ARAG Experten über Strafen, die beim Ignorieren roter Ampeln drohen

Rot heißt Stopp! Oder?

ARAG Experten über Strafen, die beim Ignorieren roter Ampeln drohen

Springt eine Ampel von Grün auf Gelb, bleiben Autofahrern oft nur Sekunden, um zu entscheiden, ob sie bremsen oder beschleunigen. Dabei führt nicht selten eine Fehleinschätzung dazu, dass das Auto bei Rot über die Kreuzung rollt. Wer dabei geblitzt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Doch nicht jeder Rotlichtverstoß ist gleich. Entscheidend sind Details wie die Dauer der Rotphase oder ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Die ARAG Experten erklären anlässlich des Tags der Ampel am 5. August, mit welchen Strafen Verkehrsteilnehmer rechnen müssen, welche Unterschiede das Gesetz macht und worauf vor allem Fahranfänger und Radfahrer besonders achten sollten.

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Was gilt bei einem Rotlichtverstoß?
In Deutschland zählt das Überfahren einer roten Ampel zu den schwereren Verkehrsverstößen. Der Gesetzgeber macht dabei einen deutlichen Unterschied zwischen einem sogenannten einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Entscheidend ist laut ARAG Experten, wie lange die Ampel beim Überqueren der Haltelinie bereits auf Rot stand. Auch die Folgen des Verstoßes, wie z. B. eine Gefährdung anderer oder ein Unfall, spielen bei der Bewertung eine Rolle.

Einfach oder qualifiziert – der kleine, aber entscheidende Unterschied
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt laut ARAG Experten dann vor, wenn die Ampel beim Überfahren der Haltelinie kürzer als eine Sekunde auf Rot stand. In diesem Fall wird in der Regel ein Bußgeld verhängt und es gibt einen Punkt in Flensburg. Deutlich teurer wird es, wenn durch das Fehlverhalten andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet werden. Dann steigt nicht nur das Bußgeld erheblich an, es drohen auch zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Kommt es dabei zusätzlich zu einem Sachschaden, kann sich das Bußgeld nochmals deutlich erhöhen.
Stand bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß die Ampel bereits länger als eine Sekunde auf Rot, fällt die Strafe grundsätzlich höher aus: Neben einem Bußgeld sind zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot nach Auskunft der ARAG Experten die Regel. Und auch hier gilt: Führt das Verhalten zu einem Unfall mit Sachbeschädigung, wird die Strafe nochmals verschärft.

Führerschein auf Probe? Dann wird’s ernst
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass für Fahranfänger in der Probezeit strengere Regeln gelten. Ein Rotlichtverstoß, egal, ob einfach oder qualifiziert, wird als sogenannter A-Verstoß gewertet. Das hat deutliche Konsequenzen: Die Probezeit verlängert sich automatisch von zwei auf vier Jahre. Außerdem wird die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar angeordnet. Wer sich weigert, an diesem Seminar teilzunehmen, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis. Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung, der sogenannte „Idiotentest“, ist in diesem Zusammenhang aber in der Regel nicht erforderlich.

Radfahren bei Rot – kein Kavaliersdelikt
Auch wenn es im Alltag häufig bagatellisiert wird: Das Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad ist kein harmloses Vergehen. Radfahrer müssen mit einem Bußgeld rechnen, das mindestens im mittleren zweistelligen Bereich liegt. Zusätzlich wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. In besonders gelagerten Fällen kann jedoch auch ein vermeintlich klarer Verstoß juristisch anders bewertet werden. So hat das Oberlandesgericht Hamburg eine Radfahrerin freigesprochen, die nach über fünf Minuten Wartezeit bei Rot über eine Ampel fuhr. Die Frau nahm an, die Ampel sei defekt, weil sie nicht umschaltete. Tatsächlich wurde die Anlage durch ihr Fahrrad nicht aktiviert, da die Kontaktschleife unter der Straße nicht auf ihr Fahrzeug reagierte. Das Gericht sah deshalb kein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten und hob den Bußgeldbescheid auf (Az.: 5 ORbs 25/23).

Fußgängerampel entbindet nicht von Sorgfaltspflicht
Mit der Aufhebung der Strafe kam ein Autofahrer in einem anderen Fall laut ARAG Experten nicht davon. Als er vom Parkplatz des Supermarktes auf die Straße auffuhr, ignorierte er ein von rechts kommendes Fahrzeug und es krachte. Seine Begründung: Die Fußgängerampel, die sich auf der rechten Seite der Straße befand, zeigte für Fußgänger Grün, für Fahrzeuge also Rot. Da er darauf vertraute, dass Autofahrer sich an die Verkehrsregeln halten und bei Rot halten, fuhr er los. Doch die Richter waren anderer Ansicht. Die Fußgängerampel war nicht für den Verkehr vom Supermarkt-Parkplatz zuständig. Daher galt weiterhin eine erhöhte Sorgfaltspflicht (Paragraf 10, Straßenverkehrsordnung) beim Ausfahren vom Parkplatz. Auf eine Schadensersatzzahlung musste der Rotlicht-Rüpels verzichten (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Az.: 7 U 63/22).

