R+V-Infocenter: Ein harmloser Schnappschuss kann rechtliche Folgen haben

Urlaubsfotos: Was darf ins Netz?

(Bildquelle: Pixabay)

Wiesbaden, 15. Juli 2026. Strand, Altstadt oder Sehenswürdigkeit: Im Urlaub ist das Smartphone schnell gezückt. Doch wer die Fotos anschließend in sozialen Medien oder in größeren Chatgruppen teilt, sollte vorher genau hinschauen. Denn ein harmloser Schnappschuss kann rechtliche Folgen haben, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

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Als private Erinnerung sind Urlaubsfotos meist unproblematisch. Heikel kann es jedoch werden, wenn die Bilder veröffentlicht oder weiterverbreitet werden. „Entscheidend ist, was auf dem Foto zu sehen ist und wo es aufgenommen wurde“, sagt Céline-Estelle Zinkel, Juristin bei der R+V Versicherung.

Sind beispielsweise fremde Menschen klar erkennbar und nicht nur zufällig im Hintergrund, dürfen die Fotos meist nicht ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Besonders sensibel sind Aufnahmen von Kindern und von Menschen in Badekleidung, in FKK-Bereichen oder in peinlichen Situationen. „Wer fremde Menschen gezielt fotografiert und das Bild posten möchte, sollte vorher um Erlaubnis fragen“, rät R+V-Expertin Zinkel.

Außenansicht meist erlaubt

Entspannter ist die Situation bei Gebäuden und Kunstwerken im öffentlichen Raum. In Deutschland gibt es das „Panoramarecht“. Das heißt, solche Fotos dürfen meist veröffentlicht werden, wenn die Objekte fest an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen stehen. Bei Gebäuden gilt das allerdings nur für die äußere Ansicht. „Die Aufnahme muss zudem von einem allgemein zugänglichen Ort aus entstehen“, betont Céline-Estelle Zinkel. „Wer über Zäune fotografiert, Leitern nutzt oder eine Drohne einsetzt, bewegt sich schnell außerhalb des rechtlich sicheren Bereichs.“

Andere Regeln in Gebäuden

Doch wie sieht es in Museen, Kirchen, Hotels, Freizeitparks oder Ausstellungen aus? Hier gilt oft das Hausrecht. Fotografieren kann verboten oder nur für private Zwecke erlaubt sein. Fotos von Kunstwerken dürfen meist ebenfalls nicht einfach veröffentlicht werden. „Nicht alles, was man sehen kann, darf man auch fotografieren und posten“, fasst Zinkel zusammen.

Auch im Ausland gelten mitunter andere Regeln als in Deutschland – etwa für Sehenswürdigkeiten, Kunstwerke, Drohnenaufnahmen oder für Sicherheitsbereiche. Urlauber sollten im Zweifelsfall lieber nachfragen oder das Foto nur privat nutzen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

– Fotoverbote in Museen, Kirchen, Hotels oder Freizeitparks unbedingt beachten.

– Keine heimlichen Aufnahmen machen – besonders nicht am Strand, am Pool oder in FKK-Bereichen. Fotos von anderen Kindern grundsätzlich nicht veröffentlichen.

– Bei Drohnenaufnahmen vorher prüfen, ob sie erlaubt sind.

– Militärische Anlagen, Flughäfen, Häfen, Grenzübergänge oder Polizeigebäude nicht fotografieren – besonders nicht im Ausland.

