(DAV). In bestimmten Fällen kann ein Ex-Partner nach der Scheidung von den Rentenansprüchen des anderen ausgeschlossen werden – etwa dann, wenn das Verhalten während der Ehe als unzumutbar gilt.
Das Ehepaar hatte einen gemeinsamen, 2009 geborenen Sohn. Seit 2014 lebte es getrennt. Im Zuge des Scheidungsverfahrens 2024 führte das Gericht den Versorgungsausgleich durch, der zu Lasten der Frau ging. Sie verfügte über Entgeltpunkte bei der der Deutschen Rentenversicherung Bund, ihr Ex-Mann nicht.
Die Frau legte Beschwerde ein. Der Versorgungsausgleich sei wegen grober Unbilligkeit auszuschließen. Sie habe vor Gericht erklärt, sie werde nach Vorliegen der Auskünfte zum Versorgungsausgleich ein Antrag auf Ausschluss des Versorgungsausgleichs stellen. Die Möglichkeit, den Antrag zu stellen, habe ihr das Amtsgericht jedoch nicht eingeräumt. Ihr Mann habe während der ganzen Ehe nicht gearbeitet. Er sei drogenabhängig und habe sich nicht um den gemeinsamen Sohn gekümmert. Auf der Fahrt zu einer Drogenentzugsklinik habe er sie misshandelt und so heftig geschlagen, dass sie auf einem Auge erblindet sei. Ihr Mann sei darüber hinaus wegen Körperverletzungs-, Einbruchs- und Betäubungsmitteldelikten mehrfach in Haft gewesen.
Kein Rentenausgleich nach Gewalt in der Ehe
Das Gericht gab ihr Recht. Es sei gerechtfertigt, den Versorgungsausgleich insgesamt auszuschließen. Schon die schwere Körperverletzung, durch die das rechte Auge erblindet sei, lasse es unerträglich erscheinen, dass der Mann dennoch von dem Versorgungsanrecht der Frau in der gesetzlichen Rentenversicherung profitieren könnte. Hinzu kämen die lange Trennungszeit, die fehlende Erwerbstätigkeit des Manns und die fehlenden Unterhaltszahlungen für Frau und Sohn. Das zusammen ließe es grob unbillig erscheinen, den Versorgungsausgleich durchzuführen. So würde der Mann an dem allein von seiner (Ex)Frau nach der Trennung erworbenen Altersvorsorgevermögen teilhaben.
Oberlandesgericht Stuttgart am 27. Januar 2025 (AZ: 11 UF 222/24)
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http://www.familienanwaelte-dav.de
- DAV (Wikipedia)
DAV steht für: Datenannahme- und -verteilstelle der Versicherungsträger, siehe Datenaustausch nach § 302 SGB V Der Audio Verlag, deutscher Hörbuchverlag Détachement d’armée des Vosges, ein französischer Militärverband im Ersten Weltkrieg Deutsch-Amerikanisches Volksfest in Berlin Deutsche Aktuarvereinigung Deutsche Antisemitische Vereinigung Deutsche Außenhandels- und Verkehrs-Akademie in Bremen Deutscher Alpenverein Deutscher Altphilologenverband Deutscher Anglerverband Deutscher Anwaltverein Deutscher Apothekerverband Deutscher Apotheker Verlag, siehe Mediengruppe Deutscher Apotheker Verlag Deutscher Asphaltverband Dividendenabgabeverordnung Davao del Norte (ISO-3166-2:PH-Code), Provinz der Philippinen Enrique Malek International Airport (IATA-Code), Flughafen von David (Panama), Panama Sternenklasse von pulsationsveränderlichen Weißen Zwergsternen, siehe ZZ-Ceti-Stern #Klassifikation DAV (Zeitschrift), tschechoslowakische Zeitschrift (1924–1938) Düwag – Ateliers de Vevey, Schweizer Straßenbahntyp Dav ist der Spitzname folgender Personen: Dav Pilkey (* 1966), US-amerikanischer Autor und Illustrator dav steht für: Taita (Sprache) (ISO-639-3-Code), Sprache der Taita (Ethnie) in Kenia Siehe auch: WebDAV, ein Standard zur Bereitstellung von Dateien im Internet CardDAV, Erweiterung von WebDAV für Adressbücher CalDAV, Erweiterung von WebDAV für Kalender GroupDAV, offener Standard zur Bereitstellung von Kalendereinträgen, Aufgabenlisten und Kontaktinformationen - Deutscher Anwaltverein (Wikipedia)
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) e. V., wurde im Jahre 1871 in Bamberg als Interessenvertretung der deutschen Anwaltschaft gegründet und hat heute seinen Sitz in Berlin. Im DAV sind 253 lokale Anwaltvereine im In- und Ausland organisiert. Hauptgeschäftsführerin ist seit April 2020 Sylvia Ruge. - Ehe (Wikipedia)