Wie wird ein Rotlichtverstoß eigentlich nachgewiesen?
Viele Ampelblitzer arbeiten mit zwei Auslösepunkten: Ein Foto wird beim Überfahren der Haltelinie ausgelöst, ein zweites beim Einfahren in den Gefahrenbereich hinter der Ampel. Die Dauer der Rotphase wird in Sekundenbruchteilen erfasst und dokumentiert. Ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Verstoß handelt, hängt genau davon ab.

Einspruch einlegen lohnenswert?
Wer Zweifel an der Messung hat, sollte sich die Beweismittel, hier vor allem die Fotos und technischen Daten, im Rahmen einer Akteneinsicht genau ansehen. Gerade bei kurzen Rotphasen oder schwer einsehbaren Ampelanlagen kann sich ein Einspruch nach Einschätzung der ARAG Experten manchmal lohnen. Dabei kommt es auf die konkreten Umstände an: War die Ampel gut sichtbar? Wie lang war die Rotphase? Gab es eine Gefährdung anderer? Antworten auf diese Fragen können über den Ausgang eines möglichen Verfahrens entscheiden.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Ampel (Wikipedia)
    Ampel (von lateinisch ampulla „kleine Flasche [speziell für Salben und Öle]“, spätere übertragene Bedeutung „Leuchte“) ist die allgemeinsprachliche Bezeichnung für einen Signalgeber einer Lichtsignalanlage (LSA) oder Lichtzeichenanlage (LZA). Die Bezeichnung steht zudem für die „Ampelanlage“ als Ganzes. Diese dient der Steuerung des Straßen- und Schienenverkehrs. Ampeln ordnen für Verkehrsteilnehmer ein bestimmtes Verhalten an, indem sie gesteuerte Signale abgeben. Diese nach Form und Farbe verschiedenartigen Verkehrszeichen haben jeweils eine andere Bedeutung und wirken nur für die jeweilige Geh- oder Fahrtrichtung des zu regelnden Verkehrs.
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Autofahrer (Wikipedia)
    Als Kraftfahrer, Kraftfahrzeugführer, Kfz-Führer wird die Person (Fahrzeugführer) bezeichnet, die ein Kraftfahrzeug (beispielsweise PKW, LKW oder Omnibus) führt. In der Schweiz werden auch die Begriffe Automobilist, Autolenker oder Führer eines Motorwagens verwendet. Ein Kraftfahrer, der einen Personenwagen lenkt, wird umgangssprachlich als Autofahrer bezeichnet. Neben Automobilist wurde Anfang des 20. Jahrhunderts auch die eingedeutschte Form Autler verwendet, die aber nicht mehr verwendet wird. Kraftfahrer kommen in uneinheitlicher Weise mit den Gesetzen zur Regelung des Straßenverkehrs in Berührung. Hierbei handelt es sich beispielsweise in Deutschland um das StVG, die StVO, die StVZO und die FeV. In Österreich sind es das KFG, das FSG und die StVO, in der Schweiz und in Liechtenstein vor allem das SVG, die VRV, SSV oder die VTS. In Deutschland ist ein Kraftfahrzeugführer i. S. d. § 18 StVG, wer das Fahrzeug lenkt und die tatsächliche Gewalt über das Steuer hat. Kraftfahrzeugführer ist, wer unter eigener Verantwortung ein Kraftfahrzeug leitet, d. h. betriebswichtige Verrichtungen ausführt, die erforderlich sind, damit die bestimmungsgemäßen Triebkräfte des Kraftfahrzeugs zur Fortbewegung auf dasselbe Einwirken können, z. B. Kuppeln, Lenken, Bremsen, Gas geben, Anlassen, Lösen der Handbremse. Üblicherweise benötigt man als Kraftfahrer zum Führen oder Lenken von Kraftfahrzeugen auf öffentlichem Grund eine Fahrerlaubnis (Lenkberechtigung, Fahrberechtigung) und einen Führerschein (Führerausweis), der eine vorhergehende Ausbildung und Prüfung sowie die Fahreignung voraussetzt.
  • Bußgeld (Wikipedia)
