau eines Kameraden sei daher mehr als ein privater Fehltritt: Er könne das Vertrauen und den Zusammenhalt in der Truppe ernsthaft gefährden. Entsprechend hart werde dieses Verhalten auch in anderen Armeen, etwa in den USA, sanktioniert.

Auch wenn der Ehebruch nach der räumlichen Trennung des Paares begann, sei die Ehe rechtlich noch nicht als gescheitert anzusehen gewesen. Das Gericht erkannte jedoch an, dass der Soldat sich in einem – vermeidbaren – Irrtum über die rechtliche Lage befand. Zudem habe er sich dienstlich stets bewährt. Deshalb fiel die Strafe milder aus.

Bundesverwaltungsgericht am 22. Januar 2025 (AZ: 2 WD 14.24)

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    Die Bundeswehr umfasst die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland sowie zivile Bereiche. Die Streitkräfte bestehen aus den vier Teilstreitkräften Heer, Luftwaffe, Marine und Cyber- und Informationsraum sowie dem Unterstützungsbereich. Neben den Streitkräften gehören zur Bundeswehr auch die fünf zivilen Organisationsbereiche Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung, Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen und Personal (diese drei bilden zusammen die Bundeswehrverwaltung), die Militärseelsorge und die Rechtspflege sowie die drei dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar nachgeordneten militärischen Dienststellen und der Militärische Abschirmdienst. Die Bundeswehr umfasst also den gesamten nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesministeriums. Das Ministerium als oberste Bundesbehörde steht hierarchisch über der Bundeswehr, ohne selbst Teil von ihr zu sein. Unter den Angehörigen der Bundeswehr sind Soldaten, aber auch Beamte, Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigte) und Richter (an den Truppendienstgerichten). Der Bundesminister der Verteidigung ist Mitglied der Bundesregierung und grundsätzlich der Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt (IBuK) über die Streitkräfte (Art. 65a GG). Sie geht im Verteidigungsfall auf den Bundeskanzler über (Art. 115b GG). Als Parlamentsarmee benötigt die Bundeswehr für Einsätze die Zustimmung des Deutschen Bundestags. Die Auslandseinsätze der Bundeswehr finden grundsätzlich im Rahmen von Mandaten der NATO, EU und UN statt.
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    Kamerad (von italienisch camerata „Schlafsaal“) steht für: Person, zu der eine solidarische Beziehung innerhalb einer Gruppe besteht, siehe Kameradschaft Kamerad (Schiff), ehemaliges Spiekerooger Fährschiff Tatort: Kameraden, schweizerischer Fernsehkrimi (1991) Siehe auch: Alte Kameraden (Begriffsklärung) Kamarád Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Kamerad enthält Kameradschaft (Begriffsklärung)
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    Vertrauen bezeichnet eine bestimmte Art von subjektiver, auch emotional gefärbter, Überzeugung, nach der man sein Verhalten einrichtet. Das Vertrauen auf eine andere Person beinhaltet Überzeugungen über ihre Redlichkeit und ihre zukünftigen Handlungsweisen: Man erwartet, dass diese Person einem hilfreich sein oder jedenfalls nicht schaden werde. Vertrauen bringt daher Kooperation hervor. Hierbei macht der Vertrauende Aspekte seines eigenen Wohlergehens und seiner Sicherheit vom Verhalten des Kooperationspartners abhängig, geht mit seinem Vertrauen also auch ein Risiko ein. Das Gegenteil des Vertrauens ist das Misstrauen; es beinhaltet wesentlich, dass man gegenüber anderen Personen, weil man sie negativ bewertet, Vorsichtsmaßnahmen ergreift, um Schädigung durch sie auszuschließen. Mindestens trifft man eigene Vorkehrungen, um sich zu sichern, und lässt das eigene Wohlergehen nicht vom Verhalten des anderen abhängen. Misstrauen reduziert daher das Ausmaß von Kooperation. Vertrauen und Misstrauen haben gemeinsam, dass Erwartungen und Bewertungen in Bezug auf andere Menschen bestehen, nicht etwa Gleichgültigkeit. Entsprechend gibt es auch das Vertrauen auf einen Inhalt, auf eine Aussage: Es beinhaltet die Überzeugung, dass darin keine Täuschung oder Unwahrheit liegt und dass man sein Handeln schadlos danach ausrichten kann. Ein weiterer Sonderfall ist der Begriff des Selbstvertrauens: Hierbei erstreckt sich Vertrauen auch auf Überzeugungen über die eigenen Fähigkeiten, wünschenswerte Ziele zu verwirklichen (als ein Aspekt des Selbstwertgefühls). Neben einem psychologisch-persönlichkeitstheoretischen Ansatz, der die Quelle des Vertrauens in sozialisationsbedingten oder kulturell vermittelten Persönlichkeitsstrukturen sucht, gibt es ökonomische, soziologische, politologische und sozialpsychologische Theorien (transaktionsanalytische Modelle), die versuchen, die Entstehung von Vertrauen in institutionellen Zusammenhängen (z. B. in Organisationen) bzw. in interpersonalen Beziehungen zu erklären.
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