– Urlaubsbilder lieber erst öffentlich teilen, wenn man wieder zu Hause ist. Eine erkennbar leere Wohnung kann Diebe anlocken.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Datenschutz (Wikipedia)
    Datenschutz ist ein in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstandener Begriff, der teilweise unterschiedlich definiert und interpretiert wird. Je nach Betrachtungsweise wird Datenschutz als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung und auch Schutz der Privatsphäre sowie zum Schutz vor Datenmissbrauch, d. h. vor einer missbräuchlichen Verwendung personenbezogener Daten wie Namen, Kontaktdaten oder Kontodaten einer Person gegen deren Willen, u. a. um damit potentiell kriminelle Handlungen zu begehen, verstanden. Datenschutz wird – jedenfalls in Deutschland – meist als Recht verstanden, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber entscheiden darf, wem wann welche „seiner“ persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Wesenskern eines solchen Datenschutzrechts besteht dabei darin, dass die Machtungleichheit zwischen Organisationen und Einzelpersonen unter Bedingungen gestellt werden kann. Der Datenschutz soll der in der vielfältig digitalen und vernetzten Informationsgesellschaft bestehenden Tendenz zum sogenannten gläsernen Menschen, dem Ausufern staatlicher Überwachungsmaßnahmen (Überwachungsstaat) und Datenmonopolen von Privatunternehmen entgegenwirken.
  • Fotorecht (Wikipedia)
    Als Fotorecht bezeichnet man die Summe mehrerer Teilbereiche der Rechtswissenschaft und -praxis, die sich mit der Aufnahme, Gestaltung und Verwertung von Fotografien beschäftigt. Das Fotorecht regelt zudem das Verhältnis zwischen Bildanbieter und Bildverwerter. Es befasst sich darüber hinaus mit den Rechten an den fotografierten bzw. zu fotografierenden Motiven, die ihrerseits durch Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte geschützt sein können, sowie mit Fragen des Hausrechts. Wesentliche Bestandteile des Fotorechts sind das Urheber- und Leistungsschutzrecht an Fotografien (Lichtbilder und Lichtbildwerke) sowie das Recht am eigenen Bild (auch Bildnisrecht genannt, §§ 22, 23 KUG).
  • Handy (Wikipedia)
    Ein Mobiltelefon, im deutschsprachigen Raum auch Handy, früher auch Funktelefon, Antennentelefon, Handtelefon oder GSM-Telefon (nach dem Mobilfunkstandard GSM), in der Schweiz auch Natel genannt, ist ein tragbares Telefon, das über Funk mit dem Telefonnetz kommuniziert und daher ortsunabhängig eingesetzt werden kann. Im Jahre 2013 wurden weltweit erstmals mehr internetfähige Mobiltelefone mit berührungsempfindlichen Bildschirmen (Smartphones) als herkömmliche Mobiltelefone verkauft. Die drei größten Hersteller von Smartphones weltweit waren im Jahr 2015 Samsung, Apple und Huawei, danach folgten Lenovo, Xiaomi, ZTE, LG, Oppo und TCL. Die herkömmlichen Mobiltelefone werden heute überwiegend als Feature-Phones für einen kleinen Markt verkauft, zum Beispiel in Entwicklungsländern und Schwellenländern oder für Menschen, die möglichst einfach bedienbare Geräte mit langer Akkulaufzeit nutzen wollen. Ein kabelloses Telefon, das sich per Funk zur Basisstation mit dem Festnetz verbindet, wird nicht als Mobiltelefon oder Handy, sondern als Schnurlostelefon bezeichnet.
  • Hausrecht (Wikipedia)
    Das Hausrecht umfasst das Grundrecht auf Schutz des befriedeten Wohn- oder Gewerbebereiches. Verfügungsberechtigte können einvernehmlich bestimmen, ob Nicht-Verfügungsberechtigten Zutritt oder Verweilen verwehrt wird und unter welchen Bedingungen, z. B. Zahlung eines Eintrittspreises, Zutritt oder Verweilen dennoch gestattet werden.
  • Persönlichkeitsrecht (Wikipedia)
    Als Persönlichkeitsrecht werden Rechte bezeichnet, die dem Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen in deren Lebens- und Freiheitsbereich dienen. Sie können als sogenanntes postmortales Persönlichkeitsrecht auch über den Tod der Person hinaus wirken.
  • Sehenswürdigkeiten (Wikipedia)