    Unter Geldbuße, kurz Buße, auch Bußgeld o. ä., versteht man im Verwaltungsrecht eine Geldzahlung, die bei geringfügiger Verletzung der Rechtsnormen wegen Ordnungswidrigkeit durch Behörden oder Gerichte verhängt wird. Davon abzugrenzen ist die im Strafrecht deutschsprachiger Länder vom urteilenden Gericht verhängte Geldstrafe. In den meisten Rechtsordnungen spielen Geldbußen besonders im Straßenverkehr eine Rolle. Der Allgemeinbegriff Buße betrifft jede Art von Ausgleich des Täters für von ihm verursachtes Unrecht oder Leid. Hierunter fällt auch die religiöse Buße und die Kirchenbuße als Abkehr vom falschen Lebensweg und Hinwendung zu Gott. Für den Sünder galt die Buße als einziger Weg zum Seelenheil. Im Christentum stellt die Buße das Bemühen um die Wiederherstellung eines durch menschliches Vergehen gestörten Verhältnisses zwischen Gott und dem Menschen dar. Die Buße führt über die Erkenntnis der eigenen Schuld (Ijob 42,6 ) zu den rechtschaffenen Werken des neuen Lebens (Apg 26,20 ), die die Abkehr von der bisherigen Lebensführung einschließen (Röm 6,1f ). Das Kompositum Geldbuße soll darauf hinweisen, in welcher Form der Täter zu büßen hat, nämlich durch eine Geldzahlung. Durch diese soll er eine Vermögensminderung erleiden anstelle des Freiheitsentzugs bei einer Gefängnisstrafe. Die Geldbuße ist eine Sanktion zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit erlangt hat, übersteigen soll. Doch nicht jeder Geldbuße ist auch ein wirtschaftlicher Vorteil des Täters vorausgegangen (etwa beim Fütterungsverbot für Stadttauben). In einigen Sprachen ist die Bezeichnung für eine Geldbuße aus dem lateinischen Wort finare für „beenden, bezahlen“ abgeleitet. Das gilt neben dem Englischen (fine) auch in den Niederlanden (niederländisch fijn) und Frankreich (französisch fin). In England werden die Worte für Geldbuße und Geldstrafe (englisch penalty) begrifflich nicht genau unterschieden und oft synonym gebraucht.
  • Fahrverbot (Wikipedia)
    Ein Fahrverbot ist ein Verbot durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art oder einer bestimmten Art auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu führen.
  • Gelb (Wikipedia)
    Die Körperfarbe Gelb wird wahrgenommen, wenn der lang- und mittelwellige Anteil des einfallenden weißen Lichtes von einer Oberfläche fast vollständig, der kurzwellige dagegen nicht oder nur sehr wenig zurückgeworfen (remittiert) wird. Diese Mischung von rotem und grünem Licht wird gelb gesehen, aber auch monochromatisches Licht mit Wellenlängen zwischen 575 und 585 nm. Die Kennzeichnung von Gelb erfolgt oft als Y (en: Yellow), da G für Grün steht (vergl. RGB). In der Elektrotechnik wird die Farbe mit ge abgekürzt.
  • Grün (Wikipedia)
    Grün ist der Farbreiz, der wahrgenommen wird, wenn Licht mit einer spektralen Verteilung ins Auge fällt, bei der fast nur Wellenlängen zwischen 520 und 565 nm vorkommen. Licht mit dieser Eigenschaft kann auch als Körperfarbe remittiert sein.
  • Kreuzung (Wikipedia)
    Kreuzung steht für: Kreuzung (Verkehr), Schnittpunkt von zwei oder mehr Verkehrswegen Kreuzung (Bahn), Überschneidung zweier Gleise ohne Möglichkeit des Gleiswechsels Kreuzung (Genetik), Vorgang der Züchtung neuer Arten und Sorten, und das Ergebnis Siehe auch: Freileitungskreuzung (Elektrizitätsübertragung) Zugkreuzung (zweier Züge) Kreuzungsschleusung, Begegnung von zwei Schiffen an einer Schleuse Eine Kreuzung (Franz Kafka) Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Kreuzung beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Kreuzung enthält
  • Radfahrer (Wikipedia)
    Ein Radfahrer, auch Fahrradfahrer, Schweizer Hochdeutsch: Velofahrer, ist eine Person, die fahrradfährt. Sie nutzt ein Fahrrad zur Fortbewegung, zum Transport oder zum Sport.
  • rot (Wikipedia)
    Rot ist der Farbreiz, der wahrgenommen wird, wenn Licht mit einer spektralen Verteilung ins Auge fällt, in der Wellenlängen oberhalb 600 nm dominieren. Während die meisten Säugetiere Probleme damit haben, die Farbe Rot wahrzunehmen, reagiert das menschliche Auge sehr empfindlich darauf. Entsprechend häufig findet diese Farbe Verwendung bei Warnsignalen. Der Farbeindruck Rot entsteht bei Anregung der L-Zapfen. Rot kann durch Farbmischung in Richtung Blau oder Gelb tendieren, es kann heller oder dunkler sein.