Die Ehe (von althochdeutsch ēwa ‚Gesetz‘) oder der Ehestand, auch die Eheschließung oder Heirat (von althochdeutsch hīrāt ‚Hausversorgung‘, ‚Vermählung‘, von rāt ‚Vorrat‘, ‚Rat‘, ‚Heirat‘, mit der germanischen Wurzel hīwa-, ‚zur Hausgenossenschaft gehörig‘, ‚Lager‘) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren), die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religionslehren begründet und anerkannt ist, meist rituell oder gesetzlich geregelt wird und ihren Ausdruck in Zeremonien findet (Hochzeit, Trauung). Die rechtsgültige Auflösung der Ehe ist ihre Scheidung oder Aufhebung. Die Bedeutung einer Ehe hängt von jeweiligen gesellschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen ab und hat sich im Laufe der Geschichte oft verändert. Einige Religionen und Staaten erlauben die Mehrehe von einer Person mit anderen (Polygamie in verschiedenen Ausführungen), auf Hawaii gab es die Gruppenehe von mehreren Personen miteinander (Punalua-Ehe). Im europäischen Kulturraum wird die Ehe traditionell als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden, in der beide Verantwortung füreinander übernehmen. Seit dem 21. Jahrhundert ist in manchen Ländern die Zivilehe als vom Staat geregelte und vermittelte Ehe auch für Partner gleichen Geschlechts geöffnet (gleichgeschlechtliche Ehe); in anderen Ländern besteht ein eheähnliches Rechtsinstitut mit teils eingeschränkten Rechten unter Titeln wie „eingetragene Partnerschaft“. Der in Deutschland vorgesehene gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft; darüber hinausgehende oder abweichende Regelungen werden vertraglich vereinbart (Ehevertrag). Die Beteiligten sind Ehepartner, Eheleute, Ehepaar oder Ehegatten (vergleiche „Begattung“). Weibliche Ehepartner werden Ehefrau oder umgangssprachlich kurz Frau genannt, in gehobener Sprache Gattin oder Gemahlin, historisch auch Weib, ohne beabsichtigte Abfälligkeit. In der Zeit vor der Eheschließung und während der Hochzeit ist die Frau eine Braut. Männliche Ehepartner werden vor und bei der Hochzeit Bräutigam und danach Ehemann oder umgangssprachlich kurz Mann genannt sowie Gatte oder Gemahl. Historisch war vom Gespons … - Körperverletzung (Wikipedia)
Körperverletzung steht für: Trauma (Medizin), allgemein ein Verletzungsgeschehen Läsion, eine bestimmte Verletzung Recht und Kriminologie: allgemein Handlungen gegen die körperliche Integrität einer Person, Körperverletzungsdelikt Körperverletzung (Deutschland) Körperverletzung (Österreich) Körperverletzung (Polen) Körperverletzung (Schweiz) Siehe auch: Schwere Körperverletzung Verletzung Verstümmelung - Versorgungsausgleich (Wikipedia)
Der Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Er wird vom Familiengericht im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens durchgeführt. Als Ehezeit gilt dabei die Zeit vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Eingeführt wurde der Versorgungsausgleich zum 1. Juli 1977 durch das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts, welches der Bundestag im Sommer 1976 beschlossen hatte. In den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind insbesondere Anwartschaften bei folgenden Einrichtungen: gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, betriebliche Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes, berufsständische Altersversorgungen (beispielsweise Ärzte-, Apotheker-, Architekten-, Rechtsanwaltsversorgungen), private Lebensversicherungen (nur Rente, § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG). Das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), dessen wesentliche Regelungen (Grundzüge) nachfolgend kurz dargestellt werden, ist als Art. 1 im Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs enthalten.