    Eine Sehenswürdigkeit ist ein bedeutsames Naturdenkmal, Kulturdenkmal oder etwas anderweitig Attraktives, Spektakuläres beziehungsweise Prominentes, das häufig in touristische Programme einbezogen wird. Oft handelt es sich auch um Objekte, die der Reisende durch die Medien (Zeitschriften, Fernsehen, Internet, Reiseromane etc.) bereits kennt und die er eigenständig erleben will. Manche Sehenswürdigkeiten haben zugleich Wahrzeichencharakter für ein Land, eine Region oder eine Stadt. Auch die Zielgruppe kann bestimmen, ob etwas für sie sehenswürdig ist, was zum Beispiel an Besucherzahlen abgelesen werden kann. Typische Sehenswürdigkeiten sind historische Gebäude und Bauwerke, manchmal ganze Stadtviertel wie die Altstädte von Venedig oder Rothenburg ob der Tauber, aber auch besondere Zeugnisse der Zeitgeschichte (z. B. Reste der Berliner Mauer) oder ein Museum. Sehenswerte Naturdenkmäler können Seen, Vegetationszonen oder auch Berge sein. Hier spielt die Infrastruktur eine wichtige Rolle, wie etwa die Alpenvereinshütten im Gebirge.
  • smartphone (Wikipedia)
    Smartphone ([ˈsmaːɐ̯tfoʊ̯n]; [ˈsmɑɹtfoʊ̯n] AE, [ˈsmɑːtˌfəʊ̯n] BE; englisch, etwa „schlaues Telefon“) nennt man ein Mobiltelefon (umgangssprachlich Handy) mit umfangreichen Computer-Funktionen. Smartphones zeichnen sich vor allem durch die Bedienung über einen kapazitiven Touchscreen aus sowie die Möglichkeit der einfachen Installation vieler verschiedener Apps. Damit unterscheiden sie sich von Feature-Phones, die teilweise auch einen Internetzugang haben, aber über eine Tastatur bedient werden (oder allenfalls einen resistiven Touchscreen) und eine nur begrenzte Anzahl an Apps ausführen können. Der Begriff „Smartphone“ wurde erstmals 1999 von dem schwedischen Unternehmen Ericsson geprägt. Seit 2013 sind die jährlich weltweit neu verkauften Mobiltelefone mehrheitlich Smartphones. Als das meistverbreitete Smartphone-Betriebssystem setzte sich in den 2010er Jahren das inzwischen von fast allen Herstellern verwendete Android durch, mit einigem Abstand gefolgt von dem nur auf Apple-Geräten eingesetzten iOS. Durch die Verbreitung des Smartphones veränderte sich der Alltag vieler Menschen. Erstmals trägt die Mehrzahl der Menschen dauerhaft ein Gerät mit Internetzugang mit sich (per mobiler Breitbandverbindung oder WLAN). Dies sorgte für einen starken Anstieg der Nutzung v. a. von sozialen Netzwerken und Instant Messaging im Alltag, aber auch von allen möglichen anderen Onlinediensten. Das Smartphone wurde so zum Inbegriff des Digital Lifestyle. Es verursacht aber auch viele psychische Gesundheitsschäden und ermöglicht Big Tech und manchen staatlichen Akteuren eine umfangreichere weltweite automatisierte Massenüberwachung als jemals zuvor.
  • Social Media (Wikipedia)
    Soziale Medien oder englisch Social Media sind digitale Medien bzw. Plattformen (Social Software), die es Nutzern ermöglichen, sich im Internet zu vernetzen, sich also untereinander auszutauschen und mediale Inhalte einzeln, in einer definierten Gemeinschaft oder offen in der Gesellschaft zu erstellen, zu diskutieren und weiterzugeben. Soziale Medien können als weltweit unmittelbar zugängliche Anwendungsart der neuen Medien das schnelle Verbreiten von Wissen, Meinungen und anderen Informationen unterstützen. Sie sind einer der meistgenutzten Onlinedienste. Von den 5,4 Milliarden Internetnutzern Anfang 2024 benutzten mehr als 5 Milliarden soziale Medien. Der verbreitetste und bekannteste Typ von sozialen Medien sind die sozialen Netzwerke.
  • Versicherung (Wikipedia)
    Versicherung steht für: Versicherung (Kollektiv), das Prinzip der Risikoabsicherung durch Einbringung des Risikos in ein Kollektiv Versicherungsvertrag, ein Vertrag, der die Gewährung von Versicherungsschutz zum Gegenstand hat Versicherungsverhältnis, ein Rechtsverhältnis zwischen Parteien, das in der Gewährung von Versicherungsschutz besteht Versicherer, die Partei eines Versicherungsvertrages bzw. das Unternehmen, die Versicherungsschutz gewährt Versicherung an Eides statt, eine Rechtsform der Wahrheitsgemäßheit Siehe auch: Assurance
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