  • Rotlichtverstoß (Wikipedia)
    Rotlichtüberwachung bezeichnet verschiedene Maßnahmen von Polizei und Ordnungsbehörden zur Überwachung der Beachtung des Rotlichtes einer Lichtzeichenanlage im Straßenverkehr mit Gefährdungspotenzial und Unfallschwerpunkt. Da neben Geschwindigkeitsüberschreitung, zu geringem Sicherheitsabstand und Telefonieren mit dem Mobiltelefon während des Steuerns eines Fahrzeuges der Rotlichtverstoß zu den häufigsten Delikten im fließenden Verkehr zählt, befanden sich im Jahr 2014 auf Deutschlands Straßen 4220 fest installierte Radarfallen (davon 4175 mit Winkelmessung). Bei stationärer und auch mobiler Überwachung richten sich die Strafen bzw. die Bußgelder danach, wie lange die Anzeige des Gelb-/Rotlichtsignales beim Überfahren bereits andauerte und ob der Tatbestand der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (eventuell mit Unfallfolge) erfüllt wurde.
  • Stopp (Wikipedia)
    Stopp steht für: Stoppschild, als Kurzform Boxenstopp, als Kurzform Stopp, kurze Pause auf einer Schleppjagd, siehe Jagdreiten#Aufbruch zur Jagd Stopp ist der Familienname folgender Personen: Andreas Stopp (1958), deutscher Hörfunkjournalist Fritz Stopp (1886–1975), deutscher Lehrer und Botaniker Klaus Dieter Stopp (1926–2006), deutscher Pharmazeut Martin Stopp (* 1980), deutscher Koch Siehe auch: Stoppuhr (Zeitmesser) Stop – Stopper (Begriffsklärungen)
  • Strafe (Wikipedia)
    Die Strafe ist eine Sanktion gegenüber einem bestimmten Verhalten, das im Regelfall vom Erzieher, Staat oder Vorgesetzten als Unrecht bzw. als (in der konkreten Situation) unangemessen qualifiziert wird. Der Begriff der Strafe wird insbesondere in der Rechtswissenschaft, jedoch auch in Theologie, Philosophie, Psychologie und vor allem in den Erziehungswissenschaften behandelt. In der Lerntheorie wird Strafe oder Bestrafung in zweierlei Form benutzt, als positive und als negative Strafe, und bezeichnet einfach das Gegenteil von Verstärkung. Hier bedeutet positive Bestrafung, dass auf ein bestimmtes Verhalten als Kontingenz ein unangenehmer Reiz (z. B. sozialer Druck) folgt. Negative Bestrafung bedeutet, dass auf ein bestimmtes Verhalten als Kontingenz ein angenehmer Reiz (z. B. Nahrung, Belohnung) verhindert oder versagt bzw. weggenommen wird.
  • Unfall (Wikipedia)
    Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet (Personenschaden) oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird (Sachschaden). Die häufigsten Unfallereignisse für Körperschäden sind Stürze, Verkehrsunfälle, Haushaltsunfälle, Sportunfälle und Verbrennungen sowie penetrierende Verletzungen (in erster Linie Stich- und Schnittverletzungen) und Stromunfälle. Unfallursache ist in den meisten Fällen menschliches Versagen. Weitere Unfallereignisse mit der Folge von Körperschäden sind unter anderem Maschinenunfälle, Bauunfälle (unterschieden in Hochbau-Unfälle und Tiefbau-Unfälle), Bergbauunfälle, Gebirgsunfälle, Hochseeunfälle, Wasserunfälle, Stromunfälle (Elektrounfälle), Brandunfälle, Druckluftunfälle (etwa beim Tauchgang) und Strahlenunfälle. Während das deutsche Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bei der Sachversicherung auf eine Definition verzichtet, wird der Unfall im Rahmen einer (Personen-)Unfallversicherung in § 178 Abs. 2 Satz 2 VVG wie folgt definiert: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Im Rahmen der Sachversicherung wird der Unfallbegriff von den Versicherern in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen definiert. Dabei kommt es auch zu Abweichungen in den Formulierungen, die eine unterschiedliche Reichweite des Versicherungsschutzes zur Folge haben können.
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