Das alte Bad wirkt längst aus der Zeit gefallen, das Wohnzimmer braucht einen neuen Anstrich und die Terrasse soll vergrößert werden. Sowohl Eigentümer als auch Mieter, die ihr Zuhause verschönern oder instand halten lassen, müssen die Kosten nicht allein tragen. Denn für zahlreiche kleine und große Handwerkerarbeiten können vom Finanzamt bis zu 1.200 Euro zurückgeholt werden. Damit lassen sich Wohnträume günstiger verwirklichen.
Von der Schimmelbeseitigung bis zur Terrassenüberdachung
„Die Liste der bezuschussten Arbeiten ist länger, als viele Steuerzahler vermuten“, erläutert Tobias Gerauer, Steuerberater und Vorstand der Lohi. Sie geht von der Behebung eines verstopften Abflusses bis zur kompletten Gestaltung des Gartens, vom Schornsteinfeger über die Reparatur der Waschmaschine, dem Anbringen einer Markise bis zum Ausbau des Dachbodens. Selbst das Stimmen eines Klaviers oder die Umsiedlung eines Wespennests fallen darunter.
Eigentümer und Mieter profitieren gleichermaßen
Die Regelung ist einfach. Bis zu 6.000 Euro können pro Jahr geltend gemacht werden. Davon werden 20 Prozent berücksichtigt. Somit ist eine Steuerersparnis von 1.200 Euro drin, die direkt von der Steuerschuld abgezogen wird. Der Steuervorteil wirkt sich damit maximal aus. Begünstigt sind die Kosten für die Arbeitsleistung der Handwerker, deren Fahrtkosten und gegebenenfalls die Kosten für eingesetzte Maschinen und Verbrauchsmittel sowie Entsorgungskosten. Materialkosten wie Fliesen, Farbe oder Pflastersteine sind hingegen grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Arbeit muss vor Ort erfolgen
Eine zentrale Voraussetzung für diesen Steuerbonus lautet, dass die Leistung im Haushalt oder dessen unmittelbaren Umfeld oder auf dem Grundstück ausgeführt wird. Auch die mietfreie Studentenwohnung des Kindes und die Ferienwohnung innerhalb der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums werden dazu gezählt.
Weniger bekannt ist, dass Handwerkerleistungen sogar bei einem Neubau abgesetzt werden können. Entscheidend ist, dass sie erst ab dem Zeitpunkt durchgeführt werden, wenn die Eigentümer bereits darin fest wohnen. Um spätere Zweifel beim Finanzamt ausräumen zu können, rät Gerauer, den Einzugstag durch den Umzugstermin bei der Spedition oder die Ummeldung bei der Meldebehörde nachzuweisen. Als bezugsfertig gilt ein Haus, wenn Türen und Fenster eingebaut sind sowie Strom- und Wasseranschluss, sanitäre Einrichtungen und eine funktionierende Heizung vorhanden sind.
Rechnung und Überweisung sind Pflicht
Wer den Handwerkerbonus nutzen möchte, darf nicht selbst Hand anlegen, sondern muss den Auftrag einer Firma erteilen. Der beauftragte Handwerksbetrieb muss aber nicht zwingend in der Handwerksrolle eingetragen sein. Grundsätzlich kann jeder gewerblich tätige Anbieter entsprechende Leistungen erbringen.
Nun kommt es auf die richtige Vorgehensweise an: Das Finanzamt akzeptiert nämlich keine Barzahlung. Als Nachweise werden ein Überweisungsbeleg oder Kontoauszug sowie eine ordnungsgemäße Rechnung verlangt. Materialkosten müssen auf der Rechnung immer getrennt von den übrigen Kosten ausgewiesen werden. Daher unbedingt die Rechnung kontrollieren und bei Bedarf monieren.
Staatliche Förderungen sind nicht kombinierbar
Eine steuerliche Förderung scheidet aus, wenn für dieselbe Maßnahme bereits ein anderes staatliches Förderprogramm in Anspruch genommen wird. Dazu zählen beispielsweise Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen der KfW. Werden jedoch nur einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert, können andere Handwerkerleistungen rund um die Immobilie, die nicht unter diese Förderung fallen, natürlich noch steuerlich geltend gemacht werden.
Tipp: So wird der Steuerbonus verdoppelt
Ist der maximale Steuervorteil von 1.200 Euro in einem Jahr ausgeschöpft, kann eine geschickte Planung der Ausgaben und Auftragsvergabe sinnvoll sein. „In diesem Fall ist es clever, größere Maßnahmen zu splitten und die Rechnungslegung auf zwei Kalenderjahre zu verteilen. Denn mit zwei (Teil-)Rechnungen lässt sich der steuerliche Vorteil zweimal nutzen“, verdeutlicht der Steuerexperte der Lohi. Wer also eine Renovierung plant, kann nicht nur sein Zuhause verschönern, sondern gleichzeitig auch die Steuerlast mit dem Handwerkerbonus senken.
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
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- Anbau (Wikipedia)
Anbau bezeichnet: den Anbau von Pflanzen, auch Ackerbau, siehe Anbau (Landwirtschaft) die Gebäude-Erweiterung, siehe Anbau (Gebäude) die allgemeine Tätigkeit des Anbauens eines Objekts an ein anderes, siehe Anbau (Tätigkeit) Siehe auch: - Ausbau (Wikipedia)
Ausbau steht für: eine Herstellungsstufe bei der Weinherstellung, siehe Ausbau (Wein) eine Methode bei der luftabgeschlossenen Weinherstellung, siehe Reduktiver Ausbau (Wein) die technische und/oder gestalterische Fertigstellung eines im Rohbau vorhandenen Gebäudes, der Innenausbau die Erweiterung eines bestehenden Verkehrsweges zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit, siehe Ausbauzustand die Absicherung und Abstützung von Grubenräumen, Tunnel und Stollen im Bergbau, siehe Grubenausbau Ausbau (Siedlungsform), ein Wohnplatz (z. B. mit Neu- oder Aussiedlerhöfen) außerhalb eines Dorfes Eigennamen von Orten: Ausbau (Angermünde), Siedlungsplatz von Angermünde, Landkreis Uckermark, Brandenburg Ausbau (Bestensee), Wohnplatz von Bestensee, Landkreis Dahme-Spreewald, Brandenburg Ausbau (Borkow), Wohnplatz von Borkow, Landkreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern Ausbau (Brahlstorf), Wohnplatz von Brahlstorf, Landkreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern Ausbau (Casekow), Siedlungsplatz von Casekow, Landkreis Uckermark, Brandenburg Ausbau (Dallgow-Döberitz), Gemeindeteil von Dallgow-Döberitz, Landkreis Havelland, Brandenburg Ausbau (Dömitz), Wohnplatz von Dömitz, Landkreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern Ausbau (Eldena), Wohnplatz von Eldena, Landkreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern Ausbau (Felixsee), Siedlungsplatz von Felixsee, Landkreis Spree-Neiße, Brandenburg Ausbau (Gammelin), Wohnplatz von Gammelin, Landkreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern Ausbau (Göritz), Wohnplatz von Göritz, Landkreis Uckermark, Brandenburg Ausbau (Grambow), Wohnplatz von Grambow, Landkreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern Ausbau (Granzin), Wohnplatz von Granzin, Landkreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern Ausbau (Groß Pankow), Wohnplatz von Groß Pankow (Prignitz), Landkreis Prignitz, Brandenburg Ausbau (Gülitz-Reetz), Wohnplatz von Gülitz-Reetz, Landkreis Prignitz, Brandenburg Ausbau (Gumtow), Wohnplatz von Gumtow, Landkreis Prignitz, Brandenburg Ausbau (Havelberg), Wohnplatz von Havelberg, Landkreis Stendal, Sachsen-Anhalt Ausbau (Heinrichswalde), Wohnplatz von Heinrichswalde, Landkreis Vorpommern-Greifswald, … - Einkommensteuererklärung (Wikipedia)
Die Einkommensteuererklärung ist die schriftliche Erklärung eines Steuerpflichtigen über seine Einkommensverhältnisse. Sie dient als Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer. Sie wird von dem Steuerpflichtigen oder seinem Bevollmächtigten (meist einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein) gegenüber dem Finanzamt eingereicht. Dort wird sie geprüft und die zu entrichtende Einkommensteuer sowie gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer mittels Steuerbescheid festgesetzt. Wurde eine höhere Steuer vorausgezahlt als im Bescheid errechnet, wird der Unterschiedsbetrag erstattet. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag für Arbeitnehmer die Rückerstattung für das Jahr 2021 durchschnittlich bei 1172 Euro, während die durchschnittliche Nachzahlung 1160 Euro betrug. - Handwerksbetrieb (Wikipedia)
Als Handwerk (von mittelhochdeutsch hant-werc, eine Lehnübersetzung zu lateinisch opus manuum und altgriechisch χειρουργία cheirurgía „Handarbeit“) werden zahlreiche gewerbliche Tätigkeiten bezeichnet, die Produkte meist auf Bestellung fertigen oder Dienstleistungen auf Nachfrage erbringen. Der Begriff bezeichnet auch den gesamten Berufsstand. Die handwerkliche Tätigkeit steht der industriellen Massenproduktion gegenüber. Das handwerkliche Gewerbe wird in Deutschland verbindlich durch die Handwerksordnung geregelt. - Renovierung (Wikipedia)
Als Renovierung, schweizerisch Renovation (von lateinisch renovare und frühneuhochdeutsch renovieren: ‚erneuern‘), bezeichnet man Maßnahmen zur Instandsetzung von Bauwerken. Man beseitigt Schäden und Mängel aufgrund von Abnutzung durch den gewöhnlichen Gebrauch und stellt den ursprünglichen Stand der Nutzbarkeit wieder her – oder einen besseren, dem aktuellen Stand der Technik (bzw. aktuellen Bauvorschriften) näheren oder entsprechenden Zustand; letzteres nennt man Sanierung. Im Mietrecht ist Renovierung ein Synonym für Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Streichen). Deren Durchführung ist nach den in Deutschland üblichen vorgedruckten Mietverträgen meist Sache des Mieters; nach höchstrichterlichen Rechtsprechung ist diese Standardklausel für reine Instandsetzungsarbeiten (Reparaturen) nicht zulässig (Ausnahme: Kleinreparaturen). In Österreich gilt laut Mietrecht, dass reversible Veränderungen, die der Mieter in der Wohnung vornimmt, auch ohne Einholung des Vermieters erlaubt sind. Diese Änderungen beziehen sich vorwiegend auf Wohnungsoberflächen, wo es irrelevant ist, ob das Mietobjekt vollumfänglich, teilweise oder gar nicht unter das besagte Mietrechtsgesetz fällt. Bei teilweiser oder nicht vorhandener Anwendung des MRGs fällt das Ganze in den Zuständigkeitsbereich des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB). - Sanierung (Wikipedia)
Sanierung (lat. sanare ‚heilen‘, ‚wiederherstellen‘) steht für: die Erneuerung von Gebäuden oder Siedlungsgebieten, siehe Sanierung (Bauwesen) die Beseitigung von Altlasten in der Umwelttechnik, siehe Bodensanierung die Wiederherstellung der Gewässergüte als Lebensraum und für die Wassernutzung, siehe Gewässersanierung die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit eines Betriebes, siehe Sanierung (Wirtschaft) die Übertragung von Unternehmen und Unternehmensteilen im Insolvenzrecht, siehe Übertragende Sanierung die Modernisierung von Software, siehe Sanierung (Informatik) die Entfernung entzündlicher Herde, etwa bei der Behandlung der Sepsis oder der Zahnsanierung Erzielung von tierseuchenfreien Beständen Siehe